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Der Israelit · 1906-01-25 · 4 (25.1.1906) · p. Seite 4

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Journal
Der Israelit
Volume
47 (1906)
Issue
4 (25.1.1906)
Date
1906-01-25
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Nr. < 2״u i dir Leitung übernommen und man kann sagen: "דני כל ישראל על die Augen aller Gesetzestreuen waren auf ihn gerichtet Man hat in die Wirksam׳ keit dieses ניוד בתודה יככד-יב, dieses feingebilveten Mannes, große Hoffnungen gesetzt. Man erwartete, daß er mit seinkn großen Fähigkeiten, mit seinem hohen Ansehen dir vaterländische Orthodoxie groß und stark machen werde, und die gesehestreuen Juden haben sich in diesen Erwartungen nicht getäuscht. Die vorgenommene Organisations-Ergänzung wurde von der ungarischen Kultusregierung zur Geltung erhoben und damit ist die orthodoxe Verfassung in ein neues Stadium getreten. Es unterliegt keinem Zweifel: Mit dieser Sanktion der erweiterten orthodoren Verfassung beginnt eine neue Epoche m der (beschichte des ungarischen gesehestreuen Judentums! Wir ,vollen zunächst die Hauptpunkte des neuen Organisalionsstatuts und der ministeriellen Sanktion nach dem im ungarischen Amtsblatte heute verösfentlickten Rcscöipte mittcilen. Kultus und Unlerrichtsministcr Dr. Georg Lukas hat in Angelegenheit des OrganisationsftatutS der Landesvertretung der ungarischen auto׳ nomen orthodoxen israelitischen Konfession an sämmtlicke Munizipicn folgende Verordnung erlassen: '>(״," (virmtf* des aller!,öchtten Aii'sichlsreäiles erbebe ich auch iniolanqe. dis es möglich wirö. hinnchttick der lue« mikercs Valerlandcs die Lande sautvnomie aus «Sriind einer geiiieiniamen Pereindarung zu stände zu dringen, oder dl» die kgl. Uuilus und llnterrichtsver waltung biu'ichtlich der orUwdoren Israeliten andere Per nigungen rriüt. ,cnes slaim zur Rettung, welches die Turch subrungskounni>siou der orldovoren israelitischen Mcnfeffto« mir mit der llnlerdreiiung Z 14ליי יי vom 2:> :'ivvemder v g vorgelegl bat und welches an stelle der ans «׳,rund der Perordnung des Vlininers silr Uultus und llnterricht vom 1Y z'tovkmder!'לי־! provisorisch snngirende» Turchsukruugskoimni'no» die Lrgainsalio» und die Wirk iamkeii der orlbodoren israelitische» Landesverirelmig. den .lcntralausschuü und die -sentralkanzlei regelt, »ich dcmerke, dag dieses siaius den .Ureis jener :!.echte nicht deetnilusien kann, welch« geman den deuebeiide» Norme». krasl des oderüen Autnchlsreänes die Kultus und llnterrichtsver ivaltung au׳ die orlbodor »sraelitischen Angctegenbeiie» üdl 11״d kra'1 welcher Rechte die Persngungen der an stelle der Turclnubru»gskv»»nm>on lrclcnden neuen Organitalidnen durch diese Perwallung udervrn'l werden könne». Fch demerke serner. da» das O rganiia llvnsftalul der orioodore» Jsraetilen. das aus «׳,rund der aliergiiavigileu Ermächtigung sr. Ma,eüal vom 22. Oktober 11ליי der Kultus und Unlerichtsmiimier mit der Perordnuug vom!■Y .'!ovemde, desietveu Falires Z 2׳i!'I?