Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 47 (1906)
- Issue
- 14 & 15 (5.4.1906)
- Date
- 1906-04-05
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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.V April 19<>6 Ter Jsraeiu «eile S f i f ftnb fs grade, d I r all? natürliche Gruppierung innerhalb der Juden heit verhindern, die das Znsammentinoen der innerlich Zusammengehörigen und die Scheidung der um Meerestiefen von einander getrennten Welt anschauungen künstlich vereiteln und die das grauen volle Ghaos der 'Meinungen und Richtungen immer unheimlicher gestalten. Diesem Ghaos gegenüber wäre es allerdings eine rettende That, wenn die Gesetzcstrcuen aller Länder, Deutschlands vor allem, aber nickt Deutschlandallein, sich auch äußerlich die Hand zum Bunde reichen möchten, wenn sie sich bewußt würden, daß sie, geeint mit allen gleichgesinnten Brüdern in Rußland. Ungarn. Galizien, Palästina noch heute, nullt nur im idealen Sinne, sondern auch praktisch, den »lern des jüdischen Volkes bilden, und daß sie den Mut haben dürfen, gemeinsam frei und offen zu erklären, was allein den Juden zum Juten macht. Solchem Bunde Ivürden auch die materiellen Mittel nicht fehlen, deren man zur Ausrechtcrholt ung des ־; דדעז!דr: aflfrortcn bedarf und um derentwillen so mancher gesctzestreue Kreis sich oft schon leider in die Abhängigkeit neologer Machthaber hineindegeben hat. Bon der völkerverbindenden .straf! der modernen Berkebrsentwicklung getragen, könnte sich so eine internationale Phalanr bilden zur '.'kein erhaltung der jüdischen Wahrheit im Stroine der .Kultur, zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben und zur Stärkung aller Derer, die heute, geblendet von dem Glanze der ״gesamtjüdiscken" Schlagwörter, den Mut verlieren, zur alten sturmqewohnten s^abne zu st« den. Vielleicht daß dann der stukutsrus versiniiimt, der triumphierend heute die verhängnisvolle Gastlich keit warmer jüdischer Resier kündet, der .".«tut schweigt und die Stimme der Turteltaube wird wieder v e r n o m men in unsrem Lande' 5. R. Birl* über Micke SemeWepkllchten. folgender Brief, den S. R. Hirsch s. A. im Jahre 1.7ל' an ein Mitglied der Amsterdamer jü ditcken Geineinde gerichtet hat, ist uns in freundlicher Weise zur Veröffentlichung überlasten ivorden. ״Gurr Wohlgeb. haben mir die Jrage zur gut achrl'cken Aeußerung vorgelegt: ״Ist cs die Pflicht eines jüdischen Gemeinderates, nachdem für den Unterricht der ärmeren und mittleren Glasse gesorgt, des gleichen auch für den der mehr begüterten G lasse zu sorgen; ist dies nicht, wenn nicht in höherem Maaße, doch mindestens gleichstehend mit der für Svnagoge und sonstigen Gemeindeangelegenheilen anzuwendenden Fürsorge?" Hierauf habe ick die Gkre ergebenst zu erwirdcren: Die Fürsorge für den Thora unterricht d-.r Gesammtjugend der Gemeinde, gleichviel ob reich oder arm, gehört nicht nur auch zu den Pflichten eines jüdischen Gemeinderathes, sondern sie ist eben diejenige Angelegenheit, welche unter seinen Obliegenheiten unbestritten die allererste Stelle einnimmt, und gegen welche alle anderen zurückstehen. Gin jüdischer Gemeinderath, welcher nicht da« Seiniae aethan. damit alle stinder seiner Geineinde. die Reichen wie die Armen, den erforoerlichen Thora-Unterricht genießen, hat seine vor Gott übernommene Pflicht in der höchsten unt heiligsten Obliegenheit seines Amtes unerfüllt gelasten. Wie ernst und entschieden die uns maßgeben den Gesetzesvorschriften den zur Leitung jüdischer sstemeinden Berufenen diese Obliegenheit ertheilen, »vollen Sie aus folgenden Sätzen erkennen: Man hat dafür zu sorgen, daß in jeder Stadt Jugendlehrer bestellt werden, und eine jede Stadt, ich welcher kein Jugendleh-rer vorhanden ist. deren Bewohner nöthigt man durch CHeren! zur Bestellung drS Jugendlehrers. Bleibt dies erfolglos, so zerstört man die Stadt: denn Gegenwa-rt und Zukunst der Welt beruht nur auf oriu Hauch de: lernenden Jugend." tJora Dea 245, 7.) ״Jeder Vater ist