Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2000
- Issue
- No. 68 (2000)
- Date
- 2000-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdische Gemeinden im Spannungsfeld innerchristlicher Machtkämpfe (Fortsetzung von Seite 10) Das Amt war nicht erblich. In Stellvertretung des königlichen Grundherrn legten Kroner Starosten die Neustadt Krone an, speziell für Handwerker und Juden bestimmt, dazu eine Reihe von Dörfern, unter denen Zippnow war, das ebenfalls eine jüdische Gemeinde hatte. Die Rechte und Pflichten von Grundherr und Judenschaft wurden durch Privatvertrag festgesetzt, das sogenannte Schutzprivileg, das der formalen Bestätigung durch den König bedurfte. Die Schutzverträge konnten in Einzelbestimmungen geändert werden und mußten dann erneut vom König bestätigt werden. Deshalb läßt sich im Einzelfall oft nicht sicher entscheiden, ob es sich um ein Erstprivileg, um die Neufassung eines älteren Privilegs oder um die Wiederholung eines durch Brand zerstörten Schutzbriefes handelt, zumal wenn das Dokument nicht mehr vorliegt. Zum besonderen Charakter des Landes Krone gehörte der hohe Anteil evangelischer Christen an der Bevölkerung. Im 16. Jahrhundert war die lutherische Predigt auf bestem Weg gewesen, das Kroner Land zu gewinnen. Die hart, hier und da blutig einsetzende Gegenreformation hatte im ersten Anlauf viel Boden zurückerobern können; auch Adelsfamilien kehrten zum katholischen Glauben zurück. Am wirksamsten wurde das in Krone gegründete Jesuitenkolleg. Aber es blieb ein harter Kern. Die Städte Friedland und Schloppe verankerten im Stadtrecht, ihr Bürgermeister müsse evengelisch sein. Die evangelischen Adelsgeschlechter erhielten und schützten ihre Bauern, Schmiede, Müller und Leibeigenen im lutherischen Bekenntnis. Sie bauten ihre Bethäuser und beriefen Pfarrer. Die ehemals katholischen Pfarrgüter, Einkünfte und Stolgebühren wurden auf die lutherischen Pfarrstellen übertragen, und aus diesem Grund mußten die Friedländer Juden Abgaben an den evangelischen Geistlichen entrichten; ein katholisches Pfarramt und kirchlich katholischen Grundbesitz gab es nicht mehr. Ein nahezu geschlossenes evangelisches Teilterritorium reichte von der Herrschaft Friedland bis Hoffstädt und von dort nach Norden über Machlin und Brotzen bis Poplow. Die Herren von der Goltz gehörten zu den ältesten, reichsten, größten und angesehensten Familien. Sie waren die Hauptstütze der Dissidenten. Als Magnaten kämpften sie zusammen mit anderen im Sejm vergeblich um ssimmimmmfmimfmfimimmmmsfissmfimfsmtismmmismmist ein Toleranzgesetz. Daheim stellten sie Grodrichter und Starosten, woraus zu schließen ist, daß die Verhaltensregeln der konfessionell gemischten Adelsgenossenschaft nicht ohne weiteres nach den Wünschen und Zielen der katholischen Geistlichkeit ausgerichtet waren. Im vorliegenden Zusammenhang zu nennen sind Heinrich v.d. Goltz (1645-1725), kaiserlich russischer Generalfeldmarschall, königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Generalleutnant, Direktor de’r Generalsynode der protestantischen Dissidenten in Groß- und Kleinpolen und Litauen, und Heinrich v.d. Goltz (1685-1764) als Starost von Krone (Valci Capitaneus). Auf den Reichstagen 1713 und 1 733 setzten die Bischöfe und die 'Patriotenpartei durch, daß (orthodoxen wie evangelischen) Dissidenten der Sitz im Reichstag und die Mitgliedschaft in den obersten Vferwaltungskomissionen und im Tribunal entzogen wurden. Auf lokaler Ebene