Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1906-11-15 · 46 (15.11.1906) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
47 (1906)
Issue
46 (15.11.1906)
Date
1906-11-15
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
83% known words query
IRI
…/2446951-9543451-9894034--0899-7375382
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Rr 4K. >f1tf •(. _ werbebetrieb der Ausländer im Znlande beziehe, meist Wreschner ans 8 '»<»d und 8 ♦»4 Abfav 3 diese- Gesekes hin, woselbst davon ausdrücklich die Rede ist. Auch die Envägung des Kammer gertchts, dasz Beschränkungen, welche ans anderen als ans eigentlich geiverblichcn Gründen dein Gewerbebetrieb auserlegt!eien, durch die Neichs gewerbeordnung nicht ausgehoben würden, itt hier obne Bedeutung, da 8 doch als nichts anders, denn als eine gewerbepolizeilichc Borschrist be trachtet ivcrden kann. Der bekannte Ncchtslehrer Nelken ivcist nach, dasz auch durch eine Neide von Staatsverträgen den Ausländern bei der Aus Übung eines Gewerbes das gleiche Necht ivic den Inländern verbürgt wird. Der in der vor liegende» Z-rage vor allein in Betracht konnnende deutsch russische Handelsvertrag sichert de» An gehörigen eines der beiden vertr igsschlieszenden Teile nn Gebiet des anderen dieselben Zreilieitcn, wie den Angehörigen des meistbegünstigten Landes. Davon, so heiszt es in dem Bertrag, bleiben jedoch diejenigen Gesetze n. s iv. unberührt, welche in jedem der beiden vertragsschlieszenden Länder gelten oder gelten iverden und auf alle Aus länder Ainvendung sinden. Da der 8 "1 nicht für alle Ausländer, sondern 11>«r sür die ansländischen Hilden gilt, so ist auch hiermit der 4j 71, soweit er vom Gewerbebetrieb handelt, anszer Gcltnng gcsept. Das frühere preuszische!Dbertribunal hat sich im Zahre l»7t< ebenfalls dahin ausgefproch?», dasz der!: il in diesem Teil aus gehoben sei, und der Minister des Innern hat sich in einer Bcrsügung voin Zahre l^7!« dem Urteil des!Dbertribnnals angeschlossen, '.st'ach alledem ivird die Nechtsanffasfung des Kammer gerichrs, wie sie in dein Urteil vom Zalne 1**1׳ zini, Ausdruck tomnit, iiicht antrecht erhalten iverden könne». kine Verfügung öes badifdien Oberrats. >l arls r nhe, 1''4 .׳iovcn1bcr. ׳Bor einiger Zeit ivurde in diesem Blanc mit geteilt, dasz trotz der Erklärung des Herr» Dr. Mauer im Mainzer r berratsprozesz, er iverde die Einführung des nenen Gebetbuchs im Neligions unterricht bis zu einer Beschlnszfassung der Sunode nicht dulden, einige Lehrer es dennoch ihrem Unter!־teilt zu Grunde gelegt hätten, Wir crivartetcn n,it Spannung, wie Herr Dr. DNaver und Genossen diesem Beginnen gegenüber, das ihnen doch im ^internen ihres Autorenherzens ivohl tun mnszte, sich verhalten würden. Die jüngst erschienene Nummer des obcrrätlichen Berordnnngsblattes veröffentlicht nun eine Bcrsügung des Dberrats vom Dktobcr, in der derselbe in seiner Weise die Angelegenheit erledigt. Die Bersügung lautet: .'-Mr iktirn uns vcranlasn. daraus aunncrksai» zi> mactirn. das, das van uns vervssenilulnr neue 0ict»ctbu<t1. undcickadri der den rinzrlnrn i'irincindcnniglledcrn frei nclu'ndcn Priitung und Benuvung desselben, bis zur BeichlunsanunA der ^unodr drin woiirsdienstr in der Lu»a,u>ftr nicht zugrunde grlcgl iverden darf Ebcnsoivrnlg kann vorerst grnatlrl iverden. dasselbe als Lckulbuch rn dcn Arl!gt0nsu»lr1richi drr Bocks, Arligwns und Minelscbulen rinzusübrrn. Mosern etwa dir Emiülirung olmr unirr Bonvinrn tute dies an kinrni _Crtc. allrrdings mit ^,usluninung drr br irrsirndr» Elirrn. grsa>rhcu ist, zum stivcct padagogliclier Ervrobung nocti in andern Zchulru stattgrsundrn babrn tollte,!varr birrtu alsbald nacturaglicki unsere l^e nelmiigung rinzubolen. wobei, nacbgeivirsrn wrrdrii inusur. da,; dir Bcnubung nur durch solchr Schüler, deren vliei» da!!!!! e:!׳.vrr!:andrn sind, und nute» glc1ch»1a!;1ger ,zordrrung der übrigen Lchüler 1111 allen webribuche siaiinndei. ^edeinalls dari bis zlir Be schlusn'anung der svnode das neue (Gebetbuch >n mrnerr £ctu1lrn auch nichi vetsuchsiveije eingr'iibrt werden.