verpflichtet, seinen Sohn für Geld unterrichten zu lasten. Man zwingt nölhigenfalls den Vater, seinem Sohne einen Lehrer für Geld zu schassen. Ist er adwesend und man kann ihn׳ teine Aufforderung zukommen lasten, so schreitet man in sein vorhandenes Ver »nögen ein, und bezahl! einen Lehrer kür seinen Sohn." «Das. 4.» ״Gs nöthigen sich die Bewohner einer Scadr gegenseitig, gemeinsichasrlick Lehrer zu besolden für ihre Binder." (Das. 17>. Siebe -־אי BB. Il ,.» '*Hu► diesen Sätzen Nl »nit «״nt»chleocnhe>l klar, daß der Thora Unterricht der;linder d-r Begüterten kein>s»vegs ver bloße» Privatsürlorge der Glren! zu überlasten ist. Jugend Unterricht ist ein Gesammtanliegen der Gemeinde. Die Be g'itcrten haben de» gegeinemgen Remlsainprioi׳ an einander, mit ihren geineinschastlicken V׳r :»caeiis'räftei׳. einen ausgiebigen Tbora Unter rickt sur ihre;linder zu beschaffen, und sie haben gleichzeitig die Pflicht für den Unterricht der Un rerm, genden zu sorgen. Das ׳— בבד עד־ב— n׳»r. .r ist r.ad Rulchi '',edarim S;', keineswegs unser- Verpflichtung für den Thora Unterricht in die fsürscrge für t*n Unterricht der Armen auigtben lasten, »oill die;linder der Armen nur vor Ver nachlästigung schützen—r :שי1* —• ק-ב נד:־:־״יד unt mach! diese Warnung dadurch nur eindring lichrr. indem zu bedenken gegeben »vird, daß gerade aus den .׳lindern der Armen oft die bcdeutendsten Träger der Tboraivistenirchast Irervorgeben. Allein als Pflicht, als Schuldnerpslichkung vor Gott hat doch den Begüterten die Sorge für den Thora Unterricht der eiaenen stinder der jcnigcn für den Unterricht der stigker der Armni u ibezweisclt roranznaehen. Jene, die Unterrichts Pflicht tür die eigenen;linder, trifft sie direkt, als erste 'Verpflichtung eines Vaters gegen seinen Sohn und als Pslick: der Vererbung der Thora. Diese, die Sorge für den Unterricht der;linder der Armen, tristst sie nur indirckt als צ־ר־ Pflicht, denn ausdrücklich heißt cs «I. D 247>. 4.) -י-ב י־־ש:••־ די-ב־ יבד י1,1:־׳ אב־1 לבן לזב" איד -י-ב "דשב-. Das für Gemeinde zwecke in 'Infpruch zu nehmende Steuervermögen der Begülerten ist daher in Grsler Linie für den Tbora Unterricht ihrer eigenen stindcr und erst in zweiter Linie für den der Armen dienstbar zu machen, und ein jüdischer Gemeinderaih, der als zur Leitung der Gemeinde :*rufen, »ach der oben citirten Ge'etzesstelle. ver pflichtet wäre, den begüterten Vater zu״ Ver sorgung des Thora Unterrichte« mit teinem Ver mögen anzuhalte». hat in allererster Linie die Ver mögenskräfte der Begüterten für den Thora Unter richt ihrer eignen stinder und dann erst für den der Armen in Anspruch zu nehinen. So getvis aber unser» Thora Lchrhäusern eine größere Heiligkeit als unfern Gottesdäusern innetoohnt und toi׳ allenfalls alle unsre Synagogen in Tdoraschulen umwandlcn dürsen «Orach Ghajan 17::. 1>, ja alle un'ste 71-.7 ״icrj »venn es sein muß. zur Bestreitung des Thora Unterrichts verkaufen dürt ten «I. D. 270. l> so gewiß steht die Fürsorge für den Thora Unterricht der Reichen und Armen nicht nur der Fürsorge für alle andren Gemeinde Ob liegenheitcn gleich, sondern iibrrtrifft an Dring lichkeit und Grnst der Veranivortung sie alle, denn Synagogen und alle andren religiösen Gemeinde- Institutionen haben ja allen Werth verloren, die Pracht und der Reichtum unsrer ב:ב—״ und .־tt ״c: »oären ja eine Ironie aus deren Bedeutung und Inhalt, »venn wir nickt für Ssulen sorgen, in denen unsre Binder, mit Geist und Herz für das Judenthum getvonnen, zu jüdischen Menschen erblühen, die in diesen ב־ד für diese rrr und alle ihre Institutionen mit Verstandniß und Begeisterung sich dem »vahrhaften Gottes dienste eines Pflicht getreuen jüdischen Lebens »oeiben. Was aber zu allen Zeiten eine Wahrheit war. das gewinnt für die Zeit unsrer lstegenwart, ja eine noch unvergleichliche höhere Bedeutung. Tie heilige Sache unsres Judenthums ist ja ח־ל völlig preiszugeben, wenn es nicht gelingt, die Kinder der Neichen für 71—zw!