Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 15 (1884)
- Issue
- 15. Jahrgang Nᵒ 10.
- Date
- 1884-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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uiSmu» dargelegt und begründet*) und wollen un« heute nur auf einige neue, wenn auch nicht streng theologische Gesicht«- punkte. welche für die Beschlußfaffung der Leipziger Gemeinde« Vertretung nach zuverlässiger Mittheilung mit leitend gewesen sind, beschränken. Au« der Aufführung der bloßen Thatsachen wird sich ergeben, wie da« ..fromme" Berliner Blatt wieder gelogen und den Leipziger Borstand verleumdet. hat. Zunächst ist zu constatiren, daß der qu. Beschluß nicht von dem Gemeinde-Borstand, sondern von der Gemeinde-Sitzung (Repräsentanten - Versammlung) au« 20 Männern bestehend, wovon auch nicht Einer gegen denselben gestimmt, gefaßt worden ist. Da« Rrsumä dieser denkwürdigen Sitzung lautet w ö r t l i ch: .Die Gemeinde - Sitzung beauftragt den Vorstand der Israelitischen Gemeinde zu Leipzig, der Chebrah Kadoschah hier auszagcben, aus dem jüdischen Friedhöfe auch Leichen vyn Nichtjudcn zu bestatten unter den Bedingungen, wir solch« im Allgemeinen in Leipzig bei Beerdigungen von jüdischen Leichen gelten und unter nachfolgenden besonderen Bestimmungen: 1 a. .muß ein Nichljud« einen deSfallsigcn Wunsch dem Borstand der Israel. ReligionSgemcindc zu Leipzig entweder bei Lebzeiten schriftlich oder sonst durch letztwilligeBcrfügungzu erkennen gegeben haben.**) d. ES kann diese Beerdigung aber auch von dein übcrlelcnden Ehegatten verlangt werden, o. Zur Beerdigung noch anderer nichtjüdischcu Leichen bedarf c« in jedem einzelnen Falle der Erlaubniß de« Vorstände« der I. R. G. zu Leipzig, welche durch einen der nächsten Berwandten der Berftorbenen nach» zusuchen ist. Wird von einem Berwandten gleichen Grade« bis 24 Stunden vor der zur Beerdigung festgesetzten Zeit ein schriftlicher Protest bei dem Bur)lande der I. R. G. zu Leipzig eingereicht. so hat die Bestattung auf dem jüdischen Friedhöfe zu unterbleiben. 2 ist jede dep Anfckaunnaen de» Judentbum» «lebt entst»re«benve religiöse Zeremonie zu vermeiden. 3. darf keine Grabrede gehalten werden, ivelche geeignet ist, Aergerntst bei Jude« zu errege«. t. darf da« Grab oder der Leicbenstein nickt mit Symbolen versehen werde», die dem Bekenntnisse de« Bestatteten st»eetstfck angehören, dem jüdisch»religiösen Bewußtsein aber anstößig sei» könnten. .Zugleich ist die Ehrbrah Kedoschah zu ersuchen, einem Milglicde der Hinterbliebenen Familie der *u bestattenden nichtjüdischen Leiche vor der Beerdigung schriftlich Mittheilung von den vorstehenden Bedingungen 2. 3 u. 4 zu machen." Wo ist den» nun im ganzen Beschluß von einer besonderen Berüekstcktigung der Mtfckehen, dir der .Jüd. Presse" so viele Kopfschmerzen verursachen, die Rede? Was berechtigt das ftomme Blatt zu der folgenden lügnerischen Leistung: .Würde ein einfacher christlicher Bürger testamentarisch seine Bestattung auf dem dortigen jüdischen Friedhof verlangen, so würde man darauf nicht eingehrn. trotz der Toleranz und trotz der vorgeblichen tolmudischen Erlaubniß. Sobald er aber in Mischehe mit einer Jüdin lebt, giebt ihm die Gemeinde .mit Rücksicht auf die Mischehe einen Platz auf dem Friedhofe". Wahrlich um da« au» den obigen Leipziger Beschlüssen und Bestimmungen herauszulesen, muß man entweder nicht deutsch verstehen, nicht logisch denken können oder absichtlich — in majoram dei gloriam — Lügen verbreiten wollen. Wie schwach muß e« doch um den Standpunft der *) Auster den Dielen Zustlimnungen, die UN« direct von bedeutenden jüd. Rabbinen und theologischen «pelehnen zugegangen, ersehen wir au» der .wiener Neuheit", das, viele »slerreichlsche und unaarlsche Rabbinen sich ebensall» gutachtlich in unserem Sinne geändert haben. "*) Ist da« non -12N orsb rrato nach «nsich, der .