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Der Israelit · 1906-05-25 · 21 (25.5.1906) · p. Seite 7

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Journal
Der Israelit
Volume
47 (1906)
Issue
21 (25.5.1906)
Date
1906-05-25
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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■!.-> Mai. 1'."»'■ Ter Israelii >'ir N r> r a n t r < 1 d|. ,ji 2 r! 5 , 17. T70I. Ti? :8?2וי2י1ז b?? Trf^fu^ Prozesses wiram 18. Juni vor dem Plenum ves itatTattoneljpfce tut Verhandlung kommen. Tie Per Handlungen werden von dem ersten Präsidenten Ballot Beauvr׳- geleitet werden und sechs Sitzungen in Anspruch nehmen, den 18., 11»., 20., 2', 20. und 27. 'uini. Am ersten Sitzungslage wird der Referent Moros seinen Bericht erstatten. Tonn sind zweiund einhald Tage für oos Pläooner des Geiirralsiuctisonwolles Boudouin vorqeseden, der di? Kassation de- Kriegsgerichtsurteil ohne Rückverweisung an ein anderes Kriegsgericht beantragen wird. Anderthalb Tage wird die Rede des 'Verteidigers Trev»uS', Mornard, dauern, und am 27. Juni wird der Ge richtshof das Urteil fällen. Ter ״Soir" schreibt, die 'Verhandlungen des Kasialionsboses würden eine Reihe neuer Fälschungen, die bei Trevfus' Per urteilung zu Rennes benutzt worden seien, zu Tage fördern. Ter Kassationshos werde dahin entscheiden, das, die Unschuld Trepf׳.!?' erwiesen sei, und keine neue Kriegsgerichts-Verhandlung anordnen. n q I a 11 0. Der Lhikf-Aabbi üb kr üik Sonnlagsruhk. <Do» unicreii, ttorretvoiideiilcn.» London, 20. Mai. In der Sitzung der parlamentarischen E n q u e t e K o m m i s s i o n für das Sonntagsruhe-Gesetz am vorigen Montag wurde der Ehief Jiabbi Tr. Adler vernommen. Terselbe verlas folgendes '.Nemorandum: ״Ich bin seit dem Jahre 180' Ehief Nabbi der vereinigten jüdischen Gemeinden des britischen Reiches. Bis dahin war ich seit 1879 Pertreter meines Paters, des damaligen Ehief Rabbi. Ich fungierte an der Bans-water Synagoge von 1804—1891, und bin während der letzten 40 Jahre im Ostend tätig gewesen. Ich habe auch während dieser Zeit entweder in Begleitung meines Paters oder allein in meiner Eigenschalt als Rabbiner die Städte des vereinigten Königreichs, in denen Juden wohnen, besucht und stehe in fortwährendem Schriftwechsel mit ihnen, so das ich mit einiger Kenntnis von ihren Bedürfnillcn sprechen kann. Ich mutz mich zuerst über die Zeiten des Sabbateingangs und -Ausgangs äutzern. Hierüber sind nämlich gross,e Irrtümcr im Umlauf. In einem Leitartikel der ״Times" vom 10. März d. I. wurde gesagt, ״den Bedürfnissen der ärmeren Schicht der jüdischen Bevölkerung Jomme der Umstand entgegen, das der jüdische Labbat um 6 Uhr am Samstag Abend endige", welche Behauptung ich in einem Briefe, abgekruckt in der ״Times" vom 12. März, richtig stellte. Tie Beobachtung des Sabbats beginnt am Ireilag mit Sonnenuntergang. gemäs der Borschrift unseres Gesetzes sLeviticus XXIII,?21: ״Pom Abend bis zum Abend sollt ihr eure Sabbate feiern." Ta die genaue Bedeutung des hebräischen Mortes für ״Abend" nickt feststeht, so gilt die Bestimmung, das der Sabbat, obgleich er mit Sonnenuntergang be ginnt, nicht vor dem Sichtbarwerden von Sternen zweiter Gröse endige, gemäs Nehemia