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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1996-01-01 · No. 61 (1996) · p. Seite 11

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1996
Issue
No. 61 (1996)
Date
1996-01-01
Page
Seite 11 (sequence 1409)
Language
German
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Rückgabe Jüdischen Privatbesitzes ZUSAMMENKUNFT in Polen (z.B. Breslau u.a.) DES V.E.B. Bereits 1990 trat in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen in Kraft, nachdem eine Rückübertragung von auf dem Gebiet der ehemaligen DDR oder Ost-Berlin gelegenen Immobilien auf die ehemaligen Eigentümer bzw. deren Erben möglich ist. Nach diesem Gesetz konnten auch Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden, ihre Ansprüche auf Rückübertragung geltend machen. Wir haben uns als in Berlin ansässige Anwaltskanzlei auf die Bearbeitung und Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen jüdischer Grundstückseigentümer und deren Erben spezialisiert, die wegen ihrer Zugehörigkeit zur jüdischen Glaubensgemeinschaft ihr Eigentum verloren haben, ln den vergangenen Jahren konnten wir in zahlreichen Fällen für unsere zumeist ausserhalb der BRD lebenden Mandanten die Rückübertragung ihrer Grundstücke bei den zuständigen Behörden durchsetzen. Im Rahmen unserer Tätigkeit sind wir auch wiederholt von Personen angesprochen worden, die Grundeigentum in Gebieten besassen, welche sich heute in der Republik Polen befinden und für die deshalb die Deutschen Gesetze keine Geltung haben. Die polnische Regierung beabsichtigt zwar seit mehreren Jahren nach dem Vorbild der BRD ein Gesetz zur Wiedergutmachung des Verlustes von Immobilien und anderer Vermögenswerte zu verabschieden. Hierbei wird die Wiedergutmachung für ehemalige Bürger jüdischen Glaubens und deren Erben eine besondere Wichtigkeit zugemessen. Leider hat sich die Polnische Regierung aus den verschiedensten Gründen aber noch .nicht entschlossen können, dem Beispiel der BRD zu folgen und es ist nach wie vor unklar, wann und auf welcher Grundlage Gesetze verabschiedet werden. Nachdem der internationale Druck auf Polen wegen der passiven Flaltung der Polnischen Gesetzgebung zu dieser Frage immer mehr zugenommen hat, ist insesondere in der jüngsten Vergangenheit recht viel Bewegung in diese Angelegenheit gekommen, da Polen sich um die Aufnahme in die Europäische Gemeinschaft bemüht und dies mutmasslich nur nach Regelung der Frage der Wiedergutmachung realisiert werden kann. Daher wird allgemein mit der Verabschiedung eines Gesetzes in der näheren Zukunft gerechnet. Grundstücke, deren Bebauung im Kriege zerstört wurde und die später neu bebaut wurden, können natürlich nicht an die ehemaligen Eigentümer zurückübertragen werden. In diesen Fällen könnte lediglich in Entschädigung gezahlt werden. Grundstücke, auf denen die alte Bebauung noch vorhanden ist, wären rückübertragungsfähig. Würde man hier nach dem Deutschen Vermögensgesetz entscheiden, so müssten Grundstücke an die jüdischen Alteigentümer zurückgegeben werden, wenn ein Zwangsverkauf zwischen 1933 (Machtergreifung Hitlers) 1945 (Kriegsende) Vorgelegen hat. Die alten Grundbücher sollen entweder durch Kriegseinwirkungen oder später von den Polnischen Behörden zerstört worden sein. Man muss in der Regel davon ausgehen, dass nach dem Kriegsende neue Grundbücher angelegt wurden, die die Ali Eigentümer und die Daten der Grundstücksverkäufe nicht mehr erkennen lassen. Von uns durchgeführte Recherchen haben allerdings ergeben, dass Unterlagen, die parallel zu den Grundbüchern geführt wurden und denen die alten Eigentumsverhältnisse zu entnehmen sind, zum Grossteil noch vorhanden sind. Diese Unterlagen sind zum Nachweis der Eigentümerstellung ausreichend, da sie auch die Daten des Grundstücksverkaufs enthalten. Da z.Zt. die für eine Rückübertragung von Vermögenswerten notwendigen Gesetze noch nicht vorliegen, diese aber in absehbarer Zeit erlassen werden sollen, kann man den Anspruchsberechtigten nur raten, die Unterlagen, die dann zum Nachweis der Eigentümer- und Erbenstellung (Grundbücher bzw. vergleichbare Eigentumsnachweise, Geburts- und Sterbeurkunden, Stammbaum, Erbscheine, etc.) erforderlich sind, in der Zwischenzeit zusammenzustellen. Man könnte dann nach erfolgter Gesetzgebung gleich