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Der Israelit · 1906-09-06 · 36 (6.9.1906) · p. Seite 7

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Journal
Der Israelit
Volume
47 (1906)
Issue
36 (6.9.1906)
Date
1906-09-06
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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2 .<׳c1'tnnhfr 1906. Aerzte, Advokaten und Fngenieure zu jüdischen Aemtern zu berufen, obwohl es hierzulande zu den LeUenheiten czehört, dost ein akademisch qe bildetcr Manu auch nur noch halbwegs religiöser F"de sei. Die Schulstühle werden diese Parade juden ganz gewiß als ihre ureigenste Domäne betrachten, und es wird in zahlreichen Gemeinden einen großen Kamps kosten, die Herren zu über zeugen, daß die Fugenderziehung, die Heranbildung eines künftigen Judentums, nicht eine administrative, sondern eine Angelegenheit von eminenter religiöser Bedeutung sei.' den <Lchulftühlen der ortbodoren Gcmcindcn muß ein streng gesetzestreuer, unvenälscht religiöser Geist bcrrschen. Kultusminister Apponni war gervisz von den edelsten Fnlcnt onen geleitet, als er zur Regelung der jüdischen Slhiilangelegenheiten diese Berordnung erlassen. Dieser Staatsmann bat schon bei verschiedenen Anlässen d!e hohe WiciMo keit der ^religiösen Fugenderzichung betont. Es itt nun Sache jeder Kultusgemcinde streng daraus zu achten, daß nur gesinnungstüchtige Mitglieder, tvirkliche 2'dt^', in den Schulstubl ge>väl>lt iverden. Eine zweite Ministerialentscheidung bezielit sich aus einen konkreten Fall. Die Kongress gemeinde zli Sedenburg bat eine Aenderung ihrer Statuten vorgenommen und den Beschluss gefaßt, baß Gemeindemitglieder, die in den Berband einer anderen dortigen israelitischen Olenieinde ein treten, noch wäbrend der aus ibren Austritt 1111 mittelbar folgenden süns Fahre verpflichtet sind, die aus sie vorschriftsgemäß ausgewonenc bar der Kultussteuer zu bezahlen, diesen Beschlug der Kultusminister Gras Apponpi hsenehmigungsklausel versehen. Prinzipiell enthält die ministcrielle Berfügung nichts "Vene>>. Schon niebr als zehn Fahre bc neht das Gesetz, dag die Gemeinde von den ausrretenden <>iemeindemitgliedern noch fünf Fahre Kiiidiirch .S> 11ff־.»11־Mt»*nrr erbeben könne, und dieies ch'echt wurde auch immer praktisch ausgcübl. Das Ncologenblan begnißt aber diele Brrsügung als eine neue Errungenschaft der neolvgen Landes kanzlei und sieht in ihr geivissermaßen eine Korrektur jener Miiiisterialnerordiiungen, mit welchen die frühere ״ungesetzliche" Negierung die orthodore Parteiorganisation zu bestätigen nir gut befunden hat. Man kann dem Srgan unserer Ncformjudcn diese Freude gönnen, und cs ist immerhin bezeichnend, wenn die gemalt tätige Fentralleitung der Neologen »nt solchen ״neuen" Erfolgen sürlieb nimmt. Fndessen unterliegt es keinem Fweisel, dag dieses durch zehn Fahre bereits bestehende Gcmei»derecht in erster Vinic für das gesetzestreue Fudeiltiim nach teilig ist. Fn der Negel sind es orthodore Mit glieder, die eine 8l»1.u8-gvo Gemeinde oder eine neologe Gemeinde verlassen, um ein neues ge setzestreues Gemeinwesen unter dem Schutze der orthodoxen ^andesuertassung zu bilden. Sie tun es nicht aus irgendwelchen frivolen Motiven, sondern weil sie zur llebcrzeugnng gelangten, dag die religiösen Finlitiltioneii