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Der Israelit · 1906-11-15 · 46 (15.11.1906) · p. Seite 5

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Journal
Der Israelit
Volume
47 (1906)
Issue
46 (15.11.1906)
Date
1906-11-15
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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15. November Kölner Judenmission. M ft 111, 1iKcuember. Tiefer Tage nmrbc liier zlifällig ein neuer Iweig der evangelischen Missionorängkeik entdeckt, die deren geschäftlicher Rührigkeit alle Ehre machen würde, wenn das Gc-schäftsgebaliren faivvlil als auch das Geschäft an sich nicht o entsetzlich tr?.nr!g wäre. Tnrch Unfall erfuhr man, dag in dem am 24. September!'.«>.׳־ eröfsnelen M.snonshaufe des evangelischen ״rheinisch weiNälischen Bereins für Israel" zn Möln. Moltkeftr. Xo, melirere junge )Küssen sich befände», die dort fast möchte man sagen — gefangen gehalten würden. Einer, ein Junge von 1 > fahren, war durch ׳eine» irMrt, einen Schuhmacher Grünblalt in der Agrippa strafte, der inzwischen nach ׳.Intiverven wahr scheinlich;um weiteren Anroerben frische» Materinleo — verduftet ift, in das A.>«issi0»shaus ge bracht worden. Tie anderen wurden von de»! Hausvater Julius rKen selbst agninert. Terselbe, ein getaufter nngnrischer Jude, erscheint täglich;wischen 11 nnd 12 Uhr morgens vor der '.Irmenkasse der Spnago en-Gemeinde in der Glockengasse, um Ciner unter dem Bonr-ande ein ,׳,»sangen, daft er sie in ein jüdisches Hans bringen wolle, ,'s» dem «issivnsbause verbietet man den eingesangenen Seelen zn legen. Auch das N)-7:2 ארבע wird sofort konfisziert.. 2feu sinder sich auch im Gewerkfchastslianse in der Severinstrafte ein. ^u der Herberge 'h'lteiumi strafte bängt ein Plakat ans, daft jüdische junge Le!lteRat nnd UnterftütziingBl'oltkcstrafte .^״finden. Tie Herberge schickt anch selbst die Hilden dorthin. Wie man erfährt, befinde» sich in den Herbergen aller Städte solche Plakate. Es wäre eine dringende nnd!nichtige Ans gäbe, dieser Art Mission entgegen ׳,n trete n, die in dem A ngenblick rührig die Jya 11 gar 11te — der ״tficbe" natürlich — ausstreckt, in d e m T a n se n d e n n g l n ck l i ch e r nnd unk n n d i g e r junger ״AK e n s ch e n v o n R n ft l a n d a n s ihren Ing auf deutsche Erde sehen. 2׳Air halten es für unsere dringende Pflicht, die maft gebenden Organe, die Ausivanderinigskomitös, den Hilfsverei» der deutschen Inden nnd alle die, welche sich an dem russischen Hilsswerk beteiligen, ans die Mission und ihre Sendlinge ansmerksam zn machen. Anfter dem erwähnten jungen Man» waren noch zwei andere junge Vcute im Alter von nnd 21 Jahren in der Anstalt. Sic er halten freie Moft nnd Logis nnd einige Mark Bargeld, die sie bei der Arbeit Mofserbekleben verdienen. Jede» Tag finden Andachten unter Leitung des Neu und Bibelstnnden von Iran '.Keu statt. Nach genügen der Borbereitiing sollen die jungen Leute dann getauft werden. Am 14. Oktober d. Is. sollte ein Epileptiker in der Trini latiskirche getauft werden, doch unterblieb der Akt, als die übrigen Insassen des Hanfes Bor- Haltungen machten, dag man es doch mit einem schwachsinnigen Menschen zn tu» habe. Tie Mission fesselt dadurch die Leute an sich, daft sie ihnen zur Begleichung etwaiger Schulden »leid vorstreckt. Pastor Wagner hier ist d.׳r Missionssekretär. Auch ein Oberlehrer Ir. Rupp ift Mitglied des Bereinsvorttandes. Jeder Eingebrachte erhält Marten zur weiteren Berbreilnng, auf denen zn lesen steht: ״Westdeutscher Berein für Israel zu Eöln: Unser Lesezimmer für Israeliten ist geöffnet täglich von ü 7 Uhr, nachmittags in 'AKoltkestrafte *0. Jeder Jude ist freundlichft eingeladen. Julius Neu, Hausvater." Ter am l'A August!!