Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1997
- Issue
- No. 62 (1997)
- Date
- 1997-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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„DER JUDENBLOCK BLEIBT STEHEN” (Fortsetzung von Seite 4) meisten wie Alfred T. bereits nach wenigen Wochen, Opfer der Haftbedingungen geworden waren. Exkurs: Phasen der Verschleppung von Juden in die Konzentrationslager und Verhaftungsgründe bis zum Zweiten Weltkrieg Im Verlauf der zwölfjährigen nationalsozialistischen Herrschaft hatten die Konzentrationslager vielfach wechselnde Funktionen zu erfüllen. Dienten sie anfangs vor allem der Ausschaltung des innenpolitischen Gegners, so verband sich ab Mitte der dreissiger Jahre mit der ,,Inschutzhaftnahme” von Homosexuellen, Bibelforschern, sogenannten Gewohnheitsverbrechern und Asozialen nicht nur die Absicht, sie aus der Gesellschaft auszugrenzen, sondern sie auch als billige Arbeitskräfte in der Wirtschaft einzusetzen. Die Einweisung von Juden geschah zunächst aus den gleichen Gründen wie die Inhaftierung von Nicht-Juden: bedingt durch die individuelle Zugehörigkeit zu einer der verfolgten Gruppen wurden auch sie Opfer von Verhaftungen. Die ersten jüdischen „Schutzhäftiinge” waren vor allem der NS-Führung missliebige, politisch engagierte Persönlichkeiten aus Kreisen der Sozialdemokratie und KPD. In den folgenden Jahren stieg ausserdem die Zahl der Einweisungen von Juden, die bereits eine Gefängnisstrafe (zumeist wegen „Rassenschande'' oder Verstoss gegen Devisenbestimmungen) verbüsst hatten; sie wurden direkt aus den Gefängnissen in efn Konzentrationslager deportiert. Bis 1938 lag der Anteil jüdischer Häftlinge in den Konzentrationslagern bei etwa zehn Prozent. Im Laufe des Jahres 1938 kam es zu gezielten Verhaftungsaktionen gegen sogenannte Asoziale und Arbeitsscheue, die in erheblichem Masse auch Juden betrafen. Einweisungen von österreichischen Juden nach dem „Anschluss” und besonders die massenwe:so Verschleppung von mindestens 35 000 Juden nach der Pogromnacht vom 9./10. November 1938, von denen die meisten in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen eingeliefert wurden, führten zu einem enormen Anstieg der jüdischen Häftlinqszahl und chaotischen Verhältnissen in den darauf nicht vorbereiteten Konzentrationslagern. Doch dieser Zustand dauerte nur einige Wochen an, danach waren die meisten der im November 1938 festgenommenen Juden, nachdem sie sich verpflichtet hatten auszuwandern, entlassen worden. Im Januar 1939 entschied Himmler, „jüdische Schutzhäitlinge können grundsätzlich, wenn sie im Besitze von Auswanderungspapieren [...] sind, entlassen werden”. Noch galt als offizielle Leitlinie in der sogenannten Judenpolitik, zur Auswanderung aus Deutschland mittels Entzug der wirtschaftlichen Existenz, Isolation und Einschüchterung zu zwingen. „Lagcraütag” der Juden in Gross-Rosen Um festzustellen, welche Umstände dazu führten, dass gerade die jüdischen „Schutzhäftlinge”, wie am Beispiel des „Rassenschänders” Alfred T. gezeigt wurde, im Unterschied zu ihren Mithäftlingen meist schon nach kurzem Aufenthalt in Gross-Rosen buchstäblich zugrunde gingen, sei nun ein Blick auf ihr tägliches Dasein im Lager und bei der Arbeit gerichtet. Durch wechselseitige Transporte in die verschiedenen Konzentrationslager hatten sich unter den Häftlingen bestimmte Vorstellungen von den Lebensbedingungen in den einzelnen Lagern gebildet. Bemerkenswerterweise wurde Gross-Rosen in erhaltenen Erinnerungen mit Schrecken und Vernichtung in Verbindung gebracht. Es ist vielleicht kein Zufall, dass sich ein jüdischer Häftling aus Sachsenhausen an seinen bevorstehenden Transport nach Gross-Rosen folgendermassen erinnert: „Ich glaube, dass auch ich vorübergehend blass wurde, als ich diesen Namen hörte. Gross-Rosen, das ursprünglich als Nebenlager von Sachsenhausen im Jahre 1940 aufgebaut wurde, war uns neben Mauthausen als das schlimmste Mordlager zu damaliger Zeit bekannt. Da einzelne Häftlinge — Gross-Rosen hatte in der ersten Zeit kein eigenes Revier und schickte ab und zu einige Kranke nach Sachsenhausen zurück — wieder von da zu uns gekommen waren, wussten wir ganz genau, was uns bevorstand, sollte sich dieses Gerücht [des bevorstehenden Transportes; I. S.] bestätigen.” Der Hinweis auf Mauthausen verweist, wenn man auch die Subjektivität der Äusserung im überigen in Rechnung stellen muss, auf eine wichtige Parallele: in beiden Lagern wurden die Häftlinge in Steinbrüchen zur Arbeit eingesetzt, die von der SS-eigenen