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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1884-01-01 · 15. Jahrgang Nᵒ 37. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
15 (1884)
Issue
15. Jahrgang Nᵒ 37.
Date
1884-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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— 284 — genoß damals solche Autorität, daß sie über Aufnahme und Nichtaufnahme von Decretalen entschied;*) diese Universität welche einen solchen Einfluß besaß, daß ohne sie da» Römische Recht vielleicht niemals väs Gesetzbuch Deutschlands geworden wäre, diese Universität rrcipirte sofort die Gratian'sche Sammlung-und das Deere tum Graliani wäre ein Analogon zum Schulchan Aruch!! Also da» Resultat meiner Kritik ist: Ihre erste These ist — Hypothesel Dcr Schulchan Aruch ist ein Codex, wie Tur und Mischne Thora, und wie au» neuerer Zeit, Ehaj« Adam und Chochmath Adam von Abraham Danzig, von welchem letzteren w>r noch später sprechen werden. Alle diese sind Codices der Form nach; der Autorität nach nur, soweit sie auf den ina^ebenden Quellen bastren. So ist eS mit diesen gegebenen Codi>'eS, und wenn noch 100 hinzukommen, so wird eS mit allen dieselbe Bewandtniß haben. Der Schulchan Aruch genießt bisher die grüßte Autorität; da seinem Berf. aber keinerlei immanente legislatorische Autorität innewohnte, so sind alle Bestimmungen desselben, die auf erwiesenermaßen falschen Prämissen beruhen, nicht von der Corrertur ausgeschlossen, sei di« falsch« Prämisse eine mißverstandene Quelle, sei sie die Voraussetzung einer Thatsache, die nie bestanden, oder sei e», daß die Thatsache. dir einer Bestimmung zu Grunde liegt, mit der Zeit au» dem Dasein geschwunden ist. Wenn nun auch alle», wo« Justu», die Jsakiade oder Sie, Herr Professor, dem Schulchan Aruch instnuiren, wirklich drin stände, so wäre da» für da» Juden» thum gar nicht schlimm. Sie und Eonsorten würden da nur Ihre Angriffe gegen Bestimmungen richten, die den Angriffen de» Judenthum» längst erlegen sind. Ihr Kampf wäre ein Kamps gegen — Leichen. Wollen Sie diesen Kampf führen? In Gotte» Namen! Do goatiboa non Mt diapntandom! Aber daß Sic sich nachher nur nicht de» Siege» rühmrnl Die Palme gebührt nicht der antisemitischen »Gilde*, und auch nicht den „Gildemeistern', sondern . . . -dem Judenthum! — Berichte und (Korrespondenzen. Deutschland. Mogdetnrg. Wir erhalte» »Aus dem Poftn'schen* den nachfolgenden sehr beherzigen-werthen sachlichen Artikel: Die Verfügung deSCultuSministerS über schriftliche Arbeiten am Sonnabend scheint an den Gymnastm bereit» in Wirk- Smkeit getreten zu sein. Bei dem kürzlich stattgehabten biturientenexamen an dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Posen betheiligtm sich 8 Schüler, von denen sich 4 zur jüdischen Religron bekannten. Auf Anordnung de» Direktor» wurde am Sonnabend die mathematische Arbeit geschrieben. Auch die jüdischen Schüler, zum Theil orthodoxer Eltern, nahmen daran Theil. Wie wir erfahren, hat keiner der jüdischen Väter odn Schüler darum gebeten, daß e» dem Einzelnen gestattet sei, die Arbeit an einem anderen Tage zu schreiben. — Diese THotsache veranlaßt un» zu einigen Bemerkungen über die bekannte Ministerialbestimmung und ihre Bedeutung für die Kinder gläubiger jüdischen Eltern. Die Verfügung hat folgenden Wortlaut: »E» wird hiermit verfügt, daß bei Handhabung »de» Unterricht», sowie bnm schriftlichem Abiturienten» »examen auf die Forderungen der jüdischen Schüler „am Sonnabend nicht» schreiben zu lassen, fernerhin »nicht Rücksicht zu nehmen ist*. Der Minister für die geistlichen, Unterricht«- und Medizinalanacleaenheiten. Wir gestehen offen, daß wir bei sachlicher und objektiver Kritik der Verfügung einen Gewissenszwang oder Gewissen»- druck darin nicht erblicken können. E» nt absolut unzutreffend, wenn die „Jüdische Preffe" in Nr. 34 davon spricht, daß *) Wie ein Berliner llorrespondent dem Mainzer .Israelin' minhetlt; dt« in Berlin erscheinende .Lüd. Pr." hatte ihn wesentlich ander« wiedergegeben und darau» falsch« Schlüsse gezogen. man die jüdischen Schüler »am Ufer ertrinken laffe*. der jüdische Vater »vor die Alternative gestellt werde. Kind entweder von den höheren Unterrichtsanstalten frro halten oder den Sabbach entweihen zu laffen.