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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1884-01-01 · 15. Jahrgang Nᵒ 12. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
15 (1884)
Issue
15. Jahrgang Nᵒ 12.
Date
1884-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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— 92 — terzfeld nach kurzem Todeskampf sanft entschlafen sei. ahre lang hatte derselbe an einer sehr schmerzhaften Lrankheir gelitten, so daß der Tod ihm eine Erlösung war; dennoch traf der Schlag die Gemeinde und da« Land so hart, als ob eine, große Familie ihr Oberhaupt verloren hätte.*) Die Trauerfeiertichkeir. fand am Freitag Morgen« 10 Uhr in der Synagoge unter sehr zahlreicher Betheiligung der iSraelittschen Gemeinde statt. Außerdem hatten sich zu derselben auch der Herr General- und Stahtsuperintendent. sowie die meisten der Herren Stadtpastoren. Herr Rabbiner Dr. Gronemann au« Hannover, Herr Rabbiner vr. Guttmann au« HildeSh^m, dir Herren Oberbürgermeister, Bürgermeister, die Stadträthe. Vertreter de« Bürgerverein« u. A. eingefunden. Auch Vorsteher und Deputationen au« den Landgemeinden sowie die Herren vr. Arnheim und Inspestor Stern au« Seesen und vr. Rosenstock au» Wolfenbüttel waren erschienen. Der Sarg war vor der mit Trauerflor drapirten Kanzel aufgeslellk. Zur Linken desselben hatten die Vorsteher der Gemeinde. sowie die Gemeinderepräsentanten und die Schüler der jüdischen Schule mit ihrem Lehrer, zur Rechten die nächNen Leidtragenden Platz genommen. Zur Eröflnung der Feier intonirte die Orgel eine Traurrhymne, welche von dem .Herrn Cantor Goldberg gesungen wurde, sodann hielt der bisherige zweite und nun wohl in dir Stelle de» Verstorbenen aufrückende Rabbiner Herr vr. Rülf die Gedächtnißrcdr. Derselbe wandte sich zunächst mit den Worten de« Tröste« an die versainmelten Familienmitglieder, darauf hinweisend, daß. wenn auch da« Familirnhaupt au« ihrer Mitte geschieden sei. der Geist, in welchem der Dahingeschiedrne gewaltet, doch unter ihnen sortwirken werde. Der Verstorbene sei in der Familie mit dem Allerheiligsten, der Bu»de«ladr in Israel, zu vergleichen, um welche nach dem Midrasch die Engel Gotte« gekämpft und schließlich obqesiegt hätten. Sich an die Gemeinde wendend, entwarf Redner sodann ein Bild von der Persönlichkeit und Wirksamkeit de« Verstorbene», welcher fast ein halbe« Jahrhundert der Gemeinde al« Lehrer und Seelsorger vorgestanden, dem e« aber nicht beschicden gewesen sei, die in wenigen Monaten bevorstehende Jubiläumsfeier zu begehen. Die Wirksamkeit de« Dahingeschicdenen sei in die Zeit einer NeugTstaltung der israelitische» Gemeinden Deutschland« gefallen; in welchem Geiste derselbe dieser Neugestaltung Rechnung getragen habe, sei allen Mitgliedern der Gemeinde bekannt. Immer sei er der Vertreter de« versöhnenden Frieden« gervcsen, de« Frieden«, der auch ferner für alle Zeiten in der Gemeinde herrschen möge. Redner erinnerte an die große Gelehrsamkeit und die epochemachenden Werke de« Verstorbenen, der deinungrachtet in anspruchsloser Bescheidenheit nie nach Ehren gestrebt habe, welche ihm aber dennoch im hohen Maße zu Thcil geworden wären. So habe der Verblichene sich Mose« und Aron zu Vorbildern genommen, letzteren hinsichtlich der Friedfertigkeit, erster«» hinsichtlich •) Da d-r Raine de» Berblichenen In ganz J«rnel einen sehr guten «lang Hai, lassen wir hier einige bio- und diblioaraphische Rolizen folgen: L. Herzseid wurde am 27. Dezember 1810 in Ullrich am Harz geboren, besuchte da» <b»mnasium zu Nordhausen und sludine vom Jahre 1800 ab bei dem trüberen braunschweigischen Lande»rabbtner Samuel Sger», einem laimudistrn ersten Range», die jüdische Theologie. Hierauf bezog er die Universititt Berlin, aus welcher er Philosophie sowie die morgen ländilchen und klassischen Sprachen studirlc und daneben «eiteren «aimudtschen Unterricht bei den dortigen Rabbinen Oettinger und Rosen stein genoss. Im Jahre 1888 wurde Herzseld Adiunet de« genanuteu Lande»rabbiner» in Brounschweig und nach dessen Tode im Jahre 1842 sein Rachsolger. von Sr. Hoheit dem Herzog wurde er dadurch de» sonder» geehrt, daß ihm al« Anerkennung für seine langjährige schriftstellerische Thätigkeii aus dem Gebiete der Religion, Pädagogik und Ge. Ichicht»kund« im Jahr» 1879 der Professor Titel verliehen wurde. Von feinen seit 1888 bi« 1880 h»rau«gegebenen Schriften sind voriug»«eis« zu nennen: Uebersetzung und tlommentar de« biblischen Buche« „der Prediger