verschärfte sich der konfessionelle Kleinkrieg, man suchte nach Schwachstellen in Position und Haltung der evangelischen Herren. Diese verhielten sich politisch vorsichtig. Es handelte sich weitgehend um eine Art Nervenkrieg. In diesem Zusammenhang ist der Prozeß von 1757-59 zu sehen. Die jüdische Gemeinde von Krone diente als Bauer in einer Schachpartie der Jesuiten gegen Friedrich Wilhelm v. Blankenburg, den Stadtherren von Friedland; auf den ersten Blick schien der Verlierer festzustehen, aber die Partie wurde mit dem bewußt in Kauf genommenen Bauernopfer erst eröffnet; die Kroner Gemeinde war für die Spieler von untergeordnetem Interesse. Solange man zurückdenken konnte, herrschte in Friedland Eintracht zwischen Bürgerschaft und Judenschaft. Es gab keinen abgeschlossenen jüdischen Wohnbezirk. Eines der 1754 neu aufgebauten jüdischen Stadtbürgerhäuser, lag sogar am Markt. In Krone lebte die Judenschaft auf einem geschlossenen Areal in der Neustadt; sie befand sich in einer unglücklichen Lage. Die Stadtbürgerschaft war ihr feindlich gesinnt, besaß jedoch keine Macht, sie vom Starosteigrund zu vertreiben. Der katholischen Kirche leistete die Judenschaft Abgaben, deren Geldwert nicht geringfügig gewesen sein dürfte. Eine Sonderrolle spielte das Jesuitenkollegium; es unterhielt das einzige Gymnasium weit und breit und verfügte über Kapital, das als Darlehen angelegt werden konnte. Die Kroner Juden lebten in Angst und Schrecken vor den unaufhörlichen Willkürakten der 'Studenten'; sie versuchten, sich der Schülerangriffe durch Zahlungen zu erwehren, bekamen aber nur vorübergehend Ruhe. Im 17. Jahrhundert mußten sie ihre Synagoge mit einer Hypothek belasten, die ihnen das Jesuitenkollegium zur Verfügung stellte. In der Folge eines Brandes 1 676 und weiterer wirtschaftlicher Schwierigkeiten konnten sie die Hypothekenzinsen nicht zahlen, worauf die Jesuiten 1696 die Synagoge versiegeln ließen. 1706 zerstörte ein Brand die Neustadt: Von 45 jüdischen Häusern blieben nur fünf stehen. 1711 verbrannte das neugebaute Judenviertel völlig. Die Judenschaft mußte mit Sicherheit erneut Geld aufnehmen. Breit gestreute Hypothekenschulden waren fraglos ein effektiver Schutz für Synagogen; die Kroner Juden hatten neben dem Hauptgläubiger, den Jesuiten, nur die örtliche katholische Geistlichkeit. Das machte sie erpreßbar. Streitfrage und Klage wurden schon im Mai 1754 der Landältestenversammlung vorgelegt, die in Conorzow tagte. Die Gemeinde in Krone erhob den Anspruch, die "Kleinen Versammlungen" in Heinrichsdorf, Warlang und Poplow gehörten zu ihrem Tax Soma, nicht zu dem der Friedländer. Wenn man die Relationen der Seelenzahlen von 1773 zugrunde legt, wäre der personelle Zugewinn für das Kroner Tax Soma erheblich gewesen und hätte das Friedländer Tax Soma auf den zweiten Platz verwiesen. Die Judenschaft im Dorf Giesen, einer polnischen Exklave in der Neumark, wird in den Landtagsprotokollen überhaupt nicht erwähnt. Es steht fest, daß sie enge Beziehungen zu Friedland hatte; vielleicht besaß sie keinen eigenen Friedhof und galt als Teil der Friedländer Gemeinde. Unstreitig zum Kroner Tax Soma gehörten die Juden in Hoffstädt und Brotzen. Krone: 239 Seelen, Hoffstädt: 47 Seelen, Brotzen: 71 Seelen, Kroner Tax Soma: 357 Seelen, Friedland: 552 Seelen, Giesen: 40 Seelen, Heinrichsdorf: 97 Seelen, Warlang: 88 Seelen, Poplow: 160 Seelen, Friedländer Tax Soma: 592 Seelen; Strittiges Gebiet: 345 Seelen. (Fortsetzung auf Seite 12)