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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1997-01-01 · No. 63 (1997) · p. Seite 2

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1997
Issue
No. 63 (1997)
Date
1997-01-01
Page
Seite 2 (sequence 1450)
Language
German
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2 Juden in Schlesien Von Peter Maser Schon 1928 notierte der Breslauer jüdische Historiker Willy Cohn melancholisch: "Eines nur lässt das Judentum den Völkern, die es verjagen, zurück: Friedhöfe und mitunter alte Stätten der Andacht. "Exakter lässt sich kaum beschreiben, was wir heute noch als Überreste jüdischen Lebens in Schlesien kennen. Bis auf einige wenige Ausnahmen wurden auch die schlesischen Synagogen von den nationalsozialistischen Machthabern zerstört, die Gemeindehäuser, Krankenanstalten, Schulen und Bethäuser, die von den jüdischen Gemeinden Schlesiens in grosser Zahl errichtet worden waren und von deren Lebenskraft Zeugnis ablegten, wurden anderen Verwendungs-zwecken zugeführt. 1. Mittelalter und Spätmittelalter Neben einigen Urkunden des 12. Jahrhunderts, in denen nebenher die Existenz von Juden in Schlesien bezeugt oder vorausgesetzt wird, gehört jener Grab-stein, der 1917 an der Nordseite des Breslauer Doms gefunden wurde, zu d. ältesten Zeugnissen für jüdisches Leben in Schlesien. Der durchwegs hebräisch beschriftete Stein erinnert an R. David, Sohn des R. Sar Schalom, der am 4. August 1203 in Breslau verschied. Durch ihn wissen wir, dass es zu Beginn des 13.Jahrhunderts schon einen jüdischen Friedhof in Breslau gab, der im Gebiet der späteren Holteihöhe vermutet wird. Wahrscheinlich waren die ersten Juden, die nach Schlesien kamen, solche, die vor den Greueln der Kreuzfahrerpogrome im Rhein- und Maingebiet nach Osten hin ausgewichen waren und sich im Zuge der deutschen Ostsiedlung zumindest vorläufig einigermassen unbehelligt ansiedeln konnten. Bereits 1267 allerdings witterten Kirche und Christen auch in Schlesien Gefahr von den Juden. Eine Breslauer Provinzialsynode erliess damals harte Ausnahmebestimmungen gegen die jüdischen Mitbürger, durch die vor allem eine strikte Trennung von Juden und Christen im Alltagsleben erzwungen werden sollte. Trotz solcher restriktiver Massnahmen wuchsen die jüdischen Gemeinden jedoch allmählich im schlesischen Raum. Im 14. Jahrhundert soll es hier bereits drei Synagogen gegeben haben, Neben Breslau blühten zu jener Zeit auch in Löwenberg, Bunzlau, Schweidnitz, Glogau und Beuthen a.O. jüdische Gemeinden. Diese spätmittelalterlichen Judengemeinden waren völlig der Willkür der böhmischen Könige unterworfen, die sie bei Bedarf pfändeten oder gelegentlich sogar ihre Grabsteine zum Bau einer Stadtmauer anforderten, wie das in Breslau Im September 1345 König Johann tat. Einen Gettozwang im eigentlichen Sinn scheint es aber in Schlesien niemals gegeben zu haben. Dass Juden in einer andersartigen Umwelt so eng wie möglich zusammenlebten, hatte kultischrituelle und soziale Gründe: Die Einhaltung der komplizierten Kaschruth-Regeln ist in einem geschlossenen Wohngebiet sehr viel einfacher zu praktizieren. Zudem muss eine Notgemeinschaft Tuchfühlung halten, und eine Notgemeinschaft blieb die schlesische Judenheit bis in das beginnende 19. Jahrhundert hinein! Im 14. Jahrhundert heizten die von religiöser Ekstase besessenen Flagellantenzüge in Görlitz, und Oberglogau die antijüdische Hetze so stark auf, dass sich eine allgemeine Pogromstimmung ausbreitete. Auch als es 1360 in Breslau brannte, reagierte die