Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 15 (1884)
- Issue
- 15. Jahrgang Nᵒ 30.
- Date
- 1884-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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— 227 — /u«rbach-Hilde»heim. trftffntt. Derselbe begrüßte mit I^lichkN SoTtrn dir Versammlung, sprach sein» Freud« au» Wr dir iibrrou« zahlreiche Betheiligung und gab drm Schmerze Öldruck, über den Verlust. drn der Verein durch drn Lrim- Im fnnr» rrftrn vorsitzrndrn rrlittrn hat. inbön rr brffnt lrtbirnftr um drn Brrrin. sowir deffen kvllegiolischen Sinn bl »armen Worten schilderte. Auch grdachtr rr in rhrrndrr nsk de« rbrnfall« vrrslordrnrn Ehrenmitgliedes Herrn kophar-Eelle. worauf dir Versammlung da» Andenken beiden Todlrn durch Erheben von drn Sitzen ehrte — Darauf begrasten drr rrslr Borstrhrr drr Synagogen, ueindr Hannover. Herr Geheimrath Or. Eohrn. dir Sammlung Romen« der Gemeinde und Herr Landrabbiner Ir Gronemann in srinem Ramrn und in drm der Grabe. Letzterer drückte seine Freud« darüber au«, hier einen hon so lange bestehenden, gut organisirten Verein vorzufinden, t rt sich zur Ausgabe gestellt, sowohl die Interessen der rbrer zu fördern, al« auch zur Hebung der Schule kräftig hzuiragen. In dir Tagesordnung riutrrtend. erledigte der stellverndr Bon'itzrnde zunächst einige geschäftliche Mittheilungcn. tue denselben ist hervorzuhebe». daß dem Verein auch in leiem Jahre von dem verrhrlichen Ausschüsse de« Deutsch, er. Gemeinde > Bunde« ei» Zuschuß zu seinen Losten im «trage von 100 Mark bewilligt worden ist, sowie, daß aen» de« genannten Bunde« an den Verein die Aufforderung angen sei. dir Versammlung möchte schon jetzt zwei Dele- Ine wählen zu drr Lonferenz, welche laut Beschluß de« senrii ordentlichen Geuirindrtagr« in Sachen de« Normalane« von chm rinberusr» nxrden soll. Bei der nun vorgenommenrn Borstandswahl wurde der ltberigk stellvertretende Vorsitzende. Lehrer Faurrbachfildesheim zum Vorsitzenden. Seminarlrhrer Sommeraanvvrr zum stellvertretenden Vorsitzenden und die Lehrer jorwitz-Wunstorf und Latz-Hannover zu Schriftführern ^rch Acclamation gewählt. Herr Or. Layserling-Hannover lud dann Namen« llomitö« die Amoesenden zu einem Frstrffen auf Abend» Uhr in Spanier« Hotel rin. Hierauf ertheittr der Vorsitzende Gott Hel f Geestemünde »Won zu seinem Bortrage: »Dir materielle und gesetzliche iiellung der jüdischen Lehrer in der Provinz Hannover". Der Redner sprach sich etwa in folgender Weise au«: Die .gesetzliche Stellung" der jüd. Lehrer in der Provinz «anvver sei nur eine genügende auf dem Papier, denn vischen den gesetzlichen Bestimmungen und der Wirklichkeit riiehe rin großer unterschied. Absatz 1 de» Z 56 der etbulordnung für jüd. Lehrer" sei für den jungen Lehrer äasiig. da er nach diesem Gesetze die definitive Anstellung llangc» lönnk. wenn er 3 Jahre eine Stelle in der Provinz annover brNeidet habe. Der zweite Absatz de« 8 56. elcher dm Gemeinden gestatte, Lchrer auf .Lündigung" an» »stellen, wenn zu wenig Gemrindemitglieder vorhandm, könne >r dm Lehrer nachtheilig sein. Sowohl für die jüdischen ehrer im Regierungsbezirk Eaffel, als auch für die christlichen »llkgen der Provinz Hannover seim solche Bestimmungen cht vorhanden. Dir Anstellung aus Lündigung sei eine lle, auö welcher für drn Lehrer unwürdige Behandlung, iairrullr Rachthrilr und Widnwillrn gegen srinm Berus Phil! pp Lüneburg. . violihels-iverslemünd«. , ttckmannbiiendnrg. iLohnKoss-Iudeisiiibl. . AIumens«I d Adelebsen. . Erik.Achivi. . liatzeuslkill Hannover. . »atzenstein Baisinghaase,. » »ousmann tlindeck. » Aosenbau« Homeln. » tiöwenstet» gelle. » Ürvisohn-Verdea. » Dachenstelmer-Uelzea. Herr Lehre, Wiese n vsierode. . . Epaiiier-Eiotzena». , . Epanier-4t7ustadia.lt. , , Israel Moringen. . . Levt-Rordm. . . Levi-Hagen. . . Siose-Dikpholz. . . Epiertvehrben. . , Bachroch Pattensen. , . Elern SaltzkiNien. . . Horwitz-Wuastors. . . >gtz Hannover. er fließe. Auch der dritte Absatz desselben Paragraphen, welcher vom LündigungSrrchte der Gemeinde handele, sei