einer Gemeinde, die nicht dem Neligiousgesctz, sondern den wetler wendischen Faunen eines jeweiligen Kultusvorstandes um rstehen, im höchsten Mage unverläglich sind. Das Gesetz kann aber keine Ausnahme machen und verpflichtet, nachdem es einmal be steht, gleichmäßig jedes Mitglied, das aus einem Geinclndeverbandk scheidet, um in den Ber band einer anderen konstituierten jüdischen Ge mcindc einziitrcten. .Kommt ein Fude an einen Srt, ivo eine orthodore Gemeinde bereits beucht, w kann er seinen Eintritt in diese Gemeinde anmelden, ohne sich um die neologe Körperschaft irgendwie zu kümmern. F» er aber einmal in die neologe Gemeinde ciiigetretcn, io ivird er nachher allerdings fünf Fahre zu deren Lasten beitragen müssen. Die Neukomtituieruug von orthodoxe» (Gemeinden in Städten, wo bisher blos Kongreggemcinden das olebiel beherrschten, wird jedenfalls mit Schivierigkeiten verbunden sein. Es erfordert eben überall i^ldopfer, um als gesetztstreuer Fudc leben zu können. Fu welcher ,-seit war dies billig und te-chr״ >>"b ivanii hat der gefetzestreue Fude »ür ׳'ein Fudcn tum, für das einzig wahre Fudenruni, nicht gerne Spier gebracht!׳ Ttx FSrarlit Eine dritte ministericlle Entscheidung hat vorderhand blos lokale Bedeutung, durfte aber auch au» einem Migververfrändnis beruhen. Der kön. Schulinspektor E- Kuliizekv erstattete bei dem Kultusminister Grafen Alben Apponvi die An zeige, dag die Gnörgigeter orkh. isr. Gemeinde eine mit der Talmud Thoraichule verbundene Elementarfchi le unterdält, m der schwächliche Kinder unter zehn Fahren tagsüber mit dem Studium des Talmuds bescha»k>gt und dann Abends gezwungen werden, sich noch den Hekr üofs der gewödlichen Elementarschule anzueignen. Der Kultusministier har infolge dieses Be richtes die Schule als Böiiikclschule deklarieren lassen und wies die zuständige Behörde an, für die Schließung derselben Sorge zu tragen Es geschieht leider in Ungarn »'ehr häung, dag neue oder übereifrige Schuliuspektorrn, zu weilen auch auf die An;eine!üdiicher Kreise, jede Schule, in der ausschließlich ״!üdisch" ge lernt wird, als sogenannte BNukelichule betrachten!vollen. Fahraus, jahrein iverden in verschiedene» Gegenden einzelne solcher Talmud Thoraschulen behördlich geschlossen, bis die kompetente Auf klärung ertolgk, dag die geschlossene jüdische Vehr anstall keine ״BN״keI1chule״ in. So hat neulich der königl. Schulin'pektor in Bettercze — ivo eine große orthodore Gemeinde besteht — aus Anzeige eines jüdischen Lehrers dein dortigen Kultusvornande aufgetragen, sämtlichk!iidischeu Schule», die von etwa 5» Privatlehrern geleitet iverden, zu schließen. Solche Maßnahmen und Ucbergrisse sind immer die Folge von Mißverstündnisscn, und cs ist Hauptpüichl einer!eden orthodoxen iUeincindclelluug neologe Gemeinden haben keii e Talmud Thvruschulen »nt Talinudunterricht au»' die Beseitigung dieser Bhß verftändnive mir allen Kräften liinzunuiken. Fm Fnterene der heiligen Sache wollen nur auch die besondere Aufmerkiainkeir der orthodoxen Nabbincr und Kultusvor»'rä!!de aut folgende zu verschiedenen Feiten und bei ähnlichen Anlässen verfngien Spezialverordnungr» der Kullusregi rnng hie mit lenken. Fahl -ß I vom Fahre Id>77vom 1; l*4.2.!T vvm Fahre J 1; 41*10 desselben Fahr es und 11.-1'.