Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1906-08-16 · 33 (16.8.1906) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
47 (1906)
Issue
33 (16.8.1906)
Date
1906-08-16
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
86% known words query
IRI
…/2446951-9543451-9889141--0627-7375121
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

*ft ^erariti. 1*; flumift!'**'> genau zu bestimmen, sie verwisciu-n sich in der Hast des ewigen Wechsels nur allzuoft. und das wirklich Böse bringt das Her; des Menschen vollständig in seine Hiewalt; verhärte! cs, bah es nicht mebr prüft und abivägt^ es wird!!neu! psänglich und unrmpnndlich für das (sWitr. es wird förmlich zu sübllosem 3tem יחייא- —אי א~ן שני יהביריתי אה לב האבן 26as aber den ׳צה״י zu einem solch gesäbr lichen Gegner macht, ist der llmftanb, das; er im Berborgenen wirkt, das; man niemals über seine Beweguugen genau orientiert sein kann, baß er unzählige Schliche und Schleichwege bat, die dem Menschen verborgen sind •יא•' קיא, צפתי שצפין ברבו ש" ארב.?eit sichtbaren Feind braucht man nicht so sehr z>l fürchten wie den unsichtbaren, den, der auch zuweilen die Maske der ,'>ren״d schast anniiumt. Bittet doch schon der königliche Länger:ד' י1' בעיזי־י ואד א־־אה בשונאי o Gott, leih' mir Deinen Beistand, das; ich meine Feinde iehe, das; ich erkenne, wer mir in Wirklichkeit seindlich gesinnt ist. Der böse Trieb i», Menschen führt keinen offenen -Krieg mit dem Menschen, er ge bürdet sich als Freund und ivoblivollender Be׳ rater, darum gelingt es ihm nur allzu o»t, die Unvorsichtigen und Bertrancnsseligen zu hintergehen, ihilen Schlappen beizubringen. Und dieser יצה״ר kennt keine,; Wanennillstand, er i!*t nncrmüdlich, ihn entmutigt keine Riedcrlage. Tag für Tag, so lautet der nächste Ausspruch der Weisen, erneut er sich und würde Gott dem Menschen nicht beistehen, der Blei,sch allein könnte ihn nur nngehellrr schwer besiegen, Aber dieses göttlichen Beistandes »ins; sich der Menich erst vcr dient machen, er nins; zeigen, daß er ,venigsrens den ehrlichen Willen har, den .Kamps aus^nnelimen, das; er alle Mittel ainvendct, um Zieger zu bleiben. Und dieses Mittel ist אב פנעיבך בנוול .הורה זה בשבתו לבית הבריש so lautet der Schluß. Die תירה erleuchtet des Menschen Blick, das; er de!; Feind erkenne, sie reinigt des Mensche״ Herz, aas; es für das fönte, Wahre und Schöne em psänglich werde, sie entseritt den Anstoß ans dem Wege, macht den Feind zun; Freunde, läßt die Unreinlwit, in die die bösen Triebe des Menschen Weift und Gemüt gebannt, schivindei;, und das Böse hat keine Macht über uns. Leben wir in; Sinne der תירה, lasse!; wir nnsercn Geist voi; ihr erleuchten, so schwindet jegliche Finsternis, denn dann leiht uns Gott seinen Beistand, und wir diene!; ihm dann בבי* '1בבך בשני יצייך ביצ״ב וביצה''!" mit unseren beiden Trieben. Leben wir und denken wir so, so!;׳erden wir, wenn die Feit der Ernte vorüber ist und ji! Ende der Sommer und;vir zu ernster Lelbstprüsung schreiten, sagen können ואנחנו נישענו, das; uns geholten wnrde, daß wir genesen, an Leib und Seele gesund geworden