den zuständigen polnischen Behörden seine Unterlagen vorlegen und so frühzeitg unter Vermeidung unnötiger Verzögerungen eine Rückübertragung bewirken, wenn man eine der ersten Registriernummern erhält. . Anfragen können schriftlich an den Verband oder Herrn Joseph Wolff (Adresse: Kvuzat Yavneh 79233 D. N. Evtach) gestellt werden. Der Verfasser ist Teilhaber in der Rechtsanwaltssozietät „Rosbach & Fremy" in Berlin. JÜDISCHES WIRTSCHAFTSLEBEN IN OST- UND WESTPREUSSEN (Fortsetzung von Seite 8) wie den damit eng verzahnten Sektoren Handel und Finanzen zu bieten vermochte, weil die beiden Regionen massgeblich landwirtschaftlich strukturiert waren. Zwar war die Notwendigkeit wirfschaftspolitischer Massnahmen frühzeitig erkannt worden, doch wurde ihre Verwirklichung dadurch beeinträchtigt, dass Ost- und Westpreussen als Industriestandorte umstritten waren, da ihnen Bodenschätze und Absatzmärkte fehlten, zudem die Infrastruktur nicht den Ansprüchen der Wirtschaft entsprach. Davon abgesehen, waren auch die Ausbildungs- und Aufstiegschancen unzureichend. Folglich konnte die jüdische Bevölkerung, die in beträchtlicher Zahl aus Russland bzw. aus Litauen und Polen nach Ost- und Westpreussen kam, die sich seit der Emanzipation eröffnenden Chancen nur unzureichend wahmehmen. Ihr Verweilen in den beiden Ostprovinzen war daher für viele von ihnen nicht von Dauer. Gleichwohl hatten sie an der Entwicklung und Gestaltung von Wirtschaft und Handel einen nicht unerheblichen Anteil, was angesichts der Rahmenbedingungen beeindruckt. Am 14.Januar 1996 fand eine Zusammenkunft das V.E.B. statt. Herr Mosche Goldstein eröffnete dieselbe mit einem Bericht über unsere Beziehung zur Wroclawer (Breslauer) Gemeinde, sowie auch zu den amtlichen Behörden wegen der Restaurierung des Friedhofes Cosel, der Zurückerstattung der Storchsynagoge und des Vermögens der ehemaligen Breslauer Gemeinde. Herr Goldstein berichtete auch über die grosse Arbeit mit welcher die Herausgabe unserer Zeitung verbunden ist und welche in den Händen von Herrn Hauschner und Frau Lewald — jeder auf seinem Gebiet — liegt. Danach referierte Professor Dr. Seev Falk über das Thema: „Gibt es einen religiösen Einfluss der deutschen Juden in Israel?" Der Referent sprach über das Misstrauen welches das ostjüdische Establishment den Rabbinen, welche aus Deutschland kamen, entgegen brachte. Nur in Nahariya konnte sich ein Rabbiner aus Deutschland (Rabbiner Keller ehemals Beuthen) durchsetzen. Der Plan von Rabbiner Meir Hildesheimer (1935) das orthodoxe Hildesheimerseminar nach Jerusalem zu überführen, stiess auf Widerstand von seiten des hiesigen Rabbinats. Trotzdem wurden viele Bräuche welche in den Synagogen Deutschlands üblich waren — insbesondere Melodien wie bei den Schabbat-Eingangsgebeten und beim Aus-und-Einheben der Tora an Schabbat und Festtagen, so wie beim Tischgebet übernommen. Es wurden Synagogen—wie z.B. Ichud Schiwat Zion in Tel Aviv und Rischon Le Zion — an vielen Orten in Erez-Israel gegründet, in welchen nach „jeckischem" Minhag gebetet wurde. Prof. Falk führte aus, dass gerade in diesen Synagogen in der sephardischen Aussprache gebetet wurde. Auch machte sich der Einfluss des religiösen Judentums aus Deutschland in den religiösen Schulen bemerkbar. Lehrer aus religiös-jüdischen Schulen aus Deutschland (wie M. Feuchtwanger, J. Walk, G. Golinsky, J. S. Lange) fanden hier ein weites Betätigungsfeld. Ausserdem wurden Rabbiner, welche aus Deutschland kamen in religiösen Schulen engagiert. Prof. Falk wies auf die vielen Gebiete hin, in welchen der Einfluss der Juden aus Deutschland massgebend war. Der Referent erzälte auch über die wichtige Arbeit von Rabbiner Buxbaum, welcher im jüdischen Viertel der Altstadt Jerusalems lebt, welcher Schriften und Artikel von jüdischen Gelehrten über das Judentum sammelt. Es wurde ein Vorschlag unterbreitet, alles was zur Wissenschaft des Judentums Deutschlands gehört zu sammeln z.B. Arbeiten welche von Rabbinern geschrieben wurden (Doktorarbeiten und dergl.) welche sich mit aktuellen Problemen des Judentums befassten. Herr Goldstein dankte dem Vortragenden für seine interessanten Ausführungen. Die Zusammenkunft endete mit einem gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. D.R. 11

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