Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 3 (1917)
- Issue
- 10 (11.1917)
- Date
- 1917-11-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 gekennzeichneten Grundsatzes der unter entsprechender Modifikation*) natürlich auch auf das passive Wahlrecht auszudehnen wäre, unendlich viel vergiftender und entzweiender Hader und Streit in unseren Reihen unterbleiben, wie er beispielsweise im Sommer 1914 gerade kurz vor dem durch den Kriegsausbruch vereitelten Zusammentruitt der Kenei׳ssijoh haggedauloh entfacht wurde und die Gründung der Agudoh beinahe zu Hintertreiben drohte; einige der damals in Deutschland im Mittelpunkt der Gegensätze stehenden und bisher keineswegs ausgetragenen Streitfrage wären durch den oben angegebenen Grundsatz ohne weiteres entschieden in dem Sinn, daß innerhalb der deutschen Agudohorganisation beispielsweise die Freunde wie die Gegner des Austritts, Zionisten wie Antizionisten aktiv und Passiv gleichberechtigt wären, da ja unter der thoratreucn Judenheit Deutschlands keineswegs Übereinstimmung darüber besteht, daß etwa das Verbleiben in der nicht thoratreuen Einheitsgemeinde oder die Zugehörigkeit zur zionistischen Organisation halachisch unzulässig wäre. Auf diese Weise würde auch einer ruhigen und leidenschaftslosen Behandlung strittiger prinzipieller Fragen innerhalb der einzelnen Landesorganisationen und im Anschluß daran im Lauf der Jahrzehnte einer stetigen Annäherung und einem ruhigen Ausgleich der naturgemäß bestehenden wesentlichen Verschiedenheiten zwischen den einzelnen Ländern, namentlich zwischen Ost und West, die Bahn geebnet. Ich verkenne dabei nicht, daß es vielleicht Teile der thoratreuen Judenheit gibt, gegenwärtig z. B. möglicherweise -״- falls nicht auch hier die Kric-gserfahrung mäßigend gewirkt hat — die Organisation der ungarischen Orthodoxie oder gewisse Chassidimkreise, die in dem oben ausgesprochenen Grundsatz eine Gefahr erblicken, weil sie unseren Kreis noch enger und gerade ihren besonderen Anschauungen entsprechend geschlossen sehen möchten, und die deshalb sich und ihre Mitglieder der Agudoh zunächst fernzuhalten versucheil würden. Allein man darf Wohl fest überzeugt sein, daß mit zunehmender Ausbreitung unserer Organisation wenn nicht im Lauf der Jahre, so doch schlimmstenfalls der Jahrzehnte auch in solchen sich zunächst abseits haltenden Teilen des thoratreuen Judentums der Wunsch mehr und mehr sich verdichten würde, der Gesamtheit der thoratreuen Brüder sich auch selber anzuschließen, auch daß dort die Überzeugung sich Bahn bräche, daß man nicht nur für die allgemeinen Interessen, sondern auch für seine besonderen Wünsche und Anschauungen wirksamer arbeiten und mehr erreichen könne innerhalb der Gesamtheit als in der bisherigen Vereinsamung. Die Beeinträchtigung, die durch solches, hoffentlich nur vereinzelte, Abseitsstehen die Vollständigkeit und Arbeitsfähigkeit unserer Organisation erfahren könnte, würde doch unendlich weniger schädlich sein als die beispielsweise *) Diese Modifikation dürfte sich, abgesehen etwa von einer Altersbeschränknng u. dgl., mir darauf beziehen, daß bei den Wählbaren die Eigenschaft des ״thoratreuen Juden" in offenkundiger Weise v:rliegen muß.