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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1997-01-01 · No. 62 (1997) · p. Seite 6

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1997
Issue
No. 62 (1997)
Date
1997-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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„DER JUDENBLOCK BLEIBT STEHEN” (Fortsetzung von Seite 5) aber tunlichst, den jüdischen Häftlingen dabei zu helfen, zusätzliche Nahrung zu organisieren, Kleidung oder Decken zu besorgen oder gar den selbständigen Wechsel zu einer anderen Arbeitsstelle zu unterstützen. Wurden doch einmal Fälle bekannt, in denen „Arier" versuchten, sich für Juden einzusetzen, führte dies zu härtester Bestrafung. Insbesondere bei sogenannten Funktionshäftlingen wurde auf äusserste Härte gegenüber Juden geachtet: „Judenbegünstigung" durch Block- oder Lagerälteste hatte deren sofortige Absetzung und Bestrafung zur Folge. Besonders bitter aber war die Erfahrung für jüdische Häftlinge, dass ihre Aussenseiterposition sogar durch manche Mithäftlinge Bestätigung erfuhr, die zum Teil der SS in ihrer antisemitischen Haltung in nichts nachstanden. Eine zusätzliche Schwierigkeit bestand in der sehr heterogenen Zusammensetzung der Gruppe der jüdischen Häftlinge: die Zugehörigkeit zum Judentum allein schuf wenig Verbindendes zwischen ihnen. Denn während die einen ihren Glauben lebten, war er für andere unwichtig. Hinzu kamen die sozialen Unterschiede, die nun auf einmal Handwerker und Arbeiter mit Akademikern, Unternehmern und anderen in eine Gruppe zwang. Und nicht zuletzt die unterschiedlichen politischen Anschauungen waren zu überbrücken. Wie keine zweite Häftlingskategorie aber waren Juden auf sich selbst und solidarisches Handeln untereinander angewiesen. Vielfach belegt sind die besonders primitiven Lebensbedingungen in Gross-Rosen. Da Betten erst mit Verzögerung aufgestellt wurden musste zunächst auf Strohsäcken geschlafen werden. Die Waschanlagen in der Form von grossen Trögen befanden sich im Freien und waren im Winter oft völlig zugefroren, so dass sich die Häftlinge wochenlang nicht waschen konnten. Solche Bedingungen riefen in Verbindung mit Mangelernährung und harter Arbeit Krankheiten und Schwächezustände hervor. Hinzu kamen Verletzungen durch Schläge oder Arbeitsunfälle, wundgelaufene Füsse in den zum Arbeiten gänzlich ungeeigneten Holzpantinen und anderes mehr. Die Juden waren sich in dieser Situation völlig selbst überlassen und konnten nicht auf ärztliche Hilfe oder wenigstens kürzere Schonungsphasen im Krankenblock hoffen, denn jede Form der ärztlichen Versorgung blieb ihnen laut Lagerordnung verboten. So kam es besonders unter der Gruppe der jüdischen Häftlinge sehr schnell zu körperlichem Verfall und zu psychischen Schäden; im „Judenblock" nahm bald das Bild von ausgemergelten, teilnahmslos vegetierenden Gestalten überhand. Auch Selbstmorde kamen nicht selten vor. Wie gross die Verzweiflung gerade der jüdischen Häftlinge war, zeigt der im Lager bekannt gewordene Fall eines erst 20jährigen Mannes aus Berlin, der wegen „Rassenschande” verhaftet worden war. Er ging nur wenige Wochen nach seiner Ankunft in Gross-Rosen freiwillig „durch die Postenkette", um sich von einem SS-Wachposten erschiessen zu lassen. Dieser traf so schlecht, dass er nur einen Wangenschuss erhielt. Nachdem seine Wunde ausgeheilt war, erhielt er eine Strafe in Form von 25 Stockhieben wegen Selbstmordversuchs. Einige Wochen später wiederholte er seinen Selbstmordversuch und passierte erneut die Wachposten; diesmal wurde er tödlich getroffen. Sonderaktion 14f13 und andere Selektionen unter den Juden in Gross-Rosen Mir der Tarnbezeichnung ,,14f13” wurde die Selektionsaktion kranker und gebrechlicher Häftlinge in Konzentrationslagern gekennzeichnet, die sich vom Frühjahr 1941 bis etwa zur gleichen Zeit des Jahres 1942 erstreckte. Sie hatte ihren Ursprung in der Absicht Heinrich Himmlers, „die Konzentrationslager von Ballastexistenzen zu befreien". Hierzu schien der bereits eingespielte Apparat der „Organisation T4" geeignet. Im April 1941 begann die Organisation damit, Ärztekommissionen in die Konzentrationslager zu schicken, um für die Tötung in Frage kommende Häftlinge auszuwählen. Dabei wurden neben kranken and arbeitsunfähigen unter dem Tarnmantel ärztlicher Diagnose auch willkürlich Transporte durchaus gesunder, lediglich durch die Lagerstrapazen allgemein erschöpfter Häftlinge zusammengestellt. Besonders betroffen waren die Juden. Die Vorarbeiten für die Selektion in Gross- Rosen liefen im Dezember *1941 an. Da die „Aktion 14f 13” zu diesem Zeitpunkt bereits auslief und nur noch ein Arzt zur Verfügung stand, wurde die Lagerleitung beauftragt, selbständig eine Vorselektion durchzuführen. Nach vier Tagen überreichte der Schutzhaftlagerfürer