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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1997-01-01 · No. 62 (1997) · p. Seite 18

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1997
Issue
No. 62 (1997)
Date
1997-01-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
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DEUTSCHE ÄRZTE WÄHREND DER NAZIZEIT ÄRZTETAG ZUM 50. JAHRESTAG DER NÜRNBERGER ÄRZTEPROZESSE Neben zahlreichen gesundheits- und berufspolitischen Themen wurde Anfang Juni auf dem 99. Deutschen Arztetag in Köln anlässlich des 50. Jahrestages der Nürnberger Ärzteprozesse noch einmal das Verhalten der deutschen Ärzte während der Nazi-Zeit ausführlich behandelt. Man befand sich, für viele Ärzte bisher völlig unbekannt, auf historischem Gelände, denn ein Teil des Köln-Deutzer Messegeländes war von 1942 bis 1944 als Aussenstelle des KZ Buchenwald auch Sammellager. Von hier wurden die etwa 11.000 jüdischen Bürger Kölns deportiert und viele Zwangsarbeiter untergebracht, wie Professor Jörg Hoppe, Vizepräsident der Bundesärztekammer, bei seiner Eröffnungsrede mitteilte. Die deutschen Ärzte, insbesondere die Generation der Betroffenen, standen dem Problem der Vergangenheit in der Nazizeit vielfach zumindest zwiespältig gegenüber. Es ist ein grosses Verdienst vieler junger Ärzte, wenn heute, nach Jahrzehnten, die Erkenntnis gewachsen ist, dass auch die Ärzte wie alle anderen Berufsgruppen und gesellschaftlichen Institutionen im Nationalsozialismus mitschuldig geworden sind. Die Verbrechen, die in der Nazizeit von Ärzten oder unter Beteiligung von Ärzten begangen wurden, kamen im vollen Umfang erst nach Kriegsende allmählich ans Tageslicht, besonders durch den Nürnberger Ärzteprozess. Schon 1946 wurde von den wiedergegründeten Ärztekammern der damaligen West- Zonen eine Kommission unter Alexander Mitscherlich zur Beobachtung des Nürnberger Ärzteprozesses eingesetzt. Das Ergebnis der intensiven Arbeit dieser Kommission wurde am 3. April 1947 unter dem Titel „Das Diktat der Menschenverachtung" publiziert. Was war es, was so viele Ärztinnen und Ärzte sich unmittelbar in die Machenschaften des nationalsozialistischen Regimes verstricken liess? Hatte sich denn wirklich die Mehrzahl der Ärzte, die in den Jahren 1933 bis 1945 tätig waren, so weit von der ethischen Verpflichtung entfernt, die der Arztberuf ihnen auferlegt? Nun, dies war sicherlich nicht der Fall. Doch das Wertbild der gesamten Bevölkerung und damit auch der Ärzte hatte sich unter dem Einfluss der nationalsozialistischen Ideen verändert (Möhrle). Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 1933 waren schlecht, es war die Zeit der Wirtschaftskrise und dar Brüningschen Notverordnungen. Das ärztliche Einkommen, 1929 im Durchschnitt noch 13.471,— RM, sank 1933 auf 9.280,— RM, die Praxisunkosten stiegen von 30 auf 47%. Dennoch dürften die wirtschaftlichen Umstände nur für die junge Ärztegeneration und die Medizinstudenten ein wesentlicher Grund gewesen sein, auf die Versprechungen der Nationalsozialisten zu hören. Entscheidend war aber vor allem auch der Einfluss der Naziideol'ogie, der weite Kreise der Intelligenz erfasste. Hierzu gehörte ein Biologismus, der sogenannte Sozialdarwi msmus, eine neu belebte Eugenik und Rassenhygiene, deren Ideen schon durchweg vor 1933 ihren Ursprung hatten. Besonders „Volk" und „Rasse" spielten bei den Nazis eine entscheidende Rolle. Die „Tüchtigen", das „Überleben", der besser Angepasste an die Volksgemeinschaft waren das Ziel, das einzelne Individuum hingegen galt nichts mehr. Angeregt durch die Publikationen des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche („Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens") im Jahre 1920, wurden nun neue Dimensionen der Euthanasie geschaffen, die die Nazis rigoros umsetzten, indem sie sie gleichzeitig mit der Rassenideologie und Eugenik verbanden. Es ging um die „Ausmerze" (wörtlich!) der Erbkranken und genetisch Minderwertigen, bei andererseits Förderung der Fortpflanzung der Begabten und genetisch „Hochwertigen". Dazu kam die Verhinderung der Rassenmischung besonders zwischen „Ariern" und „Nichtariern". Zu den Zahlen der Mitgliedschaft in den Nazi-Organisationen gibt es Aussagen des kanadischen Historikers Michael Kater (1979). Danach waren 45% (!) der deutschen Ärzte Mitglied der NSDAP, 26% waren Mitglied der SA und 7,3% der SS. Schon 1933 (!) waren 6% aller Ärzte, etwa 3.00Q von insgesamt 52.000 Ärzten, Mitglied einer Nazi- Organisation. Zum gleichen Zeitpunkt gab es überigens 5,308 jüdische Ärzte. Diese Zahlen, die wesentlich höher lagen eis die vergleichbarer Berufsgruppen, widersprechen der nach wie vor verbreiteten Meinung, nur eine Minderheit der deutschen Ärzte habe sich zum nationalsozialistischen System bekannt. Für d'e damals bestehenden berufspolitischen Probleme hatten die Nationalsozialisten durchaus Lösungen bereit. 