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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1884-01-01 · 15. Jahrgang Nᵒ 47. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
15 (1884)
Issue
15. Jahrgang Nᵒ 47.
Date
1884-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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— 880 — Grad« nicht nur im Interesse bot Juden, sondern de* Staate* dringend nothwendig sei. Wir müssen j«bod) hi „rüstigen, fall* man die Sache gründlich sanirrn will, so wird sich ein weiterer Schritt empsehlen. Al« nämlich seinerzeit die Enquötc statifand, wurde von Baron KönigSwarter der Borschlag lancirt. in Oesterreich in ähnlicher Weise ein jüdische« Eons ist orium in» Leben zu rufe», wie solche» in Frankrrich von Napoleon L in» Leben gerufen und dann später auch in Württemberg und im Großherzoathum Baden errichtet würde. Der Vorschlag verhallte. Im Lause der Zeit fand er jedoch immer mehr Boden und nun haben sich die Fachjournale desselben bemächtigt. Eine derartige Institution, die allrrding« nicht pnr et simple »achgeahmt, sondern unseren Verhältnissen entsprechend eingerichtet werden müßte, dürfte geeignet sein. l)eil. und scgenbringend zu wirten, wie da* bei den Protestanten thatsächlich der Fall ist. Diese» israelitische Eonsistorium mit dem Sitze in Wien häkle, wie wir meinen, an» 18 Mitgliedern (unter welchen auch einige Rabbiner sein können) und S Ersatzmännern zu bestehen, welche mit Berücksichtigung der im Reich«rathe vertreteneu König reiche und Länder auf die Dauer von drei Jahren ernannt werden. Diese Aemtrr sind Ehrenämter. Da« Eonsistorium ist da» konsultative Organ de» Ministerium« für Eultu» und Unterricht in Angelegenheiten, die Juden letreffrn. Dem Eonsistorium steht r« aber auch zu. dem Ministerium au» eigener Initiativ« Vorschläge zu unterbreiten und ist der Vertehr desselben mit dem Ministerium überhaupt ein direkter. Da« Eonsistorium normirt nach Genehmigung der obersten Unterricht«. Behörde die Lehrpläne für den israelitischen Rrllgion»untcrrich1 in den Volk*-. Bürger- und Mittelschulen. E« steht jedoch den Gemeinde» frei, Lehrpläne zu entwerfen, um spezielle Bedürfnisie zu befriedigen, die der Genehmigung de« Eonsistorium« bedürfen. Unter denselben Brdingungen ist r» auch gestattet, hebräische Sprach- und Talmudschulen zu errichten. Bei der Wahl der Rabbiner und aller Jener, die unter solchem Titel jgto Funktionen üben, die in der Regel in da» Ressort de« Rabbiner« gehören, tritt die Anzeigepflicht rin. In Gemeinden bi« 3000 Seelen wird di« Wahl von der Statthalterei bestätigt, in jenen Gemeinden aber, die über 3000 Seelen zählen, erfolgt die Bestätigung von Seile de« Ministerium« nach Vernehmung de» Eonsistorium». Bei Streitigkeiten innerhalb der Gemeinden, deren Autonomie sonst unangetastet bleibt, entscheidet da« Eonsistorium al» Schiedsgericht. Wie schroff auch sonst die Parteien im Reich«rathe einander gegenüberslrhen mögen, so zweifeln wir nicht daran, daß da. wo e« sich darum handelt, da« Ehao« zu bannen und die Ordnung herzustcllen, da« Ministerium bei allen Parteien kräftige Unteritützung finden werde. Berichte und Correfp<mde«ze«. Deutschland. Magdek«r§. Zu den Vorlagen de« evangelischen Ober» kirchenralh« an die Provinzial-Synoden. zum Zweck guiachtlichcr Aeußerung, gehört auch eine, welche die Regelung de» Diensteinkommen« der Geistlichen betrifft. Der Erlaß de« Oberkirchenrath» vom 27. September d. I». orientirt über die Entwickelung, sowie über den gegenwärtigen Stand der Frage und gibt die Richtung an, in welcher eine ersprießliche Lösung derselben möglich ist. Der evang. Oberkirchenrath hatte den Minister gebeten, diejenigen Schritte einzuleiten, bez. zuzusagen, die staatlicherseit» erforderlich scheinen, um di« jetzigen Mißstände zu beseitigen. Vorläufig werden für den Entwurf eine» Kirchengesetze« über da« Dienstrinkommm der Geistlichen folgmde Sätze in Vorschlag gebracht: Der Mindestbrtrag de« Stellmeinkommen« da« ein in dem dauernd errichteten geistlichen Amt einer jkirchengemeinde angestrllrcr Geistlicher neben freier Wohnung