Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 16 auf das Jahr 5618 (1858)
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
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16 und HerzenSgabe», ist zum Bürgermeister der Stadt Vrody ernannt worden. — Der Dichter Ludwig August Frankl erhielt vom Könige von Griechenland das Ritterkreuz des Erlöscrordens in Anerkennung seiner literarischen Verdienste. - Der berühmte Dichter Mosen thal wurde vom Grvscherzog von Weimar zum Nilkcr des Falkenordens ernannt. 2» Jerusalem hat Ende Juli v. I. die feierliche Einweihung der Von Frau Elise v. Herz-Lämel in Wien gestifteten Simon Edlen v. Lämel'schen Lehranstalt flattgcfundeii. Der Unterricht batte in der Anstalt schon einige Tage früher begonnen. Tie Anstalt hat 20 interne und 20 externe Lchnler. Die Ersteren erhalten Kleidung, Kost und Unterricht; die Letzteren nehmen bloß an dem Unterrichte Tbeil. Bei der Aufnahme wurden zumeist Kinder k. k. österreichischer Unterthancn, dann Vater- und mutterlose Waisen, dann solche berücksichtigt, denen nur der Vater oder nur die Mutter gestorben ist. Bei Allen war nachgewicsene Arniuth Bedingung zur Aufnahme. Bei der achtzehnten Versammlung deutscher Land- und Forstwirtbe i» Prag waren 21 Israeliten Theilnelnner, von welchen sich 11 ausschließlich mit dem Landbau befassen, und die andern tbeils Fabrikanten sind, »Heils verschiedenen Facultäten angehören; einer von ihnen war ein geprüfter Schafzüchter, Der Maler Herr Mathias Wehli, Solin unseres geschätzten Mitarbeiters Herrn Ernst Wehli, des geehrten Vorstehers der israelitischen CulkuSgcmeinde in Prag, ein vorzüglicher Maler, dem bereits die Ehre zu Thcil wurde, daß rin kaiserlicher Prinz aus seinen Gemälden für seine Privatgallerie ankaufte, schickte dem Könige Ludwig von Bayern zu seinem 70, Gebiunstagc eine Zeichnung, welche eine sinnige Huldigung zu diesem Feste vorstellte. Der König nahm sie an und antwortete mit emem Dankschreiben. In Bayern wird den Israeliten, und selbst de» einheimischen, die Niederlassung erschwert, der Handel mit Lumpen verboten u, s. w. Es ist überhaupt aus diesem Lande nicht viel Erfreuliches für unsere Glau bensgenosse» zu berichten, doch heben wir Einiges hervor: So hatte die Kreisregierung von Mittelfranken die Ansicht ausgesprochen, daß die Juden in Beziehung auf KulinSangelegenheiten bloß die Rechte einer Privatgesellschaft beanspruche» könnten, d. h, die Beiträge der einzelnen Mitglieder würden von der Gesellschaft regulirt und bei vorkommenden Differenzen wäre der Rechtsweg cinzuschlagen. Der Vorstand der israelitische» Kultusgcmeindc in Fürth beschwerte sich gegen diese Bestimmung bei den, StaatSministerium, aber ohne Erfolg. Da erhob der genannte Vorstand gegen »ichtzahlende Mitglieder beim Krcisgerichte Fürth Klage, wurde aber wegen der „Gerichts-Unzuständigkeit in dieser Sache" abgcwiesen Nun wurde von dem Vorstände der Kvmpelenzkouflikt angeregt und der Antrag gestellt, die Verwaltungsbehörde als zuständig zu erklären. Auf diesen Antrag, dem sich der Geueralstaatsanwalt anschloß, erkannte der oberste Gerichtshof zu Recht, daß in dieser Sache die Verwaltungsbehörde» zuständig seien. Der jüdische Kultus hat also in Bayern mit andern Kirchen gleichmäßig gesetzliche» Schutz. Jtt Augsburg hat eine Anzahl von Bürgern bei dem Magistrat gegen die Aufnahme von Groubändlern jüdischen Glaubens petitionirt.