sind. Ein Oberrat in Ressen? III. Unsere bisherigen Betrachtungen über den Gesetzentwurf, der den Fuden -Hessens eine Zen tralbehörde in Sachen der Religion bringen soll, ivaren ein Spiegelbild der Angst und der ^orge, die bei dem Studium dieser gcsctzgcbcri'chen Arbeit;ins beherrschte. Doch wir müssen es unser;; Lesern gestehen, trotz allen Ernstes vermochten >vir bei der Lektüre einer Stelle in dein Motivenbericht zu!» Enlwnrs ein Lächeln nicht zu unter drücken. Es ist merkwürdig, >vie faft überall der -Humor sein Recht verlangt. 'Wir glauben cs denen schuldig zu sein, die mir zu Teilnehmern unserer Sache machten, ihnen auch Gelegenheit zu geben, da z!l lachen, wo die dem Fudentum tremd gegenüberftehenden jüdischen Ratgeber der hessischen Regierung den Grad ihrer Betähi gnng für die Ordnung der religiösen Berhältnisse der Fuden im Staat mit einer gewissen Raivitäk enthüllten. Der ganze Tenor des Gesetzentwurfes batte uns schon genugsan! verraten, das; man in Hessen eine ganz neue Art von Fudentum er nchen lassen ivollic, überhaupt ein ganz merk würdiges Religionsgcbilde, in dem di? berufenen Lener und Lehrer des religiösen Lebens, die bei uns Fuden bekanntlich Rabbiner beißen, ganz in de» Hintergrund tmr!» sollten. Fm regierenden engeren Rat des Dberrats, der neben dem Re gicrungskommissar aus eine»; Fünften und drei hervorßehern beßehen ׳oll. har man keinen Platz »ür einen Rabbiner übrig gelassen, zu dem weiteren Rat,!>! dem die Mitglieder des engeren Rats und mindestens!'׳ zu ernennende oder zu erwählende Laiciiimtglieder Sitz und Stunme haben, will man gnädig •J Rabbiner;»lassen, - Rabbiner unter mindestens 1 Stimmbereüuiglei! Fn den Gemeinden erst hat der Rabbiner nur da etinas zu sagen und anzuordnen, wo es der Borftand gestattet. Dieses vom Gesetze»! wurs beabsichtigte Bcifchwindciilanen der bis berigen Spitze der jüdischen religiösen Benvalrung hat uns, wir geneben cs. nicht sonderlich erregt. Fn den religiösen Gemeinden, deren Wohl uns bei den; Kamps gegen das drohende Gesetz vor nebnilich am .Herzen liegt, wird der Rabbiner 1111׳ geachtet der ihn mundtot machenden Gr>etzespara grapben!'eine altübcrlieferte Ehrenstellung not!;׳endig behalten müssen, und was die Zentralbc Hörde betrifft, 0׳ kann es uiis ziemlich gleich gütig sein, ob wir von neologen Dbervornehen; mit oder ohne Beihilse von Resorinrabbineri! geistig geknechtet ,;׳erden. Der Gesetzentwurf null in dem löblichen Streben, envas Reues und Pikantes zu bringen, der erstaunten Mitwelt rin Fudenlum zeigen, in welchem der Wunsch Mons, das; alle Glieder unseres Bolkes Prophele» seien, der Benvirklichung näher gerückt uurd, ein Fuden tum, in dem der Rabbiner nur eine dekorative Rolle spielt und das ihn zu seiner Leitung nicht mehr benötigt. Wie begründen nun die Männer, die sich und ihresgleichen an die Stelle der Rab> biuer sehe» wolle», diese allerueueite Resorm des Fudcntunis^ Ein köstlicher Passus, der sich au; Seile in der Begründung zum Gesetzentwurf findet, soll uns darüber auMaren. Diese au» klarenden Lehrsätze enthalten so viel!vertvollcs