Anton Thumann dem Kommandanten eine Liste von 293 Häftlingen verschiedener Nationalität, die sich aus 70 Häftlingen des Reviers, 104 aus den Blocks und 119 Juden (darunter „Juden-Schutzhäftlinge”, „Juden-Berufsverbrecher”, „Juden-Arbeitsscheue" und „Juden-Rassenschänder") zusammensetzten. Nur etwa ein Viertel der vorgesehenen Opfer waren also Kranke oder Gebrechliche aus dem Revier, die übrigen wurden nach Gutdünken des Schutzhaftlagerführers aus „Asozialen" und besonders aus Juden zusammengestellt. Von den 293 Häftlingen hat der Euthanasie-Arzt Dr. Mennecke am 19. und 20. Januar 1942 wiederum 214 ausgewählt. Wegen Überlastung der „Heil- und Pflegeanstalt” Bernburg a. d. Saale konnte der erste Transport aus Gross-Rosen erst Mitte März 1942 erfolgen. Zu einer vollständigen Überstellung kam es aber nicht, wie aus einem Schreiben des Lagerkommandanten vom 26. März 1942 an die Inspektion der Konzentrationslager hervorgeht: „Am 19. und 20.1.1942 wurden 214 Häftlinge ausgemustert. Am 17.3.1942 wurden davon 70 und am 18.3.1942 57 Häftlinge überstellt. In der Zeit vom 20.1. bis 17.3. 1942 sind 36 ausgemusterte Häftlinge verstorben. Der Rest von 51 Häftlingen ergibt sich aus 42 arbeitsfähigen Juden und weiteren 9 Häftlingen, die infolge Arbeitseinstellung (Lagersperre vom 17.1. bis 17.2. 1942) wieder voll arbeitsfähig geworden sind und deshalb von einer Überstellung abgesehen wurde." Unter den 127 Opfern der „Aktion 14f13" in Gross-Rosen befanden sich 27 Juden; 9 bereits selektierte Juden starben noch vor ihrem Abtransport im Lager. Das Schreiben des Kommandanten zeigt ganz deutlich, dass die Juden im Gegensatz zu den anderen Häftlingen nicht oder nicht nur wegen Arbeitsunfähigkeit, sondern vornehmlich aus „rassischen" Gründen zur Selektion und damit zur Tötung in Bernburg vorgesehen waren. Erst dringender Arbeitskräftebedarf veranlasste die Lagerleitung, von ihrer Überstellung abzusehen: doch wundert diese Begründung angesichts der Tatsache, dass keinerlei Verbesserungen Ihrer Lebensverhältnisse eintraten und die Sterblichkeit unvermindert anhielt: von April bis Juni 1942 starben wiederum 48 Juden. Neben dieser „Sonderaktion” hatten die Kommandanten der Konzentrationslager die Möglichkeit, entkräftete Häftlinge, die nicht mehr zur Produktion einsetzbar waren, in das Konzentrationslager Dachau abzuschieben. Mit solchen sogenannten „Invalidentransporten" wurden allein 1942 neben anderen Häftlingen mindestens 30 Juden aus Gross-Rosen nach Dachau deportiert, wo sie bei knapper Kost in einem getrennten Block ihrem Schicksal überlassen wurden, so dass auch die meisten von ihnen zu den Todesopfern zu zählen sind. „Aktion judenfrei" und Ausblick auf die zweite Phase der Inhaftierung jüdischer Häftlinge in Gro$s-Rosen Im Oktober 1942 wurden die Kommandanten der Konzentrationslager im Zuge der „Endlösung" durch das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA)) aufgefordert, „sämtliche im Reich gelegenen KL judenfrei" zu machen und die jüdischen Häftlinge nach Auschwitz oder Lublin zu überstellen. Aus Gross-Rosen wurde daraufhin die nur noch aus 37 Häftlingen bestehende Gruppe der Juden am 16. Oktober 1942 nach Auschwitz transportiert. Damit galt das Lager als „judenfrei". Das Schicksal der jüdischen Häftlinge Gross-Rosens vom August 1940 bis zum Oktober 1942 ist durch den Verlust der meisten Lagerakten nur schwer rekonstruierbar. Aus den bis zu diesem Zeitpunkt lückenlos erhaltenen Sterbebüchern des Standesamtes Gross-Rosen ist die Zahl der jüdischen Todesopfer auf 218 zu beziffern. Einschliesslich der nach Dachau und nach Auschwitz überstellten Häftlinge waren also mindestens 285 Juden in diesem Zeitraum in Gross-Rosen inhaftiert. Grössere Gruppen jüdischer Häftlinge kamen nachweislich erst Mitte 1941 nach Gross-Rosen. Innerhalb von nur etwas mehr als einem Jahr starben folglich mehr als zwei Drittel der inhaftierten Juden, nämlich 76,5% (berücksichtigt man die „Invalidentransporte”, waren es 87'T ). Diese Zahlen bestätigen die eingangs erwähnte Funktion der Konzentrationslager als „Kampfinstrument” gegen den „jüdisch-bolschewistischen Gegner". In der Tat finden wir in der Art der Behandlung der jüdischen „Schutzhäftlinge” alle Anzeichen für ihre Bekämpfung. Im Spannungsfeld zwischen Produktion und Vernichtung durch Arbeit wirkte sich bei ihnen die allmählich wachsende Bedeutung der Rüstungsproduktion seit dem Frühjahr 1942 nicht in einer Besserung ihrer Lehens- und Arbeitsverhältnisse in Gross-Rosen aus. Sie blieben weiterhin eindeutig unterstes Glied in der „Sozialstruktur” des Lagers. In scheinbarer Parallele zur Entwicklung ausserhilb der Konzentrationslager wurden sie streng getrennt von den „arischen” Häftlingen gehalten und von allen Privilegien im (Fortsetzung auf Seite 7) 6

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