Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 15 (1884)
- Issue
- 15. Jahrgang Nᵒ 4.
- Date
- 1884-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 28 characterisirtc. l£r sagte: .Mit dem Kulturkampf sei auch eine Bcrfolgungssucht gegen die Minorität ein^etreten: er erinnere nur an die Judenhrtze, die in katholische» LandeStheilrn .keinen Boden habe und di« ihm in ihrer Verrohung sehr unsympathisch sei". Aber auch der Aligeordnrtc Richter wie« sie von seiner Thür und dahin, wo ihre Geburt«- und Pflegestätte sei. Er sagte: .Wenn die antisemitische Bewegung in kgtholischen Provinzen nicht so um sich gegriffen, wie in evangelischen, so sei da« wesentlich ein Verdienst der anständigen Haltung der katholischen Geistlichkeit-, (Beifall.) Herr Stöcker war im Hause anwesend und mußte seine Berurtheilung schweigend hinnehmen. (£« ließ sich eben nicht« dagegen sagen. Stellt«, 17. Januar. (Or.-Corr.) In dem vom Ber» läge: .Fortschritt. Actiengesellschaft" zu Berlin heran«- gegebenen .Neue« ABE-Buch". da« in alphabetischer Reihenfolge alle« Wissen«wcrthe behandelt, befindet sich auch rin Artikel über .Juden". Er behandeit so ziemlich Alle«, was für die politischen TageSsragen nölhig ist und kommt zum Schluß auch auf den .Neustettiuer Synagogenbrandzu sprechen. E« sei gestattet, denselben hier wörtlich wiederzugeben: .'Neuerdings schlägt die antisemitische Agitation Eapita au« einem gegen Juden au« N-mstettin geführten BrandstiftungSproeeß. Dein Brand der Synagoge in Neustettin war 1881 dort ein Bortrag de« antisemitischen Agitator« Henriei vorhcrgegange». Mehrfach wurde eine '')rand>tiftung verinuthet al« Folge de« durch jenen Bortrag genährten Judrnhafic». Im Oktober 1883 hat nunmehr eine Berhandlung vor dem Schwurgericht in Eöslin statigcfunde». Fünf bisher unbescholtene Juden waren der Brandstiftung der Synagoge angeklagt. Die Geschworenen haben einen sreigesproche». zivri der wissentlichen Hilfsleistung und zwei der Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige schuldig befunden. Der Gerichtshof hat als einzigen Beweggrund die Absicht angenommen, die Thar antisemitischen Christen in die Schuhe zu schiel>cn. I» juristisclie» Kreisen findet diese« Urtheil eine sehr verschiedene Blurtheilung. Nach den veröffeutlichten. allerdings >»,vollkommenen Zeitungsberichten wurde vielfach eine Freisprechung aller Angeklagten envartrr. E« schien die Möglichkeit vorhanden, daß der Synagogenbrand durch dir Fahrlässigkeit eines jüdischen Tempeldiener« entstanden ist. Die christlichen Bertheidigcr erklärten feierlich, sie seien fest von der Unschuld der Angeklagten überzeugt. Zwei der drei beim Schwurgericht betheiligten Richter sjollen beabsichtigt habe», von der Bestimmung der neuen Strafproccfiordnung Gebrauch zu machen und da« Urtheil der Gefchworenr» aufzuheben behufs Berwcisung der Sache an ein andere« Schwurgericht. Hierzu ist aber nach der Strafprozcßordiiung Einstimmigkeit der drei Richter erforderlich. Diese Einstimmigkeit hatte bei dem Widerspruch eines Richter« nicht erzielt werden können". Neu und interessant an dirier Abhandlung sind die lchtrn Sähe, von denen bisher noch nicht« verlautete. Vielleicht trägt die Beröffentlichung in der .Jsraelitlschen Wochenschrift" bei stm großen Leserkreis derselben zur Richtigstellung bei, wichtig zu wissen wäre c« jedenfalls, was hieran Wahre« ist. K««H«r> (Schluß.) Aber neben diesen verkoinmenen Elsässer Juden gab e« in Frankreich noch zwei andere jüdische Gruppen: dir Juden von Avignon und diejenigen von Bordeaux. Die ersten waren Untenhanen de« Papste« gewesen und waren von ihm behandelt worden, wie ein hochgestellter Herr seinen Hofzwerg behandelt; man betrachtete sie al« ehrlose Leute, gestattete ihnen aber doch die Ausübung des Trödel« und andere Gerverbe. Ganz ander« aber war die Stellung der Juden von Bordeaux. Al« 1498 die Juden au« Spanien und 1498 au» Portugal ausgetrieben wurden, lvaren ihre Vorfahren al« sog. »neue Christen" nach Frankreich gekommen und hatten als solche 1550 einen königlichen Freibrief