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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1998-01-01 · No. 64 (1998) · p. Seite 5

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1998
Issue
No. 64 (1998)
Date
1998-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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5 ALLE HABEN RECHT, NUR EINER NICHT? (Fortsetzung von Seite 4) Koppenheims abgesichert zu haben. Die Rechtslage ist nun einmal so: Breslau ist heute Wroclaw und polnisch. Was vor der Übernahme der Verwaltung durch die Polen bis 1945 stattgefunden habe, sei Sache der Deutschen. So teilte die Stadt Wroclaw den Berliner Anwälten Jörg Rosbach und Lothar Fremy mit, die, auf die Vertretung enteigneter Juden spezialisiert, auch den Fall KopRenheim übernommen haben. Für die deutsche Justiz ist der Fall eindeutig: So hat das Ausgleichsamt Lübeck bereits 1979 festgestellt, dass die Koppenheims wegen der Verfolgung durch die Nazis ihr Eigentum verloren hätten, was bedeutet, dass die Ansprüche auf das Haus "Rynek 7" seitens der Familie Koppenheim von den deutschen Behörden für Rechtens gehalten wird. Doch bei Thvssen sah man keinen Anlass von dem Kauf Abstand zu nehmen. Erst nach Abwicklung des Geschäfts wurde den Anwälten Rosbach & Fremy am 23. Mai 1997 kurz und knapp mitgeteilt, dass man bei Thyssen "keine Basis für den Anspruch" sehe. Unterzeichnet war das Schreiben nicht mit vollem Namen nur mit dem Familiennamen "Stoekigt". Versuche, ein Gespräch mit Frau oder Herrn Stoekigt darüber zu führen, ob im Jahr 1997 eine derartig hartleibige Antwort richtig gewesen sei, wurde von der Thyssen- Pressestelle in Düsseldorf abgeblockt. In der Tat fragt sich auch Peter Koppenheim, wie es möglich ist, dass bei der Verantwortlichen eines Weltkonzerns nicht die Alarmglocken schrillten, als man daran ging, "arisiertes" Eigentum gegen den Widerspruch der Erben der faktisch Enteigneten zu erwerben. 1997 war immerhin das Jahr, in dem versucht wurde, auf vielen Ebenen mit den Nutzniessern des Holocaust abzurechnen, beginnend mit Schweizer Banken über deutsche Versicherungen bis zu schwedischen Staatskonzernen. Auch der Thyssen-Konzern hat zu den Profiteuren der Nazi-Zeit gehört, während der er Zwangsarbeiter vor allem aus Osteuropa ausbeutete. Hat man sich in Düsseldorf nicht gefragt, ob der Erwerb des Hauses kaum als normales Immobiliengeschäft anzusehen ist? So aber muss sich Thyssen Vorhalten lassen ein repräsentatives Haus von einem Mitläufer der Nazis erworben zu haben, das einer verfolgten jüdischen Familie faktisch weggenomen worden war - auch wenn damals vordergründig alles rechtmässig zu sein schien. Meyer Koppenheim hatte übrigens bis zum Schluss nicht glauben wollen, dass er all seines Eigentums beraubt werden würde. Schliesslich hatte seine Familie zu den angesehensten und wohlhabendsten in Breslau gehört. Als er erkannte, das die Nazis ihre Drohungen über die "Ausmerzung des Weltjudentums" doch wahrmachen wollten, als er seine letzte Hoffnung auf die Vernunft der Mehrheit seiner deutschen Landsleute verloren hatte, war es zu spät. Er durfte nicht mehr ausreisen und starb 1940 im Breslauer Juden-Ghetto unter nicht näher bekannten Umständen. Die Spur seines Cousins und Kompagnons Fritz Koppenheim verliert sich bei den Transporten in die Konzentrationslager. Er wurde nach Kriegsende 1945 für tot erklärt. Die Familie versuchte, die Erinneruna an ihre Heimat wachzuhalten, so wie es viele andere ihrer Glaubensbrüder taten, die rechtzeitig vor dem Holocaust aus Deutschland fliehen konnten. In Tel Aviv erscheint bis heute auf deutsch eine Zeitschrift der Breslauer Juden mit Beiträgen voller Nostalgie und Traurigkeit über ihre untergegangene Welt. Neuerdings aber finden sich darin zunehmend Informationen über Gesetzestexte zur Rückerstattung jüdischen Eigentums in Polen. Der Sejm in Warschau hat im letzten Frühjahr ohne Gegenstimmen ein erstes Gesetz über die Rückgabe ehemaligen jüdischen Besitzes angenommen. Allerdings sind Enteignungen und Zwangsversteigerungen in den früheren deutschen Reichsgebieten ausgenommen - die polnischen Gesetzgeber wollten dieses heisse Eisen mit seinen verwickelten juristischen Problemen nicht anpacken. Doch wird Warschau die Regelung dieser Fragen nicht auf die lange Bank schieben können, weil internationale jüdische Organisationen zunehmend darauf drängen, diese Gesetzlücke, die nun Thyssen ausnutzte, zu schliessen. WO LASALLE BEGRABEN IST ln Warschau ist man derzeit bestrebt, alles zu vermeiden, was die Zustimmung zum polnischen NATO-Beitritt durch den amerikanischen Kongress gefährden könnte. Die Zeit arbeitet also für die Koppenheims. Doch sagt Peter Koppenheim, dass ihn das Haus nicht mehr interessiert. In der Tat hat er gemeinsam mit anderen Erben mehrere Immobilien in Ostberlin und Leipzig, die seine Familie nach der deutschen Wiedervereinigung nach dem Vermögensgesetz-zurückerhalten hat, rasch verkauft. Der Löwenateil des Geldes floss an das Neve Yerushalayim Kolleg, eine private Hochschule in Jerusalem. Auch will Koppenheim Mittel für die Renovierng des Judenfriedhofs in Breslau auftreiben. Der Friedhof trägt nun die offizielle Bezeichnung "Museum-Gedenkstätte" und wird von Besuchergruppen aus aller Welt, vor allem den Nachkommen Breslauer Juden, besucht. Koppenheim lässt auf ihm nach den Gräbern seiner Angehörigen suchen, die er nicht mehr kannte, oder an die er nur aanz vaqe Kindheitserinnerungen hat. Zu lange auch hatte er die Gedanken an seine Heimatstadt verdrängt, sich als Erwachsener auch nicht dafür interessiert. Breslau lag schliesslich in Polen und Polen hinter dem Eisernen Vorhang. Doch mit dem Fall der stacheldraht- und wachturmbewehrten Grenzen rückte auch Schlesien wieder in die Mitte Europas - und in das Blickfeld Peter Koppenheims. Es ist, als ob er beim Rundgang durch die Breslauer Altstadt alles auf einmal in sich aufsaugen wollte. Es ist die Stadt, in der er die väterlichen Firmen übernommen hätte, wenn nicht die Nazis seine Eltern vertrieben und viele seiner Verwandten ermordet hätten. Lange geht er auf dem Friedhof zwischen Gräbern umher. Auf dem Rückweg sagt er nur: "Und wie viele sind es aus unserer Familie, die hier nicht begraben werden konnten?!1' Bei der Rückkehr in die Altstadt, beim letzten Blick auf die cremefarbene Jugendstil-Fassade mit ihren himmelblauen und goldenen Verzierungen, sagt er: "Wir wollen nur unser Recht". Dieses Recht ist ein anderes als das Recht, auf das sich der Thyssen-Konzern beruft. (Süddeutsche Zeitung Nr. 300)

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