> verönentlichl bat. auch weurr m voller Eelning dlcidl. Fch bemerke ichlieftlich. da» unsere Eeieyc obwobl ne die Per 1 ch 1 cdenbei 1 e» der L rganisaticne» nicht bindern nur eme israelitische Koniesilon keimen, in solge denen auch das gegenwärtige Statut sur keine enlgegenge ׳k»l< >inlrrl׳retall0n als lsrundlage dienen kalt» " Das in diesem Regierungs-Erlasse erwähnte neue Organisationsskatut entkalk im Wesentlichen folgende Verfügungen: Tie Landesverirelung beftcln: u> ans 1יאי gliedern 1׳i׳> weltlichen »nd >" :ttaddmeni. zu w.iblen von den ortl> isr Knliusgeineinden sur die Tauer von sechs Fabre». b> aus einem su»>zel>n Mitgltcder zablenden Zen iralausichutse >l" weltlichen. '׳ Rabbment: e, dem Prä» deute» der ,leiüralkanzlei. zugleich Präübeul der Landes Vertretung und <11 dem Sekretär der Jentralkanzlei. der je doch nicht siimmdercchligl in. Ter ossizielle Titel der Lantesverirelung laulel: .Landesvertrelung der »ugar ländischen aut. orld. isr K ontetlion- »nd der oft» zielle Titel der Zentralkanzlei: ..Zentralkanzle« der uiigarlandiichc» a»l. orlb. isr. .Konteisjoil" Tic Landesvri li etung >0i»d von denvalertaudiichea orduungS »lasng konniluirltn orrb isr. :!teliglonsgemeinden gewäblt, und zwar der Präsident aus Lebensbauer. die Mitglieder t'ür die Tauer von sechs Fahren Eine jede c^emeinde wählt au» ihrer Mitte ein Mitglied, welche» mit dem Mandate bekleidet wird, an der Wahl der Landesvertrelung leilzu uebnien: auftcrdem stellt auch de», Rabbiner einer jeden PKmeinde da» Wahlrecht zu T l« t>> Raddinen Mitglieder der Landesvertrelung werden vom Kongresse der Raddinen gewählt »ud bilden als Raddmerkoüegmm einen ergänzenden Terl der Landesvertretungen. Tie Begutachtungen diese« Vaddüierkollrgtum» sind m allen prinzipiellen und religion» gesetzlichen fragen entscheidend - Ter Zentralaus schns, wird von der Vandesvrrtretung gewählt. Leine Agenden sind: die Vorsorge sür Teilung de« Budgetder Zentralkanrlei. Feststellung de» Fahreobudget- Nederprüsung der Schlutzrechnnngen und Ernennung de- Sekretärs und der übrigen Beamten — Tle Zen trat kanzlet hat folgenden Wirkungkr«,»: »» sie venrul d,r Komet,ton der Aegteenng _Ter IsraeUt.__ und de» Behörden gegenüber; bi in allen jenen Angelegen heilen, welch« die »Gesamtheit der Konfession interessieren: o) sie wacht über das antonome Recht der Konfession und verfügt die Turchsührnng der Landesgesetze und der Perordnungen der Regierung: d, beantragt der Landesvertre tung eventuelle Modisizzerungen des gegenwärtige» Organs salionsstaluls: «> erteilt der Regierung und den Behörden nötigenfalls nach vorherigem Einvernehmen des Raddinen Koll^iums die etwa gewünschten Aufklärungen: k> verfügt in solchen adininislraliven Fälle», welche nicht vor die kon fessionellen Gerichte gehöre» und zz, verfügt in Betreff der Organisation des konfessionelle» Schiedsgerichtes. Ter Tis ziplinar Ausschuß besteht aus 21 Mitgliedern (11 weit liche» und l<> Rabdinen» und wird jährlich vom Zeutralaus schuß gewählt. Te!n Tisziplinarverfahren imtersiehen der Präsident und die Beamten der Zeutralkanzlei liegen den Beschluß des Tis.ziplinar Ausschusses!ft ei» Rekurs 2!