Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 47 (1906)
- Issue
- 18 (3.5.1906)
- Date
- 1906-05-03
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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i>if. 1*י■ otut .י__ napoleoniscde Regier bezeichnete dem Judentun! vielmehr dir Punkte, auf die es seine Aufmerksamkeit zu richten habe, um eine Uebereinstimmunq seiner «sesl^e mie oen Foroerunczrn bev SiuütS cntwcder nachzuweisen oder!)erzustellen. Ja, die Stellung der Fragen schloß zugleich ihre zwangsweise Beantwortung in sich. Denn es blieb den Deputierten nur die Wahl, entweder so zu antworten, daß der Bekenner des Judentums jenen Forderungen des französischen Gouvernements gerecht werden lonnte. oder, wenn sie das vor ihrem Gewissen nicht verantworten konnten, ihren Glaubensbrüdern itsiolge dessen das französiscbe Bürgerrecht entzogen zu sehen Sie befanden sich somit bei Abfassung und Erteilung ihrer Antworten nicht in der Lage, vor allem das Judentum selber zu befragen und ant Worten zu lassen, sondern vor allem den Willen des Kaisers und das bürgerliche Interesse ihrer Glau׳ bensbriider ins Auge zu fassen. In Wirtlichkeit bot unter allen vorgelegten zwölf Fragen nur!ine einzige eine Schwierigkeit nach dieser Seite bin. Man muß anerkennen, daß die Notabeln- Bersammluna durch die Fassung ihrer Antwort dieser Schwierigkeit geschickt aus dem Wege "*יי׳י־יי״י׳ sind. Es bat schon damals innerhalb und außerhalb der Bersammlung nicht an Stimmen gefehlt, welche von den Männern, die hier zu antworten berufen waren, nicht Grschittlichkeit. sondern unbeugsamen Mannesmut erwarteten. Aber eine richtige Würdig׳ ung »er erregten damaligen Zeit und alles dessen was möglicherweise für die gesamte Judenheit auf dem Spiele stand, wird auch noch hundert Jahre später leicht Mildeningsgründe ♦i!t Kiesen Beschluß nnden. Wir man aber auch darüber denken mag, so muß entschieden betont werden, daß weder diese Versammlung, noch d>as große Sanhedrin. welches ibre Beschlüsse spater ralisizierte, jemals die eheliche Ver bindung zwischen Juden und Richtjuden erlaubt baden. Wenn in späteren reformsüditchen Geschichtswerten, in reformsudiscben, mit dem Edrißentum kokettierenden Rabbinerversammlungen und von ein׳;eknen pslickrtvergessenen Rabbinern da? Gegenteil be bouptet wurde, so iß dies geradezu als geschichtlich« Fälschung zu bezeichnen. Dieser Verleumdung gegenüber mag Kirr der diesbezüaliche Beschluß in Mort׳ laut soloen. wie er später vom großen Sanhedrin rräzissert wurde. Art. 3. Ehe. Indem da? große Sanbedrin in Erwägrng zieht, daß in dem sranzößschrn Kaisertum und d^n Königreich Italien eine Ehe erst dann giltig iß. wenn ibr ein bürgerlicher Bertrao vor dem öffentlichen Beamten vorangeht, und kraft der Vollmacht, mit der es hekleidet iß. bestimmt e? und verordnet: Daß e? für jeden J?rael?ten de? sranzößschen Kaisertum? und de? Königsreich? Italien religiöse BKikbt iß. die bürgerlich geschlossenen Ehen künftig in Heiden Staaten als solche, die bürgerliche Itx Israelit 3. Mai 190t*. Verbindlichkeiten nach s i ch ziehen, anzusehen. Demzufolge untersagt es jedem Rabbiner oder!£־&£? *«Hfrfon!מ b?!b£M »Kr# ^!**!f*f י- - - יי י י ין **•*•• *••י— ♦ * ‘.V, .ן - V י י *? * ג■ zur religiösen Handlung der Ehe zu leihen, ohne daß ihnen der Akt der Ehegatten vor dem bürgerlichen Beamten, dem Gesetze gemäß, zu Gesicht gekommen ist. Das große Sanhedrin erklärt überdies, daß die gemäß oen Gesetzen des bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen«« Ehen zwischen Israeliten und Christen bürgerlich verbindlich und giltig sind, und daß sie. obschon sie nicht für fähig erachtet sind, init religiösen Fornien be-!leidet zu werden, keinen Bann nach sich ziehen. Das hebräische Original lautet noch präziser: ש־־א ם׳!לנמנע שדוד: ק׳־־שין תוסשין בהס כ־ת c על s>•• .