Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 13 (1882)
- Issue
- 13. Jahrgang Nᵒ 31.
- Date
- 1882-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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— *40 — piff« |u Schulden kommen laffeil oder Bestrebungen an den Tag lege», welch« geeignet stnd, di« Wohlfahrt der christlichen Angehörige» de« Staate« »n schädigen." 6« wird dann weiter angeführt, daß in dem Artikel diejenigen Personen, gegen welche die Anreizung gerichtet ist, nicht deutlich erkennbar und von Andern zu unterscheiden stnd, «««halb ß 130 de« Strafgesetzbuch« nicht Anw.ndung finden könne; auch fehle der Bewei«, daß da« Kasseler Journal zu „Genaltthätigkeiten", d. h. .zur gewaltsamen Vertreibung, Plünderung oder Unterdrückung el»e« Theile« der jüdische» Staatsangehörigen", angereizt Hab«. »Er liegt die« — heißt e« wörtlich — nicht in der Tendenz de« Kasseler Journal», welche« di« Stöckerfch« Partei vertritt" und deren Ziele auf dem ruhigen gesetzlichen Wege zu erreichen hoffe. Am bemerkenSwerthesten ist der Schluß ve« Bescheide», welcher besagt: „5Di* fraglichen Artikel beabsichtigen, die konservative Partei zu stärken und Andere zum Abfall von der liberalen Partei, insbesondere von der Fortschrittspartei, zu bewegen. S« find die Schilderungen von den Hebelgriffen der Juden und dem zerstörender. Änfluß der von den Juden geleiteten Preff« auszufaffen. Die Möglichkeit, daß durch diese Zeitung»- polemik Klaffen der hiesigen Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten angereizt werden könnten, ist entschieden zn verneinen." Wir wissen nicht, ob die Garantie, welche der Herr Oberstaatsanwalt hier übernimmt, den Kasseler Israeliten für all« Fäll« Beruhigung gewährt. Am Interessantesten ist di« Ansicht, welch« Herr Oberstaatsanwalt Bartel» über den Zweck der antisemitischen Heweguug bat; sie soll also, wie wir erfahren, der liberalen Partei Abbruch thun und deren Angehörige den Konservativen in die Arni« treiben. Ob man auch an anderen amtlichen Stellen diese Auffassung theilt? In Leipzig wurde vor einigen Tagen «in Buchbindergesell« wegen Zuwiderhandlung gegen 8 130 de» Strafgesetzbuches vom Landgerichte zu einer 3monatlich«n Gefängnitzstraf« verurtheilt. Da« Vergehen lag in einem „Eingesandt", welche« vor einigen Monaten in dem zu Zürich erscheinenden und in Deutschland verbdteneu „Sozialdemokrat" adgedruckt war. Der 8 130 des Strafgesetzbuches lautet: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weif« verschiedene Klaffen der Bevölkerung öffentlich zu Gewaltthätigkeiten gegen einander anreizt, wird mit Geldstrafe bi» zu 2000 Thalern, oder mitGefängniß bis zu 2 Jahren bestraft." Run wurde dem Angeklagten gar nicht zur Last gelegt, daß er in seinem „Eingesandt" zu „Grwaltthätigkeiten" im Sinne de« 8 130 angrreizt habe. Da» Strafbare wurde darin gesunden, daß er sich in seinem „Eingesandt" mit der Haltung de» „Sozialdemokrat" einverstanden erklärt habe; und da der „Sozialdemokrat" auch zu Gewalttbätigkeiten" anreize, so sei der mit ihm Einverstandene folgerichtig desselben Verbrechen» schuldig. (Wir führen d esen Fall hier nur deshalb an, um zu zeige«, wie nach 8 130 Herr Henrici wegen semer letzten Rede, in der er offen zur russischen Methode gegen die Juden aufforderte. (er sagte nach den Zeitungsberichten: „Raubthiere verdienen keine Schonung. Nicht eher werden wir ruhen, di« da» Judenthum in den Staub gezogen ist, in den e» gehört." Darauf stürmischer, lang anhaltender Beifall.) auf einige Monate mundtodt zu machen wäre — wenn der Staatsanwalt wollte! Red.) Eisenach. Der Frühmeffer und LandtagSabgeordnete Hagemann aus Geisa hat unlängst in einem, im dortigen landwirthschaftlichen Vereine gehaltenen Bortrage die sonderbare Behauptung aufgestellt, daß einige in Rumänien angeftrebten agrarischen Gesetze nicht zu Stand« kämen, weil da» dort „vorherrschende Judenthum" denselben entgegentrete. Die „Eisen. Zeit." bringt hiergegen in einem „Eingesandt" folgende Abwehr: „Dieser Behauptung