Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2000
- Issue
- No. 69 (2000)
- Date
- 2000-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 1597)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Schutz der jüdischen Rechte in Oberschlesien unter dem Mandat des Völkerbundes (1933-1937) von Adelheid Weiser Die Folgen des 30. Januar 1933 Bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten stellten die Juden Oberschlesiens nur 1% der Bevölkerung. Sie gingen im Deutschtum auf und fühlten sich nicht als eine religiöse oder sprachliche Minderheit. Von der Mehrzahl der Bevölkerung wurde der Nationalsozialismus und der zum Ausdruck gebrachte Judenhaß abgelehnt. Die Oberschlesier wählten durchweg konservativ und katholisch. So erhielten die Abgeordneten der Zentrumspartei meist um die 40% der Stimmen. Die NSDAP dagegen erlangte 1930 um die 9,5% und 1932 immerhin 29,3% der Stimmen. Die Nationalsozialisten ließen im Juni 1933 eine Volkszählung durchführen, die die Bevölkerung nach der Angabe des Religionsbekenntnisses und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Stellung unterteilte. Diese Angaben sollten auch zur Untermauerung nationalsozialistischer antijüdischer Propaganda dienen. Sie boten den Vorwand für Maßnahmen der NS-Gruppen gegen einzelne jüdische Bürger oder jüdische Geschäfte. Solche Aktionen häuften sich seit 1933 auch in Oberschlesien. Die NSDAP-Leitung achtete jedoch darauf, daß sie nicht allzu deutlich ins öffentliche Bewußtsein traten. Man wollte die Reputation der neuen deutschen Regierung nicht der Anklage vor dem Völkerbund aussetzen, der auf der Grundlage der Genfer Konvention von 1922 sein Mandat in Oberschlesien wahrnahm. Den Anfang großangelegter Ausschreitungen gegen jüdische Bürger durch Angehörige der NSDAP und ihrer Unterorganisationen machte der Boykott jüdischer Geschäfte am 1. April 1933. Bereits am 28. März war im "Völkischen Beobachter“ unter dem Titel "Boykottiert die Juden" ein Aufruf an die Bevölkerung erschienen. Zur Sicherstellung des Boykotts folgten organisierte Maßnahmen der "Aktionskomitees” der NSDAP in allen Städten des Landes. Am 29. März meldete die "Vossische Zeiung" erste Ergebnisse dieses Boykottaufrufs: "Aus einer Anzahl von Städten des Reiches liegen Meldungen über Einzelaktionen gegen Geschäfte vor, so aus Eberswalde, Schwedt, Prenzlau, Kiel. Aus allen diesen Orten wird gemeidet, daß die nationalsozialistische Partei diese Einzelaktionen mißbilligt und ihnen entgegengetreten ist. (...) In Oberschlesien sind die Geschäfte wieder geöffnet worden, nachdem von Berliner zuständiger Stelle erklärt worden ist, daß solche örtlichen Boykottmaßnahmen 'eine Verzettelung der Aktion' darstellen und daher 'nicht erwünscht' seien...." Die Juden Oberschlesiens hatten als einzige Gruppe jüdischer Bürger in Deutschland die Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber der Reichsregierung einzuklagen, konnten sie doch nach der Genfer Konvention vom 15. Februar 1922 als Minderheit den Schutz des Völkerbundes in Anspruch nehmen. Allerdings war den meisten oberschlesischen Juden diese Bestimung unbekannt und der Gedanke, zu einer schutzbedürftigen Minderheit zu gehören, mußte ihnen damals noch absurd Vorkommen. Erst das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 machte auch die jüdischen Bürger Oberschlesiens zu einer rechtlich, wirtschaftlich und sozial benachteiligten Minderheit. Dieses Gesetz besagte, daß Beamte, die "nicht arischer Abstammung" seien, in den Ruhestand versetzt werden müßten. Ausgenommen waren nur jene, die schon vor dem 1. August 1914 Beamte waren, als Frontkäpfer gedient hatten, oder deren Väter und Söhne im Weltkrieg gefallen waren. In