Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1999
- Issue
- No. 66 (1999)
- Date
- 1999-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 -j Die Deportation und Vernichtung der Schlesischen Juden Im Vernichtungsprozeß der deutschen Juden erblickte Raul Hilberg zwei Phasen. Generell genommen fielen die von den Reichsbehörden geförderten Auswanderungen, die der Aussonderung aus der deutschen Volksgemeinschaft dienende Definierung der Juden und ihr durch "Arisierung" bewirktes Ausscheiden aus der Wirtschaft in die erste, die Jahre 1933-1940 umfassende Phase. Die Massendeportationen aus dem Reichsgebiet und die physische Ausrottung der Juden in den Kriegsjahren 1941-1945 vollendeten den Vernichtungsprozeß. Die Normen einer bisher unbekannten Aussonderung der Juden aus der Volksgemeinschaft fanden ihren Niederschlag in etwa 1 973 Erlassen, Gesetzen, Verordnungen, Verfügungen usw., aber auch in administrativen "Maßnahmen". Angefangen vom "Arierparagraphen" des Beamtengesetzes vom 7. April 1933 bis zum "Arisierungsprozeß" nach der "Reichskristallnacht" wurden die deutschen Juden definiert, kategorisiert, in Karteien erfaßt und schließlich völlig aus dem politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen. Die angeordneten "Arisierungsmaßnahmen" ( 1 938- 1 939) und nicht zuletzt Gerichtsentscheidungen legalisierten den Raub jüdischen Besitzes. Eine Welle restriktiver Erlasse und "Maßnahmen" verbot Juden den Eintritt in Kinos, Theater, Konzertsäle, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, eleminierte jüdische Studenten aus deutschen Hochschulen, verbot die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, den Besitz von Führerscheinen usw. Die bereits in die erste Phase des Vernichtungsprozeß fallende, von R. Heydrich am 26. Oktober 1938 verordnete Verschiebung von etwa 15000-17000 polnischen Juden über die Reichsgrenze und nicht zuletzt die Massenpogrome der "Reichskristallnacht" vom 9.-10. November 1938 zeigten, daß die Nazis vor einer physischen Ausrottung der "Nichtarier" nicht zurückschreckten. Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop ließ im Gespäch mit dem französichen Außenminister Georges Bonnet am 8. Dezember 1938 keine Zweifel über die Ziele der antijüdische Verordnungen, indem er erklärte, daß die Reichsregierung die Juden mit kriminellen Elementen gleichsetzte. Durch die Einführung der Nürnberger Rassengesetze im angeschlossenen Österreich am 20. Mai 1 938 wurde die dortige von Karol Jonca "Legalisierung" der antijüdischen "Säuberungsmaßnahmen" auf eine reichsgesetzliche Basis gestellt. Die österreichischen "Lösungen" wurden im Spätherbst 1938 dann wiederum zum Vorbild für antijüdische Maßnahmen im Altreich. Bereits vor Kriegsausbruch trat die "Judenpolitik" des Dritten Reiches in die Phase der vollständigen Ausscheidung der Juden aus dem Leben der deutschen Volksgemeinschaft. Wirtschaftliche und soziale Verdrängung, neben Boykottmaßnahmen und gesteuerter Judenfeindschaft im Alltag, drängten Juden zur Auswanderung. Werner Jochmann erinnert daran, daß die Bevölkerung großen Eifer an den Tag legte, sich systemkonform zu verhalten. Was Parteidienststellen und Staatsbehörden im Laufe ihres systematischen Vorgehens nicht erreichen konnten, das gelang dank der Mithilfe von Millionen - Denunziationen durch Arbeitskollegen, Vorgesetzte, Nachbarn und Hausbewohner brachten Juden um die Existenz. In der sich zusammenballenden Atmosphäre pa r t eigeschü