משול לא ־■»ל עליה: ע־ ש תרם Napoleon war mit den Antworten zufrieden. Aber es genügte ihm nicht, zu wissen, was das Judentum lehre und noch viel weniger, einen Meinungsausdruck einzelner Juden nach seinem Willen provoziert zu habcn. Er wollte diese Erklärung zur Handhabe einer Gesetzgebung für die Juden machen, die er ohne Zweifel für seine Zwecke notwendig hrett. Daher sollten dieselben eine Form erhalten, gegen welch« kein Gewissenseinspruch mehr gerechtfertigt erschien. Auf Grund dieser Erwägungen berief Navoleon zur Anerkennung und religiös gesetzlichen Feststellung der Detotiertkn-Beschlüsse eine Versammlung von 71 Mitgliedern <46 Rabbiner und 2k> Nicht- Rabbiners nach Baris, die den Namen und die Bedeutung des großen Sanhedrin traten sollte. (Fortsetzung folgt.1 ZUM iDoleranzantraa. Wir haben schon vor einiger Zeit die etwaige Annahme des bekannten Toleranzantrags durch den Bundesrat als eine auch vom Standpunkt des gesetzestreuen Judentunis lebhaft zu begrüßende Sicherung der fteien Religionsübung bezeichnet. Der Verband der Deutschen Juden hat nun in einer Eingabe an den Reichstag einige Abänderungsvor schlage zu dem Gesetzentwurf gemacht. Wir sind, wie man weiß, entschiedene Gegner des Verbandes und batten schon verschiedentlich Veranlassung, gegen seine unheilvollen Bestrebungen Front zu machen. Diesmal aber sind wir ausnahmsweise in der Lag:, in einem Punkte uns mit seinen Vorschlägen einstk 7 standen zu elklülcn. Er bruutlügl nämlich, den 8 4 des Gesetzentwurfs folgendermaßen zu fassen: ״Ohne schriftlichen Antrag des Erzlrhungsderechligten darf kein Schulkind zn einem andere» als dem für di« Glaudensgememschast desKindes eingerichteten Religio»» unterricht oder Gottesdienst zugelasse» werden. Ter ErzlehungsbcLcchrigtt tic ssreilassung de« Kindes auch von dem so eingerichteten Religionsunterricht oder Gottesdienst verlangen, wenn er schriftlich erklärt, daß dieser Religionsunterricht oder Gottesdienst seiner religiösen Neberzeuguiig nichl entspricht". Besonders der zweite Absatz dieses Antrages ist uns von großer Wichtigkeit, da darin erne alte all׳ gemeinere Forderung der Gesehestreuen grundsätzlich anerkannt iß. die in den dem Verband angehörigcn Kreisen auf dem Gebiete der Gemeindepolitik früher scharfe Gegnerschaft gesunden hat. und die eben diese Kreise im Gemeindebund durch den Plan einer Konsistorialverfassung zu negieren im Begriff sind. Die Herren vom Verband denken wohl, daß jede Einschränkung drr religiösen Freiheit ein zweischneidiaes Schwert sei. Es wäre uns sebr lieb. Wenn fi: überall sich von den Eemäonnoen leiten lassen möchten, die in dem vorliegenden Falle für sie besftmmend waren. * * Oie Gesehestreuen in Paris Zu unseren an dieser Stelle in voriger Nummer gemachten Ausführungen über die neue Ordnung der Dinge in Frankreich, worin wir die Pariser Gesetzestreuen aufsorderten, den Augenblick zu benutzen und, freigewordcn von der Botmäßigkeit der Konsistorialbehörde durch die richtige Erfassung der jetzt erwachsenen Aufgabe eine neue Blütezeit des sranzösischen Judentums ־ו&61יזן!?£ז6א«», ist »ns folgendes Schreiben aus Poris zugegangen: Pari». :»>. April. ״Gestalten sie mir aus Ihren in Rr. >7 Ihrer gesch. ,-zeilschrift unter der Aufschrift ״Tie neue Ordnung der Ttilge in Frankreich" veröffentlichten Artikel Folgende» zu erwidern. Tie hier, wenn auch in nur geringer Anzahl destndlichen E'N־v haben schon längst die Wichtigkeit und Tragweite der neuen Gesetzgebung, welche Staat von Kirche trennt, erkannt und ist es ihr innigster Wunsch, alle möglichen Konseguenzen, die zu חדק אסיה״ק führen können, daran» zu »iehe». Auch wurden bereits Besprechungen mit den Leitern der verschiedenen Fraktionen der orthodoren Elemente hier gepflogen. Es ist unmöglich, beute schon über den Gang der Angelegenheit Bericht zu erstatten, da alles noch im Status der Entwicklung sich befindet. Hoffen wir, daß die angestrebte Vereinigung aller Gleichgesinnten sich erreichen lasten wird. Eines ist sicher, daß die unter den! :'(amen ח״ק דש״ס vor mehr als «>0 Jahren hier enlstandene Vereinigung zielbewußl alles ausbieten wird, um gu einem günstigen Resultate zu gelangen. Dieselbe wird a> *, ohne sich von der Hauptgemeinde loszusagen, ihre eige Autonomie in der gesetzlich vorgeschriebenen Form br Vn, und ihre Unabhängigkeit nach allen Seiten hin 1, und, entsprechenden Falls, verteidigen. G KLdms frMRswN!