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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1884-01-01 · 15. Jahrgang Nᵒ 11. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
15 (1884)
Issue
15. Jahrgang Nᵒ 11.
Date
1884-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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— 83 — nämlich auch allr rituellen Bestimmungen. welche da« Prrhälttiiß de« Juden zum Nichtjuden regele, al« ursprünglich allein mit Bezug aus DT3S angrordnet, z. B. auch einen Theil de« Chegesetze«, fallen zu lassen. Cs wäre — könnte man folgern — nicht abzusehen, warum dann die Mischehe zwischen Juden und (fünften, die doch keine SV’SS sind, nicht zulässig sein sollte, da ja. streng buchstäblich genommen. eine feierliche Bekehrung nur von D1"35 verlangt wird! (fine solche Folgerung ist aber nach u»« nicht möglich. Wir sagen: in ethischem Betracht haben Talmud und Schulchan - Aruch von vornherein einen theilwrise falschen Standpunkt eingenommen, sie mögen Heiden oder Christen im Äuge gehabt haben; dagegen habe» sie in rein religiöser Beziehung mit vollkommen richtigem geschichtlichen Hinblick auf dir dem Judenthum gewordene »ronothristischc Sendung und aus die sittlich-heilige Lcl»rttslve,sc. tvelchc allein zu solcher Lkirdung befähigt, eine strenge Absonderung in physischer «Speisegesrtz) und socialer Hinsicht (Che) geboten, eine Absonderung. welche, weil sie einerseits mit der umfassendsten Nächstenliebe und der srirdlichstrn Geselligkeit sich wohl vertrügt, und andrersrit» allein da« providentielle Fortwirken de« Judenthum« ermöglicht.', von un« ebenso ungrscheut wie früher dem Heidenthum, auch dem Christenthum gegenüber für verbindlich gehalten ivcrdrn muß. Nicht, al« ob nicht auch hier eine Fülle unnöthiger Crschiverungcn, llkbertreidungen und Mißverständnisse durch eine eventuelle Nrvision zu beseitigen wäre, aber der Grundgedanke de« jüdischen Ritual«: Rrinerhaltung nicht etwa der jüdischen Rare, sonder» der jüdisch monotheistische» Idee gegenüber ihren noch immer l-errschrnden Trübungen, fortgeirtzte« Hinlcnken de» Sinne« auf Lebr»«heiligu»g durch Mäßigkeit und Bekämpfung der Leiden sck-aften gegenüber den »och immer nicht verschwindenden inassknhaftrn Gegenbeispielen. Dieser, wie der ärgste Feind grslrhen muß. bi«l>er glänzend bnvährtr Grundgedanke, ist gesund und muß mit Muth weiter festgehalten werde». «Schlns, Mm.) . Berichte «nd Corresponden-r«. XVutfdilanb. M«,d,l»r,. I». März. ubSoj urom -ocj ncn. „Die Schlinge der Iutrignrn ist gerissen, »nd wir sind Settet!" — so konnte mit Dank gegen Gvtt da« grsamnitr rael au«rnsrn, da r« den Wahrspruch der tkomtzer Gc< Ischworenen in dein Rrustettinrr Synagvgrnbrand Prverß vernahm: Alle frei! Nicht nur dir vier Angeklagte», sonder» wir Allr sind frei von dem Alp. der seit der «öslinrr >Uernrthrilung aus jedem niitsühlenden J«raelitrn lastete; wir könne» Alle wieder frei da« Haupt erhebe», r« ist dein Judenhaß nicht gelungk». dem Judenthum da» Brandnial der Tnnpeluchandung und Ihoraverbrennuna auf die Stirn zu drücken. PWir damal« in de» lagen „Mordechai's und Cflher'«" ist Inn« Rettung grtvvrdrn. Lüge und Jntrigue sind entlarvt und päahrheit und Gerechtigkeit triumphirr» und >ver weiß, ob «ncht. wie damals, die Hainau« sich selbst in den un« gelegte» schlingen verstrickt und gefangen haben. I Wir lassen hier, in der Voraussetzung. daß jeder unsrrer wlser die ausführlichen Berhandlungr» und Rede» der Brr- »hridigrr in den politischen TagrSdlätttern gelesen haben Werden, von mehrere» un» zugcgangcnrn Depeschen und Gerichten nur 2 (au« Xonitz und «Stettin) au»züglich folge». I Könitz, 8. März. Abend«. (Or.