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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2000-01-01 · No. 69 (2000) · p. Seite 3

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2000
Issue
No. 69 (2000)
Date
2000-01-01
Page
Seite 3 (sequence 1598)
Language
German
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Der Schatz der jüdischen Rechte in Oberschlesien unter dem Mandat des Völkerbundes (1933-1937) 3 (Fortsetzung von Seite 2) polnischen Teilgebiet, in der Wohnung Müllers in Kattowitz, trafen. Diese Gruppe hatte anfangs jedoch die größten Schwierigkeiten, einen jüdischen Bürger zu finden, der bereit war, im eigenen Namen mit einer Beschwerde an den, Völkerbund heranzutreten. Jemand, der sich noch in Oberschlesien aufhielt, war zu einem solchen Schritt nicht zu bewegen. Schließlich erklärte sich aber der nach Prag emigrierte Franz Bernheim dann dazu bereit, der als kaufmännischer Angestellter in Gleiwitz nach dem Boykott am 1. April 1933 entlassen worden war. Gleichzeitig mit der Petition Bernheims wurde dem Völkerbunds-Sekretariat in Genf dann noch eine zweite Petition jüdischer Organisationen vorgelegt. Für die deutsche auswärtige Politik, besonders die Vertretung der deutschen Minderheiten gegenüber Polen und der Tschechoslowakei, war aies ein scnwerer öcmag. tsisner nane aas Deutsche Reich stets sorgfältig darauf geachtet, Komplikationen auf diesem Gebiet zu vermeiden, um die eigenen Ansprüche in Bezug auf die Wahrung von Minderheitenrechten nicht zu gefährden. Die Verhandlung vor dem Völkerbund In der Sitzung des Völkerbund-Rates am 30. . Mai 1933 legte der irische Delegierte und Berichterstatter, Lester, seinen Bericht in der Bernheim-Sache vor. Die deutsche Haltung * wurde darin nicht nur verurteilt, sondern der Bericht enthielt ausdrücklich auch eine Rechenschafts- und Restitutionsklausel. Die deutschen Vertreten lehnten ihn daher zunächst ab, um darüber zu verhandeln. Da aber die nationalsozialistischen Machthaber sich selbstverständlich nicht auf eine Änderung ihrer antijüdischen Politik einlassen wollten, waren sie auch zu taktischen Konzessionen bereit. Diese bestanden in der Stimmenthaltung bei der endgültigen Abstimmung über den Lester-Bericht in der Ratssitzung vom 6. Juni 1933, so daß der Bericht einstimmig angenommen wurde. Das Reich war dadurch nun aber verpflichtet, den Rechtszustand, wie es vor dem 30. Januar 1933 in Oberschlesien bestanden hatte, wiederherzustrellen und zu bewahren. Damit war der Fall Bernheim aber noch keineswegs vollständig abgeschlossen, da sich die Deutsche Reichsregierung bereiterklären mußte, über Maßnahmen zur Restitution der alten Rechtslage in Oberschlesien zu berichten. So konnte, mindestens bis zur nächsten Ratssitzung des Völkerbundes, auch ein gewisser Druck auf die deutsche Regierung ausgeübt werden, da diese sich ja verpflichtet hatte, "etwa vorgekommene Verstöße" wiedergutzumachen. Die Bildung des Aktionsausschusses aller Juden Oberschlesiens Es gehört zu den großen Leistungen der Juden Oberschlesiens, daß es ihnen gelang, auf der Grundlage der durch die Bernheim-Petition erwirkten Rechtsverbesserungen - trotz ihrer oft recht unterschiedlichen politischen und religiösen Überzeugungen - eine gemeinsame Basis des Handelns zu finden. Thoravortiang der Gemeinde Langenborf O/S aus dem Jahre 17S1 ,lrI* 1 IW» i IXxJilJCX—* .. i<£rüu\3t; m nvm tww »ptoinif oTOstraraoma ’CcgKQ pi *pt 1>3 aafr Ina &&& ffjftWUCUUB* Schon über den ersten Schritt, die Bernheim- Petition, hatte es Auseinandersetzungen gegeben. Noch wärend der Verhandlungen über diese Eingabe ging beim Völkerbund ein Protest-Telegramm ein, das durch den "Schild", die Zeitschrift des Bundes jüdischer Frontsoldaten, verbreitet wurde, der den Standpunkt vertrat, Juden sollten ihre bürgerlichen Rechte nicht gegenüber einer internationalen Instanz geltend machen. Die Zionisten ihrerseits, vertreten durch Arnold Wiener, gingen soweit, einen jüdischen Volksbund schaffen zu wollen, um die Minderheitsrechte durchzusetzen. Einigen führenden Vertretern des oberschlesischen Jundentums, wie Georg Weissmann, Saul Kaatz oder David Behrendt, gelang es jedoch, ihrer Überzeugung Anerkennung zu verschaffen, daß nur ein geeintes Judentum sich der Reichsregierung gegenüber durchsetzen könne. Am 11. Juni 1933 schlossen sich deshalb alle jüdischen Gruppierungen unter der Führung des Synagogengemeindeverbandes der Provinz Oberschlesien zusammen und beschlossen, einen Aktionsausschuß zu bilden, der die Minderheitsrechte der jüdischen Staatsbürger vertreten sollte. Diesem Ausschuß gehörten Justizrat Kochmann, Georg Weissmann, der Beuthener Gemeinderabbiner Prof. Golinsky, die Kaufleute David Berendt und Salo Guttmann aus Beuthen und der Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Lustig aus Gleiwitz an. Der Vorsitzende der Beunthener Gemeinde, Apotheker Hugo Kunz, war zwar im September 1933 ausgeschieden, da er den Weg nach Genf nicht mitmachen wollte, trat aber nach Behrendts Tod 1936 wieaer ein. Der Weg nach Genf Die Arbeit des Ausschusses stützte sich zunächst auf die Zusage des Reiches, "etwaige Vorkommnisse" wiedergutzumachen. Zwar wurden aufgrund dieser Zusage einige Anwälte und Ärzte wieder zugelassen, aber der Boykott jüdischer Geschäfte und der Terror der sogenannten Kampfbünde ging weiter. Auch eine vom Ausschuß Mitte Juni an die Regierung in Berlin gerichtete Bitte, einen Kommissar zu entsenden, um den zahlreichen Beschwerden nachzugehen und ihren Gründen abzuhelfen, hatte keinen Erfolg. Daraufhin entschloß sich eine Delegation, bestehend aus Weissmann, Kochmann und Behrendt, Anfang August 1933 ohne vorherige Absprache im REeichsministerium des Innern vorzusprechen. Der Dezernent für Beamten- und Ariergesetzgebung, Seel, verwies sie aber seinen Kollegen für Angelegenheiten der Minderheiten, Franz Rathenau. Rathenau hatte eine hoffnungslose Außenseiterstellung im nationalsozialistischen Staat und machte daraus auch vor seinen Besuchern keinen Hehl. Als Jude und Vetter Walter Rathenaus, der als Außenminister die Genfer Konvention unterzeichnet hatte, war ihm die Problematik vertraut. Er gratulierte den Juden Oberschlesiens dazu, daß sie sich zu einem Gremium zusammengeschlossen hatten, und zu dem Mut, sich der Bewahrung der Minderheitsrechte annehmen zu wollen. Den Rat, auch auf gesamtdeutscher Ebene schnellstmöglich einen Zusammenschluß aller jüdischen Gruppen herbeizuführen, verband (Fortsetzung auf Seite 4)

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