Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2000
- Issue
- No. 68 (2000)
- Date
- 2000-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Zur Geschichte des Judentums in Schlesien von Margret Heitmann/Harald Lordick, Duisburg ln die an sich schon wechselvolle Geschichte Schlesiens unter polnischer, böhmischer, österreichischer, schließlich preußischer Herrschaft mischt sich für das schlesische Judentum die generelle Unsicherheit jüdischer Existenz über die Jahrhunderte. Jüdische Geschichte in Schlesien ist in den ersten Jahrhunderten vor allem eine Geschichte von Verfolgungen und Vertreibungen und zumeist der Willkür der verschiedenen Herrscher. Den ersten urkundlich belegten, relativ ungestörten Ansiedlungen im 12. und 13. Jahrhundert folgten zunehmende Beschränkungen vor allem auf Betreiben der Kirche. Die mit den Pestepidemien des 14. Jahrhunderts in vielen Gebieten Europas einhergehenden Judenverfolgungen betrafen auch Schlesien, selbst dann, wenn die Pest dort gar nicht auftrat. Doch nicht nur für den "Schwarzen Tod" wurden Juden verantwortlich gemacht, sondern auch nach Stadtbränden gab es Ausschreitungen gegen sie, wie in Breslau (1369) oder Glogau (1442). In Erinnerung geblieben sind ebenso die Verfolgungen im Zusammenhang mit den antijüdischen Predigten Johannes Capistranos 1452-1455 in Schlesien; insbesondere die Orte Schweidnitz, Jauer, Liegnitz, Brieg und Breslau waren von der Inquisition betroffen. Allein in Breslau starben 41 Juden den Tod auf dem Scheiterhaufen, über 300 wurden aus der Stadt vertrieben. Bis ins späte 19. Jahrhundert stand auf dem Breslauer Salzring ein eisernes Gedenkkreuz, das an diese Ereignisse erinnerte. Nachdem sich eine Reihe von Städten das Recht de non tolerandis Judaeis verschafft hatte und infolge des Vertreibungsedikts des Kaisers Ferdinand I. von 1558 gab es nur wenige Juden in Schlesien mit Ausnahme der privilegierten Gemeinden Glogau und Zülz. Die jüdische Rechtsstellung besserte sich zwar durch das Toleranzedikt Kaiser Karls VI. 1713; dieses Edikt wurde jedoch 1738 insbesondere auf Drängen von Rat und Kaufmannschaft in Breslau faktisch wieder außer Kraft gesetzt, indem "die Ausweisung der gesamten unprivilegierten Judenschaft aus Schlesien" angeordnet - und zum Teil auch durchgeführt - wurde. Maria Theresia drängte noch 1740 kurz vor der Eroberung Schlesiens durch Friedrich II. auf die strenge Einhaltung dieser Bestimmung und erließ einen Ausweisungsbefehl gegen die Breslauer Juden. Im Resultat war das schlesische Judentum damit wieder auf die Gunst von Standesherrschaften und Fürsten angewiesen, die jedoch von Ort zu Ort sehr verschieden sein konnte. Der Beginn der preußischen Herrschaft in Schlesien schien deshalb auch für das Judentum eine bedeutsame Veränderung mit sich zu bringen. Der Rabbiner und Historiker Marcus Brann schildert, "daß das gedrückte Gemüt der Juden sich hoffnungsfreudig dem jungen Preußenkönig zuwandte, der im Dezember 1740 in Schlesien einrückte, in der Zuversicht, daß ein Strahl der Gerechtigkeit und Milde nunmehr endlich auch ihren dunklen Pfad erhellen werde". Natürlich war auch die jüdische Bevölkerung von den Kriegshandlungen betroffen. In Glogau flüchtete fast die Hälfte der jüdischen Einwohner vor der preußischen Belagerung, der jüdische Friedhof fiel der Befestigung der Stadt zum Opfer. Immerhin bedeutete die Eroberung (Fortsetzung auf Seite 3) Europäisches Parlament diskutiert die Notwendigkeit von Wiedergutmachung in Polen (Fortsetzung von Seite 1) Die Frage der Wiedergutmachung des von den Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 sowie später von der kommunistischen Regierung Polens an den jüdischen Bürgern begangenen Unrechts durch Rückübertragung der enteigneten Grundstücke oder Zahlung von Entschädigungen für den Verlust dieser und anderer Vermögenswerte gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Aufnahme Polens in die Europäische Gemeinschaft bis zum Jahre 2004 angestrebt wird und eine Regelung dieser Frage vor der Aufnahme in die Gemeinschaft für dringend erforderlich erachtet wird. Die Republik Polen sah sich nicht nur durch den "dass action lawsuit" in den USA, sondern auch die öffentliche Meinung, die zwischenzeitlich auch beim Europäischen Parlament Gehör gefunden hat, einem stetig wachsenden Druck gegenüber und hat daraufhin einen Gesetzentwurf zur "Reprivatisierung enteigneten Vermögens" vorgelegt, der vom polnischen Botschafter am 09. Februar 2000 der Kommission erläutert wurde. Demnach sollen Grundstücke, die sich noch im Staatseigentum befinden, an die Alteigentümer oder deren Erben zurückübertragen werden, wobei 20% des Eigentums bei der Republik Polen verbleiben. Für den Fall, daß das Grundstück nicht mehr zurück übertragen werden kann, wird eine Entschädigung in Höhe von 50% des Verkehrswertes gezahlt, wobei diese Beträge aber erst im Jahre 2005 zur Auszahlung kommen sollen. Auch wenn dieser Gesetzesentwurf so noch nicht akzeptiert werden kann und zahlreiche juristische Probleme noch ungelöst sind, so bietet der Entwurf doch eine Verhandlungsgrundlage, die als Fortschritt zu bezeichnen ist. Unakzeptabel und nicht durchsetzbar ist allerdings eine Klausel dieses Entwurfes, wonach das Gesetz nur für Personen gelten soll, die seit mindestens 5 Jahren polnische Staatsbürger sind, da diese sämtliche Überlebende des Holocaust ausschließen würde, die ihre Heimat aufgrund der Verfolgungsmaßnahmen verlassen mußten und später nicht wieder in die kommunistisch regierten Gebiete zurückkehrten. Diese Klausel wird z.Zt. selbst im polnischen Parlament kontrovers diskutiert und dürfte keinen Bestand haben. Es ist beabsichtigt, im Europäischen Parlament eine Kommission zu bilden, die sich mit der Problematik der Grundstücksübertragung in Polen vor Aufnahe in die Europäische Gemeinschaft beschäftigen soll. Rechtsanwalt Urbach und ich haben angeboten, ständige Mitglieder dieser Kommission zu werden und diese mit unserer Erfahrung aus unser mehrjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Rückübertragungs¬ und Entschädigungsrecht zu unterstützen, was begrüßt wurde. Weiterhin beabsichtigen wir, im Mai oder Juni dieses Jahres in Tel Aviv und Jerusalem eine Informationsveranstaltung abzuhalten, zu der wir schon jetzt herzlich einladen. Beim Verband der ehemaligen Breslauer können Sie sich über Veranstaltungsort und den exakten Termin informieren. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte: Rechtsanwalt Lothar Fremy, Schönhauserstr. 13, 010178 Berlin, Germany, Tel: 0049-30-2807071, Fax: 0049-30-2807074 oder Rechtsanwalt Mel Urbach, USA, Tel: 001-201-3954709, Fax: 001-201- 3954711.