Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 15 (1884)
- Issue
- 15. Jahrgang Nᵒ 3.
- Date
- 1884-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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— 18 — Wenn die Kirche die Institutionen der Civil-Ehe bekämpft. weil sie. in der Erweiterung der Machtsphärc de» Staate» folgerichtig eine Verkleinerung der eigenen erblickend, sich in ihrer tvrltlichen Grobmachtstellung beeinträchtigt glaubt, so kann, mit?< »«nähme ihrer eigenen Parteigänger, sich Niemand für diesen Standpunkt erwärmen. Man 'sieht unter dem Deckmantel de« Prinzipe» einen gewöhnliche» Jntrrrssenkampf entbrennen und der von selbstständigen Motiven geleitete Antagonismus der Kirche findet allenthalben eine grl)arnisch«e Opposition. Run ist aber der widerstand de« Lleru» nicht nur auf jenen engherzigen Parteistandpunft zurückzuführen. thatsächlich ist auch ein Prinzip, und ei» sehr gewichtige«, mit ein Hebel ihrer Bewegungen. Dir Civil-Ehe ist die erste Etappe zur Misch-Ehe, die Kirche weih da«, kennt genau die eisernen, ihr fatalen llonsequenzen de« Gesetze» und ivenn sie gegen die letzten ihre ganze Streitmacht entfaltet, so zieht sie nicht nur für ihre weltlichen Interessen in'« Feld, sondern auch für ein ihre ganze Exist» nz bedingende« Princip. Wäre demnach ihre spitze Waffe nur gegen die Mischehe gerichtet, so müßte selbst angesicht» der notorischen Verwerflichkeit ihrer retograden Bestrebungen, doch die Erwägung in den Vordergrund treten, ob sie in dem einen speciellen Falle nicht ein begründetes Anrecht zu erweisen habe, ein Wort in dieser Angelegenheit mitzuspreche». _ (Zchius, s»lgi>. Der „Iudeuspiegelprocest" in Münster «nd der „Schulchan Arnch". I. Herr Londrabbiner Dr. Guttmann in Hildesheim hat unter dem 17. Dcrcmber v. I. folgende Zuschrift an den in diesem Processe als Sachverständiger ausgetretenen kach. Theologen vr. Ecker. Privatdocenten an der Akademie zu Münster, gerichtet: »Sehr geehrter Herr! In der .Germaniahabe ich einen Bericht über die jüngst in Münster stattgehabten Gerichtsverhandlungen und über ein von Ihnen in diesem Proceflc abgegebene« Gutachten gelesen und sehe mich durch den Inhalt des letzteren veranlaßt, die folgenden Zeilen an Sie zu richten in dem Bertrauen, daß es Ihnen als einem Vertreter der Religion und als einem Manne der Wiffenschaft nur erwünscht sein könne, über Jrrthümer aufgeklärt zu werden, die bei der Publicität. mit der sie ausgesprochen wurden, möglicher Weise für Tausende Ihrer Mitmenschen, al« welche Sie wohl auch uns Juden anerkennen werden, eine verhängnißvolle Bedeutung gewinnen können. Sie stellten eS in Ihrem Gutachten geradezu als lächerlich hin. daß unter 0127 ,"12 u. A. im Schulchan Aruch wirkliche Götzendiener und nicht vielmehr Christen sollten zu verstehen sein, daß der Schulchan Aruch als Gesetzgeber, als welchen Sie ihn betrachten, in seinen Berordnunge», betreffend des Verhältnisse« zu den andere» Religionen doch sicherlich nur die Religion im Auge Hab», mit denen die Bekenner de« Iudenthum« in Berührung kämen und nicht etwa — die .Hottentotten-. Sie haben jedoch bei dieser Beweisführung zunächst außer! Acht gelassen, daß der Schulchan Aruch sich nicht ausschließlich oder auch nur vorzugsweise an die europäisch« Iudenheit wendet, sondern ein RcligionScodex ist, in welchem auch der Jude in Indien oder China dir für sein religionsgesetzliche« Verhalten maßgebenden Normen finden soll. Sie würden aber, geehrter Herr, einen solchen Jrrtbum überhaupt nicht haben begehen können wnin Sie sich mit dem Charakter de« Schulchan Aruch auch nur auf da« Oberflächlichste vertraut gemacht hätten. Der Schulchan Aruch ist ebensowenig wie die ihm vorangegaugener Schriftwerke dieser Art ein selbstständiger Gesetzkodex. dessen Termini au« den Anschauungen und Verhältnissen, die etwa zur Zeit de» Verfaffer« geherrscht haben mögen, erklärt werden dürsten; er ist vielmehr nicht« weiter, al» eine Kodifikation de« im Talmud