Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2000
- Issue
- No. 68 (2000)
- Date
- 2000-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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3 Zur Geschichte des Judentums in Schlesien (Fortsetzung von Seite 2) Schlesiens durch Preußen, daß das Dekret von 1738 nicht weiter umgesetzt wurde; Maria Theresias Prager Judenvertreibung im Jahre 1744 mag den schlesischen Juden vor Augen geführt haben, daß hier das Schicksal eine durchaus positive Wendung genommen hatte. Die Glogauer Gemeinde ersuchte nach der Besitzergreifung den König unverzüglich um eine Bestätigung ihrer bisherigen Privilegien, welche am 25. Mai 1743 auch erteilt wurde. Auch die Gemeinde Zülz wurde in ihren Privilegien bestätigt, während mit der Deklaration vom 6. Mai 1744 "das bisher in Dero Haupt- Stadt Breßlau überhand genommene unnütze Judenvolck, binnen zwey Monathen gedachte Stadt räumen" sollte, "einige zum Müntz-Wesen nöthige, wohlberüchtigte Jüdische Familien aber geduldet" wurden. Schon bald wurden damit die großen Erwartungen "bitter enttäuscht" und die Grundlinie der Politik unter Friedrich II. gegenüber der jüdischen Bevölkerung sichtbar, eine nur beschränkte Toleranz aus rein wirtschaftlicher Notwendigkeit. Insgesamt zwölf Breslauer Familien wurde damals das dauernde Aufenthaltsrecht gewährt. Eine unmittelbare Auswirkung der preußischen Herrschaft war die nach und nach erfolgende Vereinheitlichung der Rechtsstellung der Juden in Schlesien; im Gegensatz zur früheren Zeit, in der das Judenwesen von den verschiedenen, relativ selbständigen schlesischen "lokalen obrigkeitlichen Gewalten" ganz unterschiedlich gehandhabt wurde, unterstand es nun, entsprechend den anderen preußischen Provinzen, den Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau. Im Unterschied zu den anderen Provinzen war für die schlesischen Kammern jedoch nicht das Berliner Generaldirektorium zuständig, sondern ein Sonderministerium, das seine Anweisungen direkt vom König erhielt. Bis 1812 waren die schlesischen Juden nur in vier Gemeinden organisiert, nämlich Breslau, Glogau, Zülz und die Landgemeinde. Nach der Zählung von 1791 lag die Zahl der schlesischen Juden bei 9.066 Personen: 2.484 in Breslau, 1.012 in Zülz, 1.791 in Glogau sowie 3.779 in den Städten und Dörfern der Landgemeinde. Ihre rechtliche Verfassung war im wesentlichen durch das preußische Generalregelement vom 17. April 1750 bestimmt. Das Revidierte General- Privilegium und -Reglement bestimmte die wirtschaftliche, politische und soziale Stellung der jüdischen Bevölkerung im gesamten brandenburgisch-preußischen Staat. " Wie überall in Deutschland war auch dieses Generalreglement darauf bedacht, die Anzahl der im Staat vorhandenen Juden in fest bestimmten Schranken zu halten, ihnen nur genau festgelegte Tätigkeiten innerhalb des dem Staat eigenen Wirtschaftssystems zu gestatten und ihnen für Schutz und Duldung ein Höchstmaß von Abgaben aufzuerlegen." (Jacob Jacobson: Die Judenbürger-Bücher der Stadt Berlin. Berlin 1962) Aufgrund der Finanzprobleme im Siebenjährigen Krieg wurde das Gesetz teilweise liberalisiert und Sonderprivilegien erteilt, die mit höheren Abgaben verbunden waren. Beispielhaft hierfür sind die Zwangsabgabe von Porzellan aus der Königlichen Porzellanmanufaktur, die S i I b e r I i e f e r u n g , die Übernahme unwirtschaftlicher Wirtschaftszweige. Begünstigt wurden reiche Bankiers, Juweliere, Münzunternehmer und Fabrikanten. Naturalisationspatente wurden nur einigen wohlhabenden Familien gewährt, als erster der Berliner Familie