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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1998-01-01 · No. 64 (1998) · p. Seite 18

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1998
Issue
No. 64 (1998)
Date
1998-01-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
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Jüdisches Unternehmertum in Schlesien Die durchaus zutreffende Feststellung des Bankiers Max Warburg, daß "nirgendwo in neuerer Zeit das kulturelle Zusammenwirken von Juden und Nichtjuden so fruchtbar war und so positive Resultate gezeigt (habe) wie in Deutschland des neunzehnten und beginnenden zwanzigsten Jahrhunderts" gilt es insofern zu variieren, als es in Ostdeutschland intensiver denn in den übrigen Teilen des Reiches war. Der Grund hierfür ist zunächst und vor allem in den Handelsbeziehungen zu sehen, die zwischen Ostdeutschland und Osteuropa bestanden und durch jüdische Händler wesentlich mitgestaltet wurden. So erfuhr die jüdische Ansiedlung in Breslau infolge der dortigen Messen und Märkte, die Händler nicht allein aus sämtlichen Regionen Schlesiens, sondern auch aus Polen, Galizien, Mähren, Litauen, der Walachei sowie der Ukraine anlockte, beträchtliche Impulse, und dies seit ihren Anfängen im 15. Jahrhundert. Da der Handel Breslaus mit Polen und Rußland ohne jüdische Agenten offenbar nicht zu bewerkstelligen war, wurde durch das Toleranzedikt von 1713 einer grösseren Zahl von Juden das ständige Aufenthaltsrecht in Breslau gestattet. Im Rahmen dieses Prozesses hat man die nach Beginn der preussischen Herrschaft in Schlesien 1740 in den Jahren 1744 und 1754 erlassenen Edikte zu sehen, die das bisherige österreichische Toleranzsystem durch eine neue Rechtsordnung ersetzten. Danach gab es verschiedene Rechtsgruppen, die mit abgestuften Privilegien ausgestattet waren. Die oberste Stufe bildeten die Generalprivilegierten. Sie besaßen hinsichtlich ihrer Handelsunternehmungen die gleichen Recht wie die christlichen Kaufleute; ihre Rechte waren zudem erblich. Die zweite Gruppe setzte sich aus sog. "Privilegierten" zusammen. Nicht nur war ihnen der Handel lediglich mit einer begrenzten Zahl von Waren erlaubt, sondern ihre Rechte waren auch nicht vererbbar. Die übrigen Gruppen umfaßten die sog. "Tolerierten". Ihnen war allein der Hausiererhandel sowie der Handel mit Altwaren erlaubt. Außerdem gab es noch die sog. "Fix - Entristen". Sie durften gegen die Entrichtung einer Sondersteuer für eine begrenzte Zeit Handel treiben; ihr Aufenthaltsrecht war ebenfalls begrenzt. Ferner existierten die "Schutzgenossen"; ihnen war jede Art von Handelstätigkeit verboten. Um ihren von Prof.Dr.K.Fuchs Lebensunterhalt zu bestreiten, sahen sie sich gezwungen, heimlich etwas Handel zu treiben. Ihre Lage verbesserte sich, wenn auch nur unwesentlich, infolge des revidierten Gesetzes von 1790, zu dessen Hauptförderern Graf Hoym, seit 1770 schlesischer Provinzialminister der an der Entwicklung von Handel, Industrie und Gewerbe in Schlesien hervorragen Anteil hatte, gehörte. Hoyms Engagement für das revidierte Gesetz entsprach seiner durch die Aufklärung geprägten toleranten Haltung gegenüber jedermann, weshalb er von den Repräsenten der absolutistisch orientierten Berliner Administration immer wieder wegen der durch ihn gemachten Zugeständnisse verwarnt wurde. Auf den Punkt brachte Hoyms Einstellung der schlesische Jurist Pachaly, als er feststellte: "Die Verhältnisse zwischen den schlesischen Gutsbesitzern und Untertanen sind in einer solchen Spannung, daß sie unmöglich länger so bleiben können", um sodann zu bemerken, daß der Graf die Schuld hierfür nicht bei den Untertanen sehe. Augenfällig zeigte