Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2000
- Issue
- No. 68 (2000)
- Date
- 2000-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
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10 Jüdisch« Gemeinden im Spanncingsfeld innerchristlicher Machtkämpfe von Dorothea-Elisabeth Deeters Vorbemerkung: Das theologische Bemühen sowohl der katholischen wie der evangelischen Kirche um Erneuerung des Verhältnisses von Christen und Juden sollte Such ostmitteleuropäische Kirchenhistoriker zu neuen Fragestellungen anregen. Aufschlußreich sind hier besonders die Verhältnisse irr den kofessionell gemischten Landesteilen Polens, wo christliche und jüdische Ortsgemeinden in einem konfessionellen und kulturellen Beziehungsgeflecht standen, und wo "Infideles" und "Dissidenten“ einen Platz neben der katholischen Kirche behaupteten. Das hier vorgelegte Beispiel zeigt nur eine unter vielen Varianten des Umgangs miteinander. Als Preußen sich nach der ersten Teilung Polen 1772 auch das Kroner Land einverleibte, verloren die Katholiken die Vormachtstellung, und die Evangelischen wurden ein Teil der konfessionellen Mehrheit im Staate; die jüdischen Gemeinden verloren ihre Rechtsstellung. Sie mußten sich staatliche Eingriffe in ihre hergebrachte Autonomie gefallen lassen; soweit sie Dorfgemeinden waren, wurden sie durch die administrativen Maßnahmen Friedrich II. zerstört, während die Gemeinden in akzisepflichtigen Städten sie doppelte bis dreifache Zahl an Glaubensgenossen aufzunehmen hatten - eine Aufgabe, für die sie keinerlei Hilfe von außen bekamen. Ob und auf welche Weise diese außerordentlichen Umwälzungen das Verhältnis katholischer, evangelischer und jüdischer Ortsgemeinden zueinander verändert haben, muß hier außer Betracht bleiben. Im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit stehen für diesmal die jüdischen Gemeinden im Königreich Polen. Hintergrund und Folgen eines Prozesses vor dem Grodgericht in Wales 1757-1759 Die wenigen, heute verstreuten Restquellen aus dem 18. Jahrhundert zur Geschichte der jüdischen Gemeinden in der Großpolnischen Terra Krone (Wales), die zum Palatinat Posen gehörte, erschließen sich dem Verständnis des heutigen Lesers erst, wenn er die historische Gesamtsituation vor Augen hat. Besonderheiten werden am auffälligsten, wo es um juristische Sachverhalte geht. Der Grodgerichtsbezirk Krone umfaßte drei Starosteien, darunter die Starostei Draheim, deren königlicher Anteil seit 1657 an Brandenburg verpfändet war. Nicht mit verpfändet waren die Besitzungen der Familien v. Mantteuffel und v.d.Goltz. Auf ihren Besitzungen gab es jüdische Gemeinden. In dem Prozeß 1757-1759 bestritt die jüdische Gemeinde in Krone der jüdischen Gemeinde in Friedland das Recht zur Einziehung der königlichen Judensteuer in diesea Dörfern. Zum Verständnis der Vorgänge ist in Rechnung zu stellen: 1) Das jüdische Recht und die Organisation der jüdischen Selbstverwaltung im Königreich, 2) den adelsgenossenschaftlichen Aufbau der Republik Polen mit Wahlkönigtum, 3) die Gegenreformation mit den sich im 18. Jahrhundert erneut zuspitzenden Konfessionskämpfen. Nach polnischen Maßstäben waren alle jüdischen Gemeinden des Bezirks klein; die Kroner und die Friedländer Gemeinde galten etwas mehr, weil sie über 200 Seelen zählten und Stadtgemeinden waren. Neben den Stadtgemeinden gab es eine Reihe von Klein- und Kleinstgemeinden auf dem Dorf. Drei