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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1882-01-01 · 13. Jahrgang Nᵒ 22. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
13 (1882)
Issue
13. Jahrgang Nᵒ 22.
Date
1882-01-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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— 167 — von dem Ministercomttö vereinbarten, unterm IS. Mai von dem Kaiser bestätigten, nachstehenden vier Punkte hinsichtlich ter interimistischen Borschriften für die Juden. Darnach ist 1) den Juden verboten, von jetzt ab sich außerhalb der Städte und Dörfer niederzulaffen, ausgenommen in den schon bestehenden Judencolonien; 2) sind vorläufig alle Kauf- und Pachtabschlüsse mit Juden ,u ststircn; 3) ist den Juden verboten, an Sonn- und Feiertagen, an welch«» di« christlichen Geschäfte geschloffen sind, Handel zu treiben; 4) der erste und dritte Punkt nur in den Gouvernement» anzuwer.de», in welchen Juden ständig ansäffig sind. II. Der .Regierungtanzeiger" bringt auf Allerhöchsten Bnehl zur allgemeinen Kenntniß, daß die Regierung fest entschlossen ist, unabläblich alle Gewaltthätigkeiten an der Person und dem Eigen'hum der jüdischen Bevölkerung, welch« unter oem Schutz der für alle Uterthane» Sr. Majestät allgemein gütige» Gesetze siebt, zu ahnden. Außerdem wird den Gouvcrneuren und Behörde» anbesohle», unter persönlicher Per« aitwortlichkeit rechtzeitig Maßregeln zur Verhütung von Exzessen gegen die jüdische Bevölkerung eoent. zur sofortigen Unterdrückung solcher Exzesse zu ergreifen. Jede Fahrläffigkeit der Behörden hierbei wir» durch Dienstentlassung bestraft. Durch eine arge Layanslaffung in der Depesche Nr. I. bezüglich der .vier Punkte zur R-gelung der Judensragr" ist die t utende Absicht dieser Bestimmungen gerade in ihr Gegen« Heil verkehrt worden. Die Depesche wäre gleichbedeutend Hit einer Bernichtung der Existenz der ruffische» Israeliten und mit einem .vorläufigen" Ruin eine» großen Theil» de» misischen Handel» gewesen. In Wahrheit aber bestimmt der Utas I. al» Punkt 2: .E» ist die Ausführung von Kauf- »nd Pachtkontrakte», wie die Ausfertigung von Hypotheken aus den Rainen von Juden zeitweilig eiuzustellen, wenn es sich um Besitzungen außerhalb der Städte und Flecken handelt, »uch sind ihn.» keine Bollmachten für die Berwallung solcher Besitzungen auszusttllen." Die Absicht de» ruffischen Czare», die in jene» Ukascn ausgedrückt ist. scheint eine durchaus gute zu fei», und es ist nur zu bedauern, daß die Ausführung dieser Absichten einem verhaßten und haffenSwerthen Mann, Herrn Jgnatieff, zufallea muß, in deffen Intentionen inan nicht das geringste Per» Hauen zu fetzen berechtigt ist. In dem einen UkaS also wird den Inden in Rußland >uge>agt, sie sollten vor Greuel geschützt werden. Richt mehr uue bisher sollten die Behörden müßig zuschaue», wen» der Juden ßud und Gut zerstört, ihr Leben gefährdet, ihre Frauen und löchler geschändet, ihre Häuser verbrannt werden, sonder» die Gouvernements-Behörde» werden angtwiese», strenger einzuchleltrn, und bei der Strafe der Dienslentsetzung sollten sie gehalten 'in, die Wiederkehr solcher Gräuel zu verhindern. In der kbii wird auch bereit« Petersburg«. Blätter» au« Kiew »meldet, daß der dortige Generatgonverneur Drenleln " Folge bö«williger A>t«sprengung von Gerüchten über bevor« lielniiv« iieue Exzess« gegen die jüdische tztevölterung an di« Bewohner Balta« d>« Erklärung gerichtet habe, das, alle liheder solcher Erzesse und alle Autwlegler zu denselben durch Krteg«gertcht bestraft werden würd.'n und oaß, fall« die hpliietmaßregeln zur llnterdrüctung von Erzessen nicht au«« "chend sein sollten, biete mit itllastengewall »iedergeschtagen °>rven würde«. Der Poltzetmeister von Balta fordert jüdisch« Bevölkerung aus, ruhig zu seln und garantirt di« »ivnlae Riederschlagung jede» Exzess,«. De, ander« Uta« verbietet den Juden, ihre Häuser und Ruiidftäche«, die außerhalb oer Ltädie liegen, zu verkaufen. Mt», will dadurch der Auaivanberung «inen Riegel vorschie« und vielleicht wird auch diese Maßregel in der Thal nur nie .temporäre" sein, — mindeste»« verheißt die« der Uka». fft die» der Fall, will man nur