erhalten, demzufolge ihnen volle Bewegungsfreiheit und volle« politische« Recht gesichert wurde. Sie lebten äußerlich zunächst al« Christen; um so fester aber hielte» sie sich dal»eim an die Tradition der Bäte, und al« endlich freie (Gedanken sich zu regen begannen, da traten sie auch äußerlich wieder al« da« hervor, >va« sie stet» geblieben waren, als Juden. In der Zeit von 1686 cuva bi« 1748 vollzieht sich dieser Umschwung und vom letztgenannten Jahre an finden wir keinen jüdischen Rainen mehr in den Kirchenbüchern von Bordeaux. Diese Juden von Bordeaux standen also in allem den Franzosen gleich : sie waren Großhändler. Rtfedcr, Richter, Gelehrte und die Glieder mancher Familien wie z. B. der Pereira'«, waren al« Vicomte«, Marquis und Barone in die Reihen des französischen Adels eingctretr». So lagen die Dinge, als 1789 die Revolution hereinbrach und gleich in ihren Anstürmen die Proklamation der Menschenrechte brachte. Leider 5alt diese Proklaination aber für die Juden nur in der 'heorie und mancher Kämpfe noch bedue-fte e«. che die Emancipatio» eine Thatsache wurde. Im September 1879 beantragte Abbä GrSgvire die völlige Gleichstellung der Protestanten, Juden und — Comödianlr» mit den übrige» Franzosen. Errmtr Debatten folgten dem Anträge, Debatten, in denen Graf Mirabcau und Robe-pierre mit Ernst und Nachdruck für da« Recht der Jude» eintratcn. Trotzdem wußten die Elsäsier Abgeordneten e« durchzufrtzrn, daß nur bezüglich der Protestanten und Eomödiantcn der Antrag angenommen. bezüglich der Juden aber die Entscheidung hinausgeschoben wurde. Und da« ist der Punkt, an dem die Action der Juden von Bordeaux beginnt: »m ihre althergebrachten Rechte besorgt geworden, sorgten sie durch Ab fendung von Memoranden und Deputationen dafür, daß die Angelegenheit nicht wieder zur Ruhe kam. Im Februar 1790 beschäftigte sich di« Nationalversammlung auf's Reue mit dem Gegenstände. Aber auch jetzt wurde die volle Emancipation noch nicht errungen; den Jude» von Avignon und Bordeaux, den spannische» und portugiesischen Juden wurden die vollen Menschenrechte gegeben — bezüglich der Elsässer Juden aber blieb c» immer noch beim Alten. Endlich, kurz vor Auflösung der Nationalversammlung, erhielten auch diese ihr Recht und dir allgemeine Emancipatio» war damit zur Thatsache geworden. Ader auch jetzt noch mehr der Theorie, al« der Praxi« nach. Im Elsaß hatten sich die Bauern zu offener Geivalt gegen dir jüdischen Wucherer Hinreißen lassen und al« ihre Klagen endlich an den inzwischen zum Kaiser aufgrstiegene» Napoleon gelangten, der übrigen« ebensowenig ein Freund der Juden iverr. wie z. B. Rosseau und Boltairr es grtvesen, der ordnete dieser die Einberufung eine« jüdischen Parlamente« an, da« 1806 zusammentrat. um die vom Ministerium ihm vorgelegten Fragen gutachtlich zu beantworten. Und die« Parlament erklärte Folgendes: Dir jüdische rituelle Ehe hat vor dein Gesetze keine Gültigkeit; sie kan» nur abgeschlossen werde» nach abgeschlossener Cioilche; ebenso wenig hat die Ehescheidung nach jüdischem Ritus gesetzliche Gültigkeit; die Polygamie ist zu verwerfen und der Wucher ein verabscheuungswürdiges und strafbares Verbrechen; da« Judenthum endlich existirt uur noch als Confession, sonst aber gchörrn seine Bekenner al« Bürger dem Lande a». da« ihren Wohnsitz bildet. Mit diesen Erklärungen beginnt die vierte Epoche in der Geschichte der Judenheit, in der wir jetzt leben: an die Stelle der jüdischen Rationalität, die nicht mehr existirt, ist die jüdische Consession getreten. Im folgenden Jahre 1807 gab da« nach Pari» berufene Sanhedrin diesen Erklärungen seine Bestätigung und damit der Emancipatio» den Abschluß. Zum Schluß wandte sich der Vortragende dann der Frage zu, warum die von Deutschland ausgehende judenfrindliche Bnveaung in Frankreich nicht nur kein Berständniß, sonder» nur Hohn und herbe Abweisung erfahre. Da« liege nichi an dem geringen Einflüsse der französischen Juden; denn weil» auch der Zahl nach geringer al» in Deutschland, sei doch ihr Einfluß ein ungleich größerer — gebe e« doch in