I V, 21. Ties ist etwa eine Stunde nach Sonnenuntergang, also zu der Zeit, wo nach polizeilicher Anordnung die Radfahrer sich mit Lickt versehen müffen. Temnach beginnt der Sabbat in der Mitte des Winters etwas nach halb 4 Uh׳ endigt etwas vor 5 Uhr. Im Sommer endigt trotz seines Beginns mit Sonnenuntergang, in London nickt vor 9 Uhr 19 Min., in nördlicher gelegenen Städten, wie Liver- Pool und Manchester nicht vor 9 Uhr 50 Min. und in Schottland gegen halb 11 Uhr. Ich schliese mich völlig her Aussage an. die im vergangenen Jahr vor der Kommission des Oberhauses Herr D. L. Alerander. der Präsioeni der Vertretungs-Körperschaft der englischen Juden, gemacht hat. Ick bin nickt hierhergekommen, um für die Juden zu sprechen, die am Samstag wie am Sonntag ihr Geschäft betreiben. Aber ich möchte im Namen der englisch-jüdischen Gemeinden darum bitten, das man den jüdischen Geschästsleuten, die den jüdischen Sabbat beobachten, in vernünftiger Meise wirksamen Schutz, gewähre. Ick spreche vor allem kür die jüdischen Händler, di? in der Hauptstadt und in den Städten der Provinz die sogenannten jütischen Piertel bewohnen. und de sonders für die ärmeren unter ihnen, lind ich weise in Ehrfurcht darauf hin. das ein jüdischer Laden inhaber oder Obsthändler, der den jüdischen Sabbat von Sonnenuntergang am Ireitag bis rum Einbruch der Nacht am Samstag deovachtet. besonderer Berück lichligung loürdig ist. Tenn wenn das Gescy über die Sonntagsruhe verschärft würde, so würde er vor das Tilenima .le'tellt. entweder mit!einer Tainilie brot los zu werden und der jüdischen Wohltätigkeitsver Wallung zur Last zu!'allen, oder zur Entweihung des Sabbats zu gelangen. Tiefe schlimme Iolge mutz sowohl aus moralischen als auch aus religiösen Gründen verhütet werden. Tenn die Bcrletzung eines der Zchnaebolc führt leicht zur Pernachlässigung der ancercn. Ih klimme daher mil >)errn Alerander darin überein, datz eine Bektrasung ivegen Perletzung der Sonntagsruhe nicht erfolgen sollte, wenn der Be schuldigte Bekenner der jüdischen Religion ist und I. in der Zeit von Sonnenuntergang am Ircilag bis Samstag Nacht vor der intriminierten lieber trelung weder seinen Laden zu Handels zwecken offen gehalten, noch irgend einen «Gegenstand verkauft oder ausgestellt oder zum 'Verlauf angedoten, 2 an den! betreffenden Sonntag keine nichtjübiscix Perlon zu Handels zwecken beschäftigt hat. Dir Zulässigteit einer solchen Ausnahme ist von der Gesetzgebung im Prinzip anerkannt. Tenn die Artikel 47 und 48 des Gesetzes berr. die Arbeit in den Werkstätten von 190! sehen vor. datz eine Person jüdischen Glaubens, die ihre Werkstatt am Samstag nicht öffnet, auch am Sonntag nicht zu Verkaufsz!״ecken offen hält und fcrner weder ain Samstag tätig ist, noch an einem anderen Tag der Woctx mit Ueberstunden arbeitet, am Sonntag in seiner Werkstatt junge Leute jüdischen Glaubens beschäftigen darf, in welchem Halle die Vorschriften des Gesetzes über die Arl>eit in den Wert stätten für Samstag auf solche Tountagsarbeit. oder wenn es der Arbeitgeber in der vorgeschriebenen Anzeige ausdrücklich angibt, auf die Hreitagsarbeit Anu-endung linden. Ich habe für meine Bitte um die Zulassung jener Ausnahme folgenve Gründe:;1 > Es ist den