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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1999-01-01 · No. 66 (1999) · p. Seite 17

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1999
Issue
No. 66 (1999)
Date
1999-01-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
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17 Das Schicksal dar jüdischen Kunstsammlung von Ismar Littmann aus Breslau (Fortsetzung von Seite 16) Emil Nolde, die später im Zuge der "Aktion Entartete Kunst" konfisziert wurden. Auch Littmann hatte dem Museum 1930/31 vier Graphiken von Otto Mueller geschenkt, die 1938 als "entartet" beschlagnahmt wurden und seither verschollen sind. Dies geht aus den Originalinventaren des Museums hervor, die sich heute nicht etwa in Breslau, sondern im Herder-Institut in Marburg befinden. Dorthin gelangten sie mit dem privaten Nachlaß des damaligen Provinzialkonservators von Schlesien. Diese für die Zeit von 1903 bis 1944 vollständig erhaltenen Inventare sind sehr aufschlußreich, da sie nicht nur die Geschenke und Enteignungen jüdischer Sammler enthalten, sondern auch Aufschluß über die im Zuge der "Aktion Entartete Kunst" beschlagnahmten Werke geben. Zwei Eintragungen vom November 1941 belegen auch, daß das Schlesische Museum in mehreren Fällen Gemälde von der berüchtigten "Dienststelle Mühlmann" erhalten hatte, die von den Nationalsozialisten in den Niederlanden eingerichtet worden war, um beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitz neuen Besitzern zuzuführen. Das Besondere an der Entwicklung in Breslau war die Tatsache, daß sich regionale Behörden dafür einsetzten, das Kulturgut aus jüdischem Eigentum in der Region zu erhalten, wenn auch nicht im Sinne der Eigentümer. Die Museen, die im Machtgerangel um das wertvollste beschlagnahmte Kulturgut relativ schlechte Karten hatten, glichen ihren geringen machtpolitischen Faktor durch den Informationsvorsprung aus. So konnten sie bei den Kunstsammlungen, die ihnen besonders gut bekannt waren, schnell agieren und den Wettlauf um das Kulturgut aus jüdischem Eigentum häufig für sich entscheiden. Dieser Informationsvorsprung war natürlich gerade bei den jüdischen Sammlern gegeben, die in engem Kontakt mit den Museen gestanden hatten, zum Beispiel als Mäzene oder als Mitglieder von Ankaufskommissionen und Fördervereinen. Unter den 25 Kunstwerken aus jüdischem Eigentum, die vom Schlesischen Museum zwischen 1933 und 1945 inventarisiert worden waren, befindet sich kein Werk aus der Sammlung Littmann. Damit bleibt deren Auflösung rätselhaft. Es besteht deshalb die Möglichkeit, daß das Konsortium die meist als "entartet" geltenden Gemälde der Sammlung ins Ausland verkauft hat. Sicher ist, daß der Rechtsanwalt Littmann durch die allgemeine Weltwirtschaftskrise 1929/30 in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und deshalb selbst einige Kunstwerke veräußert hatte. Belegt ist dies für ein Seibstporträt von Lovis Corinth und die "Insulanerin" von Carl Hofer, die Littmann 1932 an die "Gesellschaft der Kunstfreunde" in Breslau verkaufte, deren Vorstandsmitglied er war. Dieser Verein, der sich durch sein Engagement für die moderne Kunst den Nationalsozialisten verdächtig gemacht hatte, wurde 1937 zwangsweise aufgelöst; der umfangreiche Sammlungsbestand wurde dem Museum übereignet. Darunter befand sich auch die "Insulanerin", die 1938, nur wenige Monate nach der Inventarisierung durch das Museum, im Zuge der "Aktion Entartete Kunst" beschlagnahmt wurde. Das Gemälde wurde auf der Ausstellung "Entartete Kunst" in München gezeigt, der weitere Verbleib ist unbekannt. Während dieser Austsellung in München, in der die moderne Kunst Deutschlands verhöhnt wurde, waren einige wenige