Salomoni«": di« Geschichte de« Volke« I«ra«l von 800 bi» 180 vor. Uhr.; Vorschläge zu einer Resorm der jüdischen ithegesetz«; über dt« Sunstlrtstungen der Hebräer; metrologische Voruntersuchungen zu einer Geschichte de« altjüdischen Handel»; Gebetbücher sür die Syna- Bemeind« Braunschweig»; Lehrbücher zum Gebrauche in jüdischen «»schulen; Handel»geschichte »er Juden de« Allerthum»; Einblicke in da» Sprachlich« der semitisch«» Urzeit. der Bescheidenheit. Diese Gedächtnißrede wurde mit eine, Gebete geschlossen und hierauf der Sarg von den Borstehen der Gemeind« aufgehoben und auf den vor der Pforte de Synagoge stehenden Leichenwagen getragen. Dem Leich«, zuge schloß sich fast die gesammte Trauervcrsamimung an den Schluß desselben bildeten die Zöglinge der israelitische, Schule, worauf noch eine große Zahl von Equipagen folgte Am Grabe sprach noch Namen« de« Vorsteher-Collegium« Herr Rechtsanwalt vr. Magnu« in tiefempfundenen herz, lichen Worten dem Heimgegangenen Seelsorger den Dank de, Gemeinde für da« pflichttreue, srge»«rciche Wirke» desselbe, al« Lehrer der Jugend und der Erwachsenen, al» Leiter de« Gottesdienste«, al» religiöser Berathrr i» alle» Lagen de« Leben«, der nicht nur in diesem scinrm Hauptamte, sondere in auch i» den ihm übertragene» Nebrnämtrrn. namentlich al« Direktor der WohlthätiakcitSanstalt „Et ohajim“, wo er al» Annehmer der Bedürftigen gewirkt, ein gewissenhafter Beamter gewesen sei. Die. Gemeinde möge ihre Dankbarkni dadurch bethätigen, daß sie seinen Lehren und seinein Vor bilde gemäß lebe und wirke. — Hierauf wurde der Sar, in die Erde gesenkt und trauernd umstand die große Trauer. Versammlung die Stätte, bi» sich der Grabhügel über de« irdische» Ueberrestr» de« theurrn Entschlafenen gewölbt. M, den rituellen Gebeten wurde die Beerdigung eröffnet unt geschlossen. — Da der nunmehr Verewigte bei Lebzeite, mehrfach die größtmöglichste Einfachheit bei seinem dereinstige, Begräbnisse gewünscht hatte, so glaubten dir Gemeindevor sicher in seinem Sinne zu Handel», wenn sie nicht nvä andere Redner z» Grabreden aufforderten, obgleich die a» wesenden Herrn Rabbiner dazu bereit gewesen wären. — Ta« Andenken de« <Gerechten sei zum Segen! N«rßt»»dft«dt, 7. Mäz. (Or.-Eorr.) Da ich au» der „Israel. Wochenschriftersehe, daß den Lesern derselbe, die MeinungSabgabc der Rabbinen über dir „Friedhoffrage' nicht unerwünscht ist, erlaube auch ich mir. nleine Ansichl hierüber mrtzuthcilen. Ich bin gleichfalls der Ansicht, daß da« auSnahmsmeis, Begraben von Nichtisracliten auf israelitischen Friedhöfe« gestattet sei, möchte jedoch hinzufügen, daß auch Raschi nicht anderer Ansicht zu sein scheint. Ucbcrhaupt bcdaure ich daß gerade Raschi zum Sündrnbock der Intoleranz gemach, wird, er. der durch sein Gutachten über die Anasnim ((Par* das p. 23 d) genügend bewiesen hat, wie weit entfernt von finsterem Fanatismus er gewesen sei. In der Thal scheint mir die gewöhnliche Auffassung der Eommcntarstellc zu Gittin 61a auf Mißverständlich z« beruhen. Die Verordnungen, welche die Rabbinen „um de» Frieden« willenerlassen haben, sind dach keineswegs so auszufassen. daß, wenn der Friede e« erfordere, c« gestatte, sei, nach ihnen sich zu richten, sonder», daß sie unter alle» Umständen beobachtet werden müssen, weil der Friede a verlange. So z. B. ist e« nicht nur gestattet, sondern Vorschrift, den Ikohen zuerst aufzurufe», nicht wenn, sonder« weil der Friede e« erfordert. Daher kan» auch die Verordnung '12 fH21pl keinen andern Sinn haben, al« daß c« Vorschrift sei, unter allen Umständen de« Frieden« halber die heidnische» zugleich mit den israelitischen Leichen zu begraben. Diese Pflicht, meint nun Raschi, könne nicht s« weit gehen, daß die israelitischen Gemeinden genöthigt seien, ihre für theure» Geld erkauften meist unzulänglichen Friedhöfe. den Heiden »ur Verfügung zu stellen, sondern, daß dic Verordnung der Rabbinen nur gebiete, sich mit der Beerdigung heidnischer Leichen zu beschäftigen. Daß e« aber gar nicht gestattet sein soll, heidnische Leichen auf israelitischen Fried- Höfen zu begraben, da« behauptet auch Raschi durchau« nicht Im Schulchan Aruch kann ich gleichfall« nirgend« eia Verbot finden. Der von den Vertretern der gegentheiligea Ansicht citirte ß ö de« oap. 362 — gesetzt, daß er noch Anwendung fände, wa« nicht der Fall ist — sagt nur, das auf dem Friedhofe der Wl nicht neben jVTU, nicht aber, daß, d. SttH überhaupt nicht auf dem Friedhofe begrabe«

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