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Blätter · 1918-10-01 · 10/11 (Oktober-November 1918) · p. Seite 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Blätter
Volume
4 (1918)
Issue
10/11 (Oktober-November 1918)
Date
1918-10-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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7 Es ist stark zu bezweifeln, ob noch irgend ein Volk eine ähnliche Devise wie das jüdische aufgestellt f!at:שכל המאבד נפש אחת מישראל מעלה עליו הכתוב כאלו איבד עולם מלא וכל המקיים נפש אחת מישראל מעלה עליו הכתוב כאלו קיים עולם מלא Wer eine jüdische Seele zerstört, ist als hätte er eine ganze Welt vernichtet, und wer eine jüdische Seele erhält, ist als hätte er eine ganze Welt erhalten."*) Den großen Unterschied zwischen jiidischer und nichtjüdischer Wertung des Individuums soll ein vergleichendes Beispiel erhalten. Wir kennen alle das Gesetz der Decimatio, jenes alte Römergcsctz, wonach in einer Gruppe von Schuldigen, jeder zehnte Mann getötet wurde. Zusammen mit noch vielen anderen Rechtsbegriffen der edlen Römer hat sich auch diese Ungerechtigkeit, wonach das Los eines Menschenlebens der blinden Zufälligkeit einer Zahl überlassen wird, bis auf unsre Zeit fortgepflanzt. Unser Zeitalter, das sich zivilisiert und human nennt, hat diese Grausamkeit noch nicht ganz abgeschafft, sie wird noch heute in allen Kulturländern bei aufständigen und meuternden Heeren angewandt, wenn auch hie und da in gemilderterer Form der Vicesimatio oder Centesimatio «die Hinrichtung des zwanzigsten oder hundertsten Mannes). Wie bäumt sich aber alles jüdische Rechtsgefühl gegen solche Justiz; und mit welchen! edlen Stolz müßte es nicht den Juden erfüllen, zu wissen, daß doch eine ganz andere Humanität dem jüdischen Rechte zugrunde liegt, und daß dieses Recht schon zu einer Zeit bei unsren Vorfahren in Kraft war, als noch die meisten Kultur- Völker von heute tief in rohester Babarci staken. Wie anders doch entscheide! das jüdische Gesetz in einem ahnlichen Fall: ״Wenn der Tod über eine jüdische Gemeinde verhängt und ihr anhcimgestellt wird, sich durch Auslieferung eines einzigen Mitglieds dem Geschicke entziehen zu können, so sollen sich alle umbringen lassen und nicht über Tod und Leben einer jüdischen Seele eigenmächtig «etwa durch Losung) bestimmen."**) Jüdisch ist also, daß Massen lieber freiwillig in den Tod gehen, als daß sie eine blinde zufällige Justiz auch nur gegen einen E i nz c l n e n unterstützen. Aber nicht nur in Bezug auf körperliches Wohl und Wehe, sondern auch in der vorauszusetzendeu moralischen Qualifikation des Individuums tritt der gewaltige Unterschied der Auffassung grell zutage. Die bekannte weitgehende Maxime von ח*קת כשרת wonach die Redlichkeit eines jeden nicht in Frage gestellt Werden darf, solange uns nicht Handlung und Lebensweise zu einer gegen- *I Sanhedrin 37 3, ' **) Mi sch na Trumauth 8,12 und die weitere Ausdehnung dieses Gesetzes: Zerns. Talm. zu obiger Mischna; Maimon. Jei. Hath. 5,5; Jore Dcah 157,1.

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