r t er Nichtarierfeindschaft stieg die Auswanderung jüdischer Mitbürger aus dem Reichsgebiet enorm an. Die Zahl der in Deutschland lebenden Juden fiel von rund 525 000 im Januar 1933 auf rund 185 000 im September 1939. Etwa 40,000 verließen das Reichsgebiet nach den Massenpogromen der "Reichskristallnacht", und weitere 78 000 folgten ihnen im Jahre 1939 - war übrigens den Auswanderungsplänen Görings und der zur Förderung der Auswanderung berufenen "Reichszentrale für jüdische Auswanderung" völlig entsprach. Nach Mitteilungen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland befanden sich im Reichsgebiet und in Danzig am 31. Dezember 1940 noch etwa 175 046 Juden. In dieses Jahr fielen die ersten Massendeportationen von Juden aus Karlsruhe, Ludwigshafen, Stettin und dem übrigen Pommern. Die Zahl der in der Provinz Schlesien lebenden Juden betrug im Jahre 1925 40 021 Personen deutscher Staatsangehörigkeit (davon 10 068 in Oberschlesien und 29 1 53 in Niederschlesien). Die Volkszählung vom 17. Mai 1939 ergab für Schlesien 17 257 Juden, davon in den Regierungsbezirken Liegnitz und Breslau (Niederschlesien) 12 880, im oberschlesischen Regierungsbezirk Oppeln 4377. In der schlesischen Metropole Breslau lebten noch 11 172 Juden (4 652 Männer und 6 520 Frauen). Noch bevor die Massendeportationen einsetzten, gelang es etwa 2 000 Juden, in der Zeitspanne vom Mai 1939 bis Ende 1940 auszuwandern. Am 31. Dezember 1940 wies die Statistische Abteilung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland noch 9 175 Juden in der Breslauer Bezirksstelle aus. Im Laufe des Jahres 1940 wanderten 544 Juden aus Breslau aus, im Jahre 1941 waren es nur noch Einzelfälle. Die antijüdischen Maßnahmen des Jahres 1941 ließen die Zielvorstellungen der "Endlösung der Judenfrage" erkennen. Noch bevor bei der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 Einzelheiten der "Endlösung der Judenfrage" festgestellt wurden, kam es zu Massendeportationen von deutsche Juden. Die vom pommerschen Gauleiter Schwede-Coburg am 12. Februar 1940 durchgeführte Deportation von Juden aus Stettin und dem übrigen Pommern sei hier erwähnt. Ebenfalls in diesem Jahre wurden Juden aus Schneidemühl und Königsberg "abgeschoben". Im Herbst 1941 folgten ihnen Massendeportationen aus Schlesien und anderen Provinzen. "Wohnungsaktionen", Verdrängung und Umsiedlung innerhalb des Wohnortes, aber auch innerhalb der Heimatprovinzen, gingen den "Abschiebungen" nach dem Osten voraus. Am 28. April 1941 ordnete der Breslauer Regierungspräsident Dr. Kroll die erste bekannte "Wohnungsaktion" an. Ihr folgten am 26. Juli 1941 eine vom Gauleiter und Oberpräsidenten Karl Hanke verordnete und vom Polizeipräsidenten durchgeführte "Judenwohnungsaktion in Breslau". Aus Breslau ausgesiedelte Juden wurden in ihrem Verlauf ins Lager Zoar nach Tormersdorf in der Lausitz deportiert. Dieser vom Leiter des Personalamtes der NSDAP Friedrich und den Gestapobeamten von Manowski und Hampel durchgeführten Aktion gingen Enteignungen jüdischen Besitzes voraus. Patienten des Beate-Guttman- Altersheimes und des jüdischen Kinderheimes in Krietern wurden im Juni 1941 nach Tormersdorf abgeschoben. In der Zeitspanne vom 31. Juli bis zum 11. September 1941 folgten Ausweisungen und Deportationen aus anderen Wohnheimen.. Insgesamt umfaßte diese "Judenwohnungsaktion" rund 700 Juden, von denen bereits in wenigen Wochen 24 Personen ums Leben gekommen waren. (Fortsetzung auf Seite 9)