den Wirkungen der tanit, die unter der t«raelitischen Bevölkerung ln Rußland «rrscht, e,nen Riegel vorschieben nnd dt« besitzend« Klaff« unter den bi»her Bedrängten von der Auswanderung abhalten, fo läßt sich dagegen verhältnißmäßig wenig einwenden, obwohl e» ja am Ende auch genügte, wenn die Schutzmaßregeln, die der Kaiser verheißt, ernst und energisch durchgeführt würden. Borweg hat gewiß keine AnSwanderungssucht unter den Juden in Rußland geherrscht — nur der bittern ' Roth gehorchend, griffen die besitzcndea Klaffen derselben zum Wanderstabe. Ist der Schutz der Behörden ein ernster, wird wirklich au»geführt, wa» der Czar verheißt und befiehlt, so würde die Auswanderung von selbst aushörrn, auch ohne jene» Beräußerungsgebot. Berlin, im Mai. Der Ausschuß de» D.-J. Gemeindebunde» vrrsendet folgende» Circular: „Am 5. Juni d. I. findet in, gesammten deutschen Paterlande di« von der Reichsregierung angeordnete Berufszählung statt. Jeder Bürger ist verpfiichtet, durch wahrheitsgemäße, correcte und klare Angaben dazu beizutragen, daß ein möglichst treue» Bild von dem Erwerbs- und Berufsleben der deutsche» BolkeS gewönne» werde. Wir Juden haben hierbei noch eine besondere Verpflichtung und ein besonderes Intereffe. E« gielt, der Verdächtigung entgegenzutreten, al» cb der Sinn für die sogenannten productiven Berussarten, die die Liebe zum Handwerk, zur Landwirthfchast und den technischen Gewerben in jüdische» Kreisen gänzlich erstorben sei. Nichts kann verkehrter fei», als dce Anschauung, daß der Jude durch seine natürlichen Anlagen und Neigungen oder gar durch die Lehren seiner Religion von diesen nützlichen Beschäftigungen abgezogen und vorwiegend auf den Handel hlngewiesen werde. Wer vielmehr da« Judenthum und seine Geschichte kennt, weiß, daß die Juden ursprünglich ein acker-- bau- und gewerbetreibendes Volk, erst durch die Roth der Zeit, durch die Unduldsamkeit ihrer Gegner, durch grausame Verfolgungen und harte AusnahmSgffctze. ganz gegen ihre Neigung und Gewohnheiten, gegen Lelire »nd Beispiel ihrer angesehensten Führer in eine einseitig commerzielle Bah» hineingedräugt worden sind. Wie hoch die Juden de» Alterthums und de» Mittelalter» die Würde und den Segen der Arbeit schützte», wie gesui'd sie über de» Handwerks goldenen Boden dachten und wie fleißig sie ihn bebauten — während die Völker rings um sie her da- Handwerk verachteten — davon zeuge» unzählige Stellcn de» jüdischen Schriftthum». wahre Perlen üconomischer und ethischer Weisheit. Die hervoriagendsteu Lehrer des Judenthum» — ein Hillel, ein R. Akiba, ein R. Jos», bei, Chananja, ein R. Jochana» und viele Andere — waren Handwerker; sie verschmähte» e« nicht, neben ih-en ernsten Studien da» ehrsame Handw rk eine« Schneider», Schuster», Schinieves, Töpfer». Bäcker« u. dgl. zu betreiben und sie rühmten sich gern ihrer Berufsarbeit. Diese Vorliebe sür da« Handwerk hat sich bet den Juden überall da „halten, wo sie sich freier bewegen konnte» nnd nicht durch exclusive Gesetze, Znnst- »nd Trennung»,,geln zwang«we,se von solchen Beschtlstigunge» ferngehalten wurden. Und so fehlt «» auch unter den drntschen Juden, so sehr bier auch dt« Folgen der srüheren Ausschließung noch svitwiiken, nicht an wacker.» Männ«rn, di« «ln ehrliche» Handwerk mit Erfolg erlernt und ihr« Existenz darauf begiünde, haben Kann» wir«» in Denischland dl« confrssionellen Schrank«« gefallen und den Ju"»n der Zugang zu den v««Ichl»d,nsten <terus«a,t«n eröffnet, al» sich auch schon eifrige Bestrebung«» für Fa,v«rung ve« Handwerk« in jüdischen Kreisen regten. ll»d dies« Bejtr,düngen sind schon bt»b«r nicht ohne Frucht gtblleben. Di« bevorstehend« xfühlung wird dt«» darlhun, wenn nur und daraus kvmml »« an — >«der Jude, der «tn Handwerk «rlern« hat und «inen Handwrrktniäßigen Beruf betreibt, nicht unterläßt, die« der WahrheN gemäß ohne jede Umschreibung und Avlchivächung tn dce Listen einzuzeichne». Falsche Schaui, Eitellett und die leider tn unserer Zeit so weit verbreitete Sucht zu glänzen und sich über seinen Stand erheben zu wollen, verleiten Manchen, der «tu Handwerk betreibt, nebenbei ein offene« Geschäft führt.

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