Mannheim
Compact Memory

Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1997-01-01 · No. 63 (1997) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1997
Issue
No. 63 (1997)
Date
1997-01-01
Page
Seite 3 (sequence 1451)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/7506414-7411791-7411812--249-7411815
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

3 "bürgerlichen Verhältnisse" der Juden konnte nur durch die Angleichung ihrer Rechtsverhältnisse an die der Christen vorangetrieben werden. Diese Angleichung wurde jedoch erst durch das Emanzipationsedikt von 1812 weitgehend verwirklicht. Allerdings gab es gegen die dort zumindest im Grundsatz formulierte Gleichstellung der jüdischen mit den christlichen Bürgern heftigen Widerstand. Dieser formierte sich innerhalb der Bürgerschaft Breslaus, die in den Juden gefährliche wirtschaftliche Konkurrenten sah, ebenso wie in den schlesischen Provinzialständen die schon 1824 ganz offen eine Revision der Gesetzgebung von 1812 forderten. Aber auch von jüdischer Seite her sah sich die Emanzipationsgesetzgebung kritischen Anfragen ausgesetzt. Prinzipiell gab es drei Möglichkeiten, wie sich das Judentum angesichts der Chancen und Gefahren, die die Emanzipation mit sich brachte, verhalten konnte: 1. Beharrung auf einer traditionsgebundenen Orthodoxie; 2. Assimilation als die dem Zeitgeist entsprechende Lösung der "Judenfrage"; 3. Versuch, unter den völlig neuen Bedingungen ein vertieftes Verhältnis zum eigenen religiösen und kulturellen Erbe, zur jüdischen Identität zu finden. Das schlesische Judentum wählte angesichts der vollständigen Aufhebung der rabbinischen Gerichtsbarkeit und aller Kirchen- oder Synagogen- und Ritual Connexion die dritte Alternative und schlug damit einen Weg ein, dessen Bedeutung weit über die schlesischen Landesgrenzen hinaus europäischen Rang erreichen sollte. Mit der Gründung des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckelscher Stiftung, das 1854 seine Tätigkeit aufnehmen konnte, entstand in Breslau eine Pflanzstätte der "Wissenschaft des Judentums" von ganz spezifischer Art: "Das Seminar hat für das Judentum eine universelle Bedeutung; es gehört nicht einem Orte, nicht einem Lande, sondern der Allgemeinheit an; räumlich befindet es sich in Breslau, geistig muss (man es) als ausser diesem Raum stehend betrachten" (J. Freudenthal, 1879). Der Plan, das "Studium der jüdischen Theologie nach geeigneter Methode, in materieller Vollständigkeit und in untrennbarer Vereinigung mit allgemeiner gelehrter Bildung" in Breslau zu organisieren, gelang auch deshalb von Anfang an in mustergültiger Weise, weil stets Gelehrte von überragender Bedeutung am Seminar wirkten. Hier sei nur, stellvertretend für viele, die aus der "Wissenschaft das Judentums" nicht mehr wegzudenken sind, der Name von Hirsch Heinrich Graetz (1817-1891) genannt, dessen "Geschichte der Juden" für das jüdische Selbstverständnis epochalen Rang gewann und 1985 zuletzt in einer Taschenbuchausgabe wieder aufgelegt wurde. Mit der "Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums" schuf sich das Breslauer Seminar ein "Hausblatt", dessen 83 Jahrgänge zu den "imponierendsten Denkmälern" gehören, die "sich der jüdische Geist in der Diasporageschichte geschaffen hat“. Der letzte Band der "Monatsschrift" wurde noch 1939 von Leo Baeck, dem grossen Führer des deutschen Judentums in der Zeit der Katastrophe, herausgegeben und bezeugte wieder eindrucksvoll die geistige Kraft und noble Gesinnung, die die jüdische Wissenschaft Breslauer Prägung zum Vorbild in ganz Europa und auch dem amerikanischen Kontinent gemacht hatte. In der "Breslauer Schule" entstand der Typ des modernen Rabbinners, der sich in einer grundsätzlich konservativen Haltung um Anpassung des ererbten Glaubens und