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Blätter · 1915-07-01 · 3 (7.1915) · p. Seite 9

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Journal
Blätter
Volume
1 (1915)
Issue
3 (7.1915)
Date
1915-07-01
Page
Seite 9 (sequence 11)
Language
German
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Dr. M. W. Rappaport-Strij, Galizien. 9 das Moratorium sind alle Außenstände rechtlich nicht einzutreiben. Was man nicht in der Tasche hat, besitzt man nicht. Das gilt selbstverständlich nur für galizische Außenstände, für die das volle Moratorium besteht, im Westen der Monarchie sind seine Wirkungen säst sämtlich aufgehoben. Was nach dem Frieden sein wird, kann man im Augenblick nicht sagen. Es kann sein, daß die an Nichtzahlen gewöhnten Schuldner sich wieder ans Zahlen gewöhnen, es kann sein, daß schlechter Wille und juristische Schwierigkeiten das Inkasso weiter erschweren. Es bleibt jedenfalls für die Pessimisten genug Veranlassung, aus der traurigen Gegenwart auf eine noch traurigere Zukunft zu schließen. Objektiv sind aber diese Befürchtungen nicht begründet. Es ist anzunehmen, daß die Regierung mit der ganzen Strenge des Gesetzes eingreifen wird, um dem Gläubiger wieder zu seinem Gelbe zu verhelfen, um Treue und Glauben wieder Einzug ins Land finden zu lassem Durch entsprechende Abkürzung des Rechtsverfahrens, durch bestimmte Machterweiterungder Gerichte wird hoffentlich jeder wieder zu dem Seinen gelangen, das er zur Basis eines Geschäftes, zur Grundlage einer gesicherten ökonomischen Stellung in seiner Heimat wird machen können. In erster Linie sind aber die Juden daraus angewiesen, solchen Schutz für ihr Verwögen zu finden. Denn eben die Juden haben in Galizien die größte Anzahl der Außenstände, sowohl nach der Menge der Schuldner wie auch nach der Größe der Gesamtsumme. Denn in Galizien speziell sind sie die einzigen Bankiers, die mit dem Gros der Bevölkerung auf dem Lande und in den Städten zu tun haben. Die Herrschaft des Rechts nach einem siegreich erkämpften Frieden ist die Hauptbedingung für die Existenz der Juden, die wichtigste Lebensfrage für fie. Schon jetzt, wenn die Bevölkerung in das vom Feinde gesäuberte Galizien zurückkehrt, ist ein besonderer Schutz der Gerichte uötig, wenn geordnete Zustände wieder einkehren sollen, da durch die fremde Invasion alle Bande gelöst sind. In der Zwischenzeit hatte nämlich nur das militärische Gericht geherrscht, das fremde militärische Gericht. Und es waren militärische Interessen und Wirtschaftsverhältnisse der ^Bevölkerung, die es hütete. So hatte man sich in Ealizien das normale Leben abgewöhnt. Man muß dieses daher erst wieder Eingang finden lassen, und nur dann wird eine normale Wiederkehr der jüdischen Einwohner möglich sein. Die Zentralmächte waren immer Verteidiger des Rechts und dadurch allein schon Beschützer der Juden. Was immer war, wird hoffentlich immer bleiben,

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