-Corr.) C« waren Ichwrre, ernste Tage, die wir vergangene Woche verlebten, Ibtr Gott sei'« gedankt, er hat der Wahrheit zum Siege »erhol sen. Die Angeklagten sind geretttet und wir mit ihnen: — PUc die Zeitungsberichte können den Cindruck nicht wieder- Mbe». den man empfangm bat. wenn man der Verhandlung Geigewohnt und die Zeugen selbst gesehen und gehört hat. »eder denkende und fühlende Mensch mußte sich sagen, daß unmöglich sei. au« dem großen Lügengewebe auch nur einen einzigen Anhaltepunkt zu finden für die Schuld der Angeklagten, und doch fehlte e« nicht an bangen Stunden für uns und die Bertheidiger. Wir sind diesen verthcidigcrn, einem jedem besonder« in seiner eigenen Art, die Sache zu führen, zu großem Dank verpflichtet. Da ist zuerst der vr. S e l l o mit seiner glänzenden Beredtsamkeit, dessen unermüdlicher Arbeit und scharfsinnigen Deduktionen wir es ja zu danken haben, daß die Sache überhaupt noch einmal zu Verhandlung gekommen; ihm vor Alle» Dank und Anerkennung! Was Herrn Justizrath Makower betrifft, so ist er ein ausgezeichneter, feiner Jurist, der mit seiner klaren, ruhigen Rede außerordentlich günstig auf die Geschworenen und das Gerichtspcrsonal gewirkt hat. Herr Justizrath Scheunemann. der nur wenig aber gemüthvoll gesprochen, hals an dem Siege der Wahrheit mit. Rechtsanwalt Meibauer, ei» liebenswürdiger und intelligenter Mann, war insofern von großer Wichtigkeit, weil er hier am Orte die nöthige Personalkrnntniß besaß. Cr ist auch ein gewandter Redner. Der Präsident, Landgerichtörath Arndt, ist unermüdlich gewesen, Licht und Wahrl)eit in die Sache zu bringe». Danken wir Gott, daß wir in eincm Lande wohne», in welchem Recht und Gerechtigkeit die Stützen des Staate« sind. Stettin. 8. März. Lassen Sic mich zwischen dem Bekanntwerdcn de« Urthrils in hiesiger Stadt z. Z. von CüSlin und jetzt von Könitz eine Parallele ziehen. Damals am Schcmini Azercth ein heiterer, klarer und wolkenloser Herbsttag und die Sonne un« freundlich zulächelnd, als wollte sie, ehe der Winter seine» Cinzug hält. '.'.»« noch einmal durch ihren Glanz erfreuen. Der Festtag, der ja auch dem Andenken unserer Dahingcschirdcnrn gilt, regte in un« allein schon die Wehmuth an; um wir viel trauriger wurde un« aber um'« Herz, al« wir die Nachricht von der Prrurtheilung erfuhren. — In Wolke» gehüllt war gestern der Himmel, leichte Schneeflocke» wirbelten zur Crde. alle« grau in grau. De« Konitzer Proresse« »vegrn lebte hier Alle» in gespannter Cnvartung eines günstige» Ausgang», den» die Zeuge».Aussage» hatten ja für dir Angrschuldigtr» nicht« Belastende» ergeben. Wie bitter aber waren wir Alle enttäuscht, al« wir in den Abendblättern lasen, der Staatsanwalt halte die Anklage aufrecht und habe gegen alle Angeklagten da« „Schuldig" beantragt. Allein r« dauerte nicht lange, so brachte un« der Telegraph dir Knude von der Freisprechung der Angeklagten. wie ein Lauffeuer verbreitete sich diese Nachricht. Der Freund lief zun» Freunde, um r» kl»» initzutlfeile» und sich mit ihm zu freue» und heute bildet r» ausschließlich den Gespräcl)«stvss in allen jüdischen Familien. — Ich hatte doch Recht, al» ich Ihne» s. Z. gleich nach dem Temprlbrandr schrieb: „Noet> war kein Jude so venvorsrn, seinen Tempel anznzündr» und Freude zu empfinde», wenn seine Thorarolle» verbrennen; hoffen »nd wünsche» wir, daß un« ähnliche Anschuldigungen und Anklagen stet« fern blrilien mögen. sSiehc „Neustetti»".) —ck— Asrstschi«, März. «Or.-Corr.) Der heutige Tag wird »och lange Zeit in unsrrer Stadt und Gemeinde unvrrgesse» bleiben. Herr Moritz Rohr au« Bre«>au, ei» Cousin de« verrivigten Abgeordneten Oe. Cduard Lasker, hat eine an diesen erinnernde Gedenktafel au« schivarzem Marmor ansertigen und mit Zustimmung der hiesigen Gemeinde in unserer Shnagvge anbringrn lassen. Deshalb hat hier, in der Geburtsstadt Lasker'«, erst heute eine Gedächtnisfeier für denfclbeti stattgefunden. Nur durch Cinlaßkarten erlangte man den Zutritt in die würdig geschmückte Synagoge, welche lange vor dem auf 4'/, Uhr festgesetzten Beginn der Feier in allr» Räumen vollauf gefüllt war. Magistrat und Stadtverordnete, verwandte LaSkrr'«, Deputationen der Gemeinden Krotoschin, Koschmin, Bvrrk (von diesen waren die Herren Rabbiner erschienen) Pieschen, Ostrowo, Neustadt a. W., Zerkow, MiloSlaw, Jaraczewo und Schrodc waren die Chrengäste. (Die Herren Richter hoben es für passend gehalten, der Feier, welche einem der Väter der dcuschen Justizverfassung galt, fcrnzubleiben. Wie die Hohen brummen, so die Untern summen.) Nach dem Minchagebetr sang ein gut

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