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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2000-01-01 · No. 68 (2000) · p. Seite 13

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2000
Issue
No. 68 (2000)
Date
2000-01-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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Jüdische Gemeinden im Spannungsfeld innerchristlicher Machtkämpfe (Fortsetzung von Seite 12) festzustellen.Der Antrag diente sowohl seiner eigenen politischen Absicherung, wie den Interessen seiner Judenschaft. Trotz der unruhigen Zeit kam die erzbischöfliche Genehmigung bald, am 9. September 1759; dann geschah für dreieinhalb Jahre nichts in dieser Sache. Erst am 11. Mai 1763, knapp drei Monate nach dem Friedensschluß von Hubertusburg, erschien Dr. jur. utr. Joannes Ginter als Delegat des Erzbischofs in Friedland, um den Bauplatz zuzumessen. Da das Grundstück Eigentum des Stadtherrn war, konnte das "Zumessen" als rein symbolische Handlung gesehen werden; korrekterweise waren die Ältesten der Gemeinde dabei anwesend: Marcus Meyer, der 1773 nicht mehr nachzuweisen ist, und Süßkind, genauer: Alexander Nathan, gest. zwischen 1774 und 1776, Stammvater der Familie Silberstein. Zumindest Süßkind war nicht reich, aber schriftgelehrt und ließ auch seine Söhne lernen. Am 1. Januar 1770 trafen Grundherr und Judenschaft eine neue Vereinbarung über das Bauprogramm und seine Finanzierung, "(v. Blankenburg) hat bauen lassen" 1. eine Synagoge, 2. ein "fertiges Rabienen Haus"; weiteres "müssen sie auf eigene Kosten verfertigen lassen". Der Wortlaut ist interessant, denn’er unterscheidet nicht deutlich zwischen bereits Geschehenem und nur Geplantem: die Synagoge war bereits errichtet, das Rabbinerhaus fehlte noch 1779. Die Verzögerung des Bauvorhabens hatte Zeit gelassen für hartnäckige Bemühungen der Judenschaft, ihre neue finanzielle Belastung durch Zugeständnisse des Schutzherrn auf wirtschaftlichem und juristischem Gebiet erträglicher zu gestalten. So enthielt der Vertrag von 1 770 einige Änderungen des. Schutzprivilegs von 1757: - Jeder jüdische Bürger darf jetzt zwei Kühe zum Haushalt halten. - Beim Todesfall eines Bürgerjuden soll nicht mehr der Magistrat die Erbteilung halten; sie soll nach jüdischem Recht vorgenommen werden; an den Magistrat ist nur noch ein Sterbegeld zu zahlen. - Die 200 Stück Hammel in natura zu nehmen wird ihnen erlassen, wofür sie jährlich auf Weihnachten 50 rtl. zahlen müssen. Zur Finanzierung von Grundstück und Bauten mußte die Gemeinde "500 Dukaten, welche sie in Berlin aufgenommen haben," zahlen, und einen Wechsel des Grundherrn auf 800 Dukaten "bar", der mit 6% zu verzinsen war. Das waren keine geringfügigen Summen. Zudem wuchs die finanzielle Belastung der Judenschaft nach der ersten Teilung Polens stark an. Dennoch galt die Friedländer Synagoge bereits 1779 als schuldenfrei, und am 21. Mai 1788 erklärten die Ältesten Moses Joseph und Jacob Simon, der Beisitzer Jacob Moses Nathan und der Cantor Jacob David (2) ausdrücklich, es gebe keine Schulden, die der Synagoge (d.h. der Gemeinde) gemeinschaftlich zur Last fielen. Diese Erklärung wird im folgenden dahin präzisiert: Wir haben einen Fond gebildet zur Unterhaltung der Gebäude und zur Bezahlung der Zinsen und Grundgeldgebühren an die Herrschaft. Der Fond besteht aus den Synagogensitzen, und "jeder ist einen Teil des Kapitals darauf schuldig" und muß es zu 6% verzinsen. "Diese Summe kann