Juden vorgeschriebrn, ihr« Läven am Samstag und am Hrritag nach Sonncnuntcrgang zu scblictzkn. so datz sie während ver Wintcrmonate höchstens fünf Tage lang ihr Geschäft betreiben können. >0 Sie müssen auch jährlich an l? Heiertagen ihre Läden ge schlossen haltcn. Tiefe fallen nur gelegentlich kininal mit Samstagen. Sonntagen oder bürgerlichen Ieiertagen zusammen. Ein Gesetz. das die jüdiscl-en Gc schästsleute nötigte, am Sonntag ibre Läden zu schlietzen. würde die jüdischen Schlächter und Ge flügelhändler mit ausnehmender Härte treffen. Wenn nämlich selbst ihr Gewissen sie nickt zur Unter lassung des Geschäftsbetriebes am Samstag vrran laßte, so würden doch die Bedingungen, unter denen sie von den jüdischen Rabbinatsbehörden und der Schächtverwaltung (letztere hat die Ausgabe, bas Schächten und den Verkauf von Hleisch und Geflügel an die jüdische Bevölkerung zu üderwackenl autorisiert sind, sie zur Schlictzunq ihrer Läden nötigen. Eine Verletzung dieser Vorschrift w>'!rde beim ersten Mal c'nen strengen Verweis, im Wiederbolungssalle die Entziehung der Autorisation nach sich ziehen. Tie Schlächter sind daher gezwungen, das Fleisch am Sonntag an ihre Kunden abzugeben. Jenes Gesetz würde für die Fleischer und ihre Kunden eine beson lxre Härte bedeuten, wenn, wie es häufig vorkommt, unmittelbar vor oder nach Samstag oder Sonntag ein jüdisches Hest zu liegen kommt. Tiefes Jahr z. B. fällt die Heier des Neujahrsfestes, brzw. des Hüttenfestes, auf Tonnerstag und Freitag, den 20. und 21. September, bezw. den 4. und 5., sowie den 11. und 12. Oktober, sodatz also jedesmal am Schlutz der Feiertage der Sabbat beginnt. Im Jahre 1007 fallen diese Feiertage auf Montag und Tienstag. Grosze Un,Zuträglichkeiten würden sich ergeben, wenn die Schlächter und Geflügelhändlcr nicht an den dazwischen liegenden Sonntagen ihr Geschäft betreiben dürften. Jüdischen Bäckern, die jüdische Arbeiter beschäftigen, und am Samstag nicht gearbeitet haben, sollte man gestatten, am Sonntag ihr Brot zu baäen und ihre Kunden zu versorgen. Ich trete auch nachdrücklich für die Obsthändler und Ttratzenbandler ein. die am Sonntag morgen in der Middleser-street und in ähnlichen jüdischen Vierteln ihre Waren aus- Sfiu 7 stellen. Eine Verschärfung des Gesetzes üc-r vic Sonntagsruhe würde für sie und ihnt Verlust ihres Unterhalts bedeuten. ׳R'taiien Tie mir. einige Bemrrkungcn übcr dir Engu>-te zu machen, die voriges Jahr von der Oberhauskommission für das Sonlitagsrukeaesetz veranstaltet wurde, ba da mals, natürlich unabsichlli-ch, mehrere unrichtige Be hauplungen ausgestellt wurden. Nach dem Religion-:׳ gcsetz darf ein Jude am ,üdischen Sabbat keinen Nichtiuden für sich arbeiten lassen. Wenn daher ein jütischer Va.ker am Samstag nicht arbeite:, oder seinen Laden an diesem Tage geschlossen hält, so ist es. wenn cs auch nicht ausdrücklich rrlläri wird, dcch selbstverstäntlich, datz er an diesem Tage auch iveder jüdische noch christliche Arbeiter beschär'Iigl. Im Zusammenhana hiermit möchte ich betonen, datz ich und nieine Assessoren im Raddinal von allen jüdischen Händlern, die um Autori'ation für den Verkaui von Ileisch und Geflügel oder Pesachwaren nachi'uäxn, rerlangrn. datz sie am Samstag ihre Läden