׳. dir Landesverlrelung zulässig. Die Landes Repräsentanz wird gewöhnlich auf Grund Beschlußes der Zentralkommiffion vom Präses der Zentraltanzlei einberufen. Diese Einberufung der Landeswahlversammlung ist dem Kultus- und Unterrichtsminister vorher anzumelden, und die Ver sammlung kann nur dann abgehalten werden, wenn der Minister die Anmeldung zur Kenntnis genommen hat. Ohne besondere Genehmigung des Kultus- und UnterrichtZministers kann die in Rede stehende Laudrsversainmlung außer den Wahlen keine anderen, amtlichen Eharakter besitzenden Beschlüße faßen. Seit dem Jahre 1871 ist es das erste Mal, daß die orthodoxe Durchführungskommission mit einem tontrkten Organisationsentwurf vor die Regierung getreten ist. Bisher hat die neologe Landeskanzlet von Zeit zu Zeit neue Vorschläge ״zur Regelung der israelitischen Verhältnisse" unterbreitet — selbstredend mit besonderer Berücksichtig ung der eigenen Partei-Interessen. Das Kultus- Ministerium hat auch in der Regel diese Vorschläge zu Verordnungen erhoben und die Landesvorstehung der orthodoxen Juden konnte aus dem ewigen Pro testieren gar nickt herauskommen. Nun hat die alte Durchführungskommission. die vor?>5 Jahren von den größten ::נאוניב וצדיקי eingesetzt wurde, eine ihrer größten Aufgaben durchg.es ii h r t. Sie hat einen selbständigen Organisationsentwurf ausgearb.'itet. Die Erwirkung der obrigkeitlichen Genehmigung der neuen Organisation war ihre letzt? Tat, denn mit dem heutigen Tage hat die ״orthodoxe Durchsührungstommißion" ausgehörl zu eristieren und an ihre Stelle ist die ״L a n d e s v e r i r e l u n g der u n g a r l ä n d i s ch e n a u t h. o r t h. : s r a e l i t i s ck e n Konfession" getreten נ^ול יה״ כביד הבית דאחרין ק ריאשי;. Unsere neologen Brüder norden diese ifrtünqenchaft der gesetzestrenen Juden gewiß nickt mit großer Freude begrüßen Sie haben im vorigen Jahre die orthodoxen Rabbiner Ungarns, die in der ganzen Diaspora als הילי תדור: anerkannten Kapazitäten Israels, in ibrem Organe vor den Augrn des ganzen Landes verunglimpft. Sie haben es verkündet, daß ״das Bild, die Sprache und der ganze Verlaus der Versammlung den Kredit der ungarländischen Ortbodorie vom nationalen (!?) und kulturellen (!?) Ge sichtspunkte. wie auch von dem der allgemeinen Reife (!!> reduziert habe." Sie haben bei der damaligen Kultusregierung ein offiziöses Kommuniqu׳- erwirkt, daß der ganze Kongreß nichts weiter als eine ganz gewöhnliche Zusammenkunft einiger orthodoxer Privatunternehmer ist. Sie haben die Ueberzeugung ausgesprochen, daß die Kultusregierung die Präsidenkenivahl anullieren und die Organ:׳ sationsrrgänzunq ganz einfach verwerten werde. Nun ist von alldem das gerade Gegenteil wahr ge׳ worden und unsere neologen Brüder werden sich ganz gewiß beeilen. die vaterlandsverr ä t e r i s ch e Orthodoxie öffentlich an den Pranger zu stellen, tveil sie sich zur Erreichung ihrer separatistischen Gelüste mit einer verfassungswidrigen Regierung, mit dem außerparlamentarischen Kabinett Fejervarv, in Perbindung setzte. Auf all diese Einwendungen wollen wir mit Er׳ laubnis der geehrten Redaktion in unseren weiteren Ausführungen reagieren. 