* Machen doch unsere Augen auf! ES steht ja doch kein Wort davon der Ministerialverfügung, daß der jüdische Schüler Oft pflichtet sei, an den schriftlichen Arbeiten de» Sabbu! theilzunehmen. Eine derartige Bestimmung würde ein prnJ bischer CultuSminister niemals erlaffen. Selbst in einer Zncj in welcher die bürgerliche und politische Gleichberrchtig> der Juden noch nicht als eine Pflicht der Menschlichkeit be] trachet wurde, hat man daran festgehalten, daß der jüdis, Schüler nicht gezwungen werden dürft, am Sabbath zu fd}reibf«.| An diesem Standpunkt wird man immer in Preußen fm. haltm. solange die Grundrechte de» Volke», zu welchem aH die Juden sich zählen dürfen und müssen, beobachtet w.rl Ganz etwa« andere» steht in der Verfügung. Es soll om| den jüdischen Schülern nicht gefordert werden, daß <n| Sonnabend überhaupt nicht« geschrieben werde. Eine solch Forderung ist, wenn sie jemals aufgestellt worden. aOrrbingl absolut ungerechtfertigt. Denn dcr jüdische Schüler tun nicht verlangen, daß der christliche am Sonnabend ebensallt nicht schreibe. Da» und nicht» anderesteht in der Mini, sterialverfügung. Ein jüdischer Vater, der sich »gedrängt' fühlt, seinen Sohne an der schriftlichen Arbeit Theil nchmcn p lassen, für den braucht die jüdische Preffe sich durchaus »ich zu erwärmen, ein solcher Vater steht eben nicht aus ben] Standpunkt eine» gesetze-treuen Juden. Ein gläubig« Jude wird seine Kinder nach wie vor an den schchlichen Arbeiten am Sabbath nicht Theil nehmen lass» Niemand wird e» wagen, einen Druck oder einen Zwaiy gegen sie auSüben, und sollte jemals, wa» wir nicht glaub» rin Zwang ausgeübt werden, nun so werden sich wohl uo^ Stimmen tu der Volksvertretung und in der Preffe erheb» wrlcke gegen einen derartigen Gewiffen-zwang mit Erfolg protestieren. Man wird un» einwenden, daß e« dem jüdisch» Schüler in seinem Fortkommen in der Schule nicht gerate förderlich sei. wenn er an den schriftlichen Arbeite» M Sabbath» nicht Theil itrhme. Da» trifft allerdings p. Ein Schüler, der den Unterricht nicht in seiner ganze» tiar. dehnung genießen kann, wird allerdings schwerer das Ziel erreichen, als rin anderer Schüler. Da können wir uns ns damit trösten, daß auf allen Gebieten de- Lebendcr Zute schwerer sein Ziel erreicht, al» der Christ, daß er iil>cial fleißiger sein muß, daß er mit einem größeren Auftvaud t» Mühen uud Sorgen, mit größeren Hinderniffen zu kämpf» hat, che es ihm gelingt, eine auch nur bescheidene Lebt»« stellung zu erringen. Und wir brauchen un» nur uuscra Gymnasialzeit zu erinnern, um jener ärmlichen, kümmrrlch ihr Dasein fristenden Mitschüler zu gedenken, die nach Jabra großer Entsagungen eine geachtete Lebensstellung errang» haben. Für die Eltern jüdischer Schüler besteht »unmctzc erst recht die Pflicht, festzuhalten an ihrer religiösen lieb» zrugung und durch Bitten und Petitionen an Lehrer. Dirn» toreu, Regierung und Minister eine loyale Handhabet der Ministerialverfügung zu erwirken. Die Verfügung wo ihrem Wortlaut nach nur d a gegen ankämpfen, daß aot Rücksicht für die jüdischen Schüler überhaupt nicht« am Sonnabend geschrieben werde. Den Lehrer» »4 Direktoren bleibt e» aber auch nach dieser Ministcriall Verfügung, überlasse», auf die Zahl der nichtschreil>enda jüdischen Schüler in gitgemessener Weise Rücksicht^ nehmen. Diese RücksichtSnahme wird je nach dem Malst der Toleranz dcr Lehrer und der UrberzeugunaStrcuc nd Festigkeit der jüdischen Schüler eine verschiedette sein, das # aber von jeher so gewesen, und der atatna quo ante Grunde genommen nur aufrecht erhalten. E» hat sich au den UntrrrichtSanstaltcn die Praxi« eingebürgert, daß K jüdischen Schüler von den Lehrern RücksichtSnahme langten. Sache der Eltern ist e». ihre religiösen zum Ausdruck zu bringen. Die Berücksichtigung der Wünsch

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