«elehrien der »Jüd. Pr." vielleicht nur »laäben»genossen gegenüber verpflichtend? Orchodoxie in dieser Frage stehen, wenn sie zu solchen Mitveln der Wort- und Sachverdrehvng greift! Ader selbst zugegeben. e« wären im Leipziger Umkreise Mischehen, die den Anstoß zur EröNerung der Frage gegeben, ist denn der Beschluß so verlockend, daß durch denselben eine Begünstigung oder Beförderung der Mischehen befürchtet werden kann? Muß nicht mit den Thatsachen gerechnet werden? oder will vielleicht dir .Jüd. Presse" durch Be-> Weigerung einer GrabeSstrlle an die in Mischehe lebenden, d. h. an ihrem angestammten Bekenntnisse festhaltenden Personen einen Druck auf den nichtjüdischen Theil ausüben, damit er pro forma sich zum Judrnthum bekehre? Das wäre ja ein Preis gesetzt aus Glaudenswcchsel! Der .Jüd. Presse" sollte e« doch wohl bekannt sein. daß Proselytenmacherei dem Judenthume zuwider ist. Rur die falsche Mutter konnte vor dem Richterstuhle des weisen Königs sagen: nta ,-rrr 'fi na -‘rn: Was aber an den Wortklaut>rrkien und Haarspaltereien in jenem Artikel jeder wahrhafte Jude und Menschenfreund tief beklagen muß, ist. daß durch denselben ein arger Ehillul Haschem bewirkt wirv, indem Glanzstelle» de« Talmuds, des Talmud«. der gegenwärtig von unser» Gegnern nur zu gern al« Waffe gegen da« Judenthum benutzt wird, gewaltsam und in spitzfindisch - sophistischer Weise verdunkelt werden. Am häßlichste» und gefährlichsten dabei ist aber der de» nunciatorische Ton de« frommen Blatte«, indem e« geradezu erklärt, man hebe jetzt deshalb die humanen Bestrebungen de« Judenthum« so hervor .um Eindruck auf da» große christliche Publikum zu machen". .Man ist nicht nur freisinnig. die Welt muß r« auch genau wiffen." .Man übertrifft nicht allein alle Religionen a» .EonfessionSlosigkrit der Grabstätten" — schöne Stilblüthe! — es muß auch öffentlich gezeigt werden," es muß im .Tageblatt" stehen. .Man glaubt nach gewisser Richtung hin Stimmung damit zu machen." Allerdings ist r« rin dringendes Erfordernis, jeder jüd. ReligionSgcmrinde, jede« ivahrhaftri. Jude», gerade heutzutage, wo man da« Judenthum als eine Religion der Unduldsamkeit, der Rache, der Blutgier, de« Ehristcnhasse« u. s. w. verschreit, dir humanen, menschenfreundliche», liebevollen, tolerante» Lehren desselben herv.-rzuhebrn und >m Lickte der vollen Oeffrntlichleit zu zeigen, mrkaddcsch haschem zu sein. So sehr wir auch sonst da« "p“!*?« 07 N27> jatfl .das bescheidene Wandel» mit Gott" anrmpsrhlen, und alle religiöse Ostentatio» — beioiider« auch die der stet« geräuschvoll austrctcnden Orthodoxie— nicht leiden können, in unseren Tagen ist da« Lcuchienlassrn der jüd. HumanitätSlehre» und LiebeSthate» nicht nur zu entschuldigen, svnder» geboten. Und das rechnet die »Jüd. Pr." denn Leipziger Borstande zum Berbrcchcn an? Und denunrin ihn denn Ehristenthum, daß man solche humane Beschlüffc jetzt fuffe. nicht weil sic da» Judenthum lehre, sonder» nur um damit öffentlich zu flunkern, um damit bei de» Ühristcn Effect zu machen! Pfui, über diese« Moßurthum, da« in jetziger Zeit unseren Gegnern da« Schwert gegen un« in die Hand drückt. O. wie werden die antisemitischen Blätter sich darob freuen, wenn sie da» in der .Jüd. Pr." zu lesen bekämen. Wie soll man e« aber »rnnr», wenn die , Jüd. Pr." erst in einem Leitartikel erklärt, unter Ackum, Gojim. Rochri seien im Talmud nur Heiden verstanden, und hier, wo eS sich um eine Talmudstelle handelt, in der selbst den ‘""123 "HO gegenüber die höchsten LiebeSwerke geboten sind, bemüht man sich 1. dieselben vermöge der gewundensten Jnterpretation«regeln zu verkümmern, und 2. da« solcher Gestalt Berkümmerte pur« auf unsere christlichen Mitbruder zu übertr^en. — Anstatt selbst vom orthodoxeften Standpunkt zu sagen: War der Talmud gegen die Leichen götzendienender Heiden so tolerant, um tote viel mehr müssen wir» gegen dir der Ehristrn sein Alzey, 26. Februar. Man greift mich seiten« der Lehrer an, glaubt einen Feind an mir zu haben und begreift nicht, daß man an mir eine» seiner besten Freunde hat. Der