dieser Dorfgemeinden waren durch die Verpfändung der Starostei Draheim ins Abseits geraten: Heinrichsdorf, Warlang und Poplow. Nach jüdischem Recht war jede Gemeinde autonom; der polnische ßtaat erkannte die Autonomie an. Im amtlichen Sprachgebrauch hieß jede Gemeinde Synagoge, ein Terminus, den der Landschreiber (Sekretär) der "Versammlung der Landesältesten im Stift Posen" mit Versammlung übersetzt. Die Landesältestenversammlung war eine Unterorganisation des Waad, der D rei Iände rsy node, des zentralen Selbstverwaltungsorgans der königlichpolnischen Judenschaft. Aus organisatorischen, verwaltungstechnischen Gründen hatte der Waad beschlossen, den zahlreichen Kleingemeinden nur noch eine mittelbare Vertretung zuzugestehen: sie mußten sich durch den Beauftragten einer größeren Gemeinde vertreten lassen. Der Landschreiber nennt diesen Zweckverband einer großen mit mehreren angeschlossenen kleinen Gemeinden "ein Tax Soma", weil die große Gemeinde verpflichtet war, den Anteil an der königlichen Kopfsteuer, der auf den Zweckverband fiel, "nach ihrem Gewissen" aufzuteiien und einzuziehen. Abgesehen von der Pflicht, die Kopfsteuer einzuziehen, stand der großen Gemeinde kein Recht zu, das die Autonomie der Kleingemeinden hätte beeinträchtigen können. Durch Zufall hat sich der Hinweis erhalten, daß auch in Kleingemeinden das Amt des Beauftragten (Schaliach) existierte: 1773 wird in Brotzen Levin Schaks genannt. Schaks dürfte eine Abkürzung für Schaliach Ha-Kahal sein (1). Unter den letzten Jagiellonen war die Macht der drei staatstragenden Säulen, König, Geistlichkeit und Adel, soweit austariert worden, daß jede einseitige Vorherrschaft vorderhand vermieden war; unter den Zugeständnissen der Krone an den Adel 1538/39 befand sich die Übertragung des Rechts zum Judenschutz auf ihren Besitzungen. In der Folge wuchs die Zahl der jüdischen Familien im Land der Krone, und es entstanden neue Gemeinden. Die Herren von Friedland haben angeblich gezielt auch im Ausland Juden angeworben; es dürfte sich dabei um Pommern und die Neumark gehandelt haben. Zur ökonomischen Konzeption, die hinter der angestrebten Symbiose von Bauern und Juden respektive Stadtbürgern und Juden stand, gibt es Äußerungen aus dem 18. Jahrhundet; kurz, klar und zutreffend äußert sich Felix Escher und gibt weiterreichende Hinweise. Über die Rolle der Adligen als Judenschutzherren darf man nicht übersehen, daß 'die Krone' ebenfalls über Grundbesitz verfügte; Verwalter dieses Grundbesitzes waren die Starosten. Sie kamen in der Regel aus einer der angesessenen und einflußreichen Familien des Kreises, wurden auf Lebenszeit ernannt, und es wurde von ihnen erwartet, daß sie als gute Verwalter Überschüsse für die Königliche Kasse erwirtschafteten. (Fortsetzung auf Seite 11) (1) Als die Brotzener Judenschaft 1805 zwangsumgesiedelt wurde, kam Lewin Schaks' Sohn, Mendel Lewin (gest. vor 1827), mit seiner Familie nach Tempelburg. Sein ältester Sohn, Leib b. Mendel, nahm den Familiennamen Kramm an, m.E. zu lesen als Chawer (Kober) Reb Mendel; die jüngeren Söhne nannten sich Lewin und hatten ein gewisses Maß an jüdischer Bildung erworben, wie aus ihren Heiraten zu schließen ist. Armut und jüdische Bildung schlossen einander nicht aus, solange es in jeder etwas größeren Gemeinde ein Beth- Hamidrasch gab. In der Heiratspolitik jüdischer Familien fiel eine solide hebräische Ausbildung stark ins Gewicht.