weiteren Verordnungen wurde die Geltung des Gesetzes am 4. und 6. Mai 1933 auch auf Richter, Lehrer im öffentlichen Schuldienst, Professoren an Universitäten und auf Angestellte und Arbeiter der öffentlichen Körperschaften ausgedehnt. Die auf die deutsch-jüdische Identität festgelegten Organisationen, besonders der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, tendierten auch in Oberschlesien dahin, sich mit der Reichsregierung zu arrangieren. Demgegenüber versuchten die Zionisten, die fortschreitende Entrechtung der Juden mit allen Mitteln zu bekämpfen. Hierzu wurde von Leo Motzkin das "Comite des Delegations Juives" mit Sitz in Paris gegründet. Unter der Leitung Motzkins wurde die schleichende Entrechtung der Juden Deutschalnds protokolliert und im Januar 1934 in Paris der Weltöffentlichkeit bekannt gegeben. Motzkin stellte die Sonderstellung Oberschlesiens heraus, obwohl er ihr keine große Bedeutung beimessen konnte, und führte weiter aus, daß "das Deutsche Reich als Staat der Tatsache, daß ein Deutscher Jude ist, gleichgültig gegenüber (stand). Wie die Staaten im allgemeinen, behandelte auch das Deutsche Reich seine Bewohner ausschließlich danach, ob sie deutsche Staatsbürger waren oder nicht. Artikel 109 der deutschen Reichsverfassung vom 11. August 1919 besagte nämlich: 'Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich.' Es gab und gibt in Deutschland auch keine Minderheitengesetzgebung betreffend Juden. Nur eine einzige Ausnahme besteht: Durch die Genfer Konvention vom 15. Mai 1922 wurden die nationalen Minderheiten Oberschlesiens besonders geschützt. Jedoch war die Tatsache, daß die Oberschlesien angehende Minderheitengesetzgebung auch Juden, nicht nur Polen betrifft, allgemein unbekannt. Die Verhandlung der Beschwerde Bernheim, die sich auf die jüdischen Minderheitsrechte in OS stützte, erregte Sensation in der Weltöffentlichkeit. Übrigens ist Oberschlesien nur ein relativ kleines Gebiet, eine preußische Provinz von 1.379.408 Einwohnern, darunter 10.693 Juden, gegenüber 62.410.619 Einwohnern des deutschen Reiches. (Ohne Saargebiet, Zahlen aus dem Statistischen Jahrbuch des Reiches 1932)". *■ Die "Petition Bernheim" Das "Comite des Delegations Juives" stützte seine Tätigkeit in Oberschlesien also ganz auf die besondere Rechtslage, die die Minderheitengesetzgebung bot. Auf Veranlassung des Comite richtete im Mai 1933 der Jude deutscher Staatsangehörigigkeit, Franz Bernheim aus Gleiwitz, eine Dringlichkeitspetition an den Völerbund, in der er Klage darüber führte, daß er im Zusammenhang mit den antisemitischen Maßnahmen der deutschen Regierung seine Anstellung verloren habe. Zugleich legte er gegen die allgemeine Verschlechterung der Rechtslage der Juden in Deutsch-Oberschlesien Beschwerde ein. Er berief sich dabei auf die Genfer Konvention von 1922, die über ihren rechtlichen Wirkungsbereich hinaus in Verbindung mit dem allgemeinen Genfer Minderheitenschutz stets auch in den Zusammenhang der allgemeinen deutschen Minderheitenpolitik einbezogen wurde. Damit stand Deutschland zum ersten Mal im Rahmen des internationalen Minderheitenschutzsystems unter ernsthafter Anklage. Es handelte sich hier nämlich nicht nur um einen individuell begrenzten Einzelfall, sondern um Maßnahmen, die eine ganze Bevölkerungsgruppe betrafen. Am Zustandekommen der sog. Bernheim- Petition hatte Dr. Emil Margulies aus Leitmeritz in der Tschechoslowakei wesentlichen Anteil, ja sie wurde von ihm inspiriert. Als Mitglied des Comite konnte er eine Gruppe oberschlesischer Juden für den Plan einer Petition gewinnen. Es waren dies Arnold Wiener, Alfred Müller und Georg Weissmann, die sich ausschließlich im (Fortsetzung auf Seite 3)