bezirhm soll, wird aus >400 M. festgesetzt, ifat Erhöhung diese* Mindestbetcagr* bi* auf 3000 M. ta« durch gemeinschaftliche Verfügung der kirchlichen und Staat«, dehörden erfolgen bei Stellen, &. welche sich an Orten t* finden, wo ungewöhnlichen Preise der uothwendigm Vedürsniffe oder andere LebenSverhältniffe einm besonder« hohe, Geldaufwand nöchig machen; b. deren Verwaltung not ungewähn l ichen Anstrengungen verbunden ist: o. deren Besetz»^ au« sonstigm Gründen bei niedrigerem Diensteiukommen a* möglich wird. Denjenigen Geistliche«, welchen »ach znrüägelegtem zehnten Dimstjahrr nicht durch die Amt«psriiii«e oder durch anderweit gesicherte AmtSbezügc rin höhen« Dimfteinkommm dargeboten ist. sollen nach Maßgabe der dazu verfügbare,- Mit:el Alter«zulagen in der Art gnväch werden, daß ihr Miudesteinkommm außer freier Wolmu^ beträgt für die Zeit vom 11. bi« 15. Dienstjahre 2700 Ä, vom 16. 20 Dienstjahre 3000 M . vom 21. bi« 25 Dienst, jahre 3300 M. vom 26. Dimstjahrr ab 3600 M Die Mindestbeträge sind dcn Geistlichen auch dann? zu geioohrw, wenn ihre Stelle in Folge der Emeritimng de« Vorgang»« eine Psründmabgabe an den PenfionSfood« oder ei» Ruhegehalt an dm Emeritu« abgeben muß. Pfarrstellen, den, Jahreseinkommen außer freier Wohnung 3600 M. übersteigt dürfen nur an Geistliche von mindesten« 10 Dienstjahrw. und wmn da« Einkommen 4500 M. üb.rsteigt, nur a» solche von mindesten« 15 Dimstjahrr» verliehen werden. Wir könnm diese Grundsätze nicht nur unseren Vorstände, billigerweise auf* dringendste zur gef. Beachtung empfehle», sondern auch den Lehrerkollegien so mancher Rabbinerbildiing«. anstatt. Die letztem habe» begreiflicherweise meist da« Bestrebe», die alljährlich reif gewordenen Candidaten so rasch al« möglich in die gerade vakante» Stellen uiiterznbringm, ohne „ Envägung zu ziehen, ob die betr. reichlich dotirte Stelle mch« für einen älteren, im Amte bewährten, längst verheiratl>etai. und mst Familie begabten Eollegen geeigneter wäre. I» jeder Beamteucarriere wird die Ancienuitäl berücksichtigt, nur leider in der rabdinischen nicht. Da« ist ein wunder Fleck, der dringend der R»wedur l>edarf. Der Gemrindebund kömnc in dieser Beziehung set)r heilsam auf die Vorstände rimmrl«, und die Herren Rabbinerseminardirrrtoren dürfen diese» Gesichtspunkt bei ihren Empsehlnng.ir von Rabbiuerrandidaic» nicht au» dem Auge verlierm. damit nicht die ältere» begabte» Rabbiner in unauskömmlichen Stellen verbleiben, »Vahren» die jüngeren gleich in die bestbepfründeten einrücke». £«* Hlheiaßeffe«, 12. Rov. (Or.-Eorr.) Man war daraus vorbereitet, daß bei den Wahle», in denen Jude» candidirm. mit dm verrosteten Waffen judenfeindlicher Vorurtheile gekämpft werden würde, daß der Antisemitismus ult Agitationsmittel noch einmal verwandt werden könnte; aber man dachte nicht, daß dieser nochmal« mit »oller Kraft wieder auflebm werde. Wir tonnte man sich einer solihe» Täuschung hingebm, wie glauben, daß. wenn mau mit dm Fmer spiele, nicht Gefahr »orhaudm sei, sich und Andere zu verbrennen! Hier und überall, wo e* sich um die Wahl eine* Juden handelte, haben die Gegner fofort antisemitische Anwandlungen bekommen Wie konnte die« ander« sei«, wenn die Anweisungen von oben so gelautet haben und hochstehende Männer, deren Führung da« Volk sich anzuvettraue» gewohnt ist, mit ihrem Beispiele, mit ihren falschen Vorspiegelungen. mit Lug und Trug darin vorangingen? Flugblätter haben darin Unglaubliche* geleistet. So verbreitete noch ein« der letzen am Wahltage, für welche« also eine Widerlegung nicht mchr möglich war, im Aufträge der latholischeu Partei, ja mit der mündlichen Empfehlung kirchlich» Behörden, die Lüge, Errmieux habe «ü der Alliance I. 11. M Bestreben. Ehristenchu» und KaiholiciSmu« zu vernichte» und an deren Stelle da« Jndenthn» zu setzen; an der Spitze der Vertretung dieser Alliance in Deutschland sticht Bambergcr. Andere warfen mit Dringlichkeit die Frage auf. warn» mo» den» Ehristen von eine« Juden vertrew» lasse« wolle, bl doch Juden von de» Augrlegeutzeiteu der Ehristen nicht« »er-

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