Gemälde der Sammlung Littmann für kurze Zeit - sogar im selben Raum - wiedervereinigt. Neben der "Insulanerin" wurde ein "Sitzender weiblicher Akt auf blauem Kissen" von Hofer (1927) ausgestellt, ebenso zwei Akte von Otto Müller und ein Akt von Franz Radziwill. Im Unterschied zur "Insulanerin" gehörten die vier Akte zum Konvolut, das die Erben Littmann unter dem Druck der nationalsozialistischen Verfolgung in die Auktion bei Max Perl im Februar 1935 gegeben hatten. Leerstellen heutiger Provenienzangaben Der eigentliche Skandal am vorliegeden Fall liegt darin, daß sich bisher niemand gefragt hat, woher die Kunstwerke, die 1935 bei Max Perl beschlagnahmt worden waren, eigentlich stammten. Sowohl in dem Ausstellungskatalog der Münchner Ausstellung als auch in der nachfolgenden Literatur über die "Aktion Entartete Kunst" wurde als "Eigentümer" regelmäßig die Nationalgalerie Berlin erwähnt, und so entstand der Eindruck, daß von dieser Aktion ausschließlich öffentliches Eigentum betroffen gewesen sei. Der Gedanke, daß es sich dabei auch um enteigneten jüdischen Besitz handeln könnte, kam überhaupt nicht auf. So übernahm das Wallraff-Richartz-Museum in Köln (heute Ludwig-Museum) 1946 in aller Unschuld die Privatsammlung Haubrich, in der sich ebenfalls mindestens ein Werk aus der Sammlung Littmann befand. Der Sammler Haubrich hatte in der Zeit des Nationalsozialismus gezielt moderne Kunst über den Kunsthandel oder auf öffentlichen Auktionen erworben, die er 1946 dem Museum Köln schenkte. Zu Recht als Retter der modernen Kunst gefeiert, übergah er mit seiner Sammlung auch einen Akt von Otto Mueller, der 1938 in der Ausstellung "Entartete Kunst" figurierte. Es handelt sich bei diesem Bild um das Gemälde "Zwei weibliche Akte, Halbfiguren", das nach der Ausstellung in München 1939 im Auktionshaus Fischer in Luzern angeboten wurde, jedoch nicht verkauft werden konnte. Statt dessen wurde es 1940 vom Kunsthändler Gurlitt erworben, der es 1942 Haubrich verkaufte. Auch das Schicksal des zweiten Aktes von Otto Mueller, der in München ausgestellt wurde, ist bekannt. Das Bild "Vier Akte im Wald" wurde 1940 dem Kunsthändler Böhme übergeben. Über den Kunsthandel wurde es 1979 von der Henri-Nannen-Stiftung erworden und befindet sich heute in der Kunsthalle Emden. In der gesamten Literatur tauchte als ehemalige Eigentümerin dieser Bilder immer die Berliner Nationalgalerie auf, bestenfalls wird auf die Auktion von 1935 verwiesen, nie jedoch auf Littmann. Die von der "Aktion Entartete Kunst" betroffenen Museen hatten keinen Rechtsanspruch auf die Rückgabe der Bilder, da sie nicht den Status als Verfolgte des Nationalsozialismus geltend machen konnten. Hätte man in der Nachkriegszeit gewußt, daß gewisse dieser Bilder aus enteigneten jüdischen Privatsammlungen stammten, so wären in der Nachkriegszeit zweifellos Restitutionsverfahren eingeleitet worden. Doch niemand kannte die Sammlung Littmann nach 1945, und auch die Kinder, die alle den Holocaust in der Emigration überlebten, waren hilflos. Sie konnten ohne die Inventare nicht nachweisen, welche Gemälde aus ihrer Sammlung stammten. So wurden in einem Wiedergutmachungsverfahren in Westberlin lediglich sechs Werke aus der über sechstausend Kunstwerke zählenden Sammlung entschädigt. Bis heute wurde kein Kunstwerk an die Erben restituiert. Schwierige Recherchen Hinderlich bei der Recherche war bisher auch der Umstand, daß die Familie Littmann offenbar selbst bei der Auktion 1935 ihre Vermögensverhältnisse verschleiert hatte, indem sie die Kunstwerke unter verschiedenen Namen einlieferte. Man kann heute nur noch vermuten, daß die Erben ihr einziges verbliebenes (Fortsetzung auf Seite 18)

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