Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 3 (1917)
- Issue
- 10 (11.1917)
- Date
- 1917-11-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
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Übereinstimmung unter der thoratreuen Judenheit des betref - senden Landes" bestehen. Das ist ein vieldeutiger Ausdruck, weil er nicht wörtlich genommen werden kann. Was heißt ״allgemeine Übereinstimmung"? Wenn z. B. in einem Lande mit 600 000 thoratreuen Juden 550 000 auf dem Austrittsstandpunkt stehen und 50 000 nicht, so wird man buchstäblich von a l l g e - meiner Übereinstimmung nicht sprechen können, dennoch aber es als gerecht und billig bezeichnen müssen, dem Rechtsempfinden einer so ungeheuren Mehrheit bei der Schöpfung des neuen Rechtes für das betreffende Land Rechnung getragen zu sehn. Tut man das aber, dann zeigt sich sofort, daß die prinzipielle Beschränkung des Landes-Rechtes, die Herr Dr. F. vorschlägt, gar keinen praktischen Wert hat. Muß nach dem Willen der Mehrheit des betr. Landes ohnedies' verfahren werden denn wo ist die Grenze, an der eine Mehrheit ״allgemeine Übereinstimmung" zu be° deuten anfängt so kann die Mehrheit beschließen, was sie will, sobald die Gesamt-Aguda ihr nur freie Hand läßt. Herr Dr. F. erkennt offenbar an, daß jedes Land das Recht hat, die Eigenart seiner Anschauung bei der Regelung der Aufnähme zur Geltung zu bringen; dann aber muß diese Anschauung logischer Weise durch die Mehrheit allenfalls durch eine Zweidrittel- oder Dreiviertel-Mehrheit - der De legierte nversammlung in rechtlich konstatierbarer Form zum Ausdruck gebracht, und es darf nicht wiederum dem Streit der verschiedenen Meinungen überlassen werden, ob in dem betreffenden Lande in dieser oder jener Frage ״allgemeine Übereinstimmung" herrscht. 2. Herr Dr. F. scheint übersehen zu haben, daß bei der Regelung des passivenWahlrechts durch seine Formel keineswegs alle Schwierigkeiten gelöst sind. Die Leitung einer Landes-Organ i s a t i o n wird natürlich bei freier Wahl ohne weiteres den Anschauungen der Mehrheit der betreffenden Landesversammlung entsprechen. Wie aber läßt sich erreichen, daß keine Landesorganisation gezwungen werde, in der Gesamt- Leitung der Aguda sich eine Verneinung ihrer besonderen Landcsanschauung gefallen lassen zu müssen? Erkennt man einmal, wie Herr Dr. F. es tut, die Landes- Eigentümlichkeiten als berechtigt an, so muß man auch die Konsequenz ziehen: den Landesorganisationen einen weitgehenden Einfluß -- natürlich negativen Charakters - auf die Wahl der Gesamtleitung zuzugestehen. 3. Herrn Dr. F. ist es offenbar besonders darum zu tun, eine freundliche Haltung der ״Agudas Jisrool" zur zionistischen Organisation als natürlich, sittlich notwendig und zweckmäßig zu begründen. Nun sind wir mit Herrn Dr. F. darin vollkommen einig; daß in der Form der Polemik mit Andersdenkenden im orthodoxen Lager ebensoviel gesündigt wird wie anderswo, und daß insbesondere, Wenn es sich um die Polemik mit religiös Rahestehenden wie z. B. Misrachisten, handelt, das Band der