Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 13 (1882)
- Issue
- 13. Jahrgang Nᵒ 40-41.
- Date
- 1882-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Beschimpf««-, sonder« um eine« rituelle« Akt. Den« rituell t« Ungar« die Jude« Chrtstenkinder schächten, so ist damit nicht -«sagt, daß die» auch dt« deutschen Jude« thun, uad di« deutsche« Jude« können deshalb auch gar nicht beleidigt sei«, den« fi« fl,w gar nicht gemeint. Der Berliner «esormjude. der mit BehagUchkeit Schinken ißt, wird gewiß kein Christenkind schächte«, und deshalb bleibt nur bestehen, daß in de» Extrablatt nur von den orthodoxen ungarisch;« Juden die Red« gewesen ist. Daß die Inden schon von alter«, her in de« Berdacht steh«,., »um versöhnungSseste (?) Ehriftenkinder ,u schlachten, ist ja bekannt und um »u erfahren, ob die Berliner Jude« von de« Artikel sich beleidigt gefühlt haben, »üßte man die Juden selbst sprechen lassen. — Präs.: E« liegt ein« Anzeige in den Akte» vor, in welcher eine Anzahl angesehener jüdischer Mitbürger die Staatsanwaltschaft auf den Straßenoertauf de« Blatts aufmerksam machen. — Angekl.: Da« stad vereiuzelte Stimmen. Ich verweis« dem gegenüber darauf, daß da« .Tageblatt", welche» doch 70.000 Leser vertritt, sein« Lerwunderung über diese Anklage ausgedrückt und dt« erhobene Beschuldigung für .lächerlich'ertlärt hat. And«- rersert» hat man auch gar nicht so große Bekleminungea gehabt al» anläßlich de» Mortara-Falle« und der Barbara Udrpk'Seschicht« die Judendlätter den Ratholiken alle« Möglich« «achsagten und al« Dt. Straßmann gegen die evangelischen Pfarrer zu Feld« zog und Ludwig Loewe die christlichen Schulen Berdummungsaastalten nannte. (!) Ich wiederhole, daß ich nur die ungarische« und nicht die deutschen Jude« gemeint habe. — Der Staatsanwalt verzichtet« auf ein« Replik und nach kurzer Berathung erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung de« Angellanten. E« sei zu scheiden, inwieweit der Artikel gegen die Juden al« Religionsgesellschaft oder gegen die Juden al« Bolk gerichtet sei. Da finde stch nun der Paffu« de« ungarischen Abgeordneten Jstoczy, in welchem von .dem Fanatismus »nd Rassenhaß diese« gemeinen und volle Verachtung verdienenden Bolle»" gesprochen wird. Hier wird zweifellos da« Judenthum nicht al» Religionsgesellschaft, sondern als Volk, al« Rasse angegriffen. Ein anderer Paffu«, wo von .dieser Vypernbrßt" di« Rede ist, richte sich gleichfalls nicht gegen die Juden al« Religionsgesellschaft, sondern gegen dt« vier Schächter. Dagegen nimmt der Gerichtshof al« unzweifelhast an. baß in dem Paffu«: ,«« wird der immer wieder ausgesprochen« Berdacht zur Gewißheit, daß die Jsraetilen Ehristenblut zu rituellen Zwecken verwenden," kein Unterschied zwischen deutschen uad ungarischen Juden gemacht wird uad dieser Paffu« auch im höchsten Grade geeignet ist, zum Haff, gegen di« Juden aufzureize». Jndeffen werde der Thulbeftand de« 8 H>6 doch nicht erfüllt. Eine Beschimpfung würde nur dann vorliegen, wenn eine rohe beschunpfende und nichtachtend« Au«druckweise, etwa .Mörderbande" und dergl. gebraucht worden wäre. Daß in dem verwerflichen Artikel gegen die Juden al« Ration und al« Raffe gehetzt worden, sei ganz uazwetselhast, iadeffen liege auch der Thatdestand de« 8 ISO St^G.-B. (Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten) nicht vor, uad e« habe deshalb auf Freisprechung erkannt «erden müssen. (Die Unterscheidung zwischen ungarischen und deutschen Jude« bei einer Anklage wegen Beschunpsung der jüd. Religion ist un« unverständlich. S« wäre gut, wen» dies« Angelegenheit ihrer prinzipiellen Wichtigkeit wegen durch all« Instanzen geführt würde. Wie würde ein Gericht»- hos urtheilen, wenn im Hinblick auf die Baltaer oder Preßburger Judenhetzen «in jüd. Flugblatt dt« hämisch« Behauptung aufstellen wollte: da« Christenthum gebiete seinen Bekennern Mord und Todtschlag, oder gestatt« denselben dt« Riedermetzeluna und Plünderung von Juden? wäre da« nicht ein« strafbar« Beschimpfung der christliche« Religion? oder würde der Einwand, daß man nur die russischen und mährischen Christen darunter gemeint habe, die