Firma Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH betrieben wurden. Die Arbeit in Granitsteinbrüchen gehörte ohne Zweifel zu den härtesten Arbeitskommandos in den Konzentrationslagern, und die Bezeichnung „Vernichtungsarbeitsplätze'' in diesem Zusammenhang erscheint angebracht. Die Arbeiten in den Brüchen mussten häufig ohne oder nur mit primitivsten Geräten verrichtet werden, und der gebrochene Stein wurde von den Häftlingen im Laufschritt in Körben auf dem Rücken aus dem Steinbruch herausgetragen. Diese äusserst kräftezehrende Arbeit bei gleichzeitig minimaler Verpflegung — meist gab es nur Wassersuppe und Brot — zeigte schon nacii kurzer Zeit fatale Auswirkungen auf den körperlichen Zustand der hier arbeitenden Häftlinge. Ein dauerhafter Einsatz musste zwangläufig in totaler Erschöpfung und Arbeitsunfähigkeit enden. Das zweite grosse Kommando war das sogenannte „Kommando Lageraufbau". Da das Lager in den Anfangsjahren ständig erweitert wurde, kam phasenweise ein Grossteil der Häftlinge in diesem Kommando zum Einsatz. Ein ehemaliger jüdischer Häftling erinnert sich: „Mit Hilfe von Loren mussten wir das Gelände im Lager planieren. Der Boden bestand aus Kies und konnte nur mühsam mit Picken abgehackt werden. Da das Arbeitstempo dem der S. K. [- Strafkompanie; I. S.] in Sachsenhausen entsprach, brachen schon noch wenigen Stunden die ersten zusammen. Wiederbelebungsversuche wurden mit Stockhieben und kalten Wassergüssen gemacht. Es war wieder ein Bild des Elends und des Grauens." Weder in den Gross-Rosener Steinbrüchen noch beim „Kommando Lageraufbau” waren ausschliesslich die Juden eingesetzt; entscheidend ist jedoch, dass sie im Gegensatz zu den anderen Inhaftierten kaum die Möglichkeit hatten, zu leichteren Arbeitskommandos innerhalb des Lagers zu wechseln und sich auf diese Weise wenigstens etwas zu regenerieren. Viele minderschwere und privilegierte Stellungen, etwa in der Häftlingsselbstverwaltung, in den Schreibstuben oder im Revier, bleiben ihnen generell verwehrt. Etwa zur Jahresmitte 1941, nachdem mit mehreren Sammeltransporten Juden nach Gross-Rosen gekommen waren, wurden regelmässige Sonderarbeiten für sie eingeführt. Während für die übrigen Häftlinge nach dem Abendappell ein langer Arbeitstag zu Ende ging, wurden sie mit dem Befehl „Alles wegtreten, der Judenblock bleibt stehen!" zu weiterer Arbeit im Lageraufbau bis in die Nachtstunden angetrieben. Dies geschah in Schüben zu Zeiten des verstärkten Lageraufbaus und immer dann, wenn grössere neue Häftlingstransporte erwartet wurden. Seltener sollen auch völlig sinnlose Arbeiten rein aus Schikaneabsicht gefordert worden sein. Dass ein derartiges Übermass an Arbeit geradezu vernichtende Auswirkungen haben musste, braucht kaum erwähnt zu werden. Das Prinzip der Behandlung jüdischer Häftlinge in Gross-Rosen durch die Lager-SS lässt sich insgesamt auf die doppelte Formel bringen: isolation und Ausschluss von so gut wie allen im Lager erhältlichen Privilegien. Der Historiker Andrzej Kaminski, selbst ehemaliger Gross-Rosener Häftling, spricht in diesem Zusammenhang von einer „Skala der Sklavereistufen", in den die Juden die allerniedrigste soziale Stufe im Lager einnahmen: „Es ging dabei nicht unbedingt um direkte Behandlung [...] sondern um eine nicht leicht zu erklärende Stellung in der eigentümlichen sozialen Struktur des Lagers. Ein .Russenblock' war ein Schimpfwort, und die Juden waren kaum aussprechbar". Vf! Ihre gesonderte Stellung bekamen die jüdischen Häftlinge bereits bei der Ankunft in Gross-Rosen zu spüren: „Mit allen möglichen Instrumenten schlugen sie grundlos auf uns ein. Eingeschüchtert wie wir sowieso schon waren, nahm dieses Verhalten vielen von uns auch noch den letzten Rest Mut.” Nach der üblichen Zugangsprozedur mit Rasieren, Haareschneiden, Umtausch der Kleidung und Eintrag der Personalien, die in Gross-Rosen im Gegensatz etwa zu Sachsenhausen im Freien stattfand, wurden die Juden in einem eigenen Block untergebracht und damit von den übrigen Häftlingen getrennt. Der im Lagerjargon nur noch als „Judenblock” bezeichnete Block 4 durfte von den „arischen” Häftlingen nicht betreten werden, und selbst geringste Hilfeleistungen für jüdische Häftlinge standen unter Strafe. Eine derart isolierte Stellung innerhalb der Häftlingsgemeinschaft entzog den Juden jede Möglichkeit, an allgemein bewährten und praktizierten Formen der Existenzsicherung im Lager zu partizipieren, denn diese beruhten auf Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Häftlingsgruppen. Jeder vermied es (Fortsetzung auf Seite 6) 5