Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 15 (1884)
- Issue
- 15. Jahrgang Nᵒ 29.
- Date
- 1884-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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— 221 — h Marx 22,506,35 M.) sowie «in Grundstock zur Er. Mtuug eine» Waisenhaus«« von 7181,13 M. Brrau»- M, wurden für di« Pfleglinge 12,838,42 M. (dazu au» R, Lüftungen 1344.68 M.) — E» ist der Verein ein »wer mehr erblühender Zweig an dem herrlichen Baume Idiicke» Wohlthun«, der schöne Früchte trögt. | O^eflerreicH-Ungaru. I AfdU«, 4 Juli. (Or.-Corr.) Die hiesige vom Rabbiner Ir.Duschak gegründete Filiale der .Wiener Israel.Allianz" plant lg Längerem hier eine Lehranstalt für die hebräischen Fächer lz Leben zu rufen, um da» selbst in Galizien immer mehr »windende Interesse für jüdische» Wissen wieder zu beleben. 1er Wiener Stammverein, der seit jeher der Hebung der gali. Ischen Zustände sein besondere» Augenmerk zuwendet, hat Er diese« Unternehmen bereitwilligst seine finanzielle Unter» Kitzung zugesagt. Außer der finanziellen sind aber vorerst loch andere Borfragen zu lösen und vor Allem die. ob denn lir die zu gründende Anstalt, wenn sie, wie beabsichtigt wird, p» Neligionsschule errichtet werden soll, die nöthige «chülerliizahl wird gefunden werden können, da doch die Annahme Icrkchnrrtigt erscheint, daß die Schüler der öffentlichen Lehr» lusiallcn den» Hebräischen kaum so viel Zeit widmen können, U die Erzielung eine» namhaften Erfolge» erheischt. Ein ftrrciche» Präcedenz in dieser Beziehung liefert dir Religion»- chülc in Wien, die zu denselben Zivecke gegründet, wegen chwachcr Frequenz im Eingehen begriffen ist. Bei dem Ab» chcu der Ehassidim vor jedem geregelten Unterricht ist von ha Leite keine Förderung zu erwarten. Endlich macht ch auch bei dieser Gelegenheit die in Oesterreich auf der kagc»ordnung stehende Sprachensrage geltend. Die Fortvrilispartki. die da» Unternehmen protegirt, ist zu sehr «lnisch-national, al« daß sie eine andere al» die polnische l»tcrricht»sprache dulden würde, ohne Berständniß für die «deutenden Schwierigkeiten und Nachtheile, welche die Ein» dhrung derselben nach sich ziehen würde. So fällt denn rder noch so ersprießliche Gedankt in Gclizien auf einen lnfruchldarrn Boden! Lebensfähig wäre nur ein nach Muster der mit« bestehenden eingerichtete« Seminar mit deutscher lntrrricht»sprache. welche» den Zuzug auch von andere»!äi>drr» ermöglichen würde. Bei den so eben abgeschloffenen Ergänzung«wahlrn in >:tt diesigen Stadtrath trat die traurige Erscheinung zu Tage, aß die hier so zahlreichen Ehassidim in ihrem Haffe gegen <>i Fortschritt durch ihre Abstimmung lieber der national» lcricalen Partei zum Siege verhalten, al« daß sie den vvn iberaler Seite ausgestellten jüdisch.sortschrittlichen Eandidatrn 'irt stimme zuaewendet hätten. Rur ein fortschrittlicher Kandidat hatte sich durch weiß Gott welche Mittel ihrer Sympathie zu erfreuen — wa» sie damit zu rechfrrtigen uchien. daß derselbe schon so weit vom Judenthume entfernt n. daß er ihnen so wenig gefährlich sei, wie — ein Ehrist. •»alanb. JLtnton, 8. Juli. (Or.-Eorr.) Dir Predigerstelle in der iimgen Eentralsynagoge, die der selige Mr. Green innr «alte, ist nun endlich besetzt. Bon den acht Bewerbern um wfcltx — sieben davon waren frühere und gegenwärtige Schüler der Jrw» Eollege — ist Rcv. Mr. Fay au» Bristol, rin Schüler der hiesigen jüd. Freischule gewählt worden. Dieser Umstand liefert einen frischen Brwei« von « Nützlichkeit dieser Anstalt, dir Schüler au«bildet, welche >1* fällig erachtet werden, mit einem so wichtigen Posten. />' der fragliche in Wirklichkeit ist, betraut zu werden. E»!l nicht unsere Sache hier zu drfinire», wa» man hier zu lande unter dem Begriffe .fähig" versteht, jedenfalls bekundet ** besagte Wahl insofern einen Fortschritt, al» der Gewählte "zig und allein die Functionen eine« Prediger« und nicht >»ch dir eine« Ehasan zu versehen haben wird. Die jüngst in dies« Blättern erschienene und von einem rrspondenteu au« dem Norden von England gemachte »lderung hiesiger jüdischer Zustände trW in vielen Punkten zu, doch ist da« daselbst gefällte Urtheil über die beiden Herren vr. Adler (Later und Sohn) irreführend. Obschon sie auf dem Boden de» orthodoxen Judenthum» stehen, so haben sie doch in den letzten Dezennien klare Beweise gegeben, daß sie nicht ganz und gar zu der non-pouamas Klaffe der scheinheiligen deutschen orthodoxen Rabbiner gehören. Denn wäre die« der Fall, so »hätte nicht der Mainzer „Israelit" gelegentlich gegen sie loSgrzogen und sie in gewohnter Weise mit seinem Geifer besudelt. Die» that er namentlich, al» sie vor einiger Zeit ihre Zustimmung zu der Modification der „Piutim" gaben, und auch die Einstellung der „Taschlich"» Gebete befürworteten.