->.'> am (Gedenktage der Ierftörung Jerusalems —!! ־ ansgegebene Prospekt enthält den Passus: ״Wir betrachten die Iudenmisnon — nach dem Borbilde des Heilandes nnd seiner Avoftel — als ein unentbehrliches Glied in der Mette der Reichsgottesarbeiten. Tie Liebe dringet 11116, auch dem heutigen Israel das Evangelium zu verkündigen. Wir sehen darin ferner die Ab tragnug einer Tankesichnld gegenüber dem Bolk, das der Welt das Heil zu übermitteln von (Mott berufen war. Endlich glauben u׳u auch, an der Ter Israelit. durchgreifenden und endgiltigen Löfnng der Juden frage milzuwirken, ivenn wir die nnter uns inohnenden Israeliten, welche von dem alt teftamentlichen Judentum weit abgekommen nnd teils in völlige Beränfterlichnng ilnes Gottes dienftes, teils in Ireigeinerei gefallen find, nnter die •VeilHuiuc Jucht des Wortes Gottes zurück bringen nnd zur Erkenntnis der Wakrheik in Ekrino zu führen suchen." Maine uns dieser!eh e Sah der den 1111 glaube!! in Israel konstatiert, 111 mibcrni In sammenbang zu M sickn und würde er zu uns von einwandfreier christlicher Leite ge'agt, die Schamröte müftte uns in die W ngen steige». Wenn aber die Mi'sion es ivagt, diesen Sah ausznsprechen, die Mission die sich nicht ent blödet in der geschilderten Weise ihre Religion der Liebe armen unglücklichen Menschen a»׳;n drängen, eine Mission die sich nicht schont, linige Schleichwege nnd Geivall des (Me vissenzivanges einziiwenden um alleinstehende, arme, »»kundige Unglücki che ihrem (Nauben, ihren Eltern, ihrem Lebeiisweg׳ zu enlreiften und sich daraus IW» Mm»; ihres Wirkens zn ivinden, dann möge sie den Balken im eigenen Auge erst fehen, bevor sie de» Splitter in dem Auge eines andern ge wahrt, dann möge sie erst zeigen, daft fic 'Besseres bietet und einem ihr heiligen Iweck heilige Mittel dienftb r macht. Uns Inden soll ne des Weges ziehen lassen den Tank, Tarne, begehren wir nicht. Horrespondenzen und DeutsctIcs Reietz. Berlin, 12. '.Kovember. Ein biesier Rechts anwalt hat in einer Privatklagefache, deren Berband Inng ans das jüdische '.Kenjahrsfeft anberannit war. die B e r l a g u n g des T e r in t n s beantragt. Tas Amtsgericht lehnte den 'Antrag ab mit der Be grnndiiiig, daft kein gesetzlicher Grund für die Bertagiing gegeben fei. Eine Beschwerde an den Landgerichtsprändenlen, die darauf liinivies, daft es allgemeine Gerichtspraris sei, die für Hobe jüdische Ieiermge vorbestimmten Termine auf Wunsch zu ve!legen, hatte keinen Erfolg. Ter Präsident erkannte an, daft Gründe der Billig keil dafür sprechen, für -Personen jüdi'chen (Miau bens Termine nicht ans jüdische I-eiertage an zu beraumen, hielt das aber im vorliegenden Ialle nicht für ausschlaggebend, da der Anwalt sich durch einen Mollegen vertreten lassen könne. Eine weitere Beschwerde beim M a m 111 ergerichts Präsident en wurde für begründet erachtet. Der Mammerpräsident spricht in seinem Bescheid die Aussanung aus, daft dem Antrag des Rechtsanwalts hätte stattgegeben werden müssen. Das Amtsgericht wurde in diesem Sinne verständigt. Berlin. 12 '?kovember. .'.1116 dem deutschen Bureau der Alliance Israelite Universelle erhalten wir folgende Mitteilung: Im Laufe des letzten Jahres, vom Oktober '.*>׳» bis Oktober l'.nn!, hat die Alliance Isra׳'-lite Universelle in die gemeinsame Mane der indischen Hilfsorganisationen in London zur Unterstühnng der verfolgten russischen Juden *<׳.'> Iranks eingezaklt, ailfterdem nach Petersburg l(*;O0<׳, nach iSdeisa :*KHMtO, für Bialwtok 2.'» •Zn• Ir. Nr t». Lene 5. überwiefen. Ierner sind von der Alliance Is meine Universelle in demselben Ieitrann! 