1933 wurden die örtlichen kassenärztlichen Vereinigungen zur „Kassenärzlichen Vereinigung Deutschlands" zusammengefasst und den Ärzten wesentlich stärkere Positionen gegenüber den Kassen eingeräumt. Die Selbstverwaltung der Kassen wurde aufgehoben. Jüdische, marxistische oder sonst missliebige Ärzte wurden aus den Krankenhäusern und der öffentlichen Verwaltung entfernt, jüdische Ärzte erhielten keine Kassenzulassung, ihre Privatpraxen wurden boykottiert. Im September 1938 wurden sogar die Approbationen jüdischer Ärzte für erloschen erklärt. Über 9.000 Ärzte wurden so aus ihrem Beruf gedrängt. Vordringliches Ziel der Nazi-Gesundheitsverwaltung wurde dann die Lenkung der Arbeitskräfte und die Ausschöpfung der gesamten Arbeitskraft des Volkes. Der Arzt wurde „Gesundheitsführer", verantwortlich für Gesundheitsaufklärung, sportliche Leibeserziehung, aber auch Einsparung von Krankengeldern und Renten durch möglichst langen Einsatz auch von leistungseingeschränkten Kranken, z. B. in der Landwirtschaft. Die Ärzte mussten Patienten zur Sterilisation Vorschlägen, wenn sie von deren angeblicher genetischer Minderwertigkeit Kenntnis hatten. Ärzte waren als Guachter bei 181 „Erbgesundheitsgerichten" tätig, deren Verfahren nicht öffentlich waren und auf Grund feststehender Gutachterentscheidung oft nur wenige Minuten dauerten. Wie bereits erwähnt, wurden 70.000 Menschen ermordet, bis auf Grund der Proteste der Kirchen und der steigenden Unruhe in der Bevölkerung die Aktion im August 1941 eingestellt wurde. 30.000 durch Ärzte Begutachtete waren bereits bearbeitet und schon zur Tötung vorgesehen. Der Gipfel des Mordens wurde durch die Massenvernichtung von 6 Millionen Menschen in den Konzentrationslagern erreicht. Hierzu gehörte auch die „Endlösung" der Judenfrage — ein perfektionierter, ideologisch begründeter Völkermord ohne Beispiel in der Geschichte der Menschheit. Auch dies geschah mit Unterstützung von Ärzten in den Vernichtungslagern. In den KZs erfolgten auch Menschenversuche, die grösstenteils Gegenstand des Nürnberger Ärzteprozesses waren. Namhafte deutsche Medizin-Wissenschaftler waren daran beteiligt und versuchten, diese Experimente, die an grausamer Unmenschlichkeit nicht zu überbieien waren, später in den Prozessen als letztlich der Erhaltung des Lebens und der Heilung von Krankheiten dienlich darzustellen. Zusammenfassend kann man sagen, dass es ein Zusammentreffen vieler Faktoren war, das das Menschenbild des Arztes in der Nazizeit so einschneidend verändern konnte und die geschilderten verbrecherischen Taten möglich machte. Es muss ein durch die Nazi- Ideologie begründetes fehlendes Bewusstsein für die Rechiswidrigkeit und Unmenschlichkeit der verordneten Massnahmen gegeben haben. Dazu kamen d e wirtschaftlichen Einbussen der Ärzte, ein schon in der Weimarer Republik entstandenes negatives Image und nicht zuletzt ein Konkurrenzneid gegenüber den jüdischen Kollegen auf dem Boden einer enisemitischen Grundstimmung. Viele Ärzte halfen zweifellos auch Verfolgten, Schwachen, „Lebensunwerten" und nicht zuletzt auch jüdischen Kollegen und Patienten, oft unter Einsatz ihres Lebens und Gefährdung ihrer Familien. Der Grossteil der damaligen Ärzte und Ärztinnen zeigten dagegen wohl keinen Widerstand, waren aber auch ohne Sympathie oder gar Bewunderung. Sie taten einfach nur ihre Pflicht im „medizinischen Alltag" in der Heimat oder auf den Kriegsschauplätzen, später in den Gefangenenlagern. Sie gaben sich redlich Mühe, sich aus allem herauszuhalten. Folgerungen für die deutschen Ärzte heute aus dem Geschilderten sind klar. Vorgänge, wie sie in der Nazizeit geschehen sind, insbesondere auch die, die in den Nürnberger Ärzteprozessen verurteilt wurden, dürfen sich nie wieder auch nur ansatzweise wiederholen. Neben einem allgemeinen, grundsätzlichen Sinneswandel gehören hierzu auch von (Fortsetzung auf Seite 19) 18

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