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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1884-01-01 · 15. Jahrgang Nᵒ 34. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
15 (1884)
Issue
15. Jahrgang Nᵒ 34.
Date
1884-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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"ST ‘ — 258 — Ist da» überraschend? Rein! Wa» für ein Elaborat würde entstehen, wenn ich über da« von Ihnen zur Analogie zitirtr „Deoretom GrafcUni“ und über dessen Berhältniß »um beutigm Kacholiciämu» ein gerichtliche» Gutachten adgeben sollte! -ein schlechtere«, 'aber auch kein bessere», al« Ihr Gutachten über den Schulchan Aruch. Warum sollte ich aber in irgend einer kompetenten Geschichte der christlichen Kirche mir nicht auch meinen Stoff sammeln können, wie Sie in Graetz oder Jost? Dennoch fiele e» mir und keinem Rabbiner der Welt ein, über die internen Verhältnisse der Kirche den Sachverständigen spielen zu wollen. Ebenso warm Sie nicht kompetent, weder durch genügende» Wissen, wie Sie selbst (S. 7) eingestehm, »och durch Vorurthttl«- losigkeit, ein sachverständige» Gutachten über den Schulchan Aruch und dessen Beziehung zur jüdischen Gegenwart adzugeben. Andere an Ihrer Stelle hätten sich dem Gerichtshol gegenüber für inkompetent erklären zu müffm geglaubt. Sie glaubten. Ihre Eompetenz nicht bezweifeln zu müffm. Sie hielten e« wohl, al» ordentl. Professor der orientalischen Sprachen, für Ihre Pflicht, kompetent zu sein — — nun wir wollen sehen! — Da Sie mich eine» Verbrechen» beschuldigen werdm Sie mir die Befug» iß, Ihnen entgegen zu trete» nicht absprechen. Der Angeklagte, der Angegriffene ist immer kompetent, sich zu vertheidigen. — Drei Thesen suchen Sie in Ihrem Gutachtm zu enveism: ») Der Schulchan Aruch ist ein die Juden binvende« Gesetz; b) Die Ausdrücke „Akum" und „Goi" im Schulchan Aruch. wie auch schon in der Gemara. bedeuten „alle Nichtjuden". folglich auch die Christen; c) die in der „Isakiade" angeführten Sätze stehen im Schulchan Aruch. — Diese Ihre Thesen sind in einem gewissen Sinne richtig, in einem gewissen Sinne aber auch cbmso unrichtig. In dem Sinne, de» Sie. Herr Professor, damit verbinden, sind sie alle unrichtig. Ihre Theten, immer in Ihrem Sinne genommen, sind ebenso richtig, wie die Behauptung: 3 x 3 ist 10 oder 8. Unter Umstanden ist 3x3 ohne Zweifel lü oder 8. nämlich . . . wenn man ein« hinzu addirt, resp. davon subtrahirt. Ebenso ist da» von Ihnen abgegebene Gutachten fast durchgängig richtig, wenn man da« Fehlende hinzusetzt und da» Zuviel abzieht. E» würde die Grenzen eine« Briefe» überschreiten, Ihre Behauptungen alle positiv richtig zu stellen. Ich will e» hier nur versuchen, einige Eigenthümlichkeiten Ihrer Methode, Ihre merkwürdige Virtuosität in der Beweisführung, in» rechte Licht zu rücken. Da» Eompliment mutz man Ihnen machen: Sic haben eine gute Schule der Logik durchgemacht! Sie verstehen die Logik nicht nur zu handhaben, sondern auch zu-„commandiren". Sachlich sind sie zum großen Theil schon durch eine Schrift de» Herrn vr. Ioel, Rabbiner» der israelitischen Gemeinde BreSlau, nämlich in seiner Brochüre: „Gegen Gildemeister"*) richtig gestellt worden, vr. Joel hätte da» Recht gehabt. Ihren persönlichen Eharactrr in da» rechte Licht zu setzen. Er war der Vorsitzende der von Ihnen so schändlich verunglimpften Rabbiner-Versammlung Er hat e» vorgezogcn, Ihnen rein sach l ich entgegen zu treten. In seiner Brochüre herrscht eine wahrhaft klassische Ruhe, eine aristokratische Vornehmheit, eine, ich möchte sagen, peinlich« Objektivität. Sie können Ihre Ansichtm darin sachlich corrigiren, ivenn Ihnen die Verita« über den Antisemitismus steht. — Sachlich waren Sie schon corrigirt, noch el>e Sie al» Sachverständiger Ihr. Urtheil abgaben, in der von vr. Lewi». Rabbiner in Eoblenz, im „Litteraturblatt" der „Wochenschrift" gelieferten trefflichen Kritik de» Justu»'schen „Iudenspiegel»". Sie fußen, ebenso gut wie der Verfaffer der „Isakiade" und nicht minder Ihr Schüler, der von Ihnen so sehr gerühmt« vr. Ecker, — Sie fußen alle auf Justu». Justu« ist Ihrer aller Allch und Ihr seid nur seine Propheten. In einer längeren Rah von Aufsätzen hat aber Lewin. indem er Eurem .Allah' Schritt für Schritt folgte, gezeigt, daß sowohl die Geich» samkeit, al» auch die Wahrheitsliebe den sauberen Hen, vr. Justu» mit einer ganz merkwürdigen Eonsequenz « Stiche gelassen hat.