«! vom Fahre 1**7. Diese Miniiterialcrlasse, die unseres Tvinens bis!etzt niemals außer Geltung gesetzt ivurden, haben bezüglich der Dalmud Tbarafchulen. reiv ״BKukel schulen" folgende Grundsätze tengenellt I. Füdi'che schulen, in denen ausschließlich hebräischer Unter richt erteilt wird, unterstehen dem zuständigen Nabbiner, resp. der Neligionsgemeinde. ׳J. Solche Talmud Thoraschulen gründet jede Gemeinde nach Belieben, ohne erst irgend eine behördliche Be willigung eiiibolen zu niiissen. F. Einzelne Familien und Gruppeu können solche Schulen nur mit Bewilligung und unter Aufsicht der kompktenlkn Kullusgemeindc errichten. 1 Die S.iialinkation der Lehrer an solchen Talmud Thoraschulen benimm: jede Kulrusgemeinde nach ihrem eigenen Ermessen. Für den oniziellen Neligionsunterrichk an onentlichen Schulen noniinierl jede Kultusgemeinde ihren Neligivns lehrcr. Fndcssen und die behördlichen Schul »üble berechtigt, zu untersuchen, ob die mit dem Neiigionsunterrichre betraute Persönlichkeit ein Nabbiner oder ein solches Lehrer Diplom besitzt, das zur Erteilung des Neligionsuriterrichres gualifizier:. Kann der Neiigionslehrer dies nicht Nachweisen, so ist darüber nur dem Minister Bericht zu erstatten. «'׳. Die Talmud Thora schule ivird als ״Bhnkclschule" deklariert, wenn in derselben auch profane lsfegenstände unter richtet iverden. 7. Die staatlichen Berwaltuugs organe tiabeil blos darüber zu wachen, vag dir Schulräume, in denen der jüdische Unterricht er teilt wird, den sanitären Anforderungen entsprechen, dag die schulpflichtigen Kinder auch eine össenrllche Bolksichule besuchen, und dag schließsich solche Ncligionsaniiallen durch etwaigen Unterricht in iveltlicheu Disziplinen nicht den Eharukter einer ״BNiikelschule" erhalten. Die»'e Berfügungcn und deutlich und klar. i'Mm trotz alledem die Kalamität der ״j ü d ische u BZ in kelschulen" nicht von der Tagesordnung verschivinden will, so i» das teilweise wohl dem patriotischen llebcrr»'er gewisser Schulinspcktoren Nr 2cu T zuzuschrelben, in den 1ne1»en Fällen ab>r der unvergleichlichen Fndolrnz der Nabbiner und Borftände, die das alte Melamdim und Privatcheder SliNent überwuchern lassen, ohne dieie Melamdim und Ebadorim unter eigenen Schutz und eigene Leitung zu nrdinen und der staat lichen Behörde gegenüber auch die morainche Berantwortung nagen zu wollen. Tirie Pri va t lehrcr und sich selbst überlassen, für ihre Unter nehniungeu und Leistungen keinein Forum ver antwortlich, und nicht leltrn genügt es, dag aus der eigenen Funst die Anzeige entattek wird, dag N und B. eine ״Winkelichule" unterhält. Die jüdische Winkelschule ist ein Kapitalverbrschen und wird strengstens geahndet. Wenn die Nabbiner und Borftände aber im eigenen Wirkungskreise die vorgeschriebkiik iDrdnung einbürgern iverden, so können sie sich auch des staatlich gewährleisteten Nkchtsfchutzes versichert halten. vermircdte;. Berlin. Äuguit x,rs ,{cutrnllnurmi für >ü Mfdir >»tuswandrrunasa»aeleaenlre>1rn m Berlin, tzutzewiiraßr bittet uns um Aufm»,me folgender Mitieiiuna Vctb Bori. ,Xulitf ult, aus irrrrftnu, Wouu Minsk itusilandi ui am ,lull i!->.'