Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1999
- Issue
- No. 66 (1999)
- Date
- 1999-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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9 Die Deportation and Vernichtung der Schlesischen Jaden (Fortsetzung von Seite 8) Bemerkenswert ist wohl, daß der Reichsführer SS Heinrich Himmler in einem am 18.September 1941 verfaßten Schreiben an den Gauleiter und Reichsstatthalter Arthur Greiser die kommende Deportation von 60 000 Juden aus dem Altreich und Protektorat in das Ghetto von "Litzmannstadt" ankündigte. Dem Kommandanten des KL Auschwitz hatte Himmler schon im Sommer 1941 befohlen, das Lager zur Vernichtung von Juden vorzubereiten, und zwar im Zusammenhang mit der geplanten Ausrottung der europäischen Juden. Im niederschlesischen Brieg erhielt der Landrat die Nachricht, daß in seinem Amtsbereich im frühreren Reichsarbeitsdienstlager Riebnig ein Lager für Breslauer Juden errichtet würde. Für etwa 355 Juden bildete Riebnig eine Übergangsetappe auf dem Weg nach Auschwitz und Theresienstadt in Nordböhmen. Im Herbst 1941 gingen Transporte Breslauer Juden ins behelfsmäßig eingerichtete Kloster Grüßau. Ende Februar 1943 verließ der letzte Transport schlesischer Juden Grüßau "nach dem Osten". Die "Judenwohnungsaktion" in der schlesischen Metropole und die mit ihnen verbundenen "Abschiebungen" von Hunderten alteingesessener Juden in Übergangslager (Riebnig, Grüßau) fallen in die Voretappe der "Endlösung". Im Oktober 1941 begannen die gigantischen "Abschiebungen" aus Frankfurt am Main, Berlin, Wien, Prag und anderen Großstädten nach Lodz (Litzmannstadt). Bereits am 21. November folgte ihnen eine Großaktion in Breslau, im Verlaufe derer etwa 1 000 Breslauer Juden festgenommen und am 25. November per Bahn nach Kowno in Litauen abgeschoben wurden. Der Polizeipräsident Breslau, den 26. Juli 1941. S. 1a-5155- Vertraulich! i i , Betr.: Judenwohnungsaktion in Breslau 1). Allgemeines: a) Grundlage: Auf Veranlassung des Gauleiters und Oberpräsidenten Hanke mit Genehmigung des Reichssicherheitshauptamtes werden die Breslauer Juden laufend aus ihren Wohnungen entfernt und in das Lager Zoar (der evgl. Brüdergemeinde gehörig) bei Rothenburg I (Oberlausitz), etwa 7 km nördlich Görlitz, überführt. Mit der Gesamtdurchführung ist vom Gauleiter und Oberpräsidenten Hanke der Gaupersonalamtsleiter Friedrich beauftragt, für die Durchführung im Einzelnen ist die Geheime Staatspolizei (Krim. Kommissar von Manowski und sein Vertreter, K.O.S. Hampel) verantwortlich, die auch die grundsätzliche ministerielle Genehmigung zur Gestellung der Pol.-Lkw. bewirkt. b) Aufgabe der Ordnungspolizei: Aufgabe der Ordnungspolizei ist nach mit Gaupersonalamtsleiter Friedrich und der Gestapo getroffener mündlicher Vereinbarung lediglich die Überwachung der pol. Abmeldung und die zusätzliche Überwachung (vgl.10) der Räumung der Wohnung, weiterder Abtransport der jeweils im Hofe des Pol.-Präsidiums versammelten Juden in das Lager Zoar nach Übergabe durch die Geheime Staatspolizei; im Lager Übergabe der Juden an die Gestapo. c) Hergang der Wohnungsräumung: Die Gauleitung teilt dem Pol.