Blätter
- Journal
- Blätter
- Volume
- 5 (1919)
- Issue
- Sonderheft (1.1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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— 28 — Menschen verlangt, wie einzig sie aus dem Geist der Thauroh heraus gefordert werden könnte. Es sei klar, daß es der größte Chillul Haschöm wäre, wenn Erez Jisroel durch die überfülle von areligiösen oder antireligiösen Ansiedlern der Tumoh verfiele, und darum schon hätten gerade die Jugendgruppen die unbedingte Pflicht, möglichst viele Mitglieder zu werben, die Mizwas Jischuw Erez Jisroel erfüllen wollten, hätten sie die unbedingte Aufgabe, all diesen Pionieren, soweit cs in ihren Kräften stünde, bei der Übersiedelung behülflich zu sein. Wollten wir solch hochgesteckte Ziele erreichen, so sei cs eine Notwendigkeit, daß wir innerlich geschlossen wären, und daß wir lediglich positiv arbeiteten und nicht unsere ganze Zeit in unnützen Diskussionen und Kämpfen vergeudeten. Nur auf dem Rechte Gottes aufgebaut, könnte wahre jüdische Arbeit geleistet werden, und unsere Organisation, die auf diesem Rechte aufgebaut wäre, müsse daher jede andere, der diess Moment fehle, ablehnen; müßte auch solche Verbände ablehnen, die, wenn auch als Sondergruppe, einer Organisation angchöre, deren Struktur nicht durch Gottes Recht bestimmt sei. Wir anerkennten selbstverständlich die Einheit des Judentums, auch wir betrachten jeden von einer jüdischen Mutter Geborenen als Glied des jüdischen Volkes; aber wir seien auch davon durchdrungen, daß jedes dieser Glieder die Pflicht habe, Gottes Recht zu erfüllen. Es sei für uns äußerst schmerzlich, daß leider so viele Juden sich dieser Pflicht nicht mehr bewußt wären, und wir hätten die wichtige Aufgabe, all diese armen Brüder wieder zu uns zurückzuziehen. Aber diese Pflicht bestehe nur jedem einzelnen Bruder gegenüber, die Organisationen, die in ihrer Gesamtheit von Gottes Recht abgefallen seien, sie könnten wir nicht herüberziehen, sie müßten wir ablehnen. Endlich sei es nötig gewesen, da innerhalb der Jugendorganisation gleichzeitig männliche und weibliche Mitglieder wären, für letztere besondere Paragraphen für die gemeinsame Arbeit, entsprechend dem Punkt II für Jugendgruppen, aufzustellen. Man müsse selbstverständlich von dem ganz anderen Aufgabenkreis der jüdischen Frau ausgehen, man müsse selbstverständlich ihre Bestimmung und ihre Pflichten im Auge haben, wenn man Leitsätze für die Heranbildung echter jüdischer Frauen aufstellen wolle. Punkt II für Mädchengruppen leiste diese Arbeit und gebe Gewähr dafür, daß alle diejenigen Vereine, die den in diesen Paragraphen aufgestellten Forderungen gereckt würden. das Beste geleistet hätten, was man eben zur Erziehung der Mädchen unter unseren Verhältnissen in Deutschland tun könne. Das Programm sei zwar sehr ausführlich. Es behandele die großen, allgemeinen jüdischen Äedanken, und es steige hinab in die Tiefen der Kleinarbeit. Aber eben wegen dieser Vollständig-