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Blätter · 1915-07-01 · 3 (7.1915) · p. Seite 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Blätter
Volume
1 (1915)
Issue
3 (7.1915)
Date
1915-07-01
Page
Seite 8 (sequence 10)
Language
German
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8 Dr. M. W. Rappaport-Strij, Galizien. den nicht besetzten Gebieten weiter oder flüchteten nach dem Westen. Über die erste Gruppe läßt sich auch jetzt nach der Rückeroberung Galiziens noch nichts Rechtes sagen, da nur mangelhafte Berichte vorliegen. Anders ist es bei der zweiten Gruppe. Die in Galizien zurückgebliebenen Juden stellten sich ganz in den Dienst der militärischen Anforderungen. Sie arbeiteten bei Tag und Nacht, um der Militärverwaltung die notwendigen Vorräte und Gegenstände zu beschaffen, wobei sie für ihre schwere und aufopfernde Arbeit allerdings einen ensprechenden Verdienst erlangten. Die dritten, die Geflohenen, entwickeln sich zu einer besonderen Gruppe, fast zu einem besonderen Stand mit besonderem Namen: Es sind die Flüchtlinge. Eine vorzügliche Definition für dieses Wort ist gefunden, es ist ein Titel für die ohne Mittel. Ein Titel insofern als die Bezeichnung doch einen Menschen benennt, der für sein Vaterland durch den Krieg leidet, der für die Allgemeinheit sein persönliches Wohl aufgeben mußte. Und die Kehrseite der Medaille ist, daß das Wort auch besagt, daß die Mittel der Betreffenden beschränkt sind, daß sie kleiner als die normaler Durchschnittsmenschen sind, daß der Bezeichnte ökonomisch tiefer steht, weil er ohne genügende Mittel ist. Allerdings gibt es verschiedene Grade der Mittellosigkeit. Die einen haben nur den Luxus, an den sie sich gewöhnt haben, zu entbehren, sie haben noch Tausende, aber es fehlen ihnen die Zehntausende, das sind die Beneidenswerten. Andere können wenigstens in der Gegenwart aus eigenen Mitteln ihr Leben fristen. Sie verkaufen ihre Wertpapiere und ihren Schmuck, den sie mitgenommen, sie leben statt in behaglichen Heimen in Mietskasernen, aber sie leben doch und brauchen andere nicht in Anspruch zu nehmen. Die dritten sind die, die nur ihre persönliche Tüchtigkeit besaßen, und zuhause auf Grund derselben sich einen genügenden Verdienst verschaffen konnten, jetzt aber in der Fremde ohne Heller dastehen und ihre persönliche Tüchtigkeit nicht entfalten können oder gar dürfen. Das sind die Beklagenswertesten, die das Elend des Exils bis zur Hefe auskosten müssen. Wohl griff der Staat ein. Er leitete eine Unterstützung in die Wege, die zwar nicht groß war, aber zuerst, als die Lebensmittel noch nicht zu teuer waren, wenigstens vor dem direkten Verhungern schützte. Zum Leben war es allerdings immer noch zu wenig; 70 Heller, von denen noch ein Teil für Miete abgezogen wurde!! Natürlich griffen private Organisationen ein, um den Bedrängten beizustehen. Die gegenwärtige Lage ist trostlos. Durcst

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