-Präsidenten und der Geheimen Staatspolizei - im Allgemeinen 14 Tage vor dem Räumungstermin - die zu räumenden Judenwohnungen mit. Die Geheime Saatspolizei veranlaßt alsdann sofort die Benachrichtigung der betroffenen Judenhaushalte durch den Judenältesten. Dieser ist weiter verantwortlich für 1. ) den Abtransport der Möbelstücke, die die Juden nach Zoar mitnehmen dürfen (1/2 lfd. Möbelwagenmeter je Person), 2. ) den Abtransport der übrigen Einrichtungsgegenstände und ihre Sicherstellung in Breslau unter Angabe des Unterbringungsortes an die Geheime Staatspolizei, 3. ) V o 11 z u g s m e i d u n g über die Wohnungsräumung an die Geheime Staatspolizei und Abgabe der Wohnungsschlüssel an Hausbesitzer oder Vertreter, 4. ) des rechtzeitigen Sammelns der Juden am Gestellungsort (Pol.-Präs,), lediglich mit kleinem Handgepäck. 2). Judenwohnungsaktion am 31.7.1941: a) Zu räumende Wohnungen: Straße: Wohnungsinhaber: Revier: Auenstraße 15 Kaiser " 3 Höfchenstr. 56 Hartmann Marta " 16 Hohenzollernstr. 72 Koslowski " 18 Gutenbergstr.39 Hirschfeld " 18 Gutenbergstr. 22 Haberkorn " 18 Menzelstr. 41/43 Schwarz ‘ 18 Charlottenstr. 40 Saul “ 18 Kurfürstenstr. 30 Neustadt Israel " 19 Schwerinstr. 58 Sachs ■ 20 Düppelstr. 9 Abor Israel " 24 otwa 50 Persone b) Räumunqstermin: Die Wohnungen müssen nach der dem Judenältesten gegebenen Anweisung bis spätestens 31.7.41, 8.00 Uhr, geräumt, demgemäß die polizeiliche Abmeldung und die Schlüsselübergabe an den Hauswirt bzw. seinen Vertreter bis spätestens zum gleichen Termin erledigt sein. Die zuständigen Reviere haben entsprechend der allgemein Anweisung in Ziffer 1 b) die Juden zu überwachen und Vollzug laufend an S. 1 a - Apparat 261 - zu melden. Ich weise besonders darauf hin, daß sämtliche in den unter 2 a) genannten Wohnungen vorhandenen Juden zu räumen haben nicht etwa nur der genannte Inhaber mit seinem Anhang. Die Meldung müßte etwa lauten: "Wohnung Auenstraße 15, Inhaber Kaiser, von Juden und Möbeln frei, pol. Abmeldung und Schlüsselübergabe erledigt." c) Sammeln und Abtransport: Die abzutransportierenden Juden stehen spätestens am 31.7.1941, um 10.00 Uhr, auf dem Hof des Pol.-Präsidiums, wo sie nach Sichtung durch die Gestapo dem Transportkommando zum Abtransport übergeben werden. Res.Pol.Batl. stellt als Transportkommando 1 geeigneten Führer und 5 Wachtmeister (SB). Nach Rückkehr von Zoar hat der Transportführer schriftlich die Durchführung des Transportes, u.U. mit Erfahrungsbericht und Abänderungsvorschlägen zu melden. K.-Sta . stellt für den Transport 2 Mlkw. und 1 Lkw, sofern nicht, worüber dann Nachricht gegeben wird, auch die Personentransportmittel von der Judenschaft selbst gestellt werden. Die Einholung der grundsätzlichen Genehmigung des Ministeriums zur Gestellung von Pol.-Kraftwagen (vgl. 1 a) bleibt hiervon unberührt. Verteiler: Pr., Kdr., S.la, K.-Sta., Res.-Pol.-Batl., In Vertretung: gez. Crux. Beglaubigt: Meister d.Schp. S.Ak.Süd, Nord, West, sämtl. Rev. u. Rev. Zwgst., P., Zn. Nachrichtlich: Stapo, Gaupersonalamtsleiter Friedrich. (Fortsetzung auf Seite 10)