**) Einzeln, ohne eine» zu überg:haz werden da die 100 Gesetze de» vr. Justu» der Prüfniq und Vergleichung mit dem Original unterzogen, und y, sich ein begründete» Urtheil in vieler Angelegenheit verschasß, will, der kann e» sich da holr». Die sachliche Richtigstellung braucht hier also »ich gegeben werden; nur die Blößen Ihrer Deduktion soll» hier aufgedeckt, nur die falsche Schminke Ihrer so reinlich erscheinenden Manier abgekratzt iverden. Ob diese Schminlr bewußt oder unbeivußt aufgetragen wurve; in wir weit d» Kategorie: „Ein Systcin von Täuschungen, um harmlos« Ehristen im Dunkel zu erhalten", darauf anwendbar ivä^ -da» bleibe dem Ermessen de» Leser» überlass«. Der Schulchan Aruch ist ein die Juden bindende« Gesetz — lautet Ihre erste These. Sie beweisen da« au» der lht> stehuna und der Tendenz de« Sch. A„ sowie durch litterarijche Zeugnisse Weil der Sch. A. dem Bedürfniffc einer über, sichtlichen Darstellung der im kalinud ir. zerstreuten, auch jetzt noch anwendbaren Rönnen entsprach, darum muß a rin „für alle Juden gültige» Gesetz" sein. — Mit Verlaub. Herr Professor, da« ist falsch: Die Quellen, der Talmudurt die anderen Werke, die der Sch. A. systematisch verarbeitet, sie bleiben in letzter Instanz allein da« „für alle Juden verbindliche Gesetz". Joseph Karo wollte nicht einmal, wie Maimonide«. die Quellen überflüssig machen; er war der größte Quellen, forscher, den e» je gegeben. In seinem „Kesseph Mischne' liefert er die Quellenangabe zum ganzen „Mischne Tora" de» Maimonide», in seinem „Beth Joseph" zum „Tur" de« Jacob brn Ascher. Die Quellen außer Eur» setze», wollte auch Maimonide« nicht, obgleich er nirgend» auf die Quelle, veriveist. Da» „bindende Gesetzbuch für alle Juden" ist nur dieThora in ihre» beiden Theilen: schriftliche Thora und mündliche Thora. Die mündliche Thora liegt in Misch»« und Talmud vor. In der staatliche» «atastroplie war auch die „mündliche Thora" naturgemäß in Form und Klarheit erschüttert worden: Biele» wurde zweifelhaft durch entgegengesetzte Traditionen und Ansichten. Dadurch, daß in Milchnah und Talmud die verschiedenen Ansichten Aufnahme gefunden haben, ist diese dualistische oder pluralistische Form der für alle Jude» verbindlichen „mündlichen Thora" in Permanen; erklärt. Keine Autorität ist im Stande, diese alte» Quellen zu annulliren. Jede noch so systematische Bearbeitung der natten Gesetze wird dadurch nur eine neue Bereicherung der Quellen. — Ja. aber warum sind im Sch. A. alle anti> quirlen, aus Palästina bezüglichen Vorschriften weggelasse». und nur da« jetzt Ainvendbare gegeben? — Weil der Sch & ein Handbuch für den praktischen Gebrauch sein sollte, lsin gute« Handbuch zu machen, ist keine Kleinigkeit. Rur wcr da» ganze Gebiet der betreffenden Wissenschaft gründlich beherrscht, wird hierzu befähigt sein. Kein Wunder, daß em gute» Handbuch eine gewisse, eine bedeutende Autorität erlangt. Aber wo e» den Tribut der Menschlichkeit bezahlt und von den Quellen im Stiche gelaffen wird. — da bleibt es der Zwerg, der von den Schultern de» Riesen herabgeschütielt wird. Kurz: e» giebt, i» dem von Ihnen gebrauchte» Sinne einer immanenten legislatorische» Autorität, außer Bibel und Talmud, gar kein bindende- Gesetzbuch für alle Jude», und kann in diesem Sinne nie mal« ein» geben. (Fortsetzung solgU —> Die Unlik de« Dr. Lewin ist nun. al» Biochürc erschient,: „Der Judensptcgel de« vr. Juftu» im Lichte der Äahrbeii" (Reden Friese, Leipzig). Sowohl die Joel'sche al« auch die Lewin'sche schein kdnneu nicht genaa zur Berdreiiung empsohlen werden. (Letztere ist gege» ltinsendung von 1 IRL AI Ps. auch durch die Vzpcdition dies. Alane» franco zu beziehen.» *) Verlag von Zchoitländer, Bredlau und Leipzig.

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