21<mmm> Iranks an unmittelbaren Inwendnn.n 11 an russische Inden anfterhalb Rnftlands gemacht iv.rden. Ein sehr erheblicher Teil des lehkge nannten Betrags kam in 'Berlin und in anderen Städten zur Beneilnng Tie Beiträge, die ans den Mitteln nnd »nrch die Bernnulnng der Alliance Isra׳'-lite Univer feile für das russische Hilfswerk zur Berwendnng kamen, haben ׳ich demnach in dem Ia»r i*.m».'► י anי **17 1 ׳ M•• Iranks bcltv.ifeu. Das preuftilctie 6eie& vom 3. luli 1847 und äie Relchs-öeroerbeorönung. B erlin, >(>. '.Kovember. 'Bor einiger Jen berichteten die 'Blätter über ein׳ Urteil des Berliner Landgerickns, durch ivelches ein aiisländi'ckier Jude, weil er in einer dortigen Sunagoge das Amt des Borbekers ver sehen halte, mit einer Geldstrafe belegt ivard. Tas Urteil gründete nch an׳ einen Paragraphen des die Berhälliiisse der preuftischen Inden regeln den G.-fehes vom •'! Juli 1 **47, der in den weitesten Mreile» unbekannt war und darum von der Preise im Wortlaut veröffentlicht wurde. Es ist $ 71 des genannten Gesetzes, in ivelchem es heiftt: .,Ansländi'che Inden dürfen ohne eine (Me nehniigniig des Ministers des Innern weder als Rabbiner und Smiagogenbeamte noch als (N'werksgehilsen, Geselle», Lehrlinge oder Tienft boten angenommen!oerden. Tie Ueberschreit״״,, dieses Berbotes zieht gegen die Inländer nnd die ״.emden Inden, gegen lenere, sofern sie nch bereits länger als >echs Wochen in den prenfti scheu Staaten aufgehalten habe», eine fiskalische Geldstrafe von 20 bis :mmי THalen! oder eine GefÜngnisstrase nach sich." Besonders das in dieser Bestimninng enthal lene Berbvt, fremde Jude» als Gnverksgehilsen, (Mesellen n. dgl. zu beschäftigen, müftte den iü difchen Lerer frappieren. Tenn wenn auch die Gleichberechtigung der Inden in Preuften in der Praris noch ein pi»m cke-nckenuur ilt, so giebt e6 dock, wenigstens keine (MesetzeSftelle, die den Inden eine Aiisnahniestellnng im bürgerlichen Leben anweisl, es sei denn der?j 71 des (Gesetzes von IX17. Taft dieser btzere eine Inrückfetzung der vrenftifchen Inden darttellt, davon vermag der Umstand, daft es sich hierbei lediglich!!>!! ein Berbot, Ausländer anzustellen handelt, nichts zu ändern. Tenn es find doch eben nicht die Aus länder im allgemeinen, sondern ansschlieftlich die ausländischen In d e 11, die davon betroffen werden. Tie oberen (Berichte haben sich verschiedentlich mit der Irage zn befassen gehabt, ob und in ivieiv.üt der S 71 heule noch Rechtsgültigkeit ge nieften kann. Tie hierbei ergangenen Entscheiditngen werden in dem letzten Heft der Monatsschrift ״Im deutschen Reick!*׳ von Rechts, anwalt S. Wreiiliner Berlin einer Prüfung rinterzogen; sie ergibt, daft die Bestimmung, insofern fie die Annahnie von Gewerksgehilfen u. dgl. verbietet, als durch spätere (besetze aufgehoben angesehen werden um». Tas Reichsgericht beantwortet in einem Urteil vom Jahre l*x.'> die Irage nach der (Gültigkeit des 8 71 nur bezüglich der Rabbiner und Multnsbeanilen und zwar bejahend, das Müuunergerichr!eooch entichied im Jahre I **«'», daft der S 71 in seine!1 ganzen Umsang als geltendes Recht nnzusehen fei. Tiefe Anfianung lägt nch, ivie Wrefchner ausfüll t, mit 8 41 der Reickisgewerbeordnung nicht vereinbaren, wonach i ■ der Auswahl des ArbeitS- und Hilfspersonals keine anderen Beschränkungen ftattfinden, als die durch die (Nwerbeordiluug feftgeftellten. Wenn eingewandt wird, die Ge werbeordnnng enthalte nur eine für die Arbeitgebet gelteirde ׳.Korm, so ist darauf zu erwidern, daft j; 7! des •Gesetzes von!*47 auch eine Be schränkung des Arbeitgebers bildet, indem er diesem nur inländisches Perional anzttnehnren gestaltet. (»egsnüber derAnsichtdesMamniergerichts, daft die Gewerbeoroirung nch nicht auf den (^e-

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