muß ich entschiedenen Widerspruch entgegenstellen. Ich weiß nicht, au« welchem judenfemdlichen Blatte oder Buche Herr Hagemanu diese Mitthesinng hat. Bet der Art und Weist aber, in «elcher in der Gegenwart in den hetr. Schriftwerken mit unwahre« Phrasen um sich geworfen wird, hätte Herr Hagemann doch sehr wohl daran gethan, diese Behauptung erst auf ihren WahrhellSgehalt zu prüfe«. Hätte er diese Vorsicht angewendet, so würde di« Ehrenhastigkelt seine« Eharakter« ihn sicher gehindert haben, eine so unwahr« Beschuldigung au«zusprechen; denn wa« er hier über den hindernden Einfluß der Juden hinsichtlich de» angestredten Gesetze« in Rumänien sagt, bat weder in den Thatsach«. noch in den dort herrschenden Verhältnissen die mindeste Begründung. E« ist überhaupt unrichtig, daß ein besonderer Einfluß der Juden al« solcher aus die Gesetzgebung irgend eine« europäischen Staate« wirklich vorhanden ist. so sehr auch di« zeterschreienden, .ückwärt» drängenden Gegner sich bemühen, da« P .lese» glauben zu machen. Da» Ganze beschränkt sich d .uni, daß sich in einigen Volksvertretungen auch einige wenige Juden befinden. Wa« dies« hier gewiktr haben und wirken, geschah und geschieht einzig und allein in ihrer Pflichterfüllung al» Staatsbürger und Volksvertreter. Mit dem Judenthum hat da» nicht» zu schaffen. Uebrigen» dürfen wir es auch mit Genugthuung aussprechen, daß da» Wirke» dieser Männer in ihrer Abgeordneteueigenschast stet» nach ihrer besten Ueberzeugung den freiheitlichen VolkSbestrebungen und dem wahren Volkswohle dienstbar gewesen ist Wa» Rumänien bttrifft. so ist der Einfluß der Juden oder irgend eine» Juden auf staatliche Angelegen Hellen dort gleich Rull. Wie bekannt, ist Ruinänien seiner Zeit erst durch die Berliner Eonferenz gezwungen worden, die Juden u emanzipiren. Da» betreffende EmanzipllionSgesetz ist aber o verclausulirt, daß e» nicht» al» ein werthlofe» Stück Papier ist. In keinem der gesetzgebenden Faktoren in Rumänien hat bi« jetzt «in Jude Eingang gesunden. Die meisten au» den Kammerberathungen hervorgegangenen und hervorgehenden Gesetze haben eine entschiedene judenfeindliche Tendenz. Die Juden nehmen dort eine in jeder Beziehung untergeordnete Stellung ein. Wie kann da von „vorherrschendem Judenthum" di« Rede sein? Diese» zur Steuer der Wahrheit! B. H."") Vefterreich-Ungarn. Wie». 23. Juli. Die vorgestern hier versammelten Delegirtei» de» deutschen Eentralcomits's zu Berlin, de» Hilf». comitä'S zu Frankfurt a. M., der Alliance JSraÄite Universelle zu Pari» und der hiesigen Israelitischen Allianz haben in einer Privatbesprechung folgende Grundsätze aufgestellt: I. Da» Hilfswerk für Brody bezieht sich fortan nur auf die gegenwärtig daselbst anwesenden Flüchtlinge, welche in der Matrikel der Brody er Filiale der Wiener Allianz ausgenommen sind. Die» ist in Rußland bekannt zu machen II Da« Hilfswerk besteht: a) in der Beförderung von ca. 100 Personen wöchentlich nach Amerika (man vergl. unfern Leitart. in vor. Sir. Red) b) in der Unterbringung von in Brody noch ange sammelten Flüchtlingen in verschiedenen Ländern, insoweit e» die Umstände eines jeden Landes gestatten. 111. Die Rückbeförderung von Flüchtlingen nach Rußland wird, unbeirrt von der Emigration und Dispersion, fortgesetzt. ES wurde in der Sitzung zur Kenntniß gebracht, daß gemäß eine« Anfangs Juli von der k. k. Statthalterei an da» Brodyer Coniitö ergangenen Erlasse» die Evakuirung Brody'» innerhalb sechs bi« acht Wochen vollendet sein muß. Wie«. (Schluß.) Wenn wir die« ausschieben, so verlieren wir die 4 bi« 5 Monate, die uns vom Winter trennen, mit nationalen Streitigkeiten und Nor rang« kämpfen, mit einem langen Brief- und einem kostspieligen Telegrammen wrchsel; wir werden den Winter durch die Leute ernähren *) ffl« ersuchen diejenigen uns. Lorrrsp^ di, ihr« verichi« — »»rtlich gleich — auch vliurrn entgegengesetzter »ttchtung zusenden, »n« die» doch bei der Einsendung ,u bemerken, dam» mir ihre Sendung — in de» „charakterlosen- Papierkord »ersrn. |R«*.)