Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 13 (1882)
- Issue
- 13. Jahrgang Nᵒ 17.
- Date
- 1882-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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geeignete Kräfte zu «rsiürken.' — Der Vorfitzeide, Oberbürgermeister vr. v. Forckenbeck. schloß hierouf die Sitzung mü der Bitte, da« Somitä nunmehr thatkräftigst durch Geldmtttel rc. zu unterstützen. — Di« i« Saite aufgelegten Beitrag«listen ergaben bereit« ein« recht erhebliche Zeichnunglsumm«. Berichte und Corrkspoudmzea. Deretschkawd. Maqbebnrg. Eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der der Berpslichtung zur Leistung von Beiträgen zu den CultuS- Kostea der jüdischen Gem.inden hat das Obe,-Berwaltung-- Gericht getroffen. Der jüdische Han)lung«LommiS 8p. zu C. furgirt daselbst al« Verwalter der Filiale eine« Materialwaaren Geschäfts. Der §. 8. der Semeindestaluten der Synagogen-Gemeind« zu C. bestimmt, drß zu den Eultu«- rc. Kosten derselben alle jüdischen Gemeindemitglieder beüragSpflichttg sind, welch« einen eigenen Hau«stand haben. Der Borsteher der Synagogen-Gemctnd« zu E. veranlagte daher den Ep. zu den Cultu«kosten pro 1881 mit 18 Mk. Ep. reclamirte hiergegen bei dem Borstand« weil er eine selbst« ständige Stellung nicht habe; hiermit zurückgewiesen. klagte Ep gegen den Borstand auf Befreiung von der Zahlung der 18 Mk. Da« Bezirk«verwaltung«gericht zu Front iurt a. Oerkannte am 3. Juli 1881 auf Abweisung der kklage, da Sp. al» selbständig und al» Mitglied der Synagogen-Gemeind« zu E. zuerachten und zur Zahlung verpflichtet l 'i. Hiergegen erhob Ep. Berufung, da er nicht selbstständig sei, keine Prokura habe und al« Eommr« sungire, eine eigene Wirthschaft nicht besitze und al« Chambregarnist wohne. Da« Obei -Ler.oaltung«- geeicht erkannte am 17. Octoder 1881 auf Aushebung der Vorentscheidung und Zurückweisung der Suche zur nochmaligen Prüfung und Entscheidung an da» 4»ezirk« Verwaltungs-Gericht zu Frankfurt a. O-: der 8 8 der Gemeinde-Statuten mach« die Beitrag«pfllcht von einem eigei en Ha»«stanve abhängig; ob Sp. ein » solchen habe, sei vom Bo> oernchier nicht festgestellt, mithin nachträglich noch zu oewirke». Eine in Folge deffen extrahirte amtliqe Auskunft der Polizei Verwaltung zu E. ergab, daß Sp. bei der Wittwe K. al» Chambregarnist wohnt, und erkannte da» Bezirk« Verwaltung-Gericht zu Frankfurt a. O., nachdem »er Synagogen-Borstaiid unter Berufung auf da« Refcript de« Minister« de« Innern vom 28. September 1863 noch auSgeiührt Halle, daß Sp. al« Besitzer eine« eigenen Hausstandes angesehen werben müsse, well er keinem anderen Hau-stande angehöre, am 16. vezemb.r auf Abweisung der Klage. Sp. wohn« al« Chambregarnist, jedoch sei nach §. 5 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 183» nach zurückgeleglem 24. Lebensjahre Jeder als selbstständig zu betrachten, der eineneigenenHauSstand habe; au« den verathungen der Hänser de« Landtage« über diese Städte Ordnung und di« Gemeind« Ordnung vom 11. März 1b SO ergebe sich aber, daß zu einen, Hausstand nicht ein eigener Hau«halr, ein eigener Heerd gehöre, sondern da» Vorhandensein eine« eigenen Hau«, stände« schon bei Demjenigen anzunehmen sei, der keinem anderen Haurstand« angehöre; letztere« fei bei Sp. der Fall und müffe derselbe daher al« deitrag«flichtig ange>ehen werden. Gegen diese Entscheidung legte Sp. die Revision ein, weil er zum Hau«sta»de der Wittwe K.. bei wacher er wohne und beköstigt «erde, gehöre, mithin er kein« eigene Wohnung und keine eigenen Möbel besitz«. Nachdem der Beklagt« noch eingewendet hatte, daß die Zugehörigkeit zu einem Hau«stunde nur bei Angehörigen, nicht bet fremde« Personen angenommen werden könne, bestätigte da« Ober-Berwal»ung«gerich1 am 3 d. M. dt« Vorentscheidung. Berit». I» Folg« der von dem Polizei-Präsidium ausgestellten Forderung soll, zu gößerer Sicherheit und ge-tgneterm Schutz gegen Feuergefahr, auch die alt« Synagoge in der Hetdereutergasse mehr Rotdautgänge erhalten. Da» würde natürlich einen Umbau erheischen, bet welchem nicht nur über