״ Diese .Kundgebung des badischen Dberrats in wiederum eine treffliche Zllustrano» der Wirksam teil, die von einer jüdischen Eonsistorialbehördc erwartet iverden inusz. Sie vermehrt die lehren des Mainzer Prozesses um eine nicht undrdcn wnde Nummer. Zunächst sei bemerkt, dasz der Dberrat von vornberciu hätte daran denken müssen, dasz ein von ihm so laut angepriesencs, so angelegentlich euipsodlenes Gebetbuch sicherlich von sein einen uiid dem anderen Lehrer, der iveisz, was er ,'einen Borgen-tzten schuldig in, auch bei Ter ,zsraelir__dein Neligioiisunterricht benutzt werden würde. Die Borzüge dieses Werkes gegenüber der unzeit gemäsi geivordenen alten Tesillah waren so lebhaft heworgehoben lvorden, dasz der Dbetrat stch sagen mnszte, da und dott iverde mail auch die Ein sührung des Buches in die Schule als seinen Wunsch betrachten und demgeiitäsz so verfahren, ivie es sich gegenüber einem Wunsch der Dcker bchörde sür einen gesinnungSrüchtigen Beamten der Istindesslniagoge gebührt. Der!Dberrat muszte also, nm diejenigen Eltern von Schulkindern, die als gefchestreue Zudcn die!Dberratstesillah als ein Produkt des Abfalls perhoreszieren, vor eliicm Gewissenszivang zu bewahre!!, gleichzeitig mit der Heransgaoe des (Gebetbuches verkünden, dasz eine Benui.'iliig desselben als (Grundlage des Neligions Unterrichts nicht gestattet sei. Wildem er dies unterliesz, hat er sich eine Auszerachrlassnng des Maszes non Borsichr zu schulden komnien lasse», daö man von ihm als angeblich unparteiischer Leitung des badischen Judentums verlangen durfte. Doch iegcn wir dies 4u den! übrigeil, was die an Erfahrungen reiche Geschichte des badischen Konsistorialsiistems der Erinnerung beivahrt. Sehen wir zu, was der ^betrat nunmehr tut, um einer möglichen Bedrückung der Gewissen vorzubeugen. Er unrcrsag t nicht etwa die iv e i t e r e B e nnhung feines!Dpns in den Lchiilen, in denen e s v h n e sei n B o r w i s s e n e i n g e f ü h r t iv o r d e n i ft. Er verheiszt auch nicht die so beliebte 'Disziplinierung für diejenigen Lehrer, die etwa gegen den Wille» aller oder eines Teiles der be treffenden Eltern sich die Einführung des neuen Gebetbuches in ihre Schule erlaubt, und ordnet nicht etwa zn diesem Behuf eine alsbaldige Berichterftaltung an. Er stellt vielmehr in Aussicht, allem Geschehenen seine Genehmigung zu erteilen. Wir behaupten selbstverständlich nicht, dasz wenn es sich um ein deli gesetzesnenen Standpunkt vertretendes M-Hrbuch. etwa eine Geschichte der Znden voii der Art, wie Nabb. Dr. ^oewenstein sie geschrieben hat, gebandelt hätte, der Cbcmu anders vorgegangen iväre. Aber wir können doch nicht umhin, das väterliche Wohl,vollen zu be wunder», moiint die Aussordernng erteilt ivird, die nachträgliche Genehmigung des Hberrars einzu holen, und dazu den Nachweis zll liefern, »dasz die Benutzung nur durch solche Schüler, deren Elter» damit einverslanden find, und unter gleichmüszie^r Forderung der übrigen Schüler im alten Gebetbuche statlfindet." Üinn ivohl, es kann niemand ans seiner Ham heraus, und man mag es begreiflich finden, dasz der Cbenat fein eigen Z-leisch und Blut nicht uilger» in freundlicher Pflege sieht, Zst es aber, so fragen ,vir, nicht Gewissenszivang genug, wenn he 11 te sck,on, 11 och ehe die S r>node ein W o rt g e >' p roch e n, in einem Nellgionsunterricht bei dem die Binder geselzestrener Eltern anwesend sein müssen, ein Gebetbuch als l?eir faden benutzt werden darf, in dem zu beten ihnen durch das Neligionsgesep als verboten gilt. Wir wissen nicht, ivie viele Schulen es sind, in denen dieser Zall in Betracht kommt. Das Ungeheuerliche der Sache liegt aber darin, dasz der ClHTnu trotz seiner Beteuerung, vor der Entscheidung der Svnode tonne von einer Ein sührung des Gebetbuchs keine Nede sein, dennoch nunmehr allerdings mit Zustimmung eines Teiles der Ellern - die Einführung znläszt. Die gefeyestreuen Hilden Badens iverden diese Znnuitniig nicht ruhig hinnekmen, sie iverden den ,Kamvs gegen die Herrschaft des ־Dberrats mir Aufgebot aller strafte führen, und ivir!offen, dasz je härter die