Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1998
- Issue
- No. 64 (1998)
- Date
- 1998-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 ALLE HABEN RECHT, NUR EINER NICHT? Die ebenso verzwickte wie skandalöse Geschichte eines Hauses dessen wahre Besitzer von den Nazis enteignet wurden. Alle haben recht, alle haben das Recht auf ihrer Seite: Der Thyssen-Konzern in Düsseldorf, dessen polnische Tochtergesellschaft im Frühjahr 1997 die Ruine des Anwesens "Rynek 7" in der schlesischen Metropole Breslau, nun Wroclaw, gekauft hat und seitdem nach den Originalplänen restauriert. Die Wienerin Karin Grubeck und ihre drei Schwestern Ilse, Roswitha und Margot, die das verfallene fünfstöckige Bürgerhaus in bester Lage für mehrere Millionen Mark an Thyssen verkauft haben. Der Kaufmann Heinrich Mikolaschek aus Krappitz in Oberschlesien, der 1939 mit dem Erwerb des prachtvollen Hauses, dessen Adresse damals noch “Ring 7“ lautete, ein echtes Schnäppchen gemacht hatte. Die Stad Breslau, die es zuvor zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben hatte, weil der bisherige Eigentümer Meyer Koppenheim Konkurs angemeldet hatte. Nicht das Gesetz auf seiner Seite hat indes dessen Enkel, Peter John Koppenheim, nun, 1997, Ansprüche auf das Haus geltend gemacht. Peter Koppenheim hat nie auf dem Ring in Breslau gewohnt. Er kann sich nicht einmal daran erinnern, dass das Haus zum Besitz der Ostdeutschen Handels- und Industrie-GmbH gehörte, die von den Koppenheims gegründet worden war. Er war erst acht Jahre alt, als er 1939 Deutschland verliess, gemeinsam mit seiner Mutter und seinen Geschwistern. Der Vater war schon ein Jahr vorher ausgereist und wartete in England auf seine Familie. Es ging um ihr Leben. Denn die Koppenheims sind Juden. ZWANGSVERSTEIGERT 1939 Dank einer glücklichen Fügung konnten sie ihre Heimatstadt Breslau und das Deutche Reich verlassen. Die jüngste Schwester Peter Koppenheims nämlich war in Grossbritannien geboren und hatte folglich auch einen britischen Pass. Die Britische Botschaft in Berlin stellte daher der Familie nach einigem Zögern ein Visum aus. Die Koppenheims zahlten die Reichsfluchtsteuer und kamen mit nicht mehr als ihren Kleidern auf dem Leib in England an. Dort wuchs auch Peter Koppenheim auf, dort Von Thomas Urban lebt er noch heute. Über sich selbst sagt der 66jährige, er sei kein armer Mann. Er ist in Manchester im Immobilienhandel und im sozialen Wohnungsbau engagiert. Auch sein Grossvater Meyer Koppenheim hatte Immobilien besessen, in Breslau, Berlin und Leipzig, sie vermietet und verkauft. Das Haus im Schatten des gotischen Rathauses in Breslau, dessen Jugendstilfassade seit diesem Sommer wieder im alten Glanz erstrahlt, gehörte zu einem Dutzend von Objekten der Koppenheimschen I m mob i I iengese11schaft, die 1939 zwangsversteigert wurden. Systematisch war die Firma von den Nazi-Behörden in den Konkurs getrieben worden - auf Grund geltender Gesetze. Die Rechtslage im Dritten Reich war nun einmal so, dass Juden keinen Handel treiben durften, dass sie keine Nichtjuden ehelichen oder mit ihnen geschlechtliche Beziehungen haben durften, dass sie keine Immobilien mehr besitzen durften, dass sie schliesslich aus ihren Wohnungen vertrieben und in Ghettos zusammengepfercht wurden. Dies alles war Rechtens. Auf Grund dieses Rechts konnte der Kaufmann Heinrich Mikolaschek aus Krappitz an der Oder die im Grundbuch Nr. 61/2330 mit der Nummer 19/2995/59 registrierte Liegenschaft - Gesamtnutzfläche von 1312 Quadratmetern nebst dazugehörigem Hofraum - für eine weit unter dem Marktpreis liegende Summe erwerben. Der Wechsel der Eigentumsverhältnisse am 19. Juni 1939 wurden ein halbes Jahr später unter dem Aktenzeichen 54 K. 10/39 in das Grundbuch eingetragen. Der Arisierer Mikolaschek sollte an dem repräsentativen Haus allerdings keine dauerhafte Freude haben. Im Frühjahr 1945 wurde die Altstadt beim Kampf um die "Festung Breslau" weitgehend zerstört. Auch das Haus am Ring 7 wurde schwer beshädigt und war danach unbewohnbar. Zu den mehreren tausend Breslauer Häusern, von denen nur Ruinen blieben, gehörte auch eine Villa auf der Kastanienallee 18, rund drei Kilometer vom Rathausmarkt entfernt. Dort hatte Peter Koppenheim die ersten acht Jahre seines Lebens verbracht. Auch dieses elegante und teuer eingerichtete Haus hatte 1939 weit unter Wert verkauft werden müssen, um die Reichsfluchtsteuer zu bezahlen. Koppenheims Mutter hatte deswegen mit den Erben des "arischen" Käufers in den sechziger Jahren einen Prozess geführt und gewonnen. Allerdings nutzte die Entscheidung eines deutschen Gerichts überhaupt nichts, denn Breslau hiess ja mitlerweile Wroclaw und war polnisch. Überdies war von der Villa nichts übriggeblieben. Als Peter Koppenheim nach fast sechs Jahrzehnten das Haus auf der Kastanienallee - sie heisst nun Ulica Kasztanowa - suchte, musste er feststellen, dass auf dem Grundstück einer jener nach dem Krieg schnell hochgezogenen Wohnwürfel steht. Anders verhielt es sich mit dem Haus am Rathausmarkt. Es wurde nach dem Krieg wieder aufgebaut. Es zerfiel und verschandelte als Ruine den Platz, der zunehmend von polnischen Touristen und "Heimweh-Touristen" aus Deutschland, von vertriebenen Schlesiern, besucht wurde. Zwar hatten die polnischen Behörden schon 1945 alle deutschen Eigentümer enteignet.Doch das Haus mit der neuen Adresse "Fynek 7" (Markt 7) blieb davon ausgenommen. Die Eigentümer nämlich waren Österreicher, und österreichische Immobilien wurden ebensowenig wie die anderer Ausländer angetastet - als ob Österreich nichts mit dem Grossdeutschen Reich zu tun gehabt hätte. KEIN ALARM BEI THYSSEN Der Fall des Arisierers Mikolaschek ist auch insofern kurios, weil es zur Zeit der Zwangsversteigerung keine "Österreichische Staatsbürgerschaft gab. Seine Töchter jedenfalls vertreten durch den Wiener Anwalt Ernst Grubeck geben keine Auskunft zu dem Fall. Doch wurde immerhin bekannt, dass sie in ihrem Vertrag mit Thyssen versichert haben, rechtmässige Eigentümer zu sein und dass keine Ansprücher Dritter vorlägen. Bei Thyssen glaubt man, sich so gegen die Ansprüche der (Fortsetzung auf Seite 5)