auch ohngefähr 140 rtl betragen". Träger von Synagoge und Rabbinerhaus war also ein enger Kreis von Frommen und Wohlhabenden, eine Bruderschaft (Chewra) als Garant für das geliehene Kapital. Diese geniale Idee dürfte dem Grundherrn nicht unbekannt geblieben sein; daß er sie tolerierte, überrascht nicht. Es läßt sich nicht nachweisen, liegt aber nahe zu vermuten, daß David Jacob Sachs, 1773 Rabbiner, seit 1779 Cantor der Gemeinde, vor allem aber ihr ständiger Beauftragter, an dieser weisen Konstruktion maßgeblich beteiligt war. Hier wird zum ersten Mal der Gemeinschaftsgeist der Verantwortlichen in der Friedländer Judenschaft sichtbar, der sich seit 1773 vielfach beobachten läßt. Er schuf für die jüdische Gemeinde Mk. Friedland nach außen wie nach innen eine starke Position, um die sie bewundert, geliebt und beneidet worden ist. Nicht die siebzehn "Reichen", die 1773 ein Vermögen von je 1000 rtl. und mehr nachweisen konnten, gaben ihr den guten Namen, sondern die immer wieder geübte Bruderschaft derer, die viel besaßen, und derer die wenig besaßen. Die Judenschaft verlor zwar mit Beginn der preußischen Herrschaft wesentliche Rechte, die sie im polnischen Staat genossen hatte, aber ihre eigene von Thora und Halacha bestimmte Rechtswelt erwies sich erneut als tragfähige Grundlage einer aktiven Politik in der eigenen Gemeinde, in der Stadt und im Umgang mit dem Staat. Hier ist noch einmal von der Ablösung der Synagogenschulden zu sprechen. Sie war diesseits der Netze 1779 nur in Deutsch-Krone noch nicht durchgeführt. Das war die Folge eines Prozesses der katholischen Geistlichkeit im Distrikt D. Krone 1774-1778 gegen die Judenschaft in Mk. Friedland; der Kläger behauptete, sie sei rechtlich verpflichtet, sich an der Schuldentilgung der D. Kroner Judenschaft zu beteiligen. Damit nahm der Kläger den Streitgegenstand von 1757-1759 in einer neuen Variante wieder auf, indem er behauptete, die Friediänder Judenschaft habe sich zur Kroner Judenschaft in einem Abhängigkeitsverhältnis befunden. Es gelang ihm jedoch nicht, den Nachweis zu führen. Auf welche Weise die Kroner Synagogenschulden schließlich abgelöst wurden ist nicht bekannt. Das verschuldete Objekt war schon 1771 abgebrannt. Zwanzig Jahre später konnte die Gemeinde eine schlichte neue Synagoge einweihen, die nun einer mehr als doppelt so großen Judenschaft zum Gottesdienst diente. Die Zeit, in der sie von fremden Kräften als Werkzeug benutzt werden konnte in einem Kampf, der sie inhaltlich nicht im geringsten berührte, war vorüber; auch sie sammelte ihre inneren Kräfte, um in der neuen Zeit so bestehen zu können, wie es einer jüdischen Gemeinde,zukommt. (Beiträge zur ostdeutschen Kirchengeschichte, Folge 2, Düsseldorf 1997) (2) Jacob David Sachs (*1749, pensioniert 1815, gest. ca. 1830) war 1773 Rabbiner der Gemeinde. Dieses Amt gab er vor 1779 an Joachem Marcus ab; seither war er Kantor. In der Praxis war er jedoch weit mehr. Sein Name erscheint regelmäßig in den Akten, sobald es um Anhörungen und Verhandlungen mit Regierungskommissionen, Magistrat und Bürgerschaft geht. Er sprach vermutlich am gewandtesten Hochdeutsch - das Niederdeutsche war weitaus verbreiteter - und war juristisch versiert, vielseitig gebildet, von guten Umgangs formen, kurzum der Mann, den man überall hinschicken konnte, der Mann, auf dessen besondere Gaben die Gemeinde seit 1772 nicht verzichten wollte und konnte.

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