Bevölkerung selbstverständlich ihren Kummer zunächst einmal dadurch ab, dass sie das Judenviertel plünderte und dessen Einwohner entweder umbrachte oder vertrieb. Von ähnlichen Gewaltakten wird zur gleichen Zeit aus Brieg, Guhrau, Löwenberg und Neisse berichtet. Nach den Hussitenkriegen trat in der Mitte des 15. Jahrhunderts auch in Schlesien Johann Capistrano (1386-1456), die "Geissei der Judenheit". auf. Der 1690 heiliggesprochene, Observant, einer der grossen Volksprediger und Kirchenreformer seiner Zeit, kämpfte nicht nur gegen die Ketzer (Hussiten) und Heiden (Türken), sondern auch und vor allem gegen die Juden mit furchtbarem Erfolg. Seiner antijüdischen Propaganda fiel 1453 die Breslauer Judenschaft zum Opfer. Was damals begann, wurde im 16. Jahrhundert durch die vollständige Austreibung der Juden zuerst aus den Herzogtümern Oels und Münsterberg, dann aber aus ganz Schlesien vollendet. Man wird sich die seitdem durch zahlreiche Patente und Edikte zugestandene und verordnete Judenfreiheit Schlesiens aber auch nicht als einen Zustand von klinischer Sterilität vorstellen dürfen. Einzelne Städte und Territorialherrschaften fanden immer wieder Gesetzeslücken und Möglichkeiten, um "ihren" Juden das Bleiben zu ermöglichen. Diese lebten dann allerdings als rechte "Luftmenschen", deren Existenz und Wohlfahrt vollständig von den schwankenden ökonomischen Interessen ihrer Schutzherren abhängig waren. 2. Das Zeitalter der Toleranzgebung ln das hellere Licht der Geschichte trat das schlesische Judentum erst wieder zu Beginn des 18. Jahrhunderts, als durch das Toleranzedikt Karls VI. von 1713 eine gewisse Legalisierung jüdischen Lebens zuge-standen wurde. Diese musste allerdings mit hohen "Judenaufschlägen und Accisen" erkauft werden und wurde schon nach wenigen Jahrzehnten wieder ausser Kraft gesetzt. Eine grundlegende Veränderung ihrer Lage erfuhr die schlesischen Judenheit erst, als Friedrich der Grosse die Herrschaft in Schlesien übernahm. Nach einem Toleranzedikt von 1743 folgte im Mai 1744 jedoch auch wieder eine "Allergnädigste Declaration" des Preussenkönigs, durch die die Juden aus Breslau hinausgetrieben wurden. Es kennzeichnet die Janusgesichtigkeit der friderizianischen Judenpolitik, dass ausgerechnet dieser Vertreibungsbeschluss zugleich auch als die "legale Gründungsurkunde der Breslauer Jüdischen Gemeinde" betrachtet werden muss. Denn die in der schlesischen Haupstadt geduldeten Familien, die einem streng klassifizierenden Regelement unterworfen wurden, bildeten den Kern einer Gemeindeorganisation, die für ganz Schlesien wichtig wurde. Die erste Zählung in Schlesien 1751 ergab eine Gesamtzahl von 1 026 Familien, also ungefähr 4 000 Menschen. Diese waren organisatorisch in der Ober- und Niederschle sischen Landjudenschaft zusammengefasst, sofern sie nicht einer der drei grossen und privilegierten Gemeinden in Breslau, Glogau oder Zülz angehörten. Unter dem Einfluss der populären Toleranz, die insbesondere von der Provinzialbeamtenschaft in praktisches Verwaltungshandeln umgesetzt wurde, stieg in der friderizianischen Epoche allmählich auch das bürgerliche Ansehen der Juden. Das musste allerdings mit dem durch den Codex Fridericianus 1747 erzwungenen Verzicht auf die altehrwürdige Unabhängigkeit der jüdisch rabbinischen Rechtsprechung und auf die privatrechtliche Autonomie der jüdischen Gemeinden erkauft werden. Der absolutistische Staat konnte mit autonomen Körperschaften dieser Art nichts mehr anfangen. Die Verbesserung der

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