ודיי zu begeistern und zu ächten cודי— keranzubilden, für sie bat ja die Zrii die Rr I l u!.־> allergrößten Verlosungen, sie geben ,a am aller ersten dein Judenthum verloren, ,venn sie nickt durch den erleuchtenden und erwärmenden Geiu der ידיד gründliche Kenntnis und dadurch Acht»»» und begeisterte Liebe für die Hoheit unsrer ver kannten und aus llnkenntniß im Lrben verschmähten ■7-t gewinnrn. Rur durch 1-.-71 sind sie zu reiten und erst nvnn »vieder unsrer :7צד und ihre .Kinder >h׳en Stolz darin setzen ■בד ת־יל und :11׳ סבב— <—,-ד יליש-יי sein wird auch unsrer?s'iltels'.inv de: ^reue an «statt und sein Geiei; e'.baUcu bleibe». und »vird auch der leitend? "influß in »icsern Geineinden nur 'Männern in Händen komme:!, die mit «'»eist und 'iVariftert!ן.יו Mir die 1-r und ihre Institutionen einstehe». In unsrer ־'eit ist die Sorae für י־.-־!־ -c־t i׳a '.’iiimii ״«!ז Wohltha:. di: Sorge für —v-.״ ידי־ der Reiche,׳ aber eine rettende Tbat für ls*ott und sei» Gesetz. Möge Ihr «stemeinderalh diese große reitende Tbak Hi! jlbre «Gemeinde vollbringen und «statt >» Alle!» seinen besten Beistand und Segen oer leiben' '.'!,'it vollkominner H״cturchlu»g nnd!״rgebriiheii Jraiitfurl a M., 2k« 772 ׳. Rbr .סי i r f ch " fallche Sdilagworte. Bo» Professor Tr. *I. Berliner in Berti» V. Tie ״Rotte storachs". Gs »vidristrebt »leinen, inneren istesuhte, von einer ״Rotte storack':׳" j!!,!aiidläufigen Sinne ד־: gewöhnüchen Scklagwortes zu sprechen, wlewoh! vi- Parodie, welche der Bolksmnnd nach ienec Schritt stelle ״die Söhne storach's sind nicht ausgestorben" zu machen pflegt, oft seine Berechtiguiig Hai. Allein der 'Vorgang Steinthal's. als ״Rotte .Korach's" alle diejenigen zu bezeichnen. deiikn die Zeremonie, womit Sleinthal alle Religions Vorschriften, mit Ausnahme der in das lstediel der Sittlickteit gehörenden, bezeichnet. in erster Reihe oill, fordrlt uns heraus, die Wege zu zeigen, auf denen noch h»utr die Rotte;loroch's ihr Wesen treibt. Ich will hierfür nur wirkliche ftzakta. gefchicht lick* 'Vorkomnuitffc an führen, jederzeit bereit, näher ncich'uweisen. wo und wann, nickt von den Gesetzes treuen, sondern von de» sogenannten Litoralen der Gemeindcfrieden zerstört und das Band der Ginkeit zeriisien worden ist. Da bringt man in einer Ge 1,icint* da» Geld für den Organisten ans bat aber lei» Geld übrig z1zr Besoldung eines Schober. Man h«1t 0>eld fiir dif christlichen oder jüdischen Damen, die im Ohor mitstngen, aber kein Geld kür die Her st llung od-r Grhaltunq eines rituellen Ouellbades. Man hat viel Geld, um einen Prediger zu besolden, desein Judentum in hochtönenden Phrasen tunst gereckt voriutragen »veiß. aber kein Geld für den hebräischen tlnkerricht der Jugeno. Mn» hat auch einen Rabbiner für die allgemeinen Siktenlehrrn, aber keinen Rabbiner im wirklichen Sinne vieres Wortes, ter da weiß, in vortommenden Jällen die rabbinische «^ntschekdung zu treffen. Man gestaltet ten Gottesdienst in ganz »»jüdischer Weise, damit die Reichen unt Bornehmen an den hoben Jrsttagen unv bei der Seelenseier daran sich erbauen tonnen. Man hat alir für dir istcsetzestrenen. denen der Be such des «stotteshauses zu den täglichen Herzen» bedürfnissen gehört, nur noch die Toleranz, sie als ״Minjeoileute" ober in einem .Rebenaottesdienste" vegetieren zu kaffen. Der Ginzelne, dem es unmög lich ist, alle die religiösen Jnstitulioiieii außerhalb eines sollffen Resormverbandes sich selbst zu schassen, ist allerdings da gezwungen, den politischen 5?örig keitszwang auf sich zu nehmen und den vom lstesetze ihm auserlegten tsteldbeitrag zu zahlen, ohne von den unjüdischen Ginrichtungen Gebrauch macken zu können. Wo über eine Anzahl von Gleichgesinnten denen dir Gewiffrnstreue vor Gott als das Höchste gilt, sich vereinigen kann, um ein Ganzes selbständig zu bilden, da ist es heiligste Pflicht, alle Opfer zu bringen, bis das Hochziel einer eiaenen Organisation errriibt ist. Allerdings hält man da rin Schlaqwort bereit. ii schall; von aff-n Seiten entaegen: G» steht doch