> von New ^lorf mit der ö» »1 burq Anierika r׳»ne nach Panidurg ge fadrrn, wo er ain » Auquii auch anlangie. Bon Hamburg aus besueg er einen -jua nach ^Udlkubnen, um in feine Hrimai v! fahren Fn Ülidikubnen in veib Bort!edoch nich! emgriroffen, es fekli von da ab >ede 2vur von dem!ungen Manne. x!e ijilern des!unaen Mannes, der qeii'ug etwas virückqrblieben in, buirn irden, der vv» ilnem 2odne ei nur s wein, ui» freundliche Nachricht an die Adreffe des ״rfeniralbinrau für!udifche Auswandrrunqs Angelearnveilen". Berlin \K. Vüvow'iratze א 21analrmrnr Name Vetb Bori Aller: Li Fahre itzuchs niiiirllioch. »ürprrbau schlank und lwger Haar dunkelblond. Augen blau. Hautfarbe, weiß. 2vrache Iiidiich. riivas englifch. «---»!niendinarn. -׳ יי.lugun. Herr Fvnas Jftil aus New;'lork. der sich fvivobl hier als auch tu ienrer neuen Hriiual ,enfeiis des rl eeans durch seine wrrkrävgr Nachiienlirde rubmiichfi vekannr gemacht bai. ruaue vor kurzem, auf einer f^rbolungsreiir begriffen, auch feine Baleriiadi Einmrndingrn wieder einnial auf. iis ward ibin ein überaus rbrender iLmviang zuteil. Herr Burger meiner Nebm und Herr Sanior r^oldderg begrüßten den lüafi nur berjliäwn L.>orten des WiUkomnirns, und eine virlbunderlküvngr Menge brachte ihm vor deni Hotel, in dem er jtzobnung genominen balle, eine i^vaiion Am läge nach der Ankunit veranfiaiiele der 2vnagogenral zu zehren des Herrn!isrr!! e!n Bantei» an dem auch Herr i»ieb. Netzirrungsrat 2alzer, Herr Bürgermeifirr Nclini, der Bornand der Nealfchule, Heu Piosenor Fvst, sowie eine Anzahl tgemeinderaianntglieder teilnabmen lie genaiinlen drei Herren sowie die Herren Nechtsan walk Drrvfus und »anior iüaldberger feierirn Herrn iitzcil durch Ansprachen, die dieser mit tiefer Bewegung erwiderte.! te Breisgaurr Nachrichten" brachten einen ausfükrlichrn Berich! über die Herrn gewordenen Cbrungen. Personalien. aHaktfurt a. M.. -t>. Augun Am It tklul war es ein ,zabr. daß Frau «üretchrn Neuderger v unserer viemeind« durch den lod eniriffen wurde. Wegen des naben בה:? mußte damals ein ־־re־ unterbleiben, tks niag darum!etzt zu ihrem Fadrzeu dieirr echtiudiichen Frau ehrend gedacht werden. 21e war die lochirr des in Baltimore vrrnorbenen N. Abraham 2elz, und der virifi des elirrlichen Hanfes wobntr auch in ihrem eigenen Heime Mil der peinlichsten tnewinenbafiigkrit beobachtete ne idre keiligen Prlichlrn, mit brreuwilligiier Hingebung üble ne eine seltene Wohltätigkeit. Tie allgemeine Be tkiligung an ihrem veichendegangnis legte;',»u^m» ab von der hohen Achtung, dir ne sich in alle» Arenen der Br vülkerung erworben. Spreebsäär vfeebrirr Herr Nrdaktrur' Fn brr vorigen Nummer Fbree. Blattes wird aufqe »ordert, dafür 2orgr zu tragen, daß die ,üdifchen 2ol baten an den kommenden Feiertagen von, Iirrni befreit werden. Fch möchle hier noch au» einen besonders zu deachlenorn unniand airnveifrn Tii 2»idalrn nämlich, dir zur Neferve abgeden, werden am zweiten lag »-א- ------ aber am .-^׳^ rZT eiitlaifen ü» erwächst hier den" berufenen 2teilen dir i-»llcht, dir ,üdischrn Soldaten, dir das detriNl, zu veranlassen, daß fit b!o nach u» Wnrmionottf verweilen, und dabin zu wirken, dän fte dafrlbn bio zur Adrrife Üo» und tzogi» erhalten. -r. m M Briefkasten. 2t. in M. T׳e Adr-üe des kie'igen 2chomrr 2 chabb.s Bere!ns ״’»? chüuenfteaäe i t Btz. in PI. lrr nruernanntr Kolonialdirektor Dernbürg ist nicht »elbn Fui׳r. er >n aber von lüdifcher Ab »iammung.

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