geschlossen halten und iveder jüdische noch christliche Arvetter beschakkigrn. Otnt Zuwiderhandlung hätte tit Entziehung der Autori'ation zur Holge. Ter Bischof von Rochester »ragte im vergangenen Jahr bei der Bernehmung des Herrn Bell: ״Sie wissen doch, datz Ihre alten Gesetzgeber, als sie O'esetze für die Juden in ihrem eigeneii Land« machten, für die Nichtjudti, vorschiieben, datz sie am Saddat geschlossen zu halten hätten: nicht wahr?" Ich grstatte mir dem ehrwürdigen Herrn Bischo» hierin zu widerstwechen. Ich behaupte entschieden, datz es in einem jüdischen Staat Nichtjuden erlaubt war. am Samstag zu arbcitc». vorausgestht, datz sie nicht Knechte von Juden waren, in tvelchem Halle sie nach dem Gebot Erodus XX. 10 am siebten Taq ruhen mutzten. ״Ter Hrembling in deinen Toren", d!e׳'e Worte beziehen sich nack den matzgcbrndcn Kommentatoren aus Prosrlytrn. die src'willig in die jüdische Religionsgemeinschast eingetreten waren. T«r gewöhnlich« ״Hremdling" war nur aus die Moralgeletze oerpslichtet. Tu Geschichte berichtet von einem jüdischen Staate autzerbalb Palästinas, Vm des Ehazarenvolkes am kasvischen See. das zum Iudentuin überlrai und sich vom 7. bis zum 10. Jahrhundert der Unabhängigkeit crsreute. Tic Andersgläubigen, die sich in diesem Königreich niederlutzen, genossen volle Hreiheil und brauchten den siebenten Tag nicht als Sabbat zu feiern. (S. Gräh. ״Gesch. d. Juden" Bd. V. S. 215.» Schlietzlich darf ich Ihnen, :neine Herren, versichern, datz ich mit d«m Wunscl, auch cinu brssrlrn und allgemeineren Sonntagsrube durchaus übereinstimme. Als ein Glied des Volkes, dem das Gesetz der Sabbatheiligung olfenhart ward, wünschte ich natürlich, datz der siebente Tag der Woche, der ursprüngliche Sabbat, als nationaler Ruhetag gefeiert würde. Aber wir erkennen es freudig an. datz die christlichen Gemeinden die nnendlichen Vorteile zu schätzen wissen, die in gcistiaer und moralischer, wie in phvsischer und sozialer Hinsicht aus d«r Einhaltung eines Rub«lagrs in der Woche entspringen. Wir snmpathisieren daher herzlichst mit jeder Bewegung, die aus eine bessere Beobachtung des Sonntags aerichtet ist. Ich kann sagen, datz Juden, die christliche Tienstboten haben, eifrig darauf bedacht sind, datz diese am Sonntag keine unnötige Arbeit zu verrichten brauchen, ihrem Gottesdienst beiwohnen und ihre Verwandten be suchen könne». Und ich bebe hervor, datz es dieser Achtung vor der Heier des Sonntags nicht widerspricht, wenn ich den drinaendsten Wunsch ausspreche, datz oas geplante Gesetz über die Sonntagsruhe für die Wahrung der Interessen meiner armen Glaubensgcnossen sorgen und sie nicht mit ungebührlicher Härte treisen möge." Rußland. Petersburg, 17. Mai. Tie Zeitung ״Rjetsch" veröisentlicht sensationelle Enthüllungen über die Organisation der Iudenhehen aus den Dokumenten des Ministeriums mil Angabe der Unterschriften. Taten und Nummern. Tanacb sollen die Agenten des Tepartements der Polizei an den Juden- Hetzen beteiligt gewesen sein und die politische Polizei hätte sich besonders dab«i hervorgetan. Ein Oslizier per Gendarmerie berichtet, datz er veranlatzt habe, in den Törsern Proklamationen gegen die Juden zu

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