2Y Januar 11»!6. kmck fladbddh11t«w. Deutsches Reich. Berlin, ltf. Jan. Auf dem soeben statlge hakten preuß. Städtetag sprach Oberbürgermeister S t r ri ck m a n n auch über die jüdischen Volks schulen. Berlin. i4. Jan. (Repräsentanten- Versammlung der jüdischen Ge!11 e i n d e.) Herr Seminarlehrer Marcuse. welcher nach 45i-jähriger Tätigkeit am 1. Oktober aus seinem Amte geschieden, hat. wie mitgeteilt wurde, der Lehrerbildungs-Anstalt 1500 Mark zugcwendet. mit der Vedinauna, daß, so lange das Kapital nickt vermehrt wird, jährlich an seinem Ge burtstaae, dem Rüsttage des Ehanukasestes, die Zinsen einem fleißigen, in den Neligionsfäckern tüchtigen Schüler erteilt werden sollen. Die Enl sckeidung über die Würdigkeit steht allein den, Lehrerkollegium zu. Herr Professor Blaschte richte, alsoann an den Vorstand die Bitte, für die Heraus gäbe eines Schulberichts sämtlicher Gemeinde nnd Ncligivnsschulen für das Jahr 1907 Sorge zu tragcn In diesem Jahre seien allerdings Bedenken erhoben worden, da dis Knabenschule in Mietsräumen unter gsbrackt, und eine Vermehrung der Bibliothek Hab? unterbleiben müssen. — Als dringlich werden 40 000 Mk fih das Mobiliar des zweiten V»r waltungsgebäudes in der Rosenstraße 2 gefordert und genehmigt. Zur Anschaffung von Utensilien für die neun,: Religionsschule werden 310 Mk.. desoleicken 400 'Mk. zur Anschaffung eines Berviel fälkigungsapparates. ebenso 6.50 Mk. bezw. 8.50 Mt. Entschädigniig für abhandengekommene Garderobestücke bewilligt. — Eine längere, oder wie sich der Herr Snndikus der Gemeinde ausdriickte, ins Ufer lose sich ausdehnendk Debatte entspann sich bei Punkt 8, Kosten für den Religionsunterrichl der Proselyten. Von Herrn Dr. Minden -war ein Schreiben?ingelaufen, in welchem eS heißt: ״Von den Gemeindebehörden darf keinerlei Veranlassung g« geben werden Proselptcn zu machen, nur lautere Motive und wirkliche Ueberzeugung dürfen einen Uebertritt rechtfertigen, es sei dringend geboten, um Mißverständnisse zu vermeiden, nichts zu bewilligen." Von anderer Seite wird geltend gemacht, daß oas Geld nur dem Lehrer zu gute kommt. Dagegen reden die Herren Geheimrat Blumenthal und Professor Geiger. Es sei dringend« Pflicht der Rabbiner, diesen Unterricht unentgeltlich zu übernehmen. Herr Pro fessor Geiger betont, der Rabbiner sei der offizielle Vertreter der Religion, zu jeder Sache, die man liebe, ist Zeit vorhanden. Er bestreite, obwohl Hillel weniger Zeit gebraucht habe, daß man einem Menschen in zehn Stunden die Glanbenswahrheiten der Religion beibringen könne, er sei gegen die Honorierung. Jnstizrat Simon erklärt, man müsse mit den Tatsachen rechnen. Für Berlin sei die Zahl von sieben Rabbinern zu gering, mit der Gemeinde hätten sie gar keine Verbindung. Das sei die Stärke des Katholizismus, daß jeder Katholik einen Geistlichen kenne, den er zu Rate ziehen kann. Die Mischehen sind der Ru׳n des Judentums, jede Gelegenheit das Judentum zu stärken, muß benutzt werden, es müsse jedem Gelegenheit gegeben werden, das Judentum kennen zu lernen. Er bitte, die geforderten 80 Mk. zu bewilligen. — Es wird ein Antrag auf Schluß gestellt und zur Abstimmung geschritten. Als Resultat ergibt sich Bewilligung des Betrags unter der Bedingung der jedesmaligen Zustimmung der Repräseniantenversammlung. ft R.

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