und in der talmudischen Litteratur überlieferten Material». Der flüchtigste Blick in irgend eine beliebige Au«gal>e des Schulchan Aruch hätte Sie davon überzeugen könne»; Sie würden da am Rand« de« Texte« eine Glosse unter dem Titel -«2 gefunden haben, die für jeden einzelne» Satz im Schulchan Aruch die bezügliche Quelle in der talmudischen Litteratur nachweist, wenn also im Schulchan Aruch von 2127 .12 oder ähnl. die Rede ist. so handelt e« sich gar nicht darum, was etwa R. Josef Karo unter diesem Ausdruck verstanden haben könne, sondern einzig und allein darum, >va« in der talmudischen Litteratur verstanden wird. Der Verfaffer des Schulchan Aruch hat die betreffenden Aussprüche des Talmuds kodificiri ohne danach zu frage», ob dieselbe» für dir Praxi« mchr oder minder bedeutsam seien. Wollen Sir gefälligst Schulchan Aruch Joreh-Dea Cap. 13» und sgg. »achschlage» und Sir iverden fast durchweg in dem -,*2 für die angeführte» Sätze die Belegstellen aus dem Traktat des Talmuds, der den Namen Nit H127 führt, verzeichnet finden. Woran aber hat der Talmud gedacht, an Heiden oder an Christen? Sir »vrrden vielleicht wiffrn, daß die Stellen de« Talmud«, die auf Christen Bezug tral-en, an den Fingern hcrzuzählen sind. Bon 2127 aber ist fast auf jedem B'.aite de« Talmud» die Rede. Was bleibt also nach dieser Darlegung, deren Richtigkeit kein Sachkundiger besttcitrn kan», von Ihrer Beiveisführung bestehen? — Was aber die Verbindlichkeit de» Schulchan Aruch betrifft, so steht e» bomit einfach so: Der Schulchan Aruch ist seinem Hauptinhalte nach ein Ritual.- codex und als solcher genießt er allerdings eine groß» Autorität. Bei den Entscheidungen über den Ritus, über Speise, Ehegesetze und And. hat man den Schulchan Aruch. wenn auch durchaus nicht so ausschließlich, wie Sie meinen, zur Richtschnur genommen. Dagegen ist r« nie einem Juden eingefallen, wo es sich um rein ethische Beziehungen handelt, den Schulchan Aruch nachzuschlagen, um zu erfahren, wa« recht sei oder nicht. Die gegentheiligc Auffaffung ist cinfach eine Abgeschmacktheit, dir aller Philosophie und aller Krnntniß de« menschlichen Herzens spottet. Man hat auch meines WiffenS zu keiner Zeit der sittlichen Unterweisung der Jugend den Schulchan Aruch zu Grunde gelegt; dagegen besitzt di»' jüdische Litteratur eine große Anzahl rrligionsphilosophischei und speriell ethischer oder volksthümlich-erbaulicher Schriften die doch in erster Reihe zu bcftagen wären, wo es gilt, ein Unheil.über die im Volke lebenden sittlichen Anschauungen zu fühlen. Wir brauchen uns auch in sittlicher Bezichung des Talmuds und seiner Kodificatoren nicht zu schämen Sie iverden in dem speriell der Ethik gewidmeten Traktat, in den »Sprüchen der Väter-, nicht gerade viele Stellen Nachweise» können, die nicht auch vor der höchste» sittlichen Anschauung bestehen könnten, dagegen hier nnd an anderen Stell«« eine Fülle der lierrlichsten Lehren, an denen gemessen das Ethos so Manche» unter den hochmüthigrn Verächtern de« Iudenthum« gar niedrig erscheine» dürfte. Einzelne bedenkliche Aussprüche des Talmuds aber sind der Ausdruck einer nur zu begreifliche» augenblicklichen Verbitterung, die nur au« Mangel an hi «torischem Sinn von den Kodificatoren. gleichsam ungesehen, mit ausgenommen worden sind.*- Da ich auf dem Gebiete der jüdischen Religionsphilosophie mir durch schriftstellerische Leistungen glaube da« Recht erworben zu haben, al« ein Sachkundiger mitreden zu dürfen, so darf ich vielleicht die Hoffnung hegen, daß Sie meiner Versicherung Glauben schenken werden, wen» ich Ihnen die Erklärung abget>e. daß in der großen Anzahl doamatisher oder ethischer Schriften, die seit dem neunten Jahrhundert n. Chr auf un« gekommen •) Dies« «iissen akfr jetzt unbcdiuat au» de« Schulchan Ar»N> forgfältig auSgrschiedr« werden, darum betaue» wir al» dringlichst- -ietisorderung: Reaisla» de« Schulchan Aruch! weuu'« gebt mit Zuziehung der Orthadazi», wenn diese sich serSudt, dann »tzue sie. <Ard->