Beschimpfung aufheben? Red.) Srrlltt, SS. September. Redacieur Louis Sunow und Colporteur Robert Schützlrr hatten sich am Dienstag gegen «ine Aullag« wegen Beleidigung de« Amtsrichter« Lion vor der »wettm Strafkammer hiesigen Landgertcht« I. zu verant- »orten, Sjncrimtntrt ist (in Flugblatt, in welche« da« im Mai c. gegen Cunow gefällte Unheil de« hiesige« Schöffengericht«, wegen keletdiguag de« Schriftsteller» Robert Davidson in verhöhnender weise besprochen und zu einer an demselben Abend sttttfindenden Lersammlung »iageladen war. Besonder« war die Religion de« Vorsitzenden Richter« al» .jüdisch" her- > vorgehobta uad zum Schluß al« Thema der Tagesordnung: .lieber dt« Verderblichkeit de« jüdischen Eiafluffes" angegeben. Der Mitangeklagte war von Euuow beauftragt, diese» Flugblatt vor dem hiesige« CriminalgerichtSgebäud« zu verbretten. Der Angeklagte Sunow deftrettet, die Absicht gedabt zu haben, den Amtsrichter Lion beleidigen zu wollen. Derselbe habe bei Publ catton de« Unheil« ihn als .roh und gemein" bezeichnet. Mit der incrimintrten Publieation Hab« er nur Geiegenheit nehmen wollen, di« christlichen Richter zu seiner Versammlung einzuladen, um st« zu überzeugen, daß er nicht roh und gemnn sei. Au« dem in jener Versammlung gehaltenen Bortrage geh« hervor, daß er sogar da« gegen chn gefällte Nrtheit rom Standpunkte eine« jüdischen Richter« au« für gerecht b.'zeichne. Der Vorsitzende «acht den Angevagten auf den fernere» Satz seine« vortragt«, nach welchem er gejagt, der jüdisch« Richter könne stch vom jüdischen Wesen nicht loSreißea, «in deutscher Richter würde ander» geurtheil» haben, auimerkslm uad fragt« ihn. warum er da« wo« »jüdisch" fett gedr ukt dem Charakter de« Richter« vorgesetzt habe. Der Angeklagte erklärte, in seiner Partei sei di« Parole au»gegeben, di« jüdischen Richter zu perhorreseireu, weicher Anschauung er stet» »ntgegengetretea wäre. Um nun seinen Parteigenossen zu zeigen, daß er keinen Abstand genommen Hab«, sich von einem jüdische» Richter aburtheilea zu laffeu, habe er den incriminirten Zusatz gemacht. StattSanwalt Hübsch, mann erachtet diese Angabe für unlogisch und deshalb unstichhattig und findet di« beleidigend« Absicht unzweifelhaft dargethan. Der Sngeklagt« betreib«, wie feine Vorstrafen zeigen, die Beleidigung seiner Mitbürger gewerbsmäßig, und da er diesmal einen Richter zur Zielscheibe seiner Beleivigungen geniacht ht.b«, empfehle sich die Verhängung erner exemplarischen Strafe. Er beantragt« gegen Cunow drei Monate Gefängniß, gegen den Colporteur, der geständigermaßen da« Flugblatt vor der Bettheilung gelesen und 1000 Exemplare verbreitet hat, 20 M. eoeut. vier Tage Gesängaiß. Der Angeklagte Cunow hielt nun eine lang« vertheidiguug»red«. in der u. il. die Stelle vorkam: .Und wenn Sie mir den Kops abschlagtn, ich bleib« der deutschen Sache doch treu." Der Gericht»l»os erkannt« dem Antrag« de« Staat«auwalt« gemäß aus drei Monate Gesängaiß und 20 M.. sprach außerdem dem beleidigten Amtsrichter Lion die PudlicationSdefugniß in der .Boffischen Zeitung" und im »Deutschen Tageblatt" zu. Den An.rag auf Verhaftung de« Angeklagte» wegen Fluchtverdacht« bhnte der Gerichtshof weg«» nicht genügender Begründung ab. Hervorhtdea «ollen wir noch, daß der Strafantrag nicht vom Beleidigten, sondern vom Präsidenten Bardeledeu gestellt worden ist. 26. Sept. (Oc.-Corr.) vorüber sind die hohen Festtage und bet einem großen Theil unserer Glaubeitsgenossrn ist t-ie feierlich« Stimmung, dt« in dieser Zett herrscht«, schon nieder »erflogen. Di« Herren Rabbiner laffen e« an fluten Riahnungea in ihren Predigten an diesen Tagen nicht ehlen nnd der guten Vorsätze, die darnach gefaßt «erden, mögen ja viel« sein, wie viel« kommen aber davon zur Au«führung? Bergeffen wird Alle», di« mal wieder Jaum Rtpvur ist; di« Gleichgültigkeit i« Judeathum ist leider zu groß.! So rüber ist dt« gute alte Zett, wo di« Väter ihr« Söhn« mit nach dem Tengxl nahmen, um fi« schon «l» Rinder an de» Gottesdienst zu gewöhnen. Dean auch hierbei bethätigi e» stch, daß «an auch im Alter thut. «a« mau als Rind gelernt hat. Unsere Jugend kennt da« Gotte»hau« fast