Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 4 (1918)
- Issue
- 10/11 (Oktober-November 1918)
- Date
- 1918-10-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 IV, 17) aus denen das Gegenteil folgt. Mehr oder weniger hängen diese Fragen mit dynen zusammen, über welche Rabbiner Hirsch s. A. schon vor vielen Jahrzehnten bei der Gründung der Israelitischen Religionsgesellschaft und bei anderen Gelegmheiten mehrere Artikel veröffentlicht hat, und die heute noch ihre Geltung haben. (Vergl. hierzu z. B. die Tamus-Monatsbetrachtung in Bd. V der „Gesammelten Schriften" S. 119 ff.) Das in der Überschrift genannte Thema läßt sich übrigens umformen in den bekannten Satz „der Zweck heiligt die Mittel". Diese Regel wird bekanntlich als von den Jesuiten herrührend arg bekämpft; es ist übrigens bis zum heutigen Tage nicht gelungen, den. Nachweis zu erbringen, daß obige Formel den Jesuiten als Lebensregel vorgeschrieben ist Der Sinn des Ausspruchs ist der: man kann, ohne sein'GeWissen zu beschweren, eine durch das Gesetz verbotene Handlung begehen, wenn man nur nicht die Absicht hat, dadurch zu sündigen, sondern eineji löblichen Zweck zu erreichen sucht. Unter Zugrundelegung dieser Definition ist der Inhalt jener Forderung unbedingt verwerflich; denn ein Unrecht kann durch seine Folgen Wohl an Straswürdigkeit einbüßen, es kann eine Mil derung der Strafe beantragt werden, aber niemals kann ein Unrecht als lobende Tat hingestellt werden. Um ein Beispiel aus dem jüdischen Leben zu nehmen: wenn ich ein Schofar stehle, uni das Gebot des Blasens oder ein Lulaw, um das Gebot des SchüttelnS erfüllen zu können, so habe ich dennoch einen Diebstahl begangen, der auch gesühnt werden muß. Nicht erörtert möge hier die damit zusammenhängende im Talmud Sukkoh aufgeworfene Frage wer den, ob man überhaupt seiner Pflicht genügt hat, wenn man gestohlene Gegenstände zur Ausübung einer religiösen Vorschrift benutzt. In gewissen Fällen kann wohl die mit Hilfe verbotener Mittel ausgeführte Tat rechtskräftige Wirkung haben, dann würde der Satz lauten: Der Zweck ignoriert die Mittel. Wir wollen uns aber hier aus keine Einzelheiten einlassen; das würde einen Abschnitt über jüdische Ethik bilden. Soviel steht aber doch fest, daß die jüdische Geschichte Beispiele in Menge liefern kann, daß wir sogar zu Zeiten der größten Not uns nicht bloß von der Erfüllung der göttlichen Gebote nicht frei machen wollen, sondern daß gerade die trüben Zeiten uns lehrten, die Gebote zu befolgen. Darin zeigt sich u. a. auch der Unterschied zwischen jüdischer und nichtjüdischer Lebensanschauung: für das jüdische Volk ist jede Not eine Schickung Gottes, veranlaßt durch Vernachlässigung des göttlichen Gesetzes, während die anderen Nationen ihre Notlage als ein zufälliges Zusammentreffen äußerer, ihnen ungünstiger Verhältnisse ansehen, die ste sich durch Selbsthilfe zu ihren Gunsten gestalten können; in der Wahl der Mittel kann man da aber nicht sehr wählerisch sein. Mit den verschiedenen Ansichten über die Ursachen dos dem Menschen zustoßenden Unglücks hängt zusammen, daß das Wort Teschubah in