Daniel Itzig im Jahre 1792. Erst die Städteordnung von 1808 und das Emanzipationsedikt von 1812 schafften die Voraussetzung, das städtische Bürgerrecht bzw. das Staatsbürgerrecht zu erlangen. Der allmähliche Zugang zur bürgerlichen Gesellschaft bot jüdischerseits nicht nur Vorteile in persönlicher, sozialer und beruflicher Hinsicht. Als negatives Vorzeichen hatte er die Relativierung oder Aufgabe traditioneller Werte sowie die sukzessive Lösung von religiös begründeten Bindungen zur Folge. Die jüdischen Vertreter der neuen, aufgeklärten und emanzipierten Zeit stellten hohe Anforderungen an die jüdische und allgemeine wissenschaftliche Qualifikation der Rabbiner. Dies führte nicht nur in der niederschlesischen Gemeinde Glogau dazu, daß man "das Amt gar Jahre und Jahrzehnte lang unbesetzt und unter der Leitung eines mehr oder minder geeigneten Privatmannes, der freilich in der Regel eine gediegene rabbinische Bildung besaß, verwalten oder 'verwesen'" ließ. (Marcus Brann 1915) Auch die Rabbinergeneration Anfang des 19. Jahrhunderts empfand die einseitige traditionelle Ausbildung nicht mehr als zeitgemäß und forderte verstärkt eine allgemein wissenschaftliche Bildung. Jüdische Gelehrte wie Leopold Zunz, Abraham Geiger und Ludwig Philippson wünschten eine eigene theologische Fakultät an Universitäten, an der aber staatlicherseits kein Interesse bestand. Der Antrag auf eine Professur für jüdische Geschichte und Literatur, den Leopold Zunz am 25. Juli 1848 an den Kultusminister Adalbert von Ladenburg (1798-1855) stellte, wurde mit der Begründung abgelehnt, "ein solcher Lehrstuhl würde nicht der Gleichberechtigung, sondern eher dem Separatismus der Juden von den Christen dienen." Vor diesem Hintergrund sind die Gründungen des Jüdisch-Theologischen Seminars ■ Fraenckel'scher Stiftung in Breslau (1854) sowie der Hochschule (Lehranstalt) für die Wissenschaft des Judentums (1872) und des Rabbinerseminars für das orthodoxe Judentum in Berlin (1883) zu sehen. Der erste Direktor des Jüdisch-Theologischen Seminars war Zacharias Frankel (1801-1875). Er hatte die Berufung als Oberrabbiner nach Berlin abgelehnt, da die preußische Regierung das Amt nicht öffentlich anerkannte. Frankel blieb bis zu seinem Tode Direktor der Breslauer Institution, die für die Ausbildung von Rabbinern internationale Bedeutung erlangte und Vorbild für die Entstehung anderer Ausbildungsstätten wurde. Gründer und Dozenten der Berliner Hochschule und des Rabbinerseminars wie Abraham Geiger (1810-1874), Israel Lewy (1840-1917) oder David Cassel (1818-1893) stammten aus den kulturellen jüdischen Zentren der schlesischen Provinz. Geiger hatte sich in Breslau im sogenannten Geiger-Tiktin-Streit gegen die "Altgläubigen" mit seinen Reformideen nur teilweise durchsetzen können und vertrat die Ideen eines jüdischen Liberalismus auch als Hochschullehrer. Lewy war Absolvent des Breslauer Seminars und lehrte quellen- und textkritische Talmudauslegung. Cassel gehörte von 1872- 1893 neben Geiger und Lewy dem ersten Kollegium der Hochschule an. In Glogau geboren, studierte er an der Breslauer Universität, siedelte dann aber nach Berlin um, da er dort für sein Studium der jüdischen Theologie und der klassischen Geisteswissenschaften die geeigneten Lehrer fand. Cassel leitete 33 Jahre die 1789 gegründete Dina Zaduck-Nauen-Cohnsche Erziehungsanstalt in Berlin, bevor er bis zu seinem Tode Dozent an der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums war. Mit der Erlangung des Bürgerrechts war für die Juden der preußischen Monarchie grundsätzlich (Fortsetzung auf Seite 4)