der ehrwürdigen Tradition jeweils an die Forderungen seiner Zeit bemüht. Mit dem Beginn des Emanzipationszeitalters endete die selbständige Geschichte des schlesischen Judentums. Diese lässt sich von da an nur noch als Teil der Geschichte der Juden zunächst in Preussen und dann in ganz Deutschland verstehen und darstellen. Das Zerbrechen der bis dahin selbst- * verständlichen Einheit von jüdischem Individuum und jüdischer Kultusgemeinde, die Zerstörung der durch Jahrhunderte tradierten jüdischen Einheitskultur durch die Assimilation und die Konfessionalisierung d. Judentums würden es eigentlich notwendig machen, dass eine Geschichte des schlesischen Judentums sich fortan ausschliesslich auf die Darstellung der Entwicklung der jüdischen Gemeinden und Organisationen beschränkte. Eine solche Betrachtungsweise wird sich aber schon deshhalb nicht durchhalten lassen, weil mit dem Aufkommen des Rassegedankens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Juden von der Aussenwelt immer wieder neu auf ihr Jüdischsein festgelegt wurden, ob sie sich nun dem Judentum zugehörig fühlten oder diese Bindung innerlich und äusserlich ablehnten. 3. Krise und Erneuerung des jüdischen Gemeindelebens Der mit der Einführung des Preussischen Landrechts verbundene Verlust des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts stürzte die zu "erlaubten Privatgesellschaften" heruntergestuften jüdischen Gemeinden Schlesiens in eine tiefe innere, finanzielle und soziale Krise. Diese konnte nur von den Gemeinden und ihren Vorständen selbst behoben werden. Die Regierung unterstützte diese Pläne durch das "Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 27. Juli 1847 für die preussischen Landesteile, ausgenommen das Herzogtum Posen", wurde dadurch doch den Einzelgemeinden weitgehende Autonomie eingeräumt. Der Aufbau leistungsfähiger Gemeindeverwaltungen, die Berufung durchweg akademisch gebildeter Rabbiner, die Einrichtung eines differenzierten jüdischen Schulwesens, die Reform des Sozialwesens der Gemeinden und die Neugründung unzähliger jüdischer Vereine schufen die Grundlagen für einen Gemeindeausbau, der seinen sichtbaren Ausdruck in den in Schlesien nun allerorts entstehenden Synagogenneubauten fand. Zu einer den neuzeitlichen Erfordernissen entsprechenden Gesamtorganisation der jüdischen Gemeinden rief bereits 1840 der "oberschlesische Judenkönig" Abraham Muhr (1781-1847) auf. Der hinhaltende Widerstand der preussischen Behörden konnte jedoch erst 1888 endgültig überwunden werden: Auf den damals gegründeten oberschlesischen Gemeindeverband folgte 1897 der Verband der Synagogen-Gemeinden der Provinz Niederschlesien, der die Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz umfasste. Diese Organisationsform blieb bestehen bis zur Gründung des Preussischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden 1922, zu dem bereits 1925 dann praktisch alle jüdischen Bürger Preussens gehörten, sofern sie Miglied einer Synagogengemeinde waren. Parallel zu diesen gemeindeorientierten Versuchen wurde das jüdische Leben Schlesiens durch zahlreiche Vereine bestimmt. Deren Bedeutung erschöpfte sich keineswegs in der Erfüllung des Vereinszweckes allein, bildeten die Vereine in den "Einheitsgemeinden" doch auch einen wichtigen Integrationsfaktor. Wer sich als Jude und Gemeindeglied den religiösen Anliegen des Judentums nicht mehr eng oder überhaupt nicht mehr verbunden fühlte, konnte sich über die Mitarbeit in einem oder mehreren dieser Vereine trotzdem noch der gemeinsamen Sache verbunden fühlen und am Leben der Gemeinde teilhaben. Neben den altehrwürdigen Begräbnisbrüderschaften bestand in fast jeder schlesischen Gemeinde ein Jüdischer bzw. Israelitischer (Fortsetzung auf Seite 4)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.