*) Auf ihre Anregung hin hat sich auch hier ein Verein gebildet, der den löblichen Zweck hat, den Provinzial-Gemeindrn einen jährlichen Zuschuß zlikommen zu lasten, damit sie in den Stand gesetzt werden, gebildete Seelsorger anzustellen und nicht, wie biSl-er, einzig und allein auf die geistlichen Funktionen eine» ungeschliffen Schachet und Ehasan angewiesen zu sein. Dieser Schritt ist wahrlich ein gewaltiger Fortschritt zu nennen, und dürfte er mit der Zeit für die gesammte englische Judenheit von großem Nutzen werden. — Soeben erschien der jährliche Bericht der hiesigen Anglo Jewish-Association, der unter Anderem auch einen Rückblick auf die umfassend« Thätigkeit enthält, den der Verein während seine« 13 jährigen Bestehen» entfaltet hat. Augenblicklich genießen etwa 5000 jüdische Knaben und Mädchen einen gründlichen und nutzreichen Unterricht in zahlreichen Schulen de» Orient», denen beträchtliche Unterstützungen von dieser Affociation zufließen. Periodische Prüfungen dieser Schüler und Schülerinnen finde»' im Beisein der Behörden statt, und diese spreche» sich über die Resultate solcher Prüfungen höchst lobend au». Möge e» diesem Verein gelingen, die Zahl seiner Mitglieder zu vergröger», damit er im Stailbe sei, den Anfang seiner Thätigkeit noch weiter auszudehnen. Serbien. Der serbische Justizminister Marinkovic hat unterm 5. Juni ein Circular an alle königlichcn Gerichte erster Instanz gerichtet, um die rechtlicheStellung derJuden i» Serbien definitiv zu regeln. Nachdem ec auf die bezügl. Verhandlungen de» BerlinerEongrrsse« hingewiesen, fährt er fort: Indessen scheint ft, dab ein wichtiger Gegenstand, nämlich da» Recht, der Juden unbewegliches Etgenihum zu erwerben, nicht gehärig berücksichtig« ivordei, Ist. Der Minister hat die llederpugung ge- Wonnen, dab einige Landesgerichte noch immer mehr Rücksicht aus dt« diesbezügliche» Verfügungen vom SV. Lriober ISüti und 4. November 1H61 nehmen, welche die Juden und jüdischen Einwanderer betreffen, al» aus dl« späteren internationalen BeNräge. Die Jvlae davon ist, dag »le Gerichte den Eigentbumsurkundeu. welche aus den Namen von Juden ausgestel» werden, dir Legaliflrung verweigern, Aus dieser Veranlassung muh ich den Standpunkt de« »«richte al» einen falschen bezeichnen. Laut Art. XXXV de« Berliner Vertrage» kann da« religiöse Vekenntnib in Serbien Niemandem da» Reibt, alle politischen und bürgerlichen Recht« zu genleben, nehmen, den Anspruch aus eine Staat«anstellung schmälern, oder Jemande« der Zähigkeit derauden, alle Ehrrnstellen zu beNelden. sowie endlich Handel, Industrie und Gewerbe überall zu betreiben. Dieser internattonale Akt. der so eng« mit der Proelamirung ».nd Anerkennung de» Königreich« verknüpst Ist, hatals» alle Rellgi»n»u»terschlede ln Bezug aus den Genus, der bürgerlichen Rechte defintilv ausgehoben. Uederdie« beruht da« Recht der Auslinder aus Erwerb von Grund und Boden aus den, säst mit allen kuropätschen Staaten, sowie mlt den Bereinigten Staaten von Rord-Amerika abgeschlossenen Verträgen, welch« von unserem gesetzgebenden Körper angenommen worden sind und daher di« »rast von Lanbesgesetzen erhalten haben. Sle sind obligatorisch für die Gericht«, wie für alle andcrrn Landesbehörden. Senn dies« Gesetze in Kollision mit den betreffenden alten Gesetzen sind, so lft e« selbstverständlich, dab diese letzteren beseitigt erscheinen und di« neuen gesetzlichen Bestimmungen zu gelten haben. Dle Landesgerichte haben daher einzig und allein Rücksicht aus die neuer« Gesetzgebung zu nehmen. Im Sinne diestr internationalen, zur Gesetzeskraft erwachsenen Akte »üffen wir allen fremden Unierthane», also auch den Juden, das Recht gewähren, unbeweglich^ Eigenthum ln Serbien zu envcrben. Ist aber dem so, so ezistin kein berechtigter Grund, unseren jüdischen Unter. Manen dieses Recht vorzuenlhalt«n,.und die« umsoweniger, al» nach dem Berliner Vertrage da» rrliglvs« vekenntnib die Gleichberechtigung der Staatsbürger nicht alterirt. Die Landgerichte, bemerkte der Minister zum Schluffe, haben sich nur vvn diesem Gesicht»punkte leiten zu lassen. - ) Auch bet der jüngst angeordneten Kürzung des Dischgebets.