für den Lehrer schädlich, da nach diesem Paragraphen die Lündigung vom Schulvorstande erfolgen könne, >vrn» drr Landrabbiner die Gründe für stichhaltig halte. Urber dir .Gründe" seien aber dir Lehrer im Dunkel». Deshalb sollte» dir Lehrer in dem Zeitalter der Gewerbrfrriheit und Freizügigkeit keine Stelle mit Lündigung annehmen. Referent bespricht darauf die Nebenämter der jüd. Lehrer. Nach § 57 der Schulordnung sei der Lehrer verpflichtet, de» Borbeterdiyist zu übernrhnirn. In allm Gemeinden. mit Au«»ahme in der der Stadt Hannover, müffm daher dir Lchrer de» Vorbeterdienst unentgeltlich verschen. Die christlichen Lehrer hätten höchsten« 32 Stunden wöchentlich Unterricht zu ertheilrn. Drr Sonntag bleibe ihnen al« Ruhetag. Für den jüd. Lehrer gebe e« aber an jedem Sonnabmd und Festtag Stunden der Anstrengung und Arbeit in Hülle und Fülle. E« sei daher eine einfache Forderung der auSglrichrnde» Gerechtigkeit, daß drm Lehrer eine besondere Vergütung für da« Vorbrteramt gezahlt ivrrdr. Mit drm Amte de« Lchrer« »»d Borbrter» sei zugleich auch da« Amt de« Prediger« verbunden. Drr jüdische Lehrer sei grschlich verpflichtet, a» Sabbath und Festtagen über religiöse Gegenstände eine» Vortrag i» deutscher Sprache zu halten. Hieraus hätten dir competentrn Behörden gefolgert, daß der Lehrer predigen müsse, daß ihn, dafür eine besondere Ber» gütung gezahlt tverde. sei auch hierbei keine Rede. Außer diesem Amte läge noch dem Lehrer der Provinz da» de« Schächter« ob. Zwar nicht das Gesch, aber da« praktische Bedürfniß fordere dies. Danach stellt der Re rrrnt die T liefe auf: .Der Dimst de« Schächter« soll von dm« de« Lehrer« getrennt werden". Denn durch dir Verbindung beider Funktionen leide die Schule. Darum Befreiung vom Schächter» dimste! In vielm Provinzen sei e» geschehen; diese« könne auch in Hannover ermöglicht werden. Da« Geld, welche« der Lehrer durch Schächten verdiene, rriverbe er nicht für sich, sondern für die Gemeinde, die ihm weniger Gehalt zahle. Dem Gesetze nach seien die Gemeinde» nicht verpflichtet, fü» da« Schächten besondere Gebühren z» zahlen; der Lehre» muffe auch diese«, wenn e« v-.'rlangt wird, unentgeltlich chun. Wenn er nun sein Gehalt erst durch da« Schächten erwerben müffe, die Gemeinde nur wenig oder nicht« zahle, so sei diese« gerade da« Gegrntheil der gesetzlichen Bestimmung. Rrfrrrnt geht nun zum zweite» Theile seine« Vorträge«, dir .materielle" Lage der jüd. Lehrer betreffend, über. Die materielle Loge der christlichen Lehrer sei ebenfalls keine be> friedigende, aber die der jüdischen Lehrer eine weitaus traurigere. Da« Gel-alt der letzteren sei erl-rblich geringer, al« da« der ersteren. Diese Zurücksetzung erstrecke sich auch auf die vom Staate gewährte Dienstalter«zulage. diese erhielten al« Maximum 140 Mk. jene 180 Mk. E« sollte umgekehrt sein, da ein jüdischer Hauehalt mehr koste und von einem C"" scheu Lchrer größere Leistungen verlangt werden. Bei verheiratheten Lehrer sei e« noch viel schlimmer. Eine beffrre Stellung zu erlangen, sei für diesen ebenfalls schwierig, da selbst große Gemeinden einrn jungen Lehrer Vorzügen. Biele Lehrer seien deshalb gezwungen, sich auf verschiedene Weise zu helfen. Durch aufreibende Nebenbeschäftigung werde die zur Erholung und zum Weitcrstudium gehörende freie Zeit vollständig absorbirt. Nun verlange noch Herr Or. Guttmann. der Lchrer solle, wenn er predigen muß. Quellenstudien vornchmrn. wie man sie nur vom Rabbiner verlangen könne. Wenn ihn Nahrungssorgen drücken, dann sei Muße zur Fortbildung nicht vorhanden. Der Lehrer müffe sich oft durch sein demüthige« Benehmen da« Wohlwollen der Gemeinde erwerben und auf Rechte verzichten, die ihm grschlich zuständen. Um diesen materiellen Uebelständen abzuhelsen sei erforderlich, die Gemeinden anzuhaltcn, ihre Lchrer im Gchalte und andern Rechten den christlichen Lollegen gleichzustellrn. Falls sich dieser Vorschlag nicht realisier» laffe, dann müsse rin Verein gebildet werden, der sich über die ganze Provinz erstrecke, und der sich zur Aufgabe