oberrätliche Allmacht das l'os der badischen Drlkodvrie gestaltet, desto näher die Zeit kommt, in der die Einsicht der Staatsregierung einem unnatürlichen Zustand ein Ende macht. Saarburg, «'׳. November. Lkit einigen Tageit bringen die Abendzüge wieder viele russische szlüchtlinge, die bis zum Abgang der Züge nach Belgien liier kurze Raft halten. Alle nild mittel und bedürfen der llnierstützniig, die ihnen auch von dem hiesigen israelitischen Hilfskomitee zuteil ivird. l.V Rovrmder!90r>. ©ejScrreidj• EzernowiK, 3. November. Der Senat der hiesigen Universität hat in seiner Sitzung am 2l«. v. M. beschloffen, den Studenten zu gestatten, neben der im 'Nationale vermerkten Muttersprache auch ihre Mationalitrtt anzu geben. Diese Angabe ivird im statistischen Aus iveis anmerknngsweise berücksichtigt iverden. Damit ist die schon seit langem geltend gemachte Forderung der hiesigen jüdischen Stildentenschatt, ihre jüdische Nationalität aus der ttniversitätsliste verzeichnen zu können, erfüllt worden. Gn^land. London, 9 November. Ein jüdisches Blatt hatte vergangene Woche gemeldet, dasz Jacob S ch isf in 'Newnork der Zto eine Millioit Dollar zur Bersügung gestellt habe. Diese Meldung ist jedoch iiilrichtig. Glicht der Zto sondern dem Zonds für die Berbreitnng der jüdischen Ein ivandercr in Amerika über das Znnere des Landes hat Schiff die genannte Summe übermittelt. V 0 n b 0 n, '.י. November. Die in der Presse verbreitete zlkachricht, dasz jüdische sriitanzleute in England — unter ihnen auch das Hans Nvth schild — derrussischen Negierung eine An leihe zu verniitteln sich entschlossen hätten, ist gänzlich ans der i^nft gegriffen. Nachdem die Zewish Ehroniclc die tikachricht als grundlos be zeichnet hatte, wurde sie auch von dem Z-inanz agenten der russischen Negierung dementiert. Der selbe veröffentlichte eine Erklärung, dasz Ruszland eine Unterstülzuilg durch jüdische Bankhäuser nicht bediirse und dasz mit Nothschild keinerlei Ber boiitiliiuni'ii ünttnefniiden hätten .. .... ••־יו:.. Ifranhreid}. Pa r is, il. November. Am vergangene» Freitag hielt die neue Pariser israel. >tultus Vereinigung, die mit dem 11. Dezember an die Stelle der Gemeinde tritt, ihre konstitnierendc Bersninmlnng ab. Es waren '-?'><> Personen an ivesend. Die von einer stoinmission ausgearbeiteten Staturen wurden mit einigen Beränderungen angenommeil. Nächsten Sonntag iverden die Delegierten sämtlicher in den Departements ge bildeten Zlilltusvereine zur Begründung einer Eentralunioii zusanimentreteil. ItaUen. Florenz, 8. ׳November. Wie ich Hhnen bereits mitteilte, halte Herr Dr. Faitlovitch- Paris, der die traurige s'age der abesshnischcn Za lasch ns an!Drt und Stelle kennen gelernt und s. Z. darüber an Baron Edmond de Nvtb schild berichtet hat mit Herrn Nabb- Dr. Mar gillies dahier eine diese Sache betreffende Unter rcdnug. Herrn Dr. Margnlies gelang es min in der Person des Baron Leopold Zranchetti einen tatkräftigen Bertreter der Zalascha Angelegen heil bei der italienischen Negierung zu sinden. Die abcssvnischen Zuden sollen vor den ^'״tzen der evangelischen 'Missionäre, die durch d> ^rrichrnng von ,,Bolksschnlen" ihre Bekehrungsarbeit zu fördern suchen, bewahrt werden. Plan will dem Uebel durch die Gründung jüdischer Schulen mit italienischen Lehrkräften steuern. Herr Dr. Zaitlovitch besuchte die jüdischen Gemcinben Ztalicns, um für die bedeutsame-Sacke, die er vertritt, deren materielle Unterstütznng zu gewinne>l. - Unfflrttib. P ercrs bn r g,!«. November. 'Wie der ״Zrennd" mitteilt, ist der russische Botschafter in Berlin mir der preuszische» Negierung wegen der Aufenthaltserlaubnis für elf jüdische Waisen ans Zekaterinoslaw in Unterhandlung eingetreten. Bis seht hat die Berliner Negierung die Erlaubnis noch nicht erteilt. Petersburg, illovember. Der Prozesi i^gen die Teilnehmer an dein Pogrom^ i" rscherkas ist jetz>t zu Ende geführt worden. Drei der Angeklagten wurden mit einem Zahr, acht mit acht Monaten Gefängnis bestraft. Die übrige,! wurden freigesprochen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.