Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1882-01-01 · 13. Jahrgang Nᵒ 37. · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
13 (1882)
Issue
13. Jahrgang Nᵒ 37.
Date
1882-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/5369809-5935096-5938099--4727-5377001
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ich, und de« Ewigen, den Sott de« Himmel», fürchte ich, der da« Meer und da« Trockene geschaffen." Wollt Ihr Juden sein, so bekundet e« in Eurem Leben, mit Eurem Glauben, durch Euer religiöse« Verhalten. Da« Judenthum ist e« müde, die Schuld und da» Unrecht, di« Gedankenlosigkeit und den Uebennuth all Derer zu büßen und zu tragen, welche nur mit ihrer Wiege in ihm stehen und dann im Leben sich von ihm entfernen. Wir sagen nicht, wer nicht für un« ist, ist wider un« — sondern wer nicht mit unist, bleibe fern von un«! Seid wahr gegen Euch selbst. 'N '-2 ’Kfru nyi »Reiniget und läutert Euch, Ihr Träger heiliger GotleSgeräthe!" Haltet fest Euere alten Erbtugenden, Einsachheit, Mäßigkeit, und Lauterkeit, Familiensinn, Pietät u. s.«. Wenn so Wahrheit herrschen wird in unfern Reihen, dann wird der Rest, der un« bleibet, der siebenfach geläuterte »heilige Samen sein zu ewigem Bestände." Dan» wird auch dem blöden Suge e« klar werden, wie noch von Israel unserer Tage da« Prophetenwort gilt: »ES wird der Rest Jacob» sein inmitten vieler Völker, wie ein Thau vom Ewigen, wie Regenguß auf Kraut, der nicht auf Menschen wartet und nicht aus Menschensöhne harret." (Micha S, 6.) Zu solcher sittlichen Läurerung, religiösen Kräftigung und geistigen Erhebung ruft uns da« neue Jahr auf! Möge e« in diesem Sinne für un« Alle werden -"öl» zu einem guten Jahre!" _ Die Inquisition in Ungarn. Bon einem preußischen Juristen. Ungarn hat den zweifelhaften Ruhm, in neuester Zeit die Aufmerksamkeit aller Welt durch ein Strafverfahren erregt zu haben, da» man bei un« in Deutschland nur noch au» den Lehrbüchern mittelalterlich-» Recht« kennt. Der neuste Antrag de« Ver»heidiger«?iötvö« fördert in der Ti«za-E»zlarer Affaire so haarsträubende Dinae zu Tage, daß die öffentliche Meinung berufen ist, zu Gunsten der Gesetzlichkeit und Humanität ihre Stimme zu erheben; nicht um einen Druck auf den endlichen Richierspruch au«zuüben, sondern um zu zeigen, mit welchen Mitteln und in ivelchen Formen ungarische Justiz die „Wahrheit" erforscht. Wie bäannt, ist da« vorzüglichste Belastungönioment die Au»sag« de« 13— I«jährigen Moritz Scharf. Auch vom Standpunkte unsere« Recht« wird man gegen di« Vernehmung eine« Kinde« gegen sein« Eltern nicht« einwenden können, vorau»gefetzt, daß die auf dem Naturrecht beruhende Vorschrift beobachtet wird, vor der Vernehmung über da» Recht zur Zeugnißverweigerung zu belehren. Jeder Richter weiß au« eigener Erfahrung, wir schwer e« ist, Leuten von geringer Bildung, ganz besonder« aber Kindern, da» Recht der Zeugnißverweigerung klar zu machen. S« knüpfen sich oft di« sonderbarsten Vorstellungen über die Folgen solcher Verweigerung daran. Unsere« Erachten« darf der Richter auch bei dem gewiffenhaftesten und eifrigsten Bestreben, die Wahrheit zu erforschen, da« ethische Moment nicht unberücksichtigt laffen, daß da« Kind wider sein,» Willen nicht seinen Eltern gegenübergestellt werden darf. Man geht nicht zu weit, wenn nian anntmmt, daß derartige Aussagen zumeist au» ganz anderen Motiven al« denen der Wahrheitsliebe entspringen. Da« Widernatürliche kann eben nicht wahr sein. Da« Verfahren de« Untersuchungsrichter« läßt unzweifelhaft erkennen, daß in dieser Richtung schwer gesündigt worden ist, und der Glaub« an di« Unparteilichkeit diese« Richter« ist hiermit erschüttert. E« kann nach den actenmäßigen Au«führungen de» Verlheidiger« nicht zweifelhaft sein, daß von der vorgeschriebenen Belehrung über da» Rech» zur Zeugnißverweigerung hier nicht blo« kein Gebrauch gemacht worden ist, sondern sogar durch all« nur denkbaren ungesetzlicher Mittel diese« Zeugniß