hunder, Sitz« verlöre» ging-»», sondern auch der ganz« Baucharakter beei»- trichtlgt würde. Deshalb soll zunächst «tue Kommiffion der Gemeindebehörde» zur Bo'berathung zusammentreten. — Zu der erwähnten Synagoge wurde, nachdem die Gemeind« am 12. Juni 1711 da« 8 undstück für 1500 Thr erworben, 1712 der Grundstein gelegt, nachdem König Friedrich 1. di» Er» laudmß zum Bau einer allgemeine» öffentliche» Synagoge erlheilt hatte und -uvor von 16»7 an zwei Synagogen in Berlin bestanden. Am 8. September 1714 ward die Synagoge eiugeweüst, bei deren Bau sich der au« RegenSburg gedüttige Zimmern-eister Kemmtter namentlich durch die meisterhafte Verbind»! z de« Ot»erdach« besonder« ausgezeichnet hatte. Am Tage nach der Einweihung wurde dott die Tochter de« Hof-Gold- und Silbersticker« Salomon Isaak in Gegenwart de« König« F.iedri h Wilhelm» I und de« königlicher Hofe« getraut. Derselbe Üönig wohnte auch mit dem damal« sech«. jährigen Kronprinzen Friedrich am Mittwoch, 20. April 17,8 (den dritten der 4 üttelfeiertage de« jüdischen Paffahfeste«), dem FrllhgotteSdien te bei, bei welcher Gelegenheit ein eigene« Gebet gesprochen lad demnächst ein Kupferstich angefertigt wurde. (Da« Bla:: ist jetzt höchst selten.) Zu bemerken ist Adrigen« noch, daß »er König sich 1715 von der Judenschaft 3000 Thlr. für dir ihr gewährte Erlaubniß zur Errichtung ihres Goite«hause« hatte zahlen losten. Die Synagoge wurde 1818 idrer Kuppel aülbung beraubt und von da ab bi« zum Jahre 1823 umgel iut und vergrößert. Einen gründlichen ReftaurirungSbau l> ß die Gemeindebehörde, nachdem bereit« 1844 und 1845 einzelne Aenderungen vorgenommen waren, im Jahre 1855 dt:ch den Baurath Knoblauch vornehmen, welcher der Synagcge ihre heutig« Gestalt gegeben hatte. Inzwischen liegt ein Plan zur Erweiterung der Synagoge vor, welcher jedoch eine R idical-Umgestaltung zur Folge haben würde» Berli». Da« warme Interesse, welcheunsere Kaiserin für all« Humanitären Bestrebungen auf dem Gebiete der Krankenpflege und namentlich für die Heilanstalten der Reich«» Hauptstadt so oft schon bekundet hat, veranlaßt sie jüngst auch dem jüdischen Krankenhause in der Auguststraße einen Besuch abzuftatten. Sie erschien kurz nach 1 Uhr in der Anstalt, wo sie von den Borstand«mitglied«rn, den Ehrendamen und Aerzten de« Krankenhauses empfangen wurde und schritt, nachdem sie dieselben huldvoll begrübt, zu einer eingehenden Besichtigung sämmtlicher Räume und äußerte sich sehr anerkennend über die hier getroffenen sanitären Einrichtungen; on viele Patienten richtet« die hohe Frau freundliche Wort« der Ermuthigung und verweilte län-ereZeit an denBetten der schwerer Erkranken. Alsdann stieg sie in di« Küchenräume hinunter, besichtigte die Einrichtungen derselben und kostete auch die eben zubereitet« Bouillon, von der sie einen gamzen Teller genoß. Di« zweite Speise, ein Rei«gericht, lehnte sie ab, da sie satt sei, dabei äußerte de hohe Fra«, Rei« sei rin Liedling-gettcht de» Kaiser» Durch den Garten schreitend, gelangte sie dann in den im vorig«: Jahr« erst von Gropiu« u. Schmiede« neu erbauten Pavtllii, der für chirurgisch« Fälle bestimmt ist. Hier erregten nam-ntlich die permanenten Wafferbäder ihr Interest«, da demnächst auch im Augusta-Hospttal ähnlich« Einrichtungen getroffen werden sollen. Zufällig lagen in den beiden Wannen, n» che zugedeckt find und in denen die Patienten auf au»geb, -iteten Laken schwimmen, ein bejahrter Mann und ein Kn. be, letzterer schon seit neun Monaten, und mit beiden unte: hielt sich di« Kaiserin in überau» freundlicher Weise. Rach twa einstündigem Aufenthalt« schied der hohe Besuch und htnterließ ein ansehnliche« Geldgeschenk für da« Küchenpersonal, sowie 500 Mark kür den - Armensond« der Anstalt. Berit». Herr i)tto Glagau war vor einiger Zett we- Sen Beleidigung de« Redacteur« Dannenberg in Hamburg, egangen durch einen in seinem „Kulturkämpfer' veröffentlichten Artikel ,Ha».burg unter jüdischer Herrschaft' vom hiesigen Schöffengerist zu einer Geldbuße veruttheilt worden, hatte aber dage,;rn die Berufung eingelegt unb erschien