Bl'aterial, daß!vir, um sic ivürdig beleuchten zu können, jeden! einzelnen Satz zur Drientierung eine besondere Ziner geben ,vollen l). ״'.'rach Erklärungen zu den Ministerialakten sollen geistliche Funktiouen dem Rabbiner als solchem nur insoweit zttkoinmen, als fie ihm übertrage״ werden, denn ein Priesterluni besteht ׳eil dem '?lushören des Stammes der Leviten bei den Fsraeliten nicht mehr". •J. ״Feder Fsraelit sei sein eigener Richter in Religionsangelegeuheiteu." ״Es gebe keine religiöse -Handlung, die nicht von jedem Fsraeliten vorgenommen werden dürfe." 4. ״Daher könnten z. B. auch Fsraeliten in der Snnagoge einer Gemcindc predigen, der ne nicht an gehörten." ״Trauungen ivürdcn auch von Lehrern vorgeiioinmcii."!;.״ ׳Die Rabbiner seien lediglich i'chriftgelchrte, gesetzeskundige Männer, ivclche nach Ze gnisscn anderer Gelehrten zu geistlichen Berrichtuiigen geeignet und und d»rher von der Gemeinde zur Bornabnic bestimmter Kultushandlungen angestellt werde» können." Es gebärt nicht viel Benrautheil mit den Lehren und mit dem Wesen unserer heiligen Religion da^ii, um zu merken, daß die Zahl sechs, welche die «ätze ordnet, lange nicht ausreicht, nm die Menge der Frrtümer zu bestimmen, welche ne enthalten. Der Dberfatz spricht die »eicr liehe Absetzung des Rabbiners aus, und den bisher maßgebenden Persönlichkeitc!, in religiösen Din cn sollen geistliche Funktionen nur insoweit zukommeii als sie ihnen übertragen werden. Darm freilich liegt eine gewisse Konsequenz, der Rabbiner hat nicht mehr Rechte zu verlangen, als das Religions gesetz, die Thora, als deren ^«0x^1 er vor der Ge iiieinde steht. Wenn die Reologie!'ich »'ür berechtigt hält vom Rcligionsgefetz nnr das »i.r verbindlich zu halten, was ihr gutdünkt, bars!'ich dann der Rabbiner beklagen, wenn man auch ׳eine Besugnisse und Rechte schmälert -׳ Eine Kon-!'cquenz freilich, die et!vas ,neuer fortgeführt das ganze Fudenlum in Bergenenkeit bringen kann. Wer nämlich tritt an Stelle des Rabbiners? Dieselben Männer wohl, die ein mal etwas davon haben läuten hören, daß Nt Wi »fUf 5. eine Reihe von Funktionen. d,e in dem Kultus srcmder Religionen den! Pneßer geboren, un'eren grboixiien Priestern, den '?«achkommen des -Hohen priefters Aron, und nicht den Rabbinern zukommt, und die nun aus dem Umstande, daß ne von der Beteiligung dieser Prienerslban nichts ׳eken, »olger!»: ״ein Priestertum besteh! ieu dem?luskoren des Stammes Levi nicht mehr". Das Thoragesetz verleibt den Söhnen Aroiis ew ges Priestertum, jüdi'ßkie Gemeindevorsteher diktieten dagegen, der Stamm Levi tmt au'gchort. Sic w1!!ru freilich nicht, was tut Thorage'etz t'trht, ne!;»sie» aber ebensoivenig, was in ihren eigenen Resormiima gogen vorgeht. Unseres Wissens haben selbst die jüdischen Bethäu'er, >n denen Drgeln ׳vielen, dem Koben und Lein die Ehre des Bortritts beim Borleien aus der Tbora gelassen. Fedem Suna gogeiibesucher sollte das bekannt ׳'ein. Bielleicht sind Kotianim unter den jüdischen Ratgebern der hessischen Regierung und diese haben, ihrer angestaniintei! Prießerwurde vergessend, die Mei nung. daß sie nur