sich dies im Jahre 1793 in Breslau. Als nämlich hier die öffentliche Ordnung durch einen Aufstand der Handwerksgesellen "schwer gestört" wurde und man daher dagegen "mit Waffengewalt" vorging, wobei "zahlreiche Personen durch das Kartätschenfeuer getötet wurden, ließ Hoym sofort die Gesellen beschwichtigen und die Ruhestörer straflos ausgehen". Es verwundert daher nicht, daß Hoym auch bemüht war, die Lage der schlesischen Juden zu verbessern, auch daß er mit Christian Wilhelm v. Dohm dem aufgeklärten Wissenschaftler und Diplomaten, dessen wohl bekanntestes Werk die 1781 erschienene Schrift "Über die bürgerliche Verbesserung der Juden" ist, befreundet war. Inwieweit die wirtschaftlichen Bedingungen das Leben der Juden Preußens in seinen Ostprovinzen seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert bestimmten, wird überzeugend deutlich an der Person Jonas Fränckels. Dabei gilt es zu betonen, daß er nicht zur Kategorie der jüdischen Kleinhändler gehörte, deren Aktivitäten durch vielfältige politische Verordnungen erschwert wurden, sondern zu der der wohlhabenden Juden, die sich der ausdrücklichen Gunst ihres Königs erfreuten. Daher wurden dem schlesischen Landrabbiner Fränckel am 11. Juni 1764 "ein Generalschutz und Handelsprivilegium" für sich und seine "Descendenz", d.h. das Vorrecht eines uneingeschränkten Handels erteilt. Friedrich II. verfolgte damit vor allem die Absicht, "die wirtschaftlichen Verbindungen Schlesiens mit den Ländern des Ostens" nicht nur zu erhalten, sondern darüberhinaus weiter zu fördern. Das Breslauer Handelshaus Fränckel bestand fast 100 Jahre lang, von Wechselfällen während seiner Existenz nicht verschont bleibend. Nach einer vorübergehenden Phase des Niedergangs, die auf eine Eingabe der Breslauer Kaufmannschaft vom Jahre 1776 zurückzuführen war und fast zum Verlust des gesamten Vermögens des Landesrabbiners führte, erlebte das Handelshaus seit 1790 unter der Firma Edel Fränckel & Söhne einen steilen Aufstieg. Seine Blütezeit erfuhr es unter der Leitung von David und Jonas Fränckel, den Enkeln des Gründers, die sich über Jahrzehnte hinweg mit Tatkraft und Können dem für Breslau so bedeutenden Handelsverkehr mit Osteuropa widmeten. Die Bedeutung des Hauses wird daran erkennbar, daß Friedrich Wilhelm IV. 1841 Jonas Fränckel den Titel eines Kgl.Kommerzienrats verlieh. Die Erinnerung an Jonas Fränckel, der am 27. Januar 1846 starb, bewahrte die Stadt Breslau dadurch, daß sie einem Platz seinen Namen gab, der fortan "Fränckelplatz" hieß, damit nicht nur sein erfolgreiches Engagement als Kaufmann ehrend, sondern auch seine Verdienste als Philantrop, die sich u.a. in dem 1846 in der Friedrich-Wilhelm-Straße eingeweihten "Zufluchtshaus" ausdrückten. Ohne seinem vielseitigem altruistischen Wirken Abbruch zu tun, darf als das Kernstück der durch ihn geschaffenen sozial und erzieherischen Einrichtungen das "Seminar zur Heranbildung von Rabbinern und Lehrern", die "Fränckel'sche Stiftung", betrachtet werden. Daß jüdisches Unternehmertum in einem der ältesten und bedeutendsten Produktionszweige Schlesiens, dem Textilgewerbe, aktiv wurde, kann nicht verwundern. Zu berücksichtigen hat man bei dieser Feststellung, daß dies trotz der Tatsache geschah, daß das textilproduzierende Gewerbe Schlesiens im 19.Jahrhundert in die wohl schwierigste Strukturkrise seiner langen Geschichte geriet. Eingeleitet worden war sie durch die Einführung des Baumwollmaschinenspinnstuhls in England, der der schlesischen Handspinnerei insofern überlegen war, als er eine weit rationellere Produktion erlaubte. Infolge ihres Kapitalmangels sahen (Fortsetzung auf Seite 19)

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