de« Moritz Scharf zu Ungun I sten seiner Eltern beeinflußt worden ist. Für die Richtigkeit dieser Ansicht spricht neben vielen andern Umständen d e mitternächtliche Vernehmung und die Einsperrung de« Zeugen Moritz Scharf. Kein preußischer I Richer wird sich, abgesehen von dem Falle, daß der Tod die Hino u«fchiebung einer Vernehmung verböte, zu einer nächtlichen Vernehmung eine« Angeklagten entschließen können. Unsere Prozeßgesetze enthalten allerdings kein direkte« Verbot einer nächtlichen Vernehmung. Ganz mit Recht; denn e« ist ein ,infache« Gebot de« Anstande», der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, auch einem Verbrecher die zu seiner Sammlung und sittlichen Ausrichtung nothwendige Ruhe, sowe.t eS sich mit dem Zwecke der Untersuchung verträgt, zu belassen. Nächtliche Vernehmungen tragen unzweifelhaft den Eharakter der Tortur, welche bekanntlich alles nur nicht die Wahrhrit an's Licht fördert. Gerade weil nian diesen Charakter ihnen beilegte, waren sie ein beliebte« Mittel der Inquisition, die bekanntlich da« Licht scheute und auch durch solche nächtliche Vernehmungen da« Gemüth de« Angeklagten zu verwirren uno erschrecken beabsichtigte. Um wie viel mehr trifft die llnzuläffigkeit einer nächtlichen Vernehmung bezüglich eine« Zeugen zu. eine« Zeugen, der »och im Kinde«alter gegen seine eigenen Eltern ausgerusen wird. Ein leidenschaftsloser, unparteischer und gewisienhaster Richter mußte sich darüber klar werben, daß der Werth einer Zeugenaussage in der Möglichkeit einer ruhigen, sachlichen und überlegten Aeußerung besteht. Wie kann man von einem Kind:, da» di« um Mitternacht vo» Panduren gequält worden ist, verlangen, daß eS, ohne sich der Ruhe hingeben zu können, ohne in ven vollständige» Besitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte zu gelangen, eine wahrheitsgemäße, d. h. auf richtiger Erinnerung basirenve Aussage mache? Daß der Untersuchungsrichter diese Momente nicht erwogen hat, läßt unzweifelhaft erkennen, daß hier nicht jene L idenschastSlongkeit odgeioaltet hat, welche man bei einem Richter vorauszusetzen berechtigt ist. In weit höherem Grade wird jedoch da« RechrSbewußtsein beleidigt durch die nicht mehr wegzuleugj ne»d: Thalsache, daß der Knabe Moritz Scharf sofort nach 1 Abgabe seine« Zeugnisse« in Haft genommen und seit Monaten in der Einsperrung belassen wird. Für diese Einsperrung werden von der Lerlheidigung folgende drei Motive ange,jeden. Da» eine >var, damit da» Kind Niemandem ent- , decken könne, wie man mit ihm in der Nacht vom lit. auf den 20. Mai vom Abend bi« zum frühen Morgen verfuhr. Da« zweite Motiv war, daß da« Kind seine unter den Qualen de» Einflüsse« de« Sicherheittkommiffär«, de» Schncken« und der Schlaflosigkeit abgegebene Ausfage vor Niemandem zurüikzieheir oder wesentlich modisiziren könnte. Da« dritte Motiv aber war, daß die Untersuchung di« ungestörte, bequeme Möglichkeit und Gelegenheit besitze, da« Kind dem nothwendlgen Zengenpräparirungöoersahren zu unterziehen, in ihm Abscheu vor Vater, Mutter, Religion und Glaubensgenossen zu erregen und in ihm je»« Au«sage. die ursprünglich unter dem G^w.chte de« Zioaiige« entstanden, allmählich mit dem Scheine der Spontaneität und Uebeizeugung zu bekleiden. Leider sind die ttu«sührungen der Bertheidigung nur zu wahr,") und e« wird jeden Menschenfreund auf da« Schnierzlichstr berühren, daß ein Gericht mit solchen Mitteln der .heiligen Jnquisition" die Wahrheit an'« Licht fördern will. Ist e« doch, al« ob Judenverfolgung und Inquisition stet« gleichzeitig ihr blutgrinsende« Haupt erheben müßten, bi« auch sie wieder vor den Lichtstrahlen de« Himmel« nach ihrer grauen Rumpelkantmer entweichen. Berichte und Correspoadeuzea. Deutschland. Magdeburg. Wir tragen den nachfolgenden Artikel au« •) La« hat denn schließlich doch auch der Minister de« Innern eingesrtzen. (Vgl. Heuest» und vermischte unter »Pest.' Ued.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.