fn!»t ihrer hoben Stellung jene .Herren den Reigen der Auszurusenden eröffnen. Bielleicht' Bielleicht kommeii sie auch io spät oder 0׳ selten in die Snnagoge, daß ße von der Erißen; des Stammes Levi »ukits mehr nierkeu. Ter Korporal in der Pariser!R׳mäldc׳am1ulung wollte alles gesehen haben, ,vas au Mitnftmcrfeti dort vorhanden fei; jene Herren behaupten dagegen, all das. wovon sie keine Kenuknis haben, und das iß nicht wenig, ie!!!!! Fudentum nicht vordandc». Wir wissen nichts mehr vom Stamme Levi. also criftien er nickit mehr und weil der ^.tamm Levi nusgebört Kat, gibt es kein Priestertum bei den Fsraeliten mehr, und weil es kein Priestertum mehr gibt, hat der Rabbiner nichts zu sagen. Dieses war der erste Streich, und sogleich!'olgt der inhaltsreiche Satz: ״Feder Fsraelit ie; sei» eigner Richter in Relig,io>,.>.->>׳.ge>eg»:׳.he!rcu." MuBcrlüiid, welchen Zweck und welcheBerechtignng hat nach diesen! Fuiidamentaliatz eine Zentralbehörde, die Rad biuer, Lehrer, Religionsuiiteiricht, Lehrplan nnd Lehrbücher überwacht. Feder 1׳'t >a!'ein eigener Richter, schant sich felbft ׳ein Rrligionsgeietz und pfeift aus Rabbiner und Ucbcrlieserung, ebenso wie er sich das Pscircn au» den Dberrat und!'eine (vVutachten nicht zu versagen hat. Wie ein Bater, de;!ciu eigener Richter in Religionssachcn i!'t, gezwungen werden kann, sein Bind in den Rcligionsunterrichk eines ganz anderen 'Anschauungen duldiqcudeu Lehrers zu ׳chuken, i»'t uns übrigens unernndlich. Die Toleranz freilich i!'t zu loben, mit der die .Herren ihre eigene souveränc Stellung über dem RciigionSgesetz auch allen anderen Fsraeliten ^ugestehrn. Dritter Satz: ״Es gibt keine religiöse -Hand, luug, die nicht von!edem Fsraeliten vorgc nommen werde»! kann." Da in de»; Augen dieser incrkwürdigen Salbverständigeu kein Stanim Levi mehr vorhanden in,!0 ist mit ihm auch unser Prießeradel verschwunden, dem heute noch, neben anderen seltener auszuübenden Rechten, es allein zustehl, au den Festtagen den Prieftenegen zu erteilen. Dic'e llnunssenheit fei ihnen verziehen, da ne sich aus der Tat!'achc verstehen läßt, daß aus den meisten Re»ormw!»agogen der Pnefter!'egen verschwunden ift. Aber »venu den -Herren die Erinnerung an den t»!edurtsabel im Fudentum mit seinen Rechten und Pslichten geschwunden 1!'t, 0׳ sollten!'ie doch wissen, daß zu Staats und Religionsämtern allüberall in der Kulturwelt ein vollgenittelt Maß von Kenntnissen nötig iß und daß solche Fachkenntnisse auch im!üduchen Re ligionsleben, abgesehen vom Amt des Rabbiners, »ür viele Fnnktwnäre unumgänglich Borbedlngung und. Da, abgesehen von den Prärogativen der Prießer, gibt es beule keine »eligiöse .Handlung, z!l deren Bornahme sich nicht jeder Fsraelit durch Aneignung der erforderlichen Kenntnisse geeignet machen könnte. Die Krone des Königtums und Prießenums!vird nur durch (»Bburt envorben, die Krone der Thorakenntnis dagegen kann von jedem gewonnen werden; aber sie mnß erst gewonnen